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Anleitung zum Arbeitsschutz für den Fahrer (Kranführer) eines selbstfahrenden Schwenkkrans. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen

1. Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Kranführers sind Personen ab 18 Jahren mit bestandener ärztlicher Untersuchung, Berufsausbildung im entsprechenden Programm und Zertifizierung durch eine Qualifikationskommission, Einführungsschulung in Arbeitssicherheit, Einweisung am Arbeitsplatz, Praktikum erforderlich am Arbeitsplatz für 12-15 Schichten, Überprüfung der Kenntnisse (Aufnahme) in der Kommission der Organisation.

2. Zur Steuerung eines selbstfahrenden Auslegerkrans ernennt die Leitung der Organisation einen Autofahrer, der über die Berechtigung zum Führen von Kränen dieser Art verfügt. Einem zertifizierten Betreiber von Kranen aller Art wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt, das vom Vorsitzenden der Kommission und einem Vertreter der örtlichen Gospromnadzor-Behörde unterzeichnet ist. Aus dem Führerschein muss hervorgehen, zu welchem ​​Krantyp er berechtigt ist.

Während der Arbeit muss der Fahrer eine Bescheinigung bei sich haben.

3. Vor der Erlaubnis zum selbständigen Arbeiten wird der Fahrer auf seine Kenntnis der Herstelleranweisungen für die Montage und Bedienung des Krans, an dem er arbeiten darf, geprüft und erhält diese Anleitung gegen Quittung. Darüber hinaus müssen dem Fahrer Pläne zum korrekten Anbinden und Einhängen von Gütern ausgehändigt oder an den Einsatzorten mit einem Kran ausgehängt werden.

4. Die erneute Prüfung der Kenntnisse des Fahrers erfolgt durch die Qualifizierungskommission der Organisation:

  • periodisch, mindestens einmal alle 1 Monate;
  • wenn ein Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz wechselt;
  • auf Antrag der Person, die für die Überwachung der Kräne im Unternehmen verantwortlich ist, oder des Inspektors von Gospromnadzor.

5. Ein ausgebildeter und lizenzierter Kranführer muss:

  • kennen Sie dieses Handbuch sowie die Anweisungen des Herstellers für die Installation und den Betrieb des Krans;
  • kennen das Gerät des Krans, das Gerät und den Zweck seiner Mechanismen und Sicherheitsvorrichtungen;
  • über die erforderlichen Fähigkeiten zur Bedienung und Wartung von Kranmechanismen verfügen;
  • kennen die Faktoren, die die Stabilität des Krans beeinflussen, und die Gründe für den Stabilitätsverlust;
  • kennen die Reichweite und den Zweck der Schmierstoffe, die zum Schmieren der Reibteile des Krans verwendet werden;
  • kennen Sie das Verfahren zum Austausch von Signalen mit dem im Unternehmen eingerichteten Schleuderer;
  • kennen sichere Anschlag-, Ladungssicherungs- und Lagermethoden;
  • in der Lage sein, die Arbeitstauglichkeit von Seilen und abnehmbaren Lastaufnahmemitteln festzustellen;
  • kennen das Verfahren zur Durchführung von Arbeiten mit einem Kran in der Nähe einer Stromleitung, das in den Regeln für den sicheren Betrieb von Kranen festgelegt ist;
  • kennen die Methoden, um unter Spannung stehende Personen von der Einwirkung des Stroms zu befreien und ihnen Erste Hilfe zu leisten;
  • kennen die Personen, die für den guten Zustand von Kranen und die sichere Ausführung von Kranarbeiten verantwortlich sind.

6. Um die Last an den Haken eines von der Steuerkabine aus gesteuerten Krans zu hängen, müssen mindestens zwei Anschläger ernannt werden, einer davon wird als Senior ernannt.

7. In den Fällen, in denen der vom Kran bediente Bereich vom Führerstand aus nicht vollständig einsehbar ist und keine Funk- oder Telefonverbindung zwischen dem Fahrer und dem Schleuderer besteht, muss dem Fahrer ein Stellwerkswärter aus dem Kreis der Schleuderer zur Signalübertragung zugewiesen werden durch eine Person, die für die sichere Durchführung der Arbeiten im Warenverkehr verantwortlich ist.

8. Der Fahrer kontrolliert die Arbeit des Schleuderers, ist verantwortlich für die Handlungen des ihm für das Praktikum beigeordneten Studenten und für Verstöße gegen die in dieser Anleitung enthaltenen Anweisungen zur Führung und Wartung des Krans.

9. Der Fahrer muss:

  • die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten;
  • wissen, wie man bei Unfällen Erste Hilfe leistet;
  • die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen;
  • auf dem Territorium der Organisation Vorsicht walten lassen;
  • die Brandschutzanforderungen einhalten, das Vorgehen im Brandfall kennen, primäre Feuerlöschmittel nutzen können;
  • Informieren Sie unverzüglich den unmittelbaren Vorgesetzten über jeden Unfall oder jede Krankheit.
  • die ihm zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß zu verwenden.

10. Dem Fahrer ist es untersagt, Arbeiten auszuführen, während er sich im Zustand einer Alkoholvergiftung oder eines Zustands befindet, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen oder giftigen Substanzen verursacht wird, sowie am Arbeitsplatz Alkohol zu trinken, Betäubungsmittel, psychotrope oder giftige Substanzen zu verwenden oder während der Arbeitszeit.

Das Rauchen auf dem Gelände der Organisation ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

11. Während der Arbeit kann der Fahrer folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • bewegliche Maschinen und Mechanismen, bewegliche Produkte, Rohlinge, Materialien;
  • hohe oder niedrige Lufttemperatur am Arbeitsplatz;
  • erhöhte Lärm- und Vibrationspegel;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
  • scharfkantige Werkzeuge.

12. Dem Fahrer wird gemäß den Standardnormen für die kostenlose Ausgabe persönlicher Schutzausrüstung Folgendes zur Verfügung gestellt:

  • Baumwollanzug;
  • Leder- oder Planenstiefel;
  • Fäustlinge aus Baumwolle;
  • Schutzhelm;
  • Jacke und Hose mit isolierendem Futter;
  • Filzschuhe und Galoschen für Filzschuhe;
  • Stoffhelm.

13. Der Kranführer ist für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Anweisung in der in der internen Arbeitsordnung der Organisation und der geltenden Gesetzgebung der Republik Belarus vorgeschriebenen Weise verantwortlich.

Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn

14. Wenn der Kran vor der Einsendung zur Arbeit nicht inspiziert wurde, muss der Fahrer vor Arbeitsbeginn sicherstellen, dass alle Mechanismen, Metallkonstruktionen und anderen Teile des Krans in gutem Zustand sind und dass der Boden zuverlässig ist am Standort des bevorstehenden Kraneinsatzes. Dazu muss der Fahrer:

  • Überprüfen Sie die Kranmechanismen, ihre Befestigung und Bremsen sowie das Fahrwerk und die Metallstrukturen des Auslegers.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Schutzvorrichtungen des Mechanismus;
  • Überprüfen Sie die Schmierung von Zahnrädern, Mechanismen und Seilen sowie den Zustand von Schmiervorrichtungen und Stopfbuchsen.
  • Überprüfen Sie an zugänglichen Stellen Metallstrukturen und Verbindungen von Abschnitten des Auslegers und seiner Aufhängungselemente (Seile, Streben, Blöcke, Ohrringe usw.) sowie Metallstrukturen und Schweißnähte des Laufrahmens und des Drehteils;
  • Überprüfen Sie an zugänglichen Stellen den Zustand der Seile und ihre Befestigung an Trommel, Ausleger sowie die Verlegung der Seile in den Blöcken und Trommeln;
  • Überprüfen Sie den Haken und seine Befestigung am Käfig.
  • überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit zusätzlicher Stützen, Stabilisatoren;
  • Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Gegengewichts sowie die Zuverlässigkeit seiner Befestigung.
  • Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen und Vorrichtungen am Kran (Endschalter, Lastanzeiger je nach Auslegerreichweite, Kranneigungsanzeige, Signalgerät, Lastbegrenzer usw.);
  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Kranbeleuchtung.
  • Überprüfen Sie bei der Annahme eines Krans mit hydraulischem Antrieb das Antriebssystem, flexible Schläuche, Pumpen und Sicherheitsventile an Absperrleitungen.

15. Der Fahrer ist verpflichtet, zusammen mit dem Anschläger die Gebrauchstauglichkeit abnehmbarer Lastaufnahmemittel und das Vorhandensein von Stempeln oder Schildern mit Angabe der Tragfähigkeit, des Prüfdatums und der Prüfnummer zu überprüfen.

16. Bei der Übernahme eines Arbeitskrans ist dieser gemeinsam mit dem die Schicht übergebenden Fahrer zu besichtigen.

17. Die Inspektion des Krans sollte nur durchgeführt werden, wenn die Mechanismen nicht funktionieren.

18. Bei der Inspektion eines Krans muss der Fahrer eine tragbare Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V verwenden.

19. Nach der Inspektion des Krans vor der Inbetriebnahme ist der Fahrer verpflichtet, die Mechanismen im Leerlauf zu testen und die ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Anfahrmaße eingehalten werden:

  • Kranmechanismen und elektrische Ausrüstung;
  • am Kran vorhandene Vorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen;
  • Bremsen;
  • hydraulische Systeme.

20. Werden bei der Inspektion und Prüfung des Krans Mängel oder Mängel in dessen Zustand festgestellt, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen und diese nicht selbst behoben werden können, meldet der Fahrer dies ohne Arbeitsbeginn dem Verantwortlichen für den guten Zustand des Krans und informiert die Person, die für den sicheren Betrieb von Kranen verantwortlich ist.

Bei folgenden Störungen darf der Bediener nicht mit der Arbeit am Kran beginnen:

  • es gibt Risse oder Verformungen in den Metallstrukturen des Krans;
  • Es wurden Risse in den Aufhängungselementen des Auslegers (Ohrringe, Stangen usw.) festgestellt, es fehlen Splinte und zuvor vorhandene Klemmen an den Befestigungsstellen der Seile oder die Befestigung ist gelockert;
  • Der Ausleger oder das Ladungsseil weist eine Anzahl gebrochener Drähte oder einen Oberflächenverschleiß auf, der über die festgelegte Norm hinausgeht. Gebrochene Litze oder örtliche Beschädigung;
  • der Mechanismus zum Heben der Last oder des Auslegers weist Mängel auf, die die Arbeitssicherheit gefährden;
  • Teile des Bremsmechanismus zum Heben der Last oder des Auslegers sind beschädigt;
  • es liegt ein Verschleiß der Haken im Hals vor, der mehr als 10 % der ursprünglichen Höhe des Abschnitts beträgt, die Vorrichtung zum Schließen des Hakenmauls ist defekt, die Befestigung des Hakens im Käfig ist defekt;
  • defekter oder fehlender Lastbegrenzer oder Signalgeber;
  • zusätzliche Stützen, Stabilisatoren sind beschädigt oder nicht fertiggestellt;
  • Es gibt keine Umzäunung von Mechanismen oder blanken stromführenden Teilen elektrischer Geräte.

21. Vor Beginn der Arbeiten muss der Kranführer sicherstellen, dass der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist, und während des Betriebs des Autokrans den Stabilisator befestigen, um die Federn zu entlasten.

22. Nach der Abnahme des Krans vermerkt der Fahrer die Ergebnisse der Abnahme im Fahrtenbuch und beginnt nach Erhalt des Auftrags von der Person, die für die sichere Ausführung der Kranarbeiten verantwortlich ist, mit der auftragsgemäßen Arbeit erhalten.

23. Vor Beginn der Arbeit muss der Fahrer prüfen, ob der Schleuderer über eine Bescheinigung über die Arbeitsberechtigung verfügt, wenn der Schleuderer zum ersten Mal mit ihm zusammenarbeitet. Werden für die Herstellung von Schleudergütern Arbeitskräfte eingesetzt, die über keinen Schleuderschein verfügen, darf der Fahrer die Arbeit nicht aufnehmen.

Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit

24. Während des Betriebs der Kranmechanismen darf der Fahrer nicht von seinen direkten Aufgaben abgelenkt werden und die Mechanismen reinigen, schmieren und reparieren.

25. Bei der Wartung des Krans durch zwei Personen – den Fahrer und seinen Assistenten, sowie wenn sich ein Praktikant auf dem Kran befindet, hat keiner von ihnen das Recht, den Kran auch nur für kurze Zeit zu verlassen, ohne sich gegenseitig darüber zu informieren. Bei Abwesenheit ist der Fahrer verpflichtet, den Motor, der die Kranmechanismen in Gang setzt, abzustellen und den Zündschlüssel abzuziehen.

26. Vor jeder Bewegung mit dem Kran muss der Fahrer sicherstellen, dass sich der Auszubildende an einem sicheren Ort befindet und sich keine Fremden im Arbeitsbereich des Krans aufhalten.

27. Dem Fahrer ist es untersagt, Sicherheitseinrichtungen zu deaktivieren (Schütze blockieren, Hub- und Lastbegrenzer, Bremselektromagnete, elektrische Schutzvorrichtungen usw. ausschalten) sowie bei Ausfall mit einem Kran zu arbeiten.

28. Kommt es zu einer Betriebsunterbrechung der Kranmechanismen, muss der Fahrer vor der Bewegung des Krans oder der Drehung des Auslegers ein Warnsignal geben.

29. Die Bewegung des Krans unter der Stromleitung sollte bei abgesenktem Ausleger (in Transportstellung) erfolgen.

30. Beim Bewegen eines Krans mit Last müssen die Position des Auslegers und die Tragfähigkeit des Krans gemäß den Anweisungen in der Montage- und Betriebsanleitung des Krans eingestellt werden. Es ist nicht erlaubt, den Kran gleichzeitig zu bewegen und den Ausleger zu drehen.

31. Der Fahrer ist verpflichtet, den Kran in allen Fällen auf zusätzlichen Stützen zu installieren, wenn eine solche Installation aufgrund der Eigenschaften des Krans erforderlich ist. Dabei muss er sicherstellen, dass die Stützen in gutem Zustand sind und unter ihnen starke und zuverlässige Dichtungen angebracht sind Käfige werden aus Schwellen ausgelegt. Der Kran muss auf allen für diesen Kran vorgesehenen Zusatzstützen montiert werden. Der Aufenthalt in der Fahrerkabine ist verboten, wenn der Kran auf zusätzlichen Stützen montiert ist und wenn er von den Stützen gelöst wird. Auskleidungen müssen zum Inventar des Krans gehören und ständig am Kran vorhanden sein.

32. Die Installation eines Krans auf Gerüsten und Decken darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung des den Kran betreibenden Unternehmens und nur nach Überprüfung der Festigkeit von Böden und Gerüsten erfolgen. Die Installation von Autokranen am Rand eines Hangs oder Grabens ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Unternehmensverwaltung zulässig, sofern die Abstände vom Hang oder Graben bis zur nächsten Stütze nicht geringer sind als die in den Sicherheitsvorschriften vorgesehenen. Können diese Abstände nicht eingehalten werden, muss das Gefälle verstärkt werden.

33. Arbeiten an Orten, an denen die zuverlässige Stabilität des Krans nicht gewährleistet ist, sind nicht zulässig.

34. Gemeinsame Arbeiten zum Heben und Bewegen von Lasten mit zwei oder mehr Kränen sollten gemäß dem von einer speziellen Organisation entwickelten Arbeitsprojekt durchgeführt werden, das Schemata zum Schleudern und Bewegen von Lasten unter Angabe der Reihenfolge der Vorgänge enthalten sollte. B. die Position von Lastseilen, und enthalten außerdem Anforderungen an die Vorbereitung und den Zustand des Gleises sowie andere Anweisungen für das sichere Heben und Bewegen von Lasten. Die Arbeiten müssen unter der direkten Aufsicht einer Person durchgeführt werden, die für den sicheren Betrieb von Kranen verantwortlich ist. Gleichzeitig sollte die auf jeden Kran fallende Last seine Tragfähigkeit nicht überschreiten.

35. Beim Heben und Bewegen von Ladung muss sich der Fahrer an folgende Regeln halten:

  • Betreiben Sie den Kran nur auf Zeichen des Schleuderers. Wenn der Schleuderer entgegen den Anweisungen ein Signal gibt, darf der Fahrer auf ein solches Signal hin kein Manöver durchführen. Für Schäden, die durch die Aktion des Krans aufgrund der Ausführung eines falsch gegebenen Signals entstehen, haften sowohl der Fahrer als auch der Schleuderer, der das falsche Signal gegeben hat. Der Signalaustausch zwischen Schleuderer und Fahrer muss nach dem vom Unternehmen festgelegten Verfahren erfolgen. Das Signal „Halt“ muss vom Fahrer ausgeführt werden, unabhängig davon, wer es gibt;
  • Bestimmen Sie die Tragfähigkeit des Krans für jede Ausladung des Auslegers anhand der Tragfähigkeitsanzeige. Wenn der Kran an einem Hang arbeitet und die Auslegerreichweiteanzeige die Neigung nicht berücksichtigt, wird die Auslegerreichweite durch tatsächliche Messung bestimmt, indem der horizontale Abstand von der Achse der Mittelsäule des Krans zur Mitte gemessen wird der frei hängende Haken;
  • Informieren Sie vor dem Anheben der Last den Anschläger und alle Personen in der Nähe des Krans über die Notwendigkeit, den Bereich der anzuhebenden Last zu verlassen, und über das mögliche Absinken des Auslegers. Der Ladungstransport kann nur durchgeführt werden, wenn sich keine Personen im Arbeitsbereich des Krans aufhalten;
  • Beim Be- und Entladen von Wagen, Waggons, Kraftfahrzeugen und Anhängern dafür ist der Betrieb des Krans nur dann gestattet, wenn sich keine Personen auf den Fahrzeugen befinden, was der Fahrer zunächst überprüfen muss;
  • Installieren Sie den Haken des Hebemechanismus über der Last, damit beim Anheben der Last eine Schrägspannung des Seils ausgeschlossen ist.
  • Beim Heben einer Last mit einer Masse nahe der zulässigen Tragfähigkeit für eine bestimmte Auslegerreichweite muss diese zunächst auf eine Höhe von nicht mehr als 200 - 300 mm angehoben werden, um sicherzustellen, dass der Kran stabil steht und die Bremsen ordnungsgemäß funktionieren , und heben Sie es dann auf die gewünschte Höhe an;
  • Beim Heben der Last muss der Abstand zwischen Hakenhalter und Blöcken am Ausleger mindestens 0,5 m betragen.
  • Lasten, die sich in horizontaler Richtung bewegen, sollten vorab 0,5 m über die unterwegs angetroffenen Gegenstände und Strukturen angehoben werden;
  • Achten Sie beim Anheben des Auslegers darauf, dass er nicht über die Position hinausragt, die der kleinsten Arbeitsreichweite entspricht.
  • Beim Heben und Senken einer Last, die sich in der Nähe einer Wand, einer Säule, eines Stapels, eines Eisenbahnwaggons, eines Kraftfahrzeugs, einer Maschine oder einer anderen Ausrüstung befindet, stellen Sie zunächst sicher, dass sich zwischen der anzuhebenden Last und den angegebenen Teilen des Gebäudes keine Schleuderer und andere Personen befinden. Fahrzeuge oder Geräte sowie die Unmöglichkeit, den Ausleger oder die angehobene Last hinter Wänden, Säulen, Waggons usw. zu berühren. Das Verstauen und Entfernen der Ladung in Gondelwagen, auf Plattformen und Trolleys muss erfolgen, ohne das Gleichgewicht der Gondel zu stören Autos, Wagen und Plattformen und unter der Aufsicht einer Person, die für die sichere Ausführung der Arbeiten an der Bewegung von Güterkränen verantwortlich ist;
  • Das Heben von Ziegeln auf Paletten ohne Umzäunung ist nur beim Be- und Entladen (auf dem Boden) von Kraftfahrzeugen, deren Anhängern und der Eisenbahn gestattet. Gondelwagen und Plattformen;
  • bevor Sie eine Last aus einem Brunnen, Graben, Graben, einer Grube usw. heben. und bevor Sie die Last hineinlassen, stellen Sie beim Absenken des leeren (unbelasteten) Hakens zunächst sicher, dass in seiner tiefsten Position mindestens 1,5 Windungen des Seils auf der Trommel verbleiben, die Windungen unter der Klemmvorrichtung nicht mitgerechnet;
  • gleichmäßiges Stauen und Entladen der Fracht auf dem Territorium, ohne die für die Lagerung von Fracht festgelegten Abmessungen zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren;
  • Überwachen Sie die Seile sorgfältig. Falls sie von den Trommeln oder Blöcken fallen, sich Schlaufen bilden oder Schäden an den Seilen festgestellt werden, muss der Betrieb des Krans gestoppt werden.
  • Es ist verboten, einen Kran unter einer Stromleitung jeglicher Spannung zu installieren. Der Fahrer darf nur dann einen Kran installieren oder Ladung in einer Entfernung von weniger als 30 m vom äußersten Kabel der Stromleitung bewegen, wenn eine vom Chefingenieur oder Chefenergieingenieur des Unternehmens – dem Eigentümer des Krans – unterzeichnete Arbeitserlaubnis vorliegt. Der Betrieb des Krans sollte in diesem Fall unter der direkten Aufsicht einer verantwortlichen Person erfolgen, die im Auftrag des Unternehmens ernannt wurde und deren Name in der Arbeitserlaubnis angegeben ist.

36. Der Fahrer darf Arbeiten in einem feuer- und explosionsgefährlichen Bereich oder mit giftiger Ladung nur nach Erhalt einer besonderen Anweisung der für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Person ausführen.

37. Beim Betrieb eines selbstfahrenden Schwenkkrans muss der Abstand zwischen dem Drehteil des Krans in jeder Position und den Abmessungen von Gebäuden, Warenstapeln oder anderen Gegenständen mindestens 1 m betragen.

38. Beim Heben und Bewegen von Lasten ist dem Fahrer untersagt:

  • Erlauben Sie zufälligen Personen, die nicht über ein Slinger-Zertifikat verfügen, das Anbinden und Einhaken von Ladung sowie die Verwendung von Lastgreifvorrichtungen ohne Etiketten und Marken. In diesen Fällen muss der Fahrer die Arbeit mit einem Kran einstellen und die Person benachrichtigen, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kranen verantwortlich ist;
  • Heben oder Wenden einer Last, deren Masse die Tragfähigkeit des Krans für eine bestimmte Auslegerreichweite überschreitet. Ist dem Fahrer die Masse der Ladung nicht bekannt, so muss er sich bei der für die sichere Durchführung von Arbeiten mit Kranen verantwortlichen Person schriftlich über die Masse der Ladung informieren;
  • Senken Sie den Ausleger mit der Last bis zum Abflug ab, bei dem die Tragfähigkeit des Krans geringer ist als das Gewicht der Last.
  • um beim Drehen des Auslegers mit einer Last scharf zu bremsen;
  • Ziehen Sie die Last mit einem Kranhaken unter schräger Spannung der Seile über den Boden, Schienen und Baumstämme und bewegen Sie auch die Eisenbahn. Waggons, Plattformen, Karren, Karren mit Haken;
  • mit einem Haken eine mit Erde bedeckte oder am Boden festgefrorene, mit anderen Lasten verlegte, mit Bolzen verstärkte oder mit Beton gefüllte Last anzuheben;
  • Lösen Sie die durch die Last verklemmten abnehmbaren Lastaufnahmemittel mit einem Kran;
  • Heben Sie Stahlbetonprodukte mit beschädigten Scharnieren, unsachgemäß angebundener Last, die sich in einer instabilen Position befindet, am Horn eines zweihörnigen Hakens aufgehängt ist, sowie in einem über die Seiten gefüllten Behälter;
  • Legen Sie die Last auf Elektrokabel und Rohrleitungen sowie auf den Rand eines Hangs oder Grabens.
  • Heben Sie eine Last, auf der sich Personen befinden, sowie eine Last, die von einer Masse von Menschen nivelliert oder von Händen getragen wird.
  • die Kontrolle über den Kran an Personen übertragen, die nicht über die Berechtigung zum Bedienen des Krans verfügen, sowie Studierenden und Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, den Kran selbständig und ohne persönliche Aufsicht zu steuern;
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen, während sich der Fahrer oder andere Personen im Führerhaus befinden;
  • Heben Sie Druck- oder Flüssiggasflaschen an, die nicht in speziellen Behältern verpackt sind.

39. Der Fahrer ist verpflichtet, die Last abzusenken, den Betrieb des Krans zu stoppen und die für die sichere Ausführung der Kranarbeiten verantwortliche Person zu informieren, wenn Störungen gemäß Absatz 18 dieser Anweisung auftreten, sowie:

  • wenn sich ein Gewitter nähert, ein starker Wind, dessen Geschwindigkeit die für den Betrieb dieses Krans zulässige und in seinem Reisepass angegebene Geschwindigkeit überschreitet, wobei der Fahrer die Anweisungen des Herstellers befolgen muss, um zu verhindern, dass der Kran durch den Wind gestohlen wird;
  • bei unzureichender Ausleuchtung des Einsatzortes des Krans, starkem Schneefall oder Nebel sowie in anderen Fällen, in denen der Fahrer die Signale des Schleuderers oder der bewegten Last nicht deutlich erkennen kann;
  • bei einer Lufttemperatur unter dem im Kranpass angegebenen zulässigen Minuswert;
  • beim Verdrehen der Seile des Lastenkettenzuges.

Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende

40. Am Ende des Kranbetriebs muss der Fahrer die folgenden Regeln einhalten:

  • die Last nicht hängen lassen;
  • Stellen Sie den Kran auf die zum Parken vorgesehene Stelle und verlangsamen Sie ihn.
  • Installieren Sie den Ausleger und den Haken in der Position, die in den Anweisungen des Herstellers für die Installation und den Betrieb des Krans festgelegt ist.

41. Beim Betrieb des Krans im Mehrschichtbetrieb hat der Schichtübergabefahrer seinen Schichtarbeiter über alle Störungen im Betrieb des Krans und des Schichtübergebers zu informieren und einen entsprechenden Eintrag im Fahrtenbuch vorzunehmen.

42. Den Overall in Ordnung bringen, in der Umkleidekabine aufhängen.

43. Duschen und persönliche Kleidung anziehen.

44. Es ist nicht gestattet, sich nach Schichtende ohne Wissen des Obermeisters auf dem Gelände der Organisation aufzuhalten.

Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

45. Kommt es beim Betrieb des Krans zu einem Unfall oder Unfall, muss der Fahrer unverzüglich die für die sichere Ausführung der Kranarbeiten verantwortliche Person sowie die für den guten Zustand des Krans verantwortliche Person informieren und die Situation danach aufrechterhalten der Unfall oder Unfall.

46. ​​​​Im Falle eines Brandes am Kran ist der Fahrer verpflichtet, sofort mit dem Löschen zu beginnen und gleichzeitig einen der den Kran bedienenden Feuerwehrleute herbeizurufen.

Kranwartung und Pflege

47. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Wartung des Krans verantwortlich, wobei er:

  • Halten Sie die Mechanismen und Ausrüstung des Krans sauber und in gutem Zustand;
  • Alle Kranmechanismen und Seile rechtzeitig gemäß den Anweisungen des Herstellers schmieren.
  • Bewahren Sie Schmier- und Reinigungsmittel in einem geschlossenen Metallbehälter auf. Benutztes Reinigungsmittel muss rechtzeitig aus dem Wasserhahn entfernt werden;
  • den Zeitpunkt und die Ergebnisse der vorbeugenden regelmäßigen Inspektionen des Krans und seiner Komponenten und Mechanismen gemäß dem Eintrag im Journal der regelmäßigen Inspektionen kennen.

48. Die Behebung von Störungen, die beim Betrieb des Krans aufgetreten sind, erfolgt auf Wunsch des Fahrers. Andere Arten von Kranreparaturen werden innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Fristen durchgeführt.

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