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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in einer erweiterten Tagesgruppe. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Lehrkräfte und Studiengruppenleiter, die sich einer ärztlichen Untersuchung und einer Arbeitsschutzunterweisung unterzogen haben, dürfen in einer erweiterten Tagesgruppe arbeiten. 1.2. Schüler, die eine ärztliche Untersuchung und eine Arbeitsschutzunterweisung bestanden haben und auf Anordnung der Schule im GPA eingeschrieben sind, dürfen den Unterricht in der erweiterten Tagesgruppe besuchen. 1.3. Auf dem Gelände der Turnhalle und in den Klassenräumen müssen Erzieher, Lehrer und Zirkelleiter folgende Regeln einhalten:
1.4. Erzieher und Gruppenleiter sind verpflichtet, die Sicherheit der Kinder bei der Arbeit in einer erweiterten Tagesgruppe zu gewährleisten. 1.5. Bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen können die Schüler den folgenden gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:
1.6. Schülerinnen und Schüler nach der Schule müssen:
1.7. Befolgen Sie bei der Durchführung von Unterrichtsstunden, beim Gehen oder beim Besuch der Kantine die Brandschutzvorschriften und kennen Sie den Standort der primären Feuerlöschausrüstung. 1.8. Im Falle eines Unfalls ist der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge verpflichtet, unverzüglich den Lehrer, der die Verwaltung informiert, und den Turnhallenarzt zu informieren. 1.9. Während des Unterrichts müssen die Schüler die Regeln der persönlichen Hygiene beachten und ihren Arbeitsplatz sauber halten. 1.10. Studierende, die die Anweisungen zum Arbeitsschutz nicht eingehalten oder verletzt haben, werden zur Rechenschaft gezogen und alle Studierenden erhalten eine außerplanmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz. 1.11. Die Anforderungen dieser Anleitung sind für alle Pädagogen, Zirkelleiter und Lehrer verbindlich. Gegen Personen, die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht befolgen oder gegen diese verstoßen, drohen disziplinarische Maßnahmen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Schalten Sie die gesamte Beleuchtung im Büro ein und stellen Sie sicher, dass die Lampen ordnungsgemäß funktionieren. Die Mindestbeleuchtung im Büro sollte bei Leuchtstofflampen mindestens 300 Lux (20 W/qm) und bei Glühlampen mindestens 150 Lux (48 W/qm) betragen. 2.2. Stellen Sie sicher, dass die elektrische Ausstattung des Büros in einwandfreiem Zustand ist: Die Lampen müssen sicher an der Decke hängen und über lichtstreuende Fassungen verfügen; Anschlusskästen müssen mit Deckeln verschlossen werden; Gehäuse und Abdeckungen von Schaltern und Steckdosen dürfen keine Risse und Späne sowie blanke Kontakte aufweisen. 2.3. Achten Sie auf die richtige Anordnung der Möbel im Büro: Der Abstand zwischen der Außenwand des Büros und dem ersten Tisch sollte mindestens 0,5-0,7 m betragen, der Abstand zwischen der Innenwand des Büros und den Tischen sollte mindestens 0,5-0,7 m betragen 0,7-2,4 m, der Abstand zwischen der Bürorückwand und den Tischen sollte 2,7 m betragen, der Abstand von der Tafel zu den ersten Tischen sollte 8,6-6,0 m betragen, der Abstand von der Tafel zu den letzten Tischen sollte nein betragen Bei mehr als XNUMX m sollte die Entfernung der Untersuchungsbereiche von den Fenstern XNUMX m nicht überschreiten. 2.4. Überprüfen Sie den hygienischen Zustand des Büros, stellen Sie die Unversehrtheit des Glases in den Fenstern sicher und führen Sie eine Querlüftung des Büros durch. 2.5. Stellen Sie sicher, dass die Raumtemperatur zwischen 18 und 20 °C liegt. 2.6. Die Schüler müssen:
2.7. Der Klassenlehrer muss den Lehrer über den Grund für die Abwesenheit von Klassenschülern in der erweiterten Tagesgruppe informieren. 2.8. Der Lehrer muss die Anwesenheit überprüfen und sicherstellen, dass die Schüler bereit sind, in einer erweiterten Tagesgruppe zu arbeiten. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Während der Selbstvorbereitung sollten die Studierenden an Arbeitstischen sitzen, die ihrer Körpergröße entsprechen: Möbelgruppe Nr. 1 (orange Markierung) – Höhe 100–115 cm, Möbelgruppe Nr. 2 (lila Markierung) – Höhe 115–130 cm, Möbelgruppe Nr. 3 (gelbe Markierung) – Höhe 130–145 cm, Möbelgruppe Nr. 4 (rote Markierung) – Höhe 145–160 cm, Möbelgruppe Nr. 5 (grüne Markierung) – Höhe über 175 cm. 3.2. Studierende mit erheblichem Hörverlust erhalten Arbeitsplätze am ersten und zweiten Tisch. Studierende mit eingeschränkter Sehschärfe erhalten an den ersten Tischen Plätze näher am Fenster. Studierenden mit rheumatischen Erkrankungen, die häufig zu Halsschmerzen und akuten Entzündungen der oberen Atemwege neigen, werden die Arbeitsplätze weiter von den Fenstern entfernt zugewiesen. Mindestens zweimal im Jahr wechseln Studierende in der äußersten ersten und dritten Reihe ihren Platz, um Haltungsstörungen und Wirbelsäulenverkrümmungen vorzubeugen. 3.3. Um für ausreichend natürliches Licht im Büro zu sorgen, sollten Sie keine Blumen auf die Fensterbänke stellen. 3.4. Alle im Büro verwendeten elektrischen Demonstrationsgeräte müssen in einwandfreiem Zustand sein und über eine Erdung bzw. Erdung verfügen. 3.5. Die Glasfenster im Büro sollten von Staub und Schmutz befreit werden, die Lampen sollten mindestens zweimal im Jahr gereinigt werden. Es ist untersagt, Studierende in diese Arbeiten sowie in die Fensterverkleidung einzubeziehen. 3.6. Fixieren Sie beim Öffnen von Fenstern die Rahmen mit Haken in der geöffneten Position. Beim Öffnen von Riegeln müssen Begrenzer vorhanden sein. 3.7. Stellen Sie sich nicht auf die Fensterbank, um Stürze vom Fenster und Verletzungen durch Glas zu vermeiden. 3.8. Der GPA-Ausbilder sollte:
3.9. Schülerinnen und Schüler nach der Schule müssen:
3.10. Den Schülern ist es untersagt, scharfe, stechende, schneidende oder andere lebens- und sicherheitsgefährdende Gegenstände oder Chemikalien mitzubringen. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn Sie sich unwohl fühlen, melden Sie dies dem Erzieher (Lehrer). 4.2. Wenn es zu einem Brand kommt, evakuieren Sie die Kinder sofort und ohne Panik aus dem Gebäude, melden Sie den Brand der Verwaltung der Einrichtung und der nächstgelegenen Feuerwehr und beginnen Sie, den Brand mit primären Feuerlöschmitteln zu löschen. 4.3. Wenn das Heizsystem ausfällt, entfernen Sie die Schüler aus dem Klassenzimmer, schließen Sie die Ventile in der Heizeinheit des Gebäudes und rufen Sie einen Klempner. 4.4. Kommt es zu einer Verletzung, leisten Sie dem Opfer sofort Erste Hilfe, informieren Sie die Turnhallenleitung und den Arzt darüber und überweisen Sie das Opfer gegebenenfalls in die nächstgelegene medizinische Einrichtung. 4.5. Tritt eine ungewöhnliche Situation ein, müssen die Schüler Ruhe bewahren und den Anweisungen der Lehrer strikt Folge leisten. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Der Hortlehrer muss:
5.2. Schülerinnen und Schüler nach der Schule müssen:
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