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Stellenbeschreibung für den Graveur. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Stecher der 6. Kategorie ist _______ direkt unterstellt.
  2. Der Graveur der 6. Kategorie befolgt die Anweisungen von _______.
  3. Der Stecher der 6. Kategorie ersetzt _______.
  4. Der Stecher der 6. Kategorie wird durch _______ ersetzt.
  5. Die Ernennung und Entlassung des Graveurs erfolgt durch den Abteilungsleiter im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter.
  6. Muss wissen:
  • Komposition aus Zeichnung, Malerei, Skulptur;
  • grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften von behandeltem Glas, Edel-, Nichteisen- und Eisenmetallen sowie Säuren, die beim Gravieren von Metallen verwendet werden;
  • Vorrichtung und Wirkungsweise von Werkzeugmaschinen aller Art;
  • die wichtigsten Arten von Scheiben, die beim Gravieren von Glas verwendet werden;
  • Verfahren zur Verarbeitung von Glasprodukten durch Gravieren;
  • Eigenschaften von Schleifmitteln.
  1. Bei einem Wechsel auf eine andere Stelle oder bei einer Entlassung aus der Stelle ist der Graveur für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Übergabe der Fälle an die Person, die diese Stelle antritt, und in Ermangelung einer solchen an die Person, die ihn ersetzt, oder direkt an seinen Vorgesetzten verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der Graveur erfüllt folgende Aufgaben:

  1. Manuelle Ausführung komplexer hochkünstlerischer Gravurarbeiten mit hoher Präzision nach Zeichnungen, künstlerischen Zeichnungen und eigenen Kompositionen mit stilvollen Beschriftungen, mit einer Vielzahl kleiner Zeichen und Striche auf den Außen- und Innenflächen von Produkten unter Einhaltung der Symmetrie.
  2. Gravieren von Bildern von Tieren, menschlichen Figuren und Porträts.
  3. Gravieren von Schildern mit einem Mikroskop auf Markierungsstempeln aus legiertem Stahl mit einer Höhe von 0,3 bis 1 mm, einer Breite von 0,2 bis 0,6 mm und einer Profildicke von Schildern von 0,03 bis 0,05 mm mit Haltewinkeln von 450 mit Toleranzen in Längenmaßen von 0,03 bis 0,05 mm.
  4. Aufwändige Reliefprägung.
  5. Zeichnen von Porträts und besonders komplexen thematischen Zeichnungen auf Glasprodukten mit einer Metallscheibe, einer Schleifscheibe und Schleifpulvern.

III. Rechte

Der Graveur hat das Recht:

  1. Erteilung von Aufträgen an untergeordnete Mitarbeiter, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören;
  2. Kontrolle der Erfüllung von Produktionsaufgaben, der rechtzeitigen Ausführung einzelner Aufträge durch untergeordnete Mitarbeiter;
  3. die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Fragen ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit der ihm unterstellten Mitarbeiter anzufordern und zu erhalten;
  4. mit anderen Diensten des Unternehmens in Produktions- und anderen Fragen interagieren, die Teil seiner funktionalen Aufgaben sind;
  5. sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut machen;
  6. dem Manager Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung vorlegen;
  7. dem Leiter einen Vorschlag zur Beförderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur Prüfung vorlegen;
  8. dem Vorgesetzten alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit melden.

IV. Eine Verantwortung

Der Graveur ist verantwortlich für:

  1. unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Verstoß gegen die Regeln und Vorschriften, die die Aktivitäten des Unternehmens regeln.
  3. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – innerhalb der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  4. materiellen Schaden verursachen – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  5. Einhaltung aktueller Weisungen, Anordnungen und Anordnungen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
  6. Einhaltung interner Vorschriften, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.

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