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Arbeiten mit erhöhter Gefahr ausführen. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Angesichts der großen Vielfalt Arbeiten mit hohem RisikoEs ist nicht möglich, einheitliche Anforderungen an die sichere Durchführung von Arbeiten zu stellen. Es ist lediglich zu beachten, dass für jede Art der durchgeführten Arbeiten eine entsprechende Anleitung erstellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden muss. Wenn es Standardanweisungen für die Durchführung dieser Art von Arbeiten gibt, dann sind diese die Grundlage.

Beispielsweise legt die „Standardanweisung für die Organisation der sicheren Durchführung von Heißarbeiten an explosionsgefährlichen und explosionsgefährlichen Objekten“ (RD 09-364-00) die grundlegenden Anforderungen für die Organisation der sicheren Durchführung von Heißarbeiten an explosionsgefährlichen und explosionsgefährlichen Objekten fest. feuergefährliche Objekte (Produktion, Werkstätten, Abteilungen, Anlagen, Lager usw.), die von Rostekhnadzor kontrolliert werden. Es bestimmt die sichere Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von offenem Feuer, Funkenbildung und Erhitzen auf eine Temperatur, die zur Entzündung von Materialien und Strukturen führen kann (Elektroschweißen, Gasschweißen, Gas- und Kerosinschneiden, Löten, mechanische Bearbeitung von Metall mit Formung). von Funken usw.).

Die sichere Durchführung gasgefährdender Arbeiten wird durch die „Standardanweisung für die Organisation der sicheren Durchführung gasgefährdender Arbeiten“ geregelt, die durch das Dekret Gosgortekhnadzor der UdSSR vom 20. Februar 1985 genehmigt wurde.

Das Verfahren für sicheres Arbeiten in der Höhe wird durch POT RM 012-2000 „Intersektorale Regeln für den Arbeitsschutz bei Arbeiten in der Höhe“ festgelegt.

Die Handlungen des verantwortlichen Leiters von Arbeiten mit erhöhter Gefahr sind ungefähr gleich. Die Praxis zeigt, dass die typischen Aufgaben eines Hochrisiko-Arbeitsmanagers wie folgt sind.

Der für die sichere Ausführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr verantwortliche Führungskraft:

  • führt das Arbeitsmanagement durch, sorgt für eine sichere Arbeitsorganisation und die Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und akuten Berufskrankheiten (Vergiftungen, Verletzungen);
  • bestimmt Umfang, Zeit, Dauer und Art der übertragenen Arbeit;
  • legt eine Liste gefährlicher und schädlicher Faktoren fest, die aufgrund fehlerhafter oder anderer unvorhergesehener Situationen dauerhaft oder zufällig während der Ausführung der Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft vorhanden sein können; beurteilt den Grad der Gefahr ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Körper;
  • legt die Liste der persönlichen und kollektiven Schutzausrüstung fest, die für die Ausführung der übertragenen Arbeit erforderlich ist, stellt diese den Mitarbeitern zur Verfügung und erläutert die Regeln für deren Verwendung;
  • legt die Liste der Dokumente, Anweisungen für den Betrieb und die sichere Ausführung der Arbeiten, technologische, elektrische oder sonstige Diagramme, Zeichnungen, technische Beschreibungen und andere für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Unterlagen fest und stellt diese den Mitarbeitern zur Verfügung;
  • legt die Liste der Materialien, Werkzeuge und Instrumente, Mechanisierungs- und sonstigen Geräte fest, deren Verwendung mit der Arbeitsproduktion verbunden ist, und stellt diese den Mitarbeitern zur Verfügung;
  • bestimmt die quantitative und qualifizierte Zusammensetzung der Mitarbeiter für die Ausführung der übertragenen Arbeit;
  • führt eine Sonderbesprechung mit allen Mitarbeitern durch, erstellt eine Arbeitserlaubnis;
  • erlaubt nicht, Personen zu arbeiten, die nicht geschult, unterwiesen oder geprüft wurden und keinen Zugang zu selbständiger Arbeit haben;
  • ermöglicht die selbstständige Arbeit nur den Arbeitnehmern, die bei Erhalt der Arbeitserlaubnis für die Arbeitserstellung anwesend waren;
  • führt die erforderlichen Genehmigungen in der vorgeschriebenen Form durch, organisiert die Lieferung an den Arbeitsplatz und erläutert den Mitarbeitern ihre Aufgaben, Liste, Umfang, Art und Dauer der Arbeit, Arbeitsplan, Ort und Grenzen der Arbeit;
  • sorgt für die rationelle Platzierung von Maschinen und Mechanismen, Materialien, Ersatzteilen, Werkzeugen, Geräten an Arbeitsplätzen, verhindert Unordnung, Vermüllung von Arbeitsplätzen, Durchgängen und Einfahrten;
  • macht Mitarbeiter mit technologischen, elektrischen oder anderen Diagrammen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen und anderen Dokumentationen, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten, Maschinen und Mechanismen und dem Verfahren für deren Interaktion, Mechanisierung und anderen an der Arbeitsproduktion beteiligten Geräten vertraut, erklärt die Regeln und Verfahren ihre Verwendung;
  • erklärt den Mitarbeitern das Vorgehen und die Verhaltensregeln bei Not- und Notsituationen, Gefahren oder Unfällen, die Regeln für die Evakuierung aus dem Gefahrenbereich und die Erste Hilfe für Verletzte, die Regeln für den Einsatz von primären Feuerlöschgeräten;
  • prüft die Verfügbarkeit und Verwendung von Overalls und Sicherheitsschuhen, persönlicher Schutzausrüstung und Mitteln zur Überwachung der Sicherheit der Arbeitsumgebung durch die Mitarbeiter, die in den Regeln, Normen und Anweisungen vorgesehen sind, und überwacht deren korrekte Verwendung;
  • führt Arbeiten nur gemäß dem erhaltenen Arbeitsauftrag und Arbeitspass aus;
  • führt gemäß dem festgelegten Verfahren die Zulassung durch und fährt mit der Produktion der Arbeit fort;
  • gewährleistet die Einhaltung des Arbeitstages, der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Regeln des technischen Betriebs und der Sicherheit bei der Ausführung von Arbeiten, die Verwaltung von Maschinen und Mechanismen, die Durchführung verschiedener Messungen, Inspektionen des Zustands von Geräten, Gebäuden und Bauwerken sowie Bewegungen durch verschiedene Transportmittel, die Durchführung technologischer Prozesse oder, je nach Art der durchgeführten Arbeiten, sonstige Handlungen;
  • überprüft zu Beginn sowie während der Ausführung der Arbeiten alle Arbeitsplätze, überwacht die Luftumgebung, den Zustand von Geräten, Mechanismen, Vorrichtungen, Zäunen, Sicherheitsvorrichtungen, Kommunikations- und Signalgeräten sowie Brandschutzgeräten;
  • führt die direkte Arbeitsleitung an den schwierigsten und gefährlichsten Orten durch;
  • ergreift Maßnahmen, um bei der Ausführung der Arbeiten festgestellte Verstöße und Abweichungen zu beseitigen; im Falle der Unmöglichkeit der sofortigen Beseitigung von Verstößen informiert die höhere Leitung;
  • bei Feststellung von Verstößen, die das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden, die Arbeit einstellen und Personen aus der Gefahrenzone bringen; benachrichtigt die Geschäftsleitung;
  • Im Falle von Notfallsituationen, einschließlich Änderungen der Bedingungen und Umstände der Arbeitsproduktion, Krankheit oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften durch Mitarbeiter, deren Anzeichen von Inkompetenz bei der Ausführung der zugewiesenen Arbeit, führt er die erforderliche Koordination und Anpassung der Zusammensetzung durch und Art der Arbeit sowie die Bewegung und Umgruppierung von Mitarbeitern;
  • setzt die Arbeitsausführung aus, wenn ein Konflikt mit den Anforderungen bestehender behördlicher Dokumente oder eine Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeiter besteht;
  • setzt die Ausführung der Arbeiten aus, wenn Fehlfunktionen von Geräten, Gebäuden und Bauwerken, Maschinen und Mechanismen, Werkzeugen und Instrumenten, Fehlfunktionen oder das Fehlen von Overalls und Nomenklatur persönlicher oder kollektiver Schutzausrüstung festgestellt werden, sofern ein solcher Fehler keine Gefahr für die Person darstellt Sicherheit der Arbeitnehmer;
  • stellt nach einer Sichtprüfung oder – je nach Art und Kategorie der Arbeiten – instrumentellen Messungen oder entsprechenden Prüfungen den Abschluss der Arbeiten fest, dokumentiert den Abschluss der Arbeiten, informiert die zuständigen Dienststellen und Beamten und evakuiert die Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz;
  • zeigt ein persönliches Beispiel und hohe Kompetenz in der bedingungslosen Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Produktionssicherheit.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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