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Stellenbeschreibung für einen Bediener. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Pflichten eines Bankangestellten.
  2. Der Betreiber gehört zur Kategorie der Spezialisten und wird auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden der Bank auf Empfehlung des Leiters der Personalabteilung der Bank eingestellt und entlassen.
  3. Der Bankangestellte berichtet direkt an den Leiter der Betriebsabteilung der Bank.
  4. Während der Abwesenheit des Betreibers werden seine Aufgaben von einem Mitarbeiter wahrgenommen, der auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden der Bank ernannt wird.
  5. Bei seiner Arbeit wird der Bediener geleitet von:
  • die Gesetzgebung der Ukraine;
  • Anordnungen und Weisungen des Vorstandsvorsitzenden der Bank und des Leiters der Betriebsabteilung,
  • Satzung der Bank,
  • interne Arbeitsvorschriften,
  • diese Stellenbeschreibung.
  1. Auf die Stelle des Bankbetreibers wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung in der Fachrichtung „Bankbetreiber“ sowie mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position oder einer höheren Berufsausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung berufen .
  2. Der Betreiber muss wissen:
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit Bankaktivitäten;
  • Regeln der Abwicklungsbeziehungen und Rechnungslegungsgrundsätze in der Bank;
  • Regeln für den Empfang und die Verarbeitung von Zahlungs- und Bargelddokumenten;
  • der Plan und die Korrespondenz der Bankkonten und das Verfahren für Standardbuchungen;
  • das Verfahren zur Eröffnung und Führung von Bankkonten natürlicher und juristischer Personen;
  • Verfahren für die Arbeit mit Korrespondenz-, Abrechnungs-, Transit- und Darlehenskonten;
  • Regeln für die Durchführung von Bargeld- und Währungstransaktionen;
  • Anordnungen und Weisungen der Abteilungen über die Tätigkeit der Bank;
  • methodische Materialien zur Organisation der operativen Arbeit in der Bank;
  • Formen und Methoden der Rechnungslegung in ihrem Bereich;
  • Organisation des Arbeitsablaufs für die Buchhaltung von Bankgeschäften;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
  • lokale Vorschriften der Organisation;
  • Technologie zur Verarbeitung von Dokumenten mithilfe elektronischer Computer- und Bürogeräte;
  • Computermethoden zum Sammeln, Speichern und Verarbeiten von Informationen und Regeln für die Nutzung moderner Informationstechnologien.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der Bediener muss:

  1. Bereiten Sie Bankdokumente gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren vor.
  2. Betreuung von Einlegern und Bankkunden, einschließlich der Erstellung von Verträgen, Vollmachten und der Ausstellung von Sparbüchern.
  3. Girokonten von natürlichen und juristischen Personen eröffnen, führen und schließen.
  4. Sammeln Sie in der vorgeschriebenen Weise und termingerecht Zinsen auf Konten und leisten Sie Zahlungen von den Konten der Einleger.
  5. Führen Sie bargeldlose Transaktionen zur Gutschrift und Belastung von Geldern durch.
  6. Führen Sie Operationen mit Einlagen, Plastikkarten, Banksafes durch.
  7. Befolgen Sie den Arbeitsablaufplan und den Kundendienstplan für den Betrieb.
  8. Kunden eine Provision für erbrachte Dienstleistungen gemäß den Tarifen für kostenpflichtige Dienstleistungen in Rechnung stellen.
  9. Pflegen Sie Kundendateien und erstellen Sie ein Register der Kundenzahlungen.
  10. Erstellen Sie tagesaktuelle Bankberichte und bereiten Sie Daten zu Ihrem Arbeitsbereich für die Erstellung von Abschlussberichten auf.
  11. Beteiligen Sie sich an der Einrichtung und Pflege einer Datenbank mit Zahlungsdokumenten.
  12. Gewährleisten Sie die Sicherheit anvertrauter Finanzdokumente.
  13. Stellen Sie Bankmanagern und Kunden verlässliche Informationen zu ihrem Arbeitsbereich zur Verfügung.
  14. Beraten Sie Einleger und Bankkunden bei der Wahl der Einlagen, Zinssätze, Tarife und Dienstleistungen der Bank.
  15. Beraten Sie bei Bedarf Spezialisten der Bank und ihrer Filialen in Fragen ihrer Kompetenz.

III. Rechte

Der Betreiber hat das Recht:

  1. Akzeptieren Sie keine Dokumente zur Ausführung von Transaktionen, die gegen die geltende Gesetzgebung sowie das festgelegte Verfahren zur Durchführung und Aufzeichnung von Transaktionen verstoßen.
  2. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung von Formularen für Primärdokumente, die zur Abwicklung von Banktransaktionen verwendet werden, für die keine Standardformulare bereitgestellt werden.
  3. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch das Management.
  4. Absolvieren Sie Umschulungen und Fortbildungen gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und den örtlichen Vorschriften der Bank.
  5. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Bankleitung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit vertraut.
  6. Fordern und erhalten Sie vom Abteilungsleiter und anderen Bankfachleuten Dokumente, Informationen, einschließlich Software, die zur Erfüllung Ihrer Amtspflichten erforderlich sind.
  7. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle im Arbeitsprozess festgestellten Mängel und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
  8. Interagieren Sie mit allen Bankdienststellen zu Fragen Ihrer beruflichen Tätigkeit, einschließlich der Rechtsabteilung und dem Sicherheitsdienst der Bank.

IV. Eine Verantwortung

Der Betreiber ist verantwortlich für:

  1. Für schlechte Qualität und nicht rechtzeitige Erfüllung der ihm in der Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für die Verursachung von Sachschäden innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  3. Wegen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin, interne Arbeitsvorschriften, Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutz.
  4. Für andere im Rahmen ihrer Tätigkeit begangene Straftaten – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

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