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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Elektromechaniker von Lüftungsanlagen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Elektroinstallateur für Lüftungsanlagen dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt sind, über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in den genannten Berufen und eine Telefonkategorie von mindestens III verfügen, über eine Ausbildung und geprüfte Kenntnis der Regeln, Normen und Anweisungen zum Arbeitsschutz, einschließlich dieser Unterweisung, sowie über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten verfügen, die am Arbeitsplatz über die Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten unterwiesen wurden.

1.2. Der Elektroinstallateur von Lüftungsanlagen ist verpflichtet:

1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften;

1.2.2. Kennen Sie die Geräteentlüftungssysteme, Ventilatoren, ihre Eigenschaften, Fehlfunktionen und Methoden zur Fehlerbehebung.

1.2.3. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III;

1.2.4. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille);

1.2.5. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Betriebsanweisungen für die Geräte oder in den von der Verwaltung des Unternehmens genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass sichere Methoden dafür bekannt sind.

1.2.6. Informieren Sie sich über den Standort der Lüftungsanlagen, sodass die Breite der Durchgänge mindestens 0,7 m beträgt.

1.2.7. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können;

1.2.8. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Um den Lärm zu reduzieren, müssen Motoren und Lüfter angepasst und auf Stoßdämpfern montiert werden.

1.3.1. Ventilatoren und Motoren sollten in isolierten Kammern untergebracht werden.

1.4. Beim Betrieb und der Reparatur von Ventilatoren, Lüftungsanlagen können folgende Gefahren auftreten:

1.4.1. gefährliche Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper, Stromschlag, Lichtbogenverbrennung erfolgen kann;

1.4.2. Eindringen von explosiven Gasen durch die Mine;

1.4.3. das Auftreten von Schadstoffen (Benzindämpfe, Bleiaerosole);

1.4.4. niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperatur;

1.4.5. unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;

1.4.6. Brandgefahr;

1.4.7. Absturz aus der Höhe des Personals bei der Arbeit auf Leitern und Leitern;

1.4.8. herabfallende Gegenstände (Werkzeuge, Ausrüstungselemente).

1.5. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten.

1.6. Die Elektrofachkraft ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Durchführung von Arbeiten ohne Freischaltung.

1.7. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie Spezialkleidung (Morgenmantel) und technisches Schuhwerk (Hausschuhe) gemäß den geltenden Normen an und stecken Sie sie sorgfältig hinein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung.

2.4. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört.

2.5. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.6. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich.

2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens.

2.8. Stellen Sie sicher, dass die offenen Ansaugöffnungen der Kaltwasserventilatoren mit Netzen abgedeckt sind.

2.9. Vor den Startvorrichtungen für C/W-Ventilatoren sollten dielektrische Matten auf dem Boden ausgelegt werden.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen.

3.2. Das Reinigen, Abwischen und Reparieren (einschließlich Festziehen von Schrauben) von Pumpen und Ventilatoren unterwegs ist verboten. Das Schmieren von Teilen der Ausrüstung während der Fahrt ist nur zulässig, wenn Vorrichtungen vorhanden sind, die diesen Vorgang sicher machen.

3.3. Bei der Reinigung und Reparatur von Ventilatoren, Kompressoren und Elektromotoren müssen diese stromlos sein und Pumpen müssen an Saugventilen und Druckleitungen geschlossen sein.

3.4. Es ist notwendig, die Trittleiter fest zu installieren und vor dem Anheben ihre Stabilität zu überprüfen. Leitern ab einer Höhe von 1,3 m müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein.

3.5. Es ist verboten, von den obersten zwei Stufen von Stehleitern ohne Geländer oder Stopper aus zu arbeiten, sowie sich mit mehr als einer Person auf den Stufen aufzuhalten.

3.6. Der Austausch der Signallampen an der Anzeigetafel sollte von Leitern mit einer Höhe von mindestens 2 m erfolgen.

3.7. Lassen Sie keine losen Gegenstände auf den Leitern liegen und werfen Sie diese herunter.

3.8. Das Auswechseln einzelner Sicherungen sollte nur mit einer Hand erfolgen und die zweite Hand bzw. ein Körperteil darf keine geerdeten Strukturen berühren.

3.9. Der Austausch einer gewöhnlichen Sicherung muss von zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine am unteren Ende der Trittleiter stehen darf, unter zwingender Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 3.8. Verwenden Sie eine Isolierzange oder dielektrische Handschuhe sowie eine Schutzbrille.

3.10. Manometer sollten mindestens alle 1 Monate im Labor des State Standard überprüft werden.

3.11. Ventile und Ventile von Luftkanälen und Rohrleitungen müssen vom Boden der Räumlichkeiten oder sicheren Treppen und Plattformen aus zugänglich sein.

3.12. Brunnen, Kammern, Tunnel sollten mit tragbaren 12-V-Lampen oder wiederaufladbaren Taschenlampen in explosionsgeschütztem Zustand beleuchtet werden.

3.13. Geräteschränke mit Spannungen über 42 V Wechselstrom und 110 V Gleichstrom sollten mit dielektrischen Matten ausgestattet werden.

3.14. Alle Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die 42-VAC-Kontakte abdecken, müssen das Symbol für elektrische Spannung aufweisen, um das Servicepersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen.

3.15. Alle Arbeiten in den Kanälen werden im spannungslosen Zustand durchgeführt.

3.16. Die Beseitigung von Schäden und Reparaturen am Gerät muss durchgeführt werden, wenn das Gerät vollständig spannungsfrei ist.

3.17. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abwärtstransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und rechtzeitig überprüft und repariert werden.

3.18. Bei einer externen Prüfung von Elektrowerkzeugen und -geräten ist auf die Unversehrtheit der Isolierung der Drähte und das Fehlen blanker stromführender Teile zu achten.

3.19. Die Überprüfung auf Kurzschlussfreiheit des Gehäuses und den Zustand der Isolierung muss mindestens alle 1 Monate durch eine speziell beauftragte Person durchgeführt werden.

3.20. Alle offenen Bodenöffnungen, Durchgänge und Brücken in Kompressorlüftungsräumen müssen mit Geländern von mindestens 1 m Höhe, Seitenelementen von mindestens 15 cm Höhe geschützt werden. Böden und Treppen bestehen aus Wellstahl.

3.21. An der Seite der zu öffnenden Türen von Schaltschränken und in der Nähe der Schalttafel sollten dielektrische Matten angebracht werden.

3.22. Die Länge der Schlauchleitung zum Anschluss des Abspanntransformators an das Netz darf 2 m nicht überschreiten.

3.23. Gehäuse von tragbaren Haushalts- und Messgeräten, Abspanntransformatoren, Displays und Druckern für eine Spannung von 220 V müssen geerdet werden.

3.24. Verwenden Sie zum Löten elektrische Lötkolben mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V.

3.25. Türen und Fenster des Raumes von Lüftungsgeräten, Kompressoren müssen stets geschlossen gehalten werden.

3.26. Es ist verboten, die Luftkanäle durch Verbrennen von Öl zu reinigen.

3.27. Lumpen und Lumpen sollten drinnen in speziellen abschließbaren Eisenboxen aufbewahrt werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen.

4.3. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die Pflegekraft an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss.

4.4. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen.

4.5. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden.

4.6. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein.

4.7. Wenn Sie Gasgeruch feststellen, müssen Sie sofort den Gasnotdienst rufen, die Betriebsleitung informieren, die Evakuierung des Personals aus dem ATS-Gebäude organisieren, die Stromabnehmer nicht ein- oder ausschalten und für eine natürliche Belüftung des Raumes sorgen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden.

5.2. Informieren Sie den Schichtleiter (Schichtleiter) über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung

5.3. Bewahren Sie den Overall (Bademantel und Hausschuhe) an einem dafür vorgesehenen Ort auf.

5.4. Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife, spülen Sie Ihren Mund gut aus. Bei Lötarbeiten mit bleihaltigen Legierungen ist das Blei vor dem Händewaschen unbedingt mit einer 1%igen Essigsäurelösung oder OP-7-Paste zu neutralisieren.

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