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Nichtionisierende Strahlung. Arbeitsschutz Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz Die Ausbreitung elektromagnetischer Felder durch Materie ist potenziell gefährlich für den Menschen. Elektromagnetische Felder unterschiedlicher Frequenz tragen unterschiedliche Energien und haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Substanz biologischer Gewebe des menschlichen Körpers. Das Spektrum der elektromagnetischen Strahlung umfasst hochfrequente, energetisch leistungsstarke ionisierende Strahlung (Gammastrahlung, Röntgenstrahlen). Dann gibt es ultraviolette Strahlung, sichtbares Licht und Infrarotstrahlung. Dahinter verbirgt sich ein breites Spektrum an Radiofrequenzen, darunter (in absteigender Reihenfolge) Mikrowellen, Mobilfunk, Fernsehen, Kurzwellenradio, Mittel- und Langwellenradio, Kurzwellen, die in dielektrischen und Induktionsheizgeräten verwendet werden, und sogenannte Leistungsfrequenz-Stromfelder (50 oder 60 Hz). Ultraviolette Strahlung ist eine Form optischer Strahlung mit kürzeren Wellenlängen und energiereicheren Photonen (Strahlungsteilchen) als sichtbares Licht. Ultraviolette Strahlung ist normalerweise unsichtbar und lässt sich am Leuchten einer Reihe von Materialien erkennen, die unter ihrem Einfluss stehen. Eine bekannte Auswirkung der ultravioletten Strahlung ist das Erythem oder „Sonnenbrand“, das als Rötung der Haut in der Regel 4–8 Stunden nach der Einwirkung der ultravioletten Strahlung auftritt und nach einigen Tagen allmählich abklingt. Ein schwerer Sonnenbrand kann zu Blasenbildung und Abblättern der Haut führen. Zum Schutz vor ultravioletter Strahlung der Sonne sollten spezielle Kleidung und Hüte mit Krempe zum Schutz von Gesicht und Hals getragen werden. Um die Belastung zu verringern, können Sonnenschutzmittel (die als „Schutzfolien“ dienen) auf exponierte Körperoberflächen aufgetragen werden. Bei der Arbeit in Innenräumen sind Arbeiter ultravioletter Strahlung durch elektrische Schweißlichtbögen und beim Einsatz spezieller künstlicher UV-Strahlungsquellen ausgesetzt. Wenn die Augen einer Person mehrere Stunden lang ultravioletter Strahlung ausgesetzt werden, kann es zu akuten Entzündungsreaktionen kommen, die normalerweise mehrere Tage anhalten. Eine langfristige Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung (über Jahrzehnte) kann zur Entstehung von Katarakten beitragen. Daher ist es beim Schweißen zwingend erforderlich, Augen und Haut mit persönlicher Schutzausrüstung zu schützen. Infrarotstrahlung, oft auch Wärmestrahlung oder Strahlungswärme genannt, wird von allen Körpern abgegeben. Es wird bei hohen Körperoberflächentemperaturen (heiße Motoren, geschmolzenes Metall und andere gießereibedingte Quellen, wärmebehandelte Oberflächen, Glühbirnen, Strahlungswärmeerzeugungssysteme usw.) von Bedeutung. Die natürliche Schutzreaktion der Augen, die den Blick auf helle Lichtquellen nach 0,25 Sekunden stoppt, funktioniert bei Infrarotstrahlung ohne entsprechenden visuellen Reiz nicht. Daher spürt das Auge die Hitze nicht, was zu negativen Auswirkungen, insbesondere auf die Augenlinse und die Netzhaut, führt. Intensive Infrarotstrahlung, meist verbunden mit dem Einsatz von Lasern oder sehr starken Strahlungsquellen (Xenonbogen), kann zu thermischen Schäden an den Augen führen. Dabei kommt es zu einer lokalen Verbrennung (Skotom) im blinden Fleck der Netzhaut. Bei längerer Einwirkung von Infrarotstrahlung mit Wellenlängen von ca. 800–3000 nm kann es zu einer Trübung der Linse (Katarakt) kommen. Um diese Verletzungen zu verhindern, muss ein persönlicher Augenschutz getragen werden. Zum Schutz vor der thermischen Wirkung der Infrarotstrahlung werden Abschirmungen und spezielle Kleidung verwendet. Im Grenzfall der Nullfrequenz spaltet sich das elektromagnetische Feld in statische elektrische und magnetische Felder auf. Die Ansammlung elektrischer Ladungen (statische Elektrizität) während der Entladung kann eine Explosion und/oder einen Brand verursachen und die Technik stören; sie sind für den Menschen unangenehm. Bei der Organisation technologischer Prozesse wird der Schutz des Personals vor der Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung durch eine Reihe organisatorischer, technischer und technischer Maßnahmen sowie den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung erreicht. Bei technologischen Prozessen, bei denen das Personal statischen elektrischen Feldern ausgesetzt ist, wird der Schutz durch Erdung oder Abschirmung der Feldquellen oder Arbeiter, die Verwendung von Neutralisatoren und Antistatikmitteln, das Befeuchten leicht elektrisierbarer Materialien oder deren Ersatz durch nicht elektrisierbare Materialien sowie die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet ( antistatische Schuhe, Kleidung). Zum Schutz vor statischer Elektrizität werden zusätzlich zur kollektiven Schutzausrüstung spezielle „antistatische“ persönliche Schutzausrüstungen verwendet, wie z. B. Kleidung und Schuhe mit geringer Leitfähigkeit, die die Ansammlung starker Aufladungen nicht zulassen. Bei der Arbeit mit Quellen konstanter Magnetfelder wird die Begrenzung des negativen Einflusses des Faktors durch den Einsatz von Manipulatoren, Greifern aus nichtmagnetischen Materialien, Automatisierung und Mechanisierung von Produktionsprozessen sowie die Organisation der Lagerung und des Transports von Magneten und magnetisierten Produkten in speziellen Behältern erreicht aus nichtmagnetischen Materialien oder „Jochen“. Bei Kontaktschweißarbeiten werden zum Schutz des Personals vor den Auswirkungen magnetischer (oder elektromagnetischer) Felder industrieller Frequenz nichtinduktive Kabel, Abschirmung von Geräteelementen, die Strahlungsquellen darstellen, Fernsteuerung, Automatisierung und Robotisierung technologischer Prozesse eingesetzt; Bei Arbeiten an offenen Schaltanlagen und Stromleitungen mit Hoch- und Höchstspannung sollten zum Schutz des Personals stationäre, mobile und tragbare Abschirmungen sowie individuelle Abschirmkleidungssätze verwendet werden. In Physiotherapieräumen werden zum Schutz des medizinischen Personals eine rationelle Platzierung der Geräte, eine Abschirmung von Strahlenquellen (Abschirmkabinen, Abschirmvorhänge), eine Fernbedienung und eine Automatisierung der Ein- und Ausschaltvorgänge von Geräten eingesetzt. Bei Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer Infrarot- und Ultraviolettstrahlung ausgesetzt sind, wird der Schutz durch die Organisation der Fernsteuerung von Prozessen und Geräten, die Abschirmung von Strahlungsquellen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet. Die Wahl der Materialien für Schirme richtet sich nach der erforderlichen Schutzwirkung und den spektralen Eigenschaften der Strahlung. Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Arbeitsschutz: ▪ Arbeitsschutz für Forstarbeiter Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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