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Stellenbeschreibung für den Elektrohandschweißer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

Diese branchenübliche Anleitung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen gemäß Abschnitt 2 dieses Dokuments sowie branchenübergreifende Arbeitsschutzvorschriften (Sicherheitsvorschriften) für den Betrieb elektrischer Anlagen enthalten, und ist für bestimmt Elektroschweißer, wenn sie Arbeiten entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation ausführen.

2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Mitarbeiter, die nicht jünger als 18 Jahre sind, eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, über die Elektrosicherheitsgruppe II verfügen und über die beruflichen Fähigkeiten verfügen, um als Elektroschweißer arbeiten zu dürfen, müssen Folgendes bestehen, bevor sie selbständig arbeiten dürfen:

  • obligatorische vorläufige (bei der Bewerbung um eine Stelle) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) zur Anerkennung der Arbeitsfähigkeit in der vom russischen Gesundheitsministerium festgelegten Weise;
  • Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Einweisung in Arbeitsschutz, Praktika am Arbeitsplatz und Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen.

1.2. Elektroschweißer müssen die Arbeitssicherheitsanforderungen einhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:

  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung den menschlichen Körper durchdringen kann;
  • die Lage des Arbeitsplatzes in beträchtlicher Höhe relativ zum Boden (Boden);
  • Schadstoffe;
  • scharfe Kanten, Grate und Rauhigkeiten auf der Oberfläche der Werkstücke;
  • erhöhter Staub- und Gasgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs.

1.3. Zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen sind Elektroschweißer verpflichtet, die vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Gegenstände zu verwenden: Leinenanzüge oder Anzüge für einen Schweißer, Lederstiefel, Leinenhandschuhe. Beim Schweißen der Stromschiene: Baumwollanzüge mit flammhemmender Imprägnierung, Lederstiefel, Leinenhandschuhe. In der Wintersaison Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel.

Elektroschweißer müssen auf der Baustelle Schutzhelme tragen.

1.4. Elektroschweißer sind verpflichtet, auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen die in dieser Organisation geltenden internen Arbeitsvorschriften einzuhalten.

Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt.

1.5. Elektroschweißer sollten bei ihrer täglichen Arbeit:

  • Verwendung von Schweißmaschinen, anderen Geräten und Kleinmechanisierungen im Arbeitsablauf für den vorgesehenen Zweck gemäß den Anweisungen des Herstellers;
  • Aufrechterhaltung der Ordnung an Arbeitsplätzen, Reinigung von Schmutz, Schnee und Eis, Verhinderung von Verstößen gegen die Regeln für die Lagerung von Materialien und Bauwerken;
  • Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

1.6. Elektroschweißer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder jede Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit (Vergiftung), unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ).

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

1.7. Elektroschweißer müssen vor Arbeitsbeginn:

  • dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen;
  • einen Helm, Overall, spezielles Schuhwerk der etablierten Probe anziehen;
  • einen Auftrag zur Durchführung von Arbeiten von einem Vorarbeiter oder Manager erhalten.

1.8. Nachdem Elektroschweißer den Auftrag vom Vorarbeiter oder Arbeitsleiter erhalten haben, müssen sie:

  • Bereiten Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vor (beim Deckenschweißen - Asbest- oder Segeltuchhülsen);
  • beim Arbeiten im Liegen warme Bettwäsche; bei Arbeiten in Nassräumen - dielektrische Handschuhe, Galoschen oder Teppiche;
  • beim Schweißen oder Schneiden von Nichteisenmetallen und -legierungen - eine Schlauchgasmaske);
  • Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und die Zugänge zu ihm auf Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.
  • Bereiten Sie Werkzeuge, Geräte und technologische Ausrüstung vor, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, überprüfen Sie deren Gebrauchstauglichkeit und Einhaltung der Sicherheitsanforderungen;
  • Beim Schweißen in geschlossenen Räumen oder auf dem Gelände eines Betriebsunternehmens ist zu prüfen, ob die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz sowie die Belüftung im Arbeitsbereich erfüllt sind.

1.9. Elektroschweißer sollten bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsanforderungen nicht mit der Arbeit beginnen:

  • das Fehlen oder Fehlfunktion des Schutzschildes, der Schweißdrähte, des Elektrodenhalters sowie der persönlichen Schutzausrüstung;
  • Fehlen oder fehlerhafte Erdung des Schweißtransformatorgehäuses, der Sekundärwicklung, des Schweißteils und des Schaltergehäuses;
  • unzureichende Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu ihnen;
  • fehlende Umzäunung von Arbeitsplätzen in einer Höhe von 1,3 m oder mehr und fehlende Zugangssysteme zu ihnen;
  • feuer- und explosionsgefährliche Bedingungen;
  • fehlende Absaugung bei Arbeiten in geschlossenen Räumen.

Festgestellte Störungen und Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften müssen vor Beginn der Arbeiten selbst behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind Elektroschweißer verpflichtet, diese dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter zu melden.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

1.10. Elektroschweißer müssen Arbeiten ausführen, die folgenden Sicherheitsanforderungen unterliegen:

  • der Arbeitsplatz sowie die darunter liegenden Orte müssen in einem Umkreis von mindestens 5 m von brennbaren Stoffen und von explosionsgefährlichen Stoffen und Anlagen – 10 m – frei sein;
  • Bei Elektroschweißarbeiten im Freien (bei Regen oder Schneefall) muss über dem Arbeitsplatz des Schweißers und dem Standort der Schweißmaschine ein Vordach angebracht werden;
  • Elektroschweißarbeiten in der Höhe sollten von einem Gerüst oder einem Gerüst mit Zäunen aus durchgeführt werden. Das Arbeiten auf Leitern ist verboten;
  • Das Schweißen sollte mit zwei Drähten erfolgen, von denen einer mit dem Elektrodenhalter und der andere (umgekehrt) mit dem zu schweißenden Werkstück verbunden ist. Es ist verboten, Metallkonstruktionen von Gebäuden, technologischen Geräten, Rohren von Sanitärnetzen (Wasserversorgung, Gasleitung usw.) als Rückleitung des Erdungsnetzes zu verwenden;
  • Schweißdrähte müssen durch Heißlöten, Schweißen oder durch Kupplungen mit Isoliermantel verbunden werden. Anschlussstellen müssen isoliert sein; Der Anschluss von Schweißdrähten durch Verdrehen ist nicht zulässig.
  • Schweißdrähte müssen so verlegt werden, dass sie durch Maschinen und Vorrichtungen nicht beschädigt werden können. Es ist verboten, Drähte in der Nähe von Gasschweißschläuchen und -rohrleitungen zu verlegen. Der Abstand zwischen dem Schweißdraht und der Sauerstoffleitung muss mindestens 0,5 m und der Abstand zwischen der Acetylenleitung und anderen brennbaren Gasen 1 m betragen.

1.11. Vor dem Schweißen muss der Elektroschweißer sicherstellen, dass die Kanten des zu schweißenden Werkstücks und der angrenzende Bereich (20–30 mm) von Rost, Schlacke usw. gereinigt werden. Beim Reinigen muss eine Schutzbrille getragen werden.

Die zu verschweißenden Teile müssen vor dem Schweißen sicher befestigt werden. Beim Schneiden von Bauteilen ist der Elektroschweißer verpflichtet, Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Herunterfallen der geschnittenen Elemente zu treffen.

1.12. Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten oder Säuren müssen vor Beginn des Elektroschweißens gereinigt, gewaschen und getrocknet werden, um gefährliche Schadstoffkonzentrationen zu beseitigen.

Nicht an Druckbehältern schweißen. Das Schweißen (Schneiden) von frisch lackierten Strukturen und Teilen sollte erst durchgeführt werden, nachdem der Lack vollständig getrocknet ist.

1.13. Beim Elektroschweißen in geschlossenen Behältern oder Hohlräumen von Bauwerken muss der Elektroschweißer folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

  • der Arbeitsplatz sollte mit einer Absaugung ausgestattet sein und in besonderen Fällen sollte das Schweißen mit einer Gasmaske durchgeführt werden;
  • Beleuchtung mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V anlegen und einen Transformator außerhalb des Tanks installieren;
  • Die Arbeiten müssen mit einem Sicherheitsgurt durchgeführt werden, der an einem Seil befestigt ist und dessen anderes Ende vom Versicherer außerhalb des Containers gehalten werden muss.
  • Das Elektroschweißgerät muss über ein Elektroschloss verfügen, das eine automatische Abschaltung der Leerlaufspannung oder deren Begrenzung auf eine Spannung von 12 V mit einer Zeitverzögerung von höchstens 0,5 s ermöglicht;
  • Bei der Arbeit muss ein Elektroschweißer dielektrische Handschuhe, Galoschen, eine Decke sowie einen isolierenden Helm tragen.

1.14. Wenn mehrere Elektroschweißer an einem Ort arbeiten, müssen ihre Arbeitsplätze durch lichtdichte Abschirmungen aus feuerfestem Material geschützt werden.

Das gleichzeitige Arbeiten eines Elektroschweißgeräts und eines Gasschweißgeräts (Gasschneider) in einem geschlossenen Behälter oder Behälter ist verboten.

1.15. In Arbeitspausen ist es dem Elektroschweißer untersagt, den Elektrodenhalter unter Spannung am Arbeitsplatz zu lassen, das Schweißgerät muss ausgeschaltet sein und der Elektrodenhalter muss auf einem speziellen Ständer oder einer Aufhängung befestigt werden. Das Anschließen und Trennen von Schweißgeräten sowie deren Reparatur muss von Fachpersonal über einen einzelnen Schalter durchgeführt werden.

1.16. Bei der Durchführung von Arbeiten in bestehenden Anlagen mit einem festgelegten Regime für die Durchführung von Heißarbeiten ist ein Elektroschweißer verpflichtet, zusätzliche Anforderungen der vom Gosgortekhnadzor Russlands genehmigten Anweisungen einzuhalten.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

1.17. Wird während des Betriebs ein Brand festgestellt, ist es erforderlich, die Arbeiten einzustellen und Maßnahmen zu deren Löschung zu ergreifen. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu beseitigen, müssen Sie den Vorarbeiter oder den Arbeitsleiter informieren.

1.18. Bei einer Fehlfunktion des Schweißgeräts, der Schweißdrähte, der Elektrodenhalter, des Schutzschildes oder des Helms muss die Maske ihre Funktion einstellen und den Vorarbeiter oder Arbeitsleiter darüber informieren. Der Betrieb kann erst wieder aufgenommen werden, nachdem alle Störungen durch das zuständige Personal behoben wurden.

1.19. Im Falle einer Gasverschmutzung der Räumlichkeiten ohne Absaugung müssen die Arbeiten eingestellt und die Räumlichkeiten belüftet werden. Arbeiten sollten auch dann eingestellt werden, wenn sie im Freien durchgeführt werden (bei Regen oder Schneefall). Die Arbeit kann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Regen oder Schneefall aufgehört hat oder eine Überdachung über dem Arbeitsplatz des Elektroschweißers angebracht wurde.

6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

1.20. Am Ende der Arbeiten muss der Elektriker:

  • schalten Sie das elektrische Schweißgerät aus;
  • Bringen Sie den Arbeitsplatz in Ordnung, bauen Sie das Werkzeug zusammen, wickeln Sie die Schweißdrähte zu Spulen auf und legen Sie sie an den für ihre Lagerung vorgesehenen Orten ab.
  • Stellen Sie sicher, dass keine Brandherde vorhanden sind, füllen Sie sie gegebenenfalls mit Wasser auf.
  • über alle Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, die bei der Ausführung der Arbeiten aufgetreten sind, dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter Bericht erstatten;
  • Stellen Sie sicher, dass es keine Brände gibt; falls vorhanden, mit Wasser auffüllen;
  • Melden Sie alle bei der Arbeit aufgetretenen Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften dem Vorarbeiter oder Vorgesetzten.

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