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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Fahrt zur und von der Arbeit. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Einführung

Diese Anweisung legt Sicherheitsregeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, der U-Bahn, des Schienenverkehrs und des Luftverkehrs fest. Die Weisungen sind für alle auf Dienstreisen entsandten Mitarbeiter der Organisation sowie bei Befolgung der Weisungen des Arbeitgebers (seines Vertreters) zum Arbeitsort und zurück, auch zu Fuß, verpflichtend.

1. Sicherheitsregeln beim Gehen zur und von der Arbeitsstelle

1.1. Fußgänger müssen sich auf Gehwegen oder Gehwegen bewegen, und falls keine vorhanden sind, entlang der Straßenränder.

1.2. Wenn keine Gehwege, Fußgängerwege oder Seitenstreifen vorhanden sind und eine Fortbewegung auf diesen nicht möglich ist, können sich Fußgänger auf einem Radweg bewegen oder in einer Reihe am Fahrbahnrand entlang gehen (auf Straßen mit Trennstreifen - entlang der). äußerer Fahrbahnrand).

1.3. Beim Gehen am Fahrbahnrand müssen Fußgänger auf die Bewegung von Fahrzeugen achten.

1.4. Fußgänger müssen die Fahrbahn an Fußgängerüberwegen, einschließlich unterirdischen und oberirdischen, überqueren, und wenn diese nicht vorhanden sind, an Kreuzungen entlang von Gehwegen oder Straßenrändern.

Wenn es in der Sichtbarkeitszone keine Kreuzung oder Kreuzung gibt, darf die Straße in Bereichen ohne Trennstreifen und Zäune, in denen sie in beide Richtungen deutlich sichtbar ist, rechtwinklig zum Fahrbahnrand überquert werden.

1.5. An Orten, an denen der Verkehr geregelt ist, müssen Fußgänger durch die Signale eines Verkehrsleiters oder einer Fußgängerampel und, falls diese nicht vorhanden ist, einer Verkehrsampel geführt werden.

1.6. An ungeregelten Fußgängerüberwegen können Fußgänger die Fahrbahn betreten, nachdem sie den Abstand zu sich nähernden Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit beurteilt und sichergestellt haben, dass der Übergang für sie sicher ist. Beim Überqueren einer Fahrbahn außerhalb eines Fußgängerüberwegs dürfen Fußgänger außerdem die Bewegung von Fahrzeugen nicht behindern und hinter einem stehenden Fahrzeug oder einem anderen Hindernis, das die Sicht einschränkt, aussteigen, ohne sicherzustellen, dass sich keine Fahrzeuge nähern.

1.7. Auf der Fahrbahn sollten Fußgänger nicht verweilen oder anhalten, es sei denn, dies dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Fußgänger, die keine Zeit für die Überquerung haben, müssen auf der Linie anhalten, die die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen teilt. Sie können die Überquerung erst fortsetzen, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass die weitere Bewegung sicher ist und die Ampelschaltung (Verkehrsleiter) berücksichtigt.

1.8. Bei der Annäherung an Fahrzeuge mit blauem Blinklicht und besonderem Tonsignal sind Fußgänger verpflichtet, das Überqueren der Fahrbahn zu unterlassen, die darauf befindlichen Fahrzeuge müssen diesen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren und die Fahrbahn unverzüglich verlassen.

1.9. Das Warten auf ein Streckenfahrzeug und ein Taxi ist nur auf über der Fahrbahn erhöhten Landeplattformen und, falls keine vorhanden sind, auf dem Gehweg oder Straßenrand gestattet. An Halteplätzen für Streckenfahrzeuge, die nicht mit erhöhten Landeplattformen ausgestattet sind, ist das Betreten der Fahrbahn zum Einsteigen in das Fahrzeug erst nach dem Anhalten gestattet. Nach dem Aussteigen ist die Fahrbahn unverzüglich zu räumen.

2. Sicherheitsregeln bei der Benutzung öffentlicher Landverkehrsmittel

2.1. Wenn Sie in einem Fahrzeug reisen, das mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, tragen Sie diese unbedingt.

2.2. Das Ein- und Aussteigen sollte an Haltestellen vom Gehweg oder Bordstein aus erfolgen und erst, nachdem das Fahrzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist.

Wenn das Ein- und Aussteigen vom Bürgersteig oder Bordstein nicht möglich ist, kann dies von der Seite der Fahrbahn aus erfolgen, sofern es sicher ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt.

2.3. Sollten Sie vergessene Gegenstände, Kisten etc. im Fahrzeuginnenraum finden, benachrichtigen Sie sofort den Schaffner oder Fahrer, ohne diese zu berühren.

2.4. Den Passagieren ist Folgendes untersagt:

  • den Fahrer vom Fahren während der Fahrt ablenken;
  • Türen am Schließen hindern oder bis zum vollständigen Stillstand öffnen;
  • Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, während Sie betrunken sind oder schmutzige Kleidung tragen.
  • Rauchen;
  • aus Fenstern lehnen;
  • brennbare, explosive, giftige, brennbare, giftige, radioaktive, ätzende und übelriechende Stoffe als Gepäck und Handgepäck mitführen.

3. Sicherheitsregeln in der U-Bahn

Der Metropolitan ist ein Transportunternehmen mit erhöhter Gefahr. Das U-Bahn-Gebiet umfasst Bahnhöfe und ihre Nebenstraßenpassagen, Bahnhofstunnel und Freiflächen, Bereiche mit Umspannwerken, Depots und Lüftungsschächten sowie Eisenbahnwaggons.

3.1. Personen, die sich auf dem Gelände der U-Bahn aufhalten, müssen dort für Sauberkeit und öffentliche Ordnung sorgen.

3.2. Während Sie sich auf der Rolltreppe befinden, müssen Sie rechts stehen, in Fahrtrichtung schauen, auf der linken Seite gehen, sich am Handlauf festhalten, nicht auf die Begrenzungslinie der Stufen treten, sich nicht an feste Teile lehnen usw Bleiben Sie beim Verlassen der Rolltreppe nicht stehen.

Es ist verboten, eine nicht funktionierende Rolltreppe ohne Erlaubnis der U-Bahn-Mitarbeiter zu betreten.

3.3. Auf dem Bahnsteig ist das Überschreiten der Grenzlinie am Rand verboten, bis der Zug vollständig zum Stillstand gekommen ist, und wenn er anhält, muss an den Türen der Waggons Platz für den Ausstieg der Fahrgäste frei gemacht werden.

3.4. Im Waggon sollten Sie sich nicht an die Türen lehnen, den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht behindern und sich bei der Annäherung an den Zielbahnhof auf den Ausstieg vorbereiten.

3.5. Alle Fälle von Personen oder Gegenständen, die auf die U-Bahn-Gleise fallen, Rauch oder Feuer sowie Situationen, die die Sicherheit der Fahrgäste oder den Zugverkehr beeinträchtigen können, müssen unverzüglich dem Bahnhofsdienstleiter oder dem Lokführer über die Verbindung Fahrgast-Fahrer gemeldet werden .

3.6. Es ist verboten zu transportieren:

3.6.1. Schusswaffen, stechende und zerbrechliche Gegenstände ohne Hülle oder ordnungsgemäße Verpackung, Skier und Schlittschuhe mit freiliegenden scharfen Teilen.

3.6.2. Brennbare, explosive, giftige, giftige und übelriechende Stoffe und Gegenstände.

3.7. Auf dem Territorium der U-Bahn ist verboten:

3.7.1. Alkohol trinken und berauscht sein.

3.7.2. Rauch.

3.7.3. Schaffen Sie Situationen, die den Personenverkehr behindern.

3.7.4. Setzen Sie sich, stellen Sie Dinge auf die Stufen und Handläufe von Rolltreppen, stützen Sie sich auf die Handläufe, laufen Sie auf Rolltreppen und Plattformen entlang.

3.7.5. Gehen Sie vorbei und seien Sie ohne Schuhe am Bahnhof.

3.7.6. Runter auf den Weg.

3.7.7. Legen Sie Fremdkörper auf den U-Bahn-Weg.

3.7.8. Öffnen Sie die Türen von Autos während der Fahrt und an Haltestellen und verhindern Sie, dass sie sich an Haltestellen öffnen und schließen

3.7.9. Reisen Sie mit Zügen zum Elektrodepot und auf den Gleisen zum Umstellen der Züge.

3.7.10. Unbefugtes Betreten von Produktionsgeländen und eingezäunten Ballungsräumen.

3.7.11. Errichten Sie Brände weniger als 10 m hinter dem Zaun und in Bereichen innerhalb des Zauns auf Bodenabschnitten der U-Bahn-Linie sowie weniger als 25 m von Lüftungskiosken entfernt.

3.7.12. Schließen Sie einen elektrischen Verbraucher ohne die entsprechende Genehmigung der U-Bahn-Verwaltung an die U-Bahn-Netze an.

3.7.13. Verursacht Schäden an Bauwerken, Gleisanlagen, Ausrüstung und Rollmaterial der U-Bahn.

3.8. Bei Sturz auf Schienen:

  • Weisen Sie die Personen, die in der Nähe des Bahnsteigs stehen, an, dies dem Bahnhofsbeamten und dem Lokführer zu melden;
  • Versuchen Sie nicht, alleine hinaufzuklettern, denn... Sie riskieren, auf die unter der Plattform verlaufende Stromschiene zu treten;
  • Wenn Sie beim Sturz nicht verletzt wurden und sich selbstständig bewegen können, müssen Sie, ohne sich der Bahnsteigkante zu nähern, zu der Stelle gehen, an der der Hauptwagen des Zuges hält, damit der Fahrer rechtzeitig bremsen kann ( Der Referenzpunkt ist eine schwarz-weiße Schiene, die auf dem Gleis montiert ist. Wenn Sie dort angekommen sind, warten Sie ruhig auf den U-Bahn-Mitarbeiter, der Sie aus dem Tunnel bringt.
  • Wenn Sie die Haltestelle des Führungswagens nicht schnell erreichen können, legen Sie sich zwischen die Schienen und stehen Sie erst auf, wenn der Zug abfährt.

3.9. Wenn längere Zeit kein Zug fährt oder die U-Bahn überfüllt ist, nutzen Sie andere U-Bahn-Linien oder andere (Boden-)Transportmittel.

3.10. Wenn möglich, bevorzugen Sie die Mittelwagen, die bei einem Unfall weniger leiden als die Kopf- und Schlusswagen.

3.11. Achten Sie auf zurückgelassene Taschen, Aktentaschen, Pakete, Spielzeuge, Dosen und andere unbeaufsichtigte Gegenstände, die möglicherweise improvisierte Sprengkörper enthalten. Melden Sie den Fund solcher Gegenstände unverzüglich dem Lokführer, Lokführer oder einem Polizeibeamten. Öffnen Sie sie nicht, berühren Sie sie nicht mit den Händen, warnen Sie Personen in der Nähe vor der möglichen Gefahr.

4. Sicherheitsregeln im Eisenbahnverkehr

Fußgängerschutzregeln

4.1. Fußgänger dürfen Bahngleise nur an ausgewiesenen Stellen über Fußgängerbrücken, Tunnel und Übergänge überqueren. An Bahnhöfen, an denen es keine Brücken oder Tunnel gibt, müssen die Bürger die Bahngleise auf Decks überqueren, sowie an Stellen, an denen Schilder mit der Aufschrift „Gleise überqueren“ angebracht sind.

4.2. Bevor Sie den Weg auf dem Fußgängerdeck überqueren, müssen Sie sicherstellen, dass sich kein Zug, keine Lokomotive oder keine Autos bewegen.

4.3. Wenn sich ein Zug, eine Lokomotive oder ein Wagen nähert, sollten Sie anhalten, sie passieren lassen und, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass sich auf den benachbarten Gleisen kein rollendes Material befindet, die Überquerung fortsetzen.

4.4. Wenn Sie sich einem Bahnübergang nähern, müssen Sie die Licht- und Tonalarme sowie die Position der Schranke sorgfältig überwachen. Sie können die Gleise nur überqueren, wenn die Schranke geöffnet ist. Wenn keine Schranke vorhanden ist, müssen Sie vor dem Überqueren der Gleise sicherstellen, dass sich kein Zug, keine Lokomotive oder kein Waggon der Kreuzung nähert.

4.5. Es ist verboten:

4.5.1. Gehen Sie auf den Eisenbahnschienen.

4.5.2. Überqueren und überqueren Sie Bahngleise vor einem nahegelegenen Zug, wenn der Abstand zu diesem weniger als 400 Meter beträgt.

4.5.3. Überqueren Sie das Gleis unmittelbar nach der Durchfahrt eines Zuges in eine Richtung, ohne sicherzustellen, dass kein Zug in die Gegenrichtung fährt.

4.5.4. Überqueren Sie Bahnübergänge, wenn die Schranke geschlossen ist oder das Kreuzungssignal eine rote Ampel anzeigt.

4.5.5. Kriechen Sie an Bahnhöfen und Bühnen unter die Waggons und klettern Sie über die automatischen Kupplungen, um die Strecke zu überqueren.

4.5.6. Gehen Sie näher als 5 Meter von der äußersten Schiene entfernt am Bahngleis entlang.

4.5.7. Klettern Sie an einem Bahnübergang unter eine geschlossene Schranke und gehen Sie auch auf den Übergang, wenn sich die Schranke zu schließen beginnt.

4.5.8. Steigen Sie auf elektrifizierten Abschnitten auf Stützen und berühren Sie auch die von der Stütze bis zur Schiene verlaufenden Böschungen.

4.5.9. Gehen Sie näher als 8 Meter an ein am Boden liegendes Stromkabel heran.

Fahrgastsicherheitsregeln

4.6. Das Einsteigen (Aussteigen) in die Waggons sollte erst erfolgen, nachdem der Zug vollständig zum Stillstand gekommen ist.

4.7. Das Aus- und Einsteigen in die Fahrzeuge darf nur seitlich vom Bahnsteig bzw. Einstiegsbahnsteig erfolgen.

4.8. Es ist verboten:

4.8.1. Übergeben Sie die Dächer, Trittbretter, Übergangsplattformen von Waggons.

4.8.2. Ein- und Aussteigen während der Fahrt des Zuges.

4.8.3. Lehnen Sie sich während der Zugfahrt aus den Fenstern der Waggons und Türen der Vorräume.

4.8.4. Stehen Sie auf Stufen und Übergangsplattformen, öffnen Sie Waggontüren während der Fahrt, verzögern Sie das Öffnen und Schließen automatischer Türen in Nahverkehrszügen.

4.8.5. Güterzüge ohne Sondergenehmigung passieren.

4.8.6. Betrunken im Zug fahren.

4.8.7. Transportieren Sie brennbare und explosive Stoffe in Waggons.

4.8.8. Steigen Sie an der Kreuzung aus dem Wagen und bleiben Sie stehen, während ein entgegenkommender Zug vorbeifährt.

4.8.9. Springen Sie vom Bahnsteig auf die Gleise.

4.8.10. Arrangieren Sie verschiedene Outdoor-Spiele auf der Plattform.

4.8.11. Rauchen in Waggons (einschließlich Vorräumen) von Nahverkehrszügen, in nicht ausgewiesenen Raucherbereichen in Nah- und Fernzügen.

4.8.12. Laufen Sie am Bahnsteig neben dem Waggon eines ankommenden oder abfahrenden Zuges entlang und halten Sie sich außerdem weniger als zwei Meter von der Bahnsteigkante entfernt auf, während der Zug vorbeifährt, ohne anzuhalten.

4.8.13. Nähern Sie sich dem Auto, bis der Zug zum Stillstand kommt.

4.8.14. Willkürlich, ohne den Zug anhalten zu müssen.

5. Sicherheitsregeln an Bord von Flugzeugen

5.1. Passagiere müssen:

5.1.1. Den Anforderungen des Flugzeugkommandanten und den Empfehlungen anderer Besatzungsmitglieder unbedingt Folge leisten;

5.1.2. Bewahren Sie Handgepäck und persönliche Gegenstände in speziell dafür vorgesehenen Bereichen auf; 5.1.3. Halten Sie Ihre Sicherheitsgurte angelegt, wenn das Schild „Befestigen Sie Ihre Sicherheitsgurte“ angezeigt wird (es wird empfohlen, die Sicherheitsgurte während des gesamten Fluges angelegt zu lassen).

5.1.4. Allgemein anerkannte Verhaltensregeln im öffentlichen Raum einhalten.

5.2. Den Passagieren ist Folgendes untersagt:

5.2.1. Situationen schaffen, die die Flugsicherheit oder das Leben, die Gesundheit, die Ehre und die Würde anderer Passagiere sowie der Besatzungsmitglieder und des Servicepersonals gefährden,

5.2.2. andere als die an Bord angebotenen alkoholischen Getränke konsumieren;

5.2.3. Betäubungsmittel verwenden;

5.2.4. Verwenden Sie Notfallrettungsgeräte ohne entsprechende Anweisungen der Besatzung.

5.2.5. Verwenden Sie beim Rollen, Starten und Landen eines Flugzeugs elektronische Geräte und Kommunikationsgeräte.

5.2.6. Bedingungen schaffen, die für andere Passagiere unangenehm sind und die Arbeit der Besatzungsmitglieder beeinträchtigen;

5.2.7. Betreten Sie das Cockpit und stören Sie die Aktionen der Besatzung;

5.2.8. Das Eigentum oder die Ausrüstung des Flugzeugs beschädigen oder deaktivieren und/oder aus dem Flugzeug entfernen;

5.2.9. Verlassen Sie Ihren Sitzplatz während des Rollens des Flugzeugs, während des Starts und Steigflugs sowie des Sinkflugs und der Landung, wenn das Schild „Schnallt euch an“ an ist;

5.2.10. Bringen Sie alle Waffen, Stich- und Schneidgegenstände sowie Souvenirimitationen und waffenähnliches Kinderspielzeug und die aufgeführten Gegenstände in den Salon;

5.2.11. Führen Sie folgende gefährliche Gegenstände und Stoffe mit sich und in Ihrem Gepäck:

  • Sprengstoffe, Sprengmittel und damit gefüllte Gegenstände;
  • komprimierte und verflüssigte Gase;
  • Entflammbare Flüssigkeiten;
  • brennbare Feststoffe;
  • radioaktive Materialien;
  • organische Peroxide, Bleichmittel;
  • giftige und giftige Substanzen;
  • ätzende und ätzende Stoffe.

5.2.12. Bei der nächsten geplanten Landung oder Notlandung, im Falle eines Verstoßes eines Passagiers gegen die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeugs, der eine Gefährdung der Flugsicherheit oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit anderer Personen darstellt, sowie im Falls ein Passagier den gemäß Artikel 58 vorgelegten Anweisungen des Flugzeugkommandanten nicht nachkommt. Gemäß dem Luftverkehrsgesetzbuch der Russischen Föderation hat der Luftfrachtführer das Recht, den mit dem Passagier geschlossenen Luftbeförderungsvertrag einseitig und ohne Entschädigung zu kündigen auf eigene Kosten zu bestrafen und den Täter den Strafverfolgungsbehörden zu überweisen, um entsprechende Sanktionen gegen ihn zu verhängen.

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Natalia
Vielen Dank für die Anleitung. Ich habe schon das ganze Internet durchsucht, aber nichts passendes gefunden. [hoch]


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