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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Getreidelagerarbeiter, einen Siloarbeiter

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen ab 18 Jahren, die bestanden haben:

  • ärztliche Untersuchung;
  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken für mindestens 10 Stunden (für die Arbeit).
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte.

1.2. Der Getreidelagerarbeiter muss bestehen:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Unterweisung: bei Änderung des technologischen Prozesses oder der Arbeitsschutzvorschriften, beim Austausch oder der Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, bei Änderung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (für Arbeit). , für die erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten - 30 Kalendertage);
  • Apothekenärztliche Untersuchung gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Ukraine

1.3. Der Getreidelagerarbeiter muss:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • Benutzen Sie es nur bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig auf die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung.

1.4. Der Getreidelagerarbeiter muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • Führen Sie nur die zugewiesenen Arbeiten aus und übertragen Sie sie nicht ohne Genehmigung des Vorarbeiters oder Bauleiters auf andere.
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Getreidelagerarbeiter muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Werden Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren am Arbeitsplatz festgestellt, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Mit deren Genehmigung darf erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit den Arbeiten begonnen werden.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen.

Bei Lebensgefahr - Verlassen Sie das Gelände.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

1.10. Gemäß den „Musternormen für die kostenlose Ausgabe persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte von Textil- und Leichtindustrieunternehmen“ muss einem Getreidespeicherarbeiter Folgendes zur Verfügung gestellt werden: Schutzbrille.

Im Winter, bei Arbeiten in unbeheizten Räumen und im Freien zusätzlich: Baumwolljacke mit Isolierfutter, Baumwollhose mit Isolierfutter, Filzstiefel.

1.11. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können unter bestimmten Umständen sein:

  • Verkehrsmittel;
  • erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • niedrige Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • die Lage des Arbeitsplatzes in einer Höhe relativ zur Erdoberfläche.

1.12. Benutzen Sie kein offenes Feuer (Streichhölzer, Feuerzeuge) und rauchen Sie nicht in den Lagerräumen. Denken Sie daran, dass Getreidestaub explosiv ist.

1.13. Es ist verboten, unter das Förderband zu kriechen oder auf dessen Band oder Rollen zu stehen.

1.14. Um einen Stromschlag zu vermeiden:

  • nähern Sie sich nicht näher als 10 m an auf dem Boden liegende Kabelbrüche;
  • Melden Sie freiliegende oder nicht angeschlossene Erdungskabel sofort dem Techniker.

1.15. Seien Sie beim Durchqueren des Territoriums der Organisation vorsichtig, seien Sie vorsichtig beim Überqueren von Durchgangsstellen für Fahrzeuge, Reparatur- und Bauarbeiten, rutschigen Straßenabschnitten und Orten, an denen Eisströme (Eiszapfen) hängen.

1.16. Überqueren Sie Bahngleise nicht zwischen abgekuppelten Waggons, laufen Sie nicht vor einem fahrenden Zug über die Gleise. Beim Überqueren des Gleises nicht unter die Waggons kriechen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Überprüfen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung und ziehen Sie gebrauchsfähige Overalls an.

2.2. Schauen Sie sich den Arbeitsbereich an. Stellen Sie sicher, dass es ausreichend beleuchtet ist, dass die Böden und Beläge sauber sind, keine Schlaglöcher aufweisen, Durchgänge und Einfahrten nicht mit Fremdkörpern verstopft sind und die Luken geschlossen sind. Ergreifen Sie Maßnahmen, um sie zu beseitigen.

2.3. Prüfen Sie Verfügbarkeit, Servicefähigkeit und Zuverlässigkeit;

  • Feuerlösch- und persönliche Schutzausrüstung;
  • Lade- und Entlademechanismen;
  • das Vorhandensein von Schildern oder Markenzeichen auf Hebemechanismen, die die Tragfähigkeit und das Prüfdatum angeben;
  • Umzäunung beweglicher Geräteteile;
  • Erdungskontakte von Elektromotoren, Hebemechanismen und Förderbändern;
  • Metallgitter und Schachtabdeckungen an Annahmesilos;
  • Bremsbacken unter den Rädern des Getreidewagens;
  • Stellen Sie sicher, dass die Plattformen und Plattformen über Geländer und Treppen zum Aufstieg zu den Plattformen verfügen.
  • Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Abfallbehältern und speziellen Metallboxen für gebrauchtes Reinigungsmaterial.
  • Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten.

2.4. Überprüfen Sie und stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper auf den Maschinen und Förderbändern befinden, Zäune und andere kollektive Schutzmaßnahmen sowie Erdungsleiter vorhanden sind.

2.5. Wenn Mängel festgestellt werden, ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Erledigen Sie nur die Arbeit, die Ihnen zugewiesen wurde.

3.2. Seien Sie bei allen Arbeiten vorsichtig, lenken Sie sich nicht ab und lenken Sie andere nicht ab.

3.3. Lassen Sie keine Unbefugten den Be- und Entladebereich betreten.

3.4. Arbeiten Sie nicht an fehlerhafter Ausrüstung, fehlerhaftem Werkzeug oder Inventar.

3.5. Wenn Sie alleine oder im Team arbeiten, koordinieren Sie Ihre Aktionen zum Bewegen des Getreides gemäß den Anweisungen des Vorarbeiters.

3.6. Wenn Sie einen neuen Job bekommen, verlangen Sie eine Einweisung in die zugewiesene Arbeit.

3.7. Gehen oder stehen Sie nicht unter einer angehobenen Last.

3.8. Stellen Sie beim Entladen von Getreide aus Eisenbahnwaggons sicher, dass auf beiden Seiten der möglichen Bewegung der Waggons Bremsbacken unter den Rädern angebracht sind.

3.9. Seien Sie beim Öffnen und Schließen der Autotüren vorsichtig und stellen Sie sich hinter die Plane. Es ist verboten, sich vor den Türen aufzuhalten.

3.10. Beachten Sie beim Entladen von Getreide aus einem Wagen in maschinellen Lagerhäusern Sicherheitsmaßnahmen.

  • Wenn die Schnecke in der Entladegrube arbeitet, ist es verboten, die Stangen anzuheben und in den Bunker zu gehen, um das Getreide zu schieben.
  • es ist erlaubt, die Bahngleise nach dem Rollen des Wagens durch Anbringen von Schuhen in einem Abstand von 5 m in die eine und die andere Richtung von Getreide zu befreien;
  • Beim Entladen von Getreide aus Waggons mit Hilfe mechanischer Schaufeln ist der Aufenthalt im Bewegungsbereich des Kabels verboten.
  • Reparieren Sie keine Kabel und mechanischen Schaufeln, solange die Winde funktionsfähig ist. Schalten Sie bei Reparaturen den Strom aus und hängen Sie Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Leute arbeiten“ auf;
  • Führen Sie Arbeiten mit Handschuhen durch. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht die Hände durch herabhängende Kabelstränge verletzen.
  • Bei Staub ein Atemschutzgerät verwenden.

3.11. Regulieren Sie den Getreidefluss aus den unteren Luken des Getreidewagens mit Hilfe von Steuerrädern und berücksichtigen Sie dabei das Fassungsvermögen der Behälter und die Füllung des Aufnahmetrichters.

3.12. Es ist verboten, durch die oberen Luken in das Fahrzeug einzusteigen, um Getreide zu schieben und Arbeiten auszuführen. Das Schieben von Getreide ist mit einer Stange von mindestens 4 m Länge erlaubt.

3.13. Die Inneninspektion des Wagens durch die oberen Luken sowie Arbeiten im Inneren der Bunker können mit Genehmigung der Verwaltung unter Beachtung der OT-Anweisungen, bei Arbeiten in Containern, Tanks durchgeführt werden.

3.14. Beachten Sie beim Be- und Entladen im Straßenverkehr die folgenden Sicherheitsmaßnahmen.

  • Führen Sie keine Arbeiten an Fahrzeugen durch, deren Böden, Seitenwände und Karosserieschlösser defekt sind.
  • setzen Sie sich nicht auf die Seiten des Aufbaus, auf das Fahrerhaus;
  • sich nicht in der Karosserie und auf dem Trittbrett des Fahrzeugs aufhalten und während der Fahrt keine Be- und Entladevorgänge durchführen;
  • Verwenden Sie beim Einsteigen in den Körper Leitern.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 01 an, bringen Sie Personen und wenn möglich brennbare Stoffe an einen sicheren Ort und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den vorhandenen primären Feuerlöschgeräten. Melden Sie den Brand der Geschäftsleitung.

4.2. Leisten Sie im Verletzungsfall Erste Hilfe und rufen Sie einen Krankenwagen oder schicken Sie das Opfer zu einer Erste-Hilfe-Station, informieren Sie den Leiter.

4.3. Lassen Sie keine Fahrzeuge in den Gängen, Einfahrten.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.2. Orte, an denen Werke hergestellt werden, sollten einer gründlichen Reinigung und Wäsche unterzogen werden.

5.3. Schutzkleidung und andere Schutzausrüstung ausziehen und am dafür vorgesehenen Platz verstauen.

5.4. Gesicht und Hände waschen, wenn möglich duschen.

5.5. Weisen Sie den Vermittler auf Mängel hin, die während der Arbeiten festgestellt und nicht behoben wurden.

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