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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den technischen Sekretär. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Für die Tätigkeit als technischer Sekretär sind Personen ab 18 Jahren geeignet, die bei der Arbeitsaufnahme eine obligatorische ärztliche Untersuchung sowie eine Einweisung durch einen Arbeitsschutzingenieur und anschließend eine Einweisung am Arbeitsplatz bestanden haben, sowie :

  • Praktikum;
  • Umschulung;
  • nur die Arbeit ausführen, für die die Sekretärin/Schreibkraft verantwortlich ist;
  • sichere Arbeitsmethoden anwenden.

1.2. Der technische Sekretär muss wissen:

  • die Wirkung von elektrischem Strom auf eine Person;
  • Arbeitshygiene- und Sicherheitsanforderungen;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Wartungshandbuch für eine Schreibmaschine oder einen Computer.

1.3. Der technische Sekretär ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene und die Regeln zum Tragen von Overalls einzuhalten.

1.4. Der technische Sekretär muss sich bei seiner Arbeit an seiner Stellenbeschreibung, diesem Handbuch, den Anweisungen zum Hygienesystem und den Anweisungen des Herstellers einer Schreibmaschine oder eines Computers orientieren und in der Lage sein, Opfern von Arbeitsunfällen Erste Hilfe zu leisten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Die technische Sekretärin ist verpflichtet, ihren Arbeitsplatz für sicheres Arbeiten herzurichten, ihn in einen ordnungsgemäßen hygienischen Zustand zu bringen und einer Nassreinigung zu unterziehen.

2.2. Vor Beginn der Arbeiten ist der technische Sekretär verpflichtet, die Funktionsfähigkeit und Erdung der Schreibmaschine oder des Computers zu überprüfen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Bevor Sie eine Schreibmaschine oder einen Computer an das Stromnetz anschließen, müssen Sie die Erdung des Gehäuses überprüfen.

3.2. Das Einschalten der Maschine im Stromnetz muss über einen speziellen Griff erfolgen.

3.3. Leisten Sie nur die vom Chef zugewiesene Arbeit

3.4. Es ist zu beachten, dass bei der Arbeit am Computer folgende gefährliche Faktoren auftreten können:

  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • erhöhte statische Elektrizität;
  • Überanstrengung der Augen;
  • Emotionaler Stress;
  • eine große Menge an Informationen.

3.5. Es ist verboten, Reparaturen an der Maschine durchzuführen, wenn diese an die Stromversorgung angeschlossen ist.

3.6. Beim Arbeiten sowohl an der Schreibmaschine als auch am Computer ist ein gleichzeitiger Kontakt mit Geräten und erdverbundenen Teilen des Raumes bzw. Gerätes (Batterieheizkörper, Metallkonstruktionen) auszuschließen.

3.7. Personen, die mit den Regeln für die Arbeit an diesem Gerät nicht vertraut sind, dürfen nicht an einer Schreibmaschine oder einem Computer arbeiten.

3.7. Es ist verboten, an einer elektrischen Schreibmaschine zu arbeiten, wenn am Gehäuse des Geräts Spannung anliegt.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Brandfall handelt der Technische Sekretär gemäß den Brandschutzanweisungen und evakuiert zunächst Personen.

4.2. Bei einem Stillstand der Maschine aus unbekanntem Grund oder bei einem plötzlichen Stillstand muss die Maschine vom Netz getrennt und ein Fachmann hinzugezogen werden.

4.3. Wenn das elektrische Kabel des Computers Feuer fängt, trennen Sie ihn sofort vom Netzwerk und informieren Sie den Chef und die Feuerwehr.

4.4. In anderen Notfällen muss die Sekretärin/Schreibkraft Maßnahmen zur Evakuierung von Personen und Eigentum gemäß dem Evakuierungsplan ergreifen.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Der technische Sekretär muss die Schreibmaschine oder den Computer ausschalten und Sachwerte abgeben.

5.2. Am Ende der Arbeit muss er alle Anforderungen des Hygieneregimes erfüllen.

5.3. Sollten während der Arbeiten Betriebsmängel oder Gerätestörungen festgestellt werden, hat der Technische Sekretär dies dem Leiter mitzuteilen.

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