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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines Motorgraders. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen ab 18 Jahren, die über eine Berechtigung zum Führen einer Maschine verfügen und von einer Ärztekommission für diese Tätigkeit als geeignet anerkannt sind, dürfen am Führen eines Motorgraders arbeiten.

1.2. Der eingestellte Fahrer muss gegen Unterschrift eine Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer absolvieren und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden . Verhaltensregeln bei einem Unfall.

Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz muss der Grader-Fahrer ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen, qualifizierten Grader-Fahrers absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird ( Anweisung) der Straßenorganisation.

1.4. Der Bediener eines Motorgraders muss sich wiederholt einer Einweisung in die Regeln und Methoden für sicheres Arbeiten und Arbeitsschutz unterziehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei Übergang von einem Unternehmen in ein anderes;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Graderfahrer muss in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, kombinierte Zweizehenhandschuhe.

Darüber hinaus im Winter auf externen Robotern - in einer Jacke und einer Baumwollhose mit isoliertem Futter.

Bei Arbeiten zur Instandhaltung und laufenden Reparatur von Straßen zusätzlich - in einer Signalweste.

Overalls und Sicherheitsschuhe, die der Arbeitnehmer erhält, müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen.

1.6. Es ist verboten, einen Motorgrader zu betreiben, der außer Betrieb ist oder nicht mit Ton- oder Lichtalarmen ausgestattet ist.

1.7. Der Motorgrader muss über einen Werkzeugsatz und einen Feuerlöscher verfügen. Der Erste-Hilfe-Kasten muss sich in der Kabine des Motorgraders befinden.

1.8. Der Bediener darf keinen Kraftstoff, Schmiermittel oder andere brennbare Materialien auf dem Motorgrader lagern. In der Kabine des Motorgraders dürfen sich keine Fremdkörper befinden. Steuerhebel müssen sauber und trocken sein.

1.9. Der Fahrer darf den Motorgrader nicht unbeaufsichtigt lassen, wenn der Motor läuft.

Wenn es erforderlich ist, den Motorgrader vorübergehend zu verlassen, muss der Bediener den Motor abstellen, den niedrigsten Gang einlegen und den Motorgrader abbremsen. Beim Anhalten am Hang müssen unter den Rädern spezielle Anschläge angebracht werden.

1.10. Der Fahrer des Motorgraders darf mit der Arbeit im geschützten Bereich (Elektrokabel, Gasleitung usw.) nur beginnen, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt, die die sicheren Bedingungen für die Arbeit festlegt.

Wenn andere Kommunikationen festgestellt werden, die nicht in der Arbeitserlaubnis aufgeführt sind, sollten die Arbeiten in diesem Bereich bis zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis eingestellt werden.

Arbeiten in unmittelbarer Nähe von stromführenden Leitungen dürfen nur unter Aufsicht von Ingenieuren und technischem Personal durchgeführt werden.

1.11. Bei Arbeiten in der Nacht und bei schlechter Sicht müssen die Arbeitsteile des Motorgraders unabhängig von der Beleuchtung der Arbeitsplätze beleuchtet sein.

1.12. Vor dem Transport des Motorgraders aus eigener Kraft muss der Fahrer den Motorgrader sorgfältig prüfen, die notwendigen Reparaturen durchführen und die Arbeitskörper der Maschine in die Transportstellung bringen.

1.13. Während des Transports des Motorgraders auf dem Anhänger darf sich der Bediener nicht in der Kabine des Motorgraders sowie auf der Plattform des Anhängers aufhalten.

1.14. Es wird empfohlen, den Motorgrader tagsüber aufzutanken. Das Tanken am Abend oder in der Nacht muss bei ausreichender elektrischer Beleuchtung erfolgen. Es ist verboten, zu diesem Zweck eine offene Feuerquelle zu verwenden.

1.15. Um das Starten des Motorgraders im Winter zu erleichtern, verwenden Sie im Kühlsystem gefrierarme Flüssigkeiten (Frostschutzmittel).

Das Befüllen des Systems mit Frostschutzmittel sollte nur mit Hilfe von speziell dafür vorgesehenen Gefäßen (Eimer mit Ausguss, Tanks, Trichter) erfolgen.

Betankungsutensilien müssen mit „For Antifreeze Only“ gekennzeichnet sein.

Beim Einfüllen von Frostschutzmittel müssen Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen von Erdölprodukten (Benzin, Dieselkraftstoff, Öl usw.) zu verhindern, da diese im Motorbetrieb zum Aufschäumen des Frostschutzmittels führen.

Das Einfüllen von Frostschutzmittel in das Kühlsystem des Ausgleichsbehälters sollte nicht bis zum Kühlerhals reichen, sondern 10 % weniger als das Volumen des Kühlsystems, da sich das Frostschutzmittel während des Motorbetriebs (beim Erhitzen) ausdehnt, was zu seinem Auslaufen führen kann . Es ist verboten, Frostschutzmittel mit einem Schlauch auszugießen, indem man es in den Mund saugt.

Nach dem Umgang mit Frostschutzmitteln Hände gründlich mit Wasser waschen.

1.16. Ethylbenzin ist giftig und kann schwere Vergiftungen verursachen. Verwenden Sie Ethylbenzin nicht als Lösung zum Waschen von Teilen, zum Reinigen von Kleidung, für die Beleuchtung und für andere Haushaltszwecke.

In Overalls ist es beim Arbeiten mit Ethylbenzin nicht gestattet, den Speisesaal, den Raum zum Essen, zu betreten.

1.17. Der Bediener des Motorgraders muss die folgenden Brandschutzmaßnahmen durchführen:

  • rauchen Sie nicht und verwenden Sie kein offenes Feuer in der Nähe von Tankstellen;
  • Lassen Sie während und nach der Arbeit kein geöltes Schlepptau und keine Lappen auf dem Motor liegen;
  • Reinigungsmittel sollten in speziellen Metallboxen mit dichtem Deckel aufbewahrt werden.

1.18. Im Falle einer Kraftstoffentladung ist es notwendig, die Kraftstoffzufuhr zum Motor zu unterbrechen und anschließend Maßnahmen zu deren Löschung zu ergreifen. Brennender Kraftstoff sollte mit Kohlendioxid- oder Schaumfeuerlöschern, Sand, Erde gelöscht werden.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Motorgrader-Bediener einen Overall anziehen, den Zustand der Maschine überprüfen und die festgestellten Mängel beseitigen, einschließlich der Überprüfung des Betriebs des Motors in verschiedenen Modi, der Funktionsfähigkeit des Scharniers und der Hydraulikeinheiten sowie der Prüfung des Mechanismus auf Heben und Senken der Klinge. Sollte es nicht möglich sein, die Störung selbst zu beheben, ist es notwendig, dies dem Mechaniker zu melden.

2.2. Der Bediener des Motor-Graders muss:

  • Überprüfen Sie den Zustand aller Keil-, Schraub- und Keilverbindungen der relevanten Maschinenteile.
  • Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit des Schutzes von Übertragungsmechanismen (Zahnräder, Kettenantriebe, Reibscheiben, Kupplungen usw.);
  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von elektrischen Geräten, Beleuchtung und Alarmen.

2.3. Es ist verboten, an einem Motorgrader zu arbeiten, wenn im Antriebssystem Kraftstoff austritt, einen überhitzten Motor zu starten, um einen Rückschlag zu vermeiden, und beim Anlassen des Motors den Startgriff mit dem Daumen abzudecken.

2.4. Der Arbeitsbereich muss von Bäumen, Baumstümpfen, großen Steinen usw. befreit werden.

2.5. Betreiben Sie den Motorgrader nicht mit defekten Reifen oder zu geringem Luftdruck.

2.6. Bevor Sie den Motorgrader bewegen, müssen Sie sicherstellen, dass er sicher bewegt werden kann, den Bremsgriff lösen und die umstehenden Personen durch ein akustisches Signal warnen. Es ist auch notwendig, die Funktion jeder Bremse zu überprüfen und die Maschine nur dann weiterzubewegen, wenn sie normal funktioniert.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während des Betriebs muss der Fahrer:

  • Überwachen Sie die reibungslose Bewegung des Graders.
  • Vermeiden Sie Stöße, scharfe Kurven und eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 2,7 bis 13,4 km/h.
  • Überwachen Sie die normale Belastung der Maschine, indem Sie den Erfassungswinkel und die Eindringtiefe des Bodens ändern.
  • Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Grundwasser mit durchschnittlichem und starkem Zufluss auftritt;
  • Stoppen Sie die Maschine bei Störungen.

3.2. Bei gemeinsamer Arbeit auf derselben Baustelle muss der Abstand zwischen zwei oder mehr Gradern, die aufeinander folgen, mindestens 20 m betragen.

3.3. Dem Bediener des Graders ist bei der Durchführung von Arbeiten untersagt:

  • Arbeiten an Hängen mit mehr als: bergauf 25°, bergab 30°, Querneigung 10°;
  • Schneiden Sie die Böschungshänge mit einer Höhe von mehr als 2 m mit dem Mähmesser eines Motorgraders ab, der sich entlang der Hauptplattform der Böschung bewegt.
  • mit einem Blattgriffwinkel von weniger als 35° arbeiten;
  • Arbeiten Sie in Bereichen mit großen Steinen und Baumstümpfen;
  • Arbeiten auf Lehmböden während und nach Regenfällen in Gegenwart von Querhängen;
  • Unbefugten den Zutritt zur Kabine oder Steuerplattform gestatten, die Kontrolle über die Maschine auf andere Personen übertragen;
  • während der Fahrt auf den Achsen und dem Rahmen der Maschine sitzen, auf den Motorgrader springen und unterwegs wieder herunterspringen;
  • Auto mit laufendem Motor stehen lassen.

3.4. Beim Betrieb eines Motorgraders muss ein Durchrutschen der Räder vermieden werden, da dies zum Schleudern der Maschine und zu vorzeitigem Verschleiß der Lauffläche führt.

3.5. Beim Wenden des Motorgraders am Ende des Profilabschnitts sowie bei scharfen Kurven sollte er sich je nach technischen Eigenschaften des Motorgraders mit einer Mindestgeschwindigkeit bewegen (2,7–4,1 km/h).

3.6. Der Motorgrader sollte sanft abgebremst werden, da starkes und plötzliches Bremsen dazu führen kann, dass die Maschine ins Schleudern gerät.

3.7. Bei frisch gegossenen Böschungen mit einer Höhe von mehr als 1,5 m ist eine Einebnung des Bodens unter Aufsicht einer verantwortlichen Person erforderlich. Der Abstand zwischen der Planumskante und dem äußeren (Laufrad) Rad des Motorgraders muss je nach den konkreten Arbeitsbedingungen mindestens 1,0 m betragen.

3.8. Beim Bergabfahren fahren Sie im ersten Gang. Es ist verboten, beim Bergab- oder Bergauffahren die Kupplung zu lösen und den Gang zu wechseln.

3.9. Das Öffnen des Kühlerdeckels eines ungekühlten Motors sollte mit Handschuhen erfolgen und möglichst weit vom Kühlerhals entfernt auf der Luvseite stehen.

4. Sicherheitsanforderungen für Wartung und Reparatur eines Motorgraders

4.1. Die Wartung und Reparatur von Motorgradern ist einem Fahrer gestattet, der die Regeln für sichere Wartungs- und Reparaturarbeiten kennt.

4.2. Wartungs- und Reparaturarbeiten sollten nur an speziell dafür vorgesehenen Stellen auf einer ebenen Fläche durchgeführt werden, wo die Stabilität des Motorgraders gewährleistet ist und eine gute Beleuchtung aller Komponenten und Teile der Maschine gewährleistet ist. Es ist notwendig, Geräte und Vorrichtungen zu verwenden, die eine bequeme und sichere Annäherung an die gewarteten Einheiten und Teile (Überführung, Graben, Aufzug) ermöglichen, und eine Reihe spezieller Werkzeuge und Geräte zu verwenden. An der Reparaturstelle dürfen sich keine Fremdkörper befinden. Das Arbeiten mit einem defekten Werkzeug ist nicht gestattet.

4.3. Vor der Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Motorgrader ist es notwendig, den Motor abzustellen, den Handbremshebel zu ziehen und die Anschläge unter den Rädern einzustellen; Der Motor muss abgestellt sein, mit Ausnahme der Fälle, in denen er reguliert und die Funktion der Steuermechanismen der Arbeitsorgane überprüft wird. Die Arbeitskörper müssen in die unterste Position abgesenkt und auf der Auskleidung montiert werden.

4.4. Bei der Wartung von Hydrauliksystemen muss sichergestellt werden, dass der Druck im System den im Pass festgelegten Wert nicht überschreitet. Es ist nicht gestattet, Sicherheitsventile, versiegelte Ventile, Geräte und Einheiten des Hydrauliksystems vor Ablauf der Garantiezeit zu verstellen. Die Einstellung muss unter Aufsicht eines Mechanikers durchgeführt werden.

4.5. Bei der Montage und Demontage von Robotern müssen Maßnahmen gegen herabfallende Teile, Baugruppen und Werkzeuge getroffen werden. Während des Betriebs ist es verboten, das Werkzeug auf den Arbeitskörpern, Stufen und anderen Teilen der Maschine zu belassen.

4.6. Den Motorgrader, der nach der Reparatur herauskam, muss der Fahrer im Leerlauf und unter Last prüfen und erst danach mit der Arbeit beginnen.

4.7. Wenn während der Reparatur die Räder entfernt werden müssen, ist es notwendig, den Motor abzustellen, das Auto zu verlangsamen und Lagerstützen – Anschläge (Schuhe) – unter den Vorder- und Hinterrädern anzubringen.

Es ist verboten, Arbeiten an der Maschine durchzuführen, wenn die Räder abmontiert und nur an Wagenhebern aufgehängt sind.

Es ist verboten, Radscheiben, Bretter, Ziegel und andere Gegenstände unter den hängenden Motorgrader zu legen.

4.8. Es ist verboten, Schweiß- und Lötarbeiten direkt am Motorgrader durchzuführen, es sei denn, das zu reparierende Teil lässt sich nicht entfernen.

4.9. Der Bediener des Motorgraders muss in der Lage sein, Feuerlöschgeräte ordnungsgemäß zu nutzen.

4.10. In den Räumlichkeiten zum Abstellen und Warten des Motorgraders ist es dem Fahrer untersagt, zu rauchen, offenes Feuer zu benutzen, Kraftstofftanks offen zu lassen, Batterien aufzuladen, Kraftstoff und leere Kraftstoffbehälter aufzubewahren.

Verschütteter Kraftstoff, Schmieröl und verbrauchtes Reinigungsmittel müssen sofort beseitigt werden.

5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

5.1. Nach Beendigung der Arbeit muss der Fahrer:

  • stellen Sie den Motorgrader an den vorgesehenen Platz;
  • senken Sie die Klinge auf den Boden;
  • Stellen Sie den Motor ab, bremsen Sie den Motorgrader und stellen Sie die Hebel in die neutrale Position.
  • reinigen Sie die Arbeitskörper von anhaftendem Schmutz;
  • Überprüfen Sie die Maschine und melden Sie alle festgestellten Störungen dem Schichtarbeiter oder notieren Sie diese im Schichtannahme- und Übergabeprotokoll.

5.2. Es ist verboten, den Motorgrader auf öffentlichen Einfahrten, in Feuerwehrwegen, an Einfahrtsstraßen, in der Nähe von Brückeneingängen und an Bahnübergängen abzustellen.

5.3. Nach Beendigung der Arbeit sollten Sie Ihren Overall ausziehen, ihn an einem speziell dafür vorgesehenen Ort aufhängen, Hände und Gesicht mit Seife waschen oder duschen.

5.4. Waschen Sie Ihre Hände nicht in Schmieröl, Benzin oder Kerosin und wischen Sie sie nicht mit Lappen ab.

6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

6.1. Tritt am Motorgrader eine Störung auf, die die Bewegungssicherheit und den Erhalt der Maschine gefährdet, muss der Fahrer Maßnahmen zur Behebung der Störung ergreifen.

6.2. Im Falle eines Kraftstoffbrandes ist es zunächst erforderlich, den Kraftstoffhahn zu schließen, den Motor abzustellen, die Motorhaube zu öffnen und einen Schaum- oder Kohlendioxid-Feuerlöscherstrahl auf die Verbrennungsquelle zu richten. Wenn kein Feuerlöscher vorhanden ist, sollten Sie eine Plane, Filz oder einen anderen dichten Stoff (im Extremfall eine Wattejacke) oder Sand auf die Brandstelle werfen, das Feuer jedoch nicht mit Wasser löschen.

6.3. Wenn die Schläuche brechen, schalten Sie die Pumpe aus und halten Sie den Motorgrader an.

6.4. Gerät der Fahrer bei Arbeiten im Winterdienst in lebens- und gesundheitsgefährdende Wetterbedingungen, muss er die Arbeit sofort einstellen und die Verwaltung per Funk informieren.

6.5. Bei Unfällen muss der Graderfahrer in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und die Verwaltung zu informieren.

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