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Anforderungen an die Organisation des Arbeitsplatzes. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Arbeitsplatz - der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit aufhalten oder ankommen muss und der direkt oder indirekt der Kontrolle des Arbeitgebers unterliegt.

Ständiger Arbeitsplatz – ein Ort, an dem der Arbeitnehmer den größten Teil (mehr als 50 % oder mehr als 2 Stunden ununterbrochen) seiner Arbeitszeit verbringt.

Arbeitsbereich – ein Raum bis zu einer Höhe von 2 m über dem Boden oder der Plattform, in dem sich Arbeitsplätze für den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt von Arbeitnehmern befinden.

An Ihrem Arbeitsplatz sein, d.h. In der Produktionsumgebung kann eine Person einer Reihe gefährlicher und (oder) schädlicher Produktionsfaktoren ausgesetzt sein, vor denen sie bestmöglich geschützt werden muss. Gemäß GOST 12.2.061-81 „Produktionsausrüstung. Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Arbeitsplätze“ müssen Arbeitsausrüstung, Werkzeuge und Vorrichtungen vollständig den Sicherheitsanforderungen entsprechen, die Arbeitsumgebung muss den hygienischen und hygienischen Anforderungen entsprechen und darüber hinaus die Der Arbeitsplatz muss so organisiert sein, dass eine Person bei der Ausübung ihrer Arbeit möglichst wenig Energie aufwendet. Die Einhaltung dieser Bedingungen trägt zu einem dauerhaft hochproduktiven und sicheren Arbeiten bei.

Eine ordnungsgemäße Organisation des Arbeitsplatzes setzt die Kenntnis und Umsetzung ergonomischer Anforderungen voraus, die durch bestehende Normen festgelegt werden. Also GOST 12.2.032-78. „SSBT. Arbeitsplatz bei Arbeiten im Sitzen. Allgemeine ergonomische Anforderungen“ definiert die allgemeinen ergonomischen Anforderungen an einen Arbeitsplatz bei Arbeiten im Sitzen und GOST 12.2.033-78. „SSBT. Arbeitsplatz bei Arbeiten im Stehen. Allgemeine ergonomische Anforderungen“ - bei Arbeiten im Stehen.

Der Arbeitsplatz bei Arbeiten im Sitzen ist für leichte Arbeiten, die keine freie Bewegung des Arbeitnehmers erfordern, sowie in Fällen aufgrund der Besonderheiten des technologischen Prozesses für mittelschwere Arbeiten eingerichtet. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die relative Lage aller seiner Elemente (Sitz, Bedienelemente, Informationsanzeigeinstrumente usw.) müssen den anthropometrischen, physiologischen und technologischen Anforderungen sowie der Art der Arbeit entsprechen.

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte die Durchführung von Arbeitsvorgängen im Bereich des motorischen Feldes in der vertikalen und horizontalen Ebene für die durchschnittliche Größe des menschlichen Körpers gewährleisten.

Die Durchführung von Arbeitseinsätzen „oft“ und „sehr oft“ sollte innerhalb der gut erreichbaren Zone und der optimalen Zone des motorischen Feldes erfolgen. Denken Sie daran, dass die Häufigkeit der Vorgänge wie folgt lautet: „sehr oft“ – zwei oder mehr Vorgänge pro Minute; „oft“ – weniger als zwei Operationen in 1 Minute, aber mehr als zwei Operationen in 1 Stunde und „selten“ – nicht mehr als zwei Operationen in 1 Stunde.

Bei der Gestaltung von Geräten und Arbeitsplätzen sollten anthropometrische Indikatoren von Frauen (wenn nur Frauen arbeiten) und Männern (wenn nur Männer arbeiten) berücksichtigt werden: Wenn die Geräte von Frauen und Männern bedient werden, der allgemeine Durchschnitt von Frauen und Männern.

Die Gestaltung der Produktionsanlagen und des Arbeitsplatzes muss dies gewährleisten optimale Arbeitsposition, die durch Regulierung erreicht wird:

  • Arbeitsflächenhöhe und Beinfreiheit;
  • Sitzhöhe und Fußstütze (bei nicht verstellbarer Höhe der Arbeitsfläche).

Einstellbare Parameter werden gemäß den Empfehlungen von GOST ausgewählt. Dabei wird im zweiten Fall die Höhe der Arbeitsfläche für einen Arbeiter mit einer Körpergröße von 180 cm angenommen. Die optimale Arbeitsposition für Arbeiter kleinerer Statur wird durch eine Erhöhung der Sitzhöhe und der Fußstütze um einen Betrag erreicht gleich dem Unterschied zwischen der Höhe der Arbeitsfläche für einen Arbeiter mit einer Körpergröße von 180 cm und der Höhe der Arbeitsfläche, optimal für das Wachstum eines bestimmten Arbeiters.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Höhe der Arbeitsfläche und der Fußstütze zu verstellen, ist es zulässig, Geräte mit nicht einstellbaren Parametern des Arbeitsplatzes zu entwerfen und herzustellen, und die Zahlenwerte dieser Parameter sollten entsprechend übernommen werden gemäß den Empfehlungen von GOST. Zusätzlich zu den aufgeführten Anforderungen enthält GOST 12.2.032-78 bei der Organisation eines Arbeitsplatzes Anforderungen an die Platzierung von Bedienelementen und Mitteln zur Anzeige von Informationen.

Ein Arbeitsplatz für die Ausführung von Arbeiten im Stehen (GOST 12.2.033-78) ist bei mittelschwerer und schwerer körperlicher Arbeit sowie mit einer technologisch festgelegten Größe des Arbeitsbereichs, die seine Parameter überschreitet, bei Arbeiten im Sitzen eingerichtet. GOST enthält allgemeine Anforderungen für die Gestaltung der Ausrüstung, Maßeigenschaften des Arbeitsplatzes, gegenseitige Anordnung der Elemente des Arbeitsplatzes, Bedienelemente, Mittel zur Anzeige von Informationen usw.

Die Berücksichtigung aller Anforderungen von GOST bei der Organisation von Arbeitsplätzen kann die biomechanische Belastung bei der Arbeitsausführung tatsächlich reduzieren und somit eine Person vor den schädlichen Auswirkungen von Faktoren der psychophysiologischen Gruppe schützen.

Es ist klar, dass bei der Organisation des Arbeitsplatzes die Notwendigkeit berücksichtigt werden sollte, dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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