Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Anweisungen zum Arbeitsschutz eines Gasrettungsarbeiters an einer Gasrettungsstelle. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Beschäftigung und Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit. 1.1.1. Voraussetzungen für die Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit. Als Gasretter an einer Gasrettungsstelle (GRP) einer gefährlichen Produktionsanlage (HPF) können folgende männliche Personen übernommen und zum selbständigen Arbeiten zugelassen werden:
1.1.2. Die Ausbildung von Gasrettern in sicheren Techniken und Arbeitsmethoden erfolgt im GSP gemäß dem Grundschulungsprogramm für GSP-Personal. 1.1.3. Die Unterweisungen werden gemäß dem Verfahren zur Arbeitssicherheitsschulung und Wissensprüfung gemäß der Liste der verbindlichen Anweisungen und Bestimmungen in der Stellenbeschreibung alle sechs Monate durchgeführt. 1.1.4. Bei der anschließenden Arbeit passiert der Gasretter:
Darüber hinaus werden außerordentliche Überprüfungen der Kenntnis der Sicherheitsanforderungen durchgeführt:
1.1.5. Für einen Gasretter, der die Prüfung bei der Kenntnisprüfung nicht besteht, setzt die Kommission eine Frist zur Wiederholungsprüfung, nach deren Ablauf er nicht selbstständig arbeiten darf. 1.1.6. Der Gasretter ist verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften und die vom Generaldirektor der gefährlichen Produktionsanlage genehmigten Regeln der anlageninternen und Zugangskontrolle einzuhalten. 1.1.7. Erscheinen Sie pünktlich gemäß dem genehmigten Zeitplan zur Arbeit. 1.1.8. Beachten Sie die Dauer des täglichen Arbeitsplans von 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr des nächsten Tages. 1.1.9. Vor Arbeitsbeginn muss der Gasretter sein Eintreffen am Einsatzort beim Truppkommandanten mit Vermerk im Arbeitsauftragsprotokoll anmelden und nach Arbeitsende in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise abreisen. 1.1.10. Ankunft am Arbeitsplatz 10-15 min. vor Arbeitsbeginn. 1.1.11. Melden Sie dem Truppenkommandanten die Annahme und Lieferung der zugewiesenen Gasrettungsausrüstung und des Eigentums. 1.1.12. Befolgen Sie den etablierten Tagesablauf. 1.1.13. In Notfallsituationen muss der Gasretter:
1.1.14. Es ist verboten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit zu kommen oder während der Arbeit alkoholische Getränke zu trinken. 1.1.15. Dem Gasretter ist untersagt:
1.2. Arbeitsschutzanforderungen auf dem Territorium des Unternehmens 1.2.1. Das Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes ist nur mit ausgestellten Ausweisen gestattet. 1.2.2. Das Betreten des Unternehmensgeländes ist nur auf Gehwegen und Fußgängerwegen gestattet, wo keine vorhanden sind – am Straßenrand oder am Rand der linken Straßenseite in Richtung des fließenden Verkehrs. 1.2.3. Sie sollten die Gänge in der Werkstatt entlanggehen. Das Überqueren von Rohrleitungen ist nur an Stellen möglich, an denen es kreuzende Brücken gibt. Das Begehen von Rohrleitungen kann zu Stürzen und Unfällen führen. 1.2.4. Das Überqueren von Bahngleisen und Straßen ist an dafür vorgesehenen Stellen erforderlich. Es ist verboten, zwischen abgekuppelten Waggons hindurchzufahren; Sie müssen den Zug in einem Abstand von mindestens 5 Metern zum äußersten Waggons umrunden. 1.2.5. Stehende Autos und Traktoren sollten nur von hinten umfahren werden. 1.2.6. Es ist verboten, die Werkstatt zur Durchführung präventiver Arbeiten durch andere Werkstätten und Produktionsbereiche zu betreten, um den Weg zu verkürzen. 1.2.7. Der unbefugte Aufenthalt in anderen Produktionsbereichen, auch vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten, ist untersagt. 1.2.8. Es ist verboten, Gasrettungseinsätze ohne persönliche Schutzausrüstung durchzuführen oder wenn diese nicht der Art des Unfalls, der Toxizität und der Aggressivität der Umgebung entsprechen. 1.2.9. Bei der Beseitigung eines Unfalls und der Rettung von Personen in gefährlichen Produktionsanlagen ist das Betreten des Betriebsgeländes ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät unabhängig von der Zusammensetzung der Atmosphäre am Einsatzort der Gasrettung verboten. 1.3. Brand- und Explosionsschutzanforderungen 1.3.1. Ein Gasrettungsarbeiter muss wie jeder Mitarbeiter einer gefährlichen Produktionsanlage die Brand- und Gassicherheitsvorschriften kennen und einhalten, soweit sie sich auf die von ihm ausgeführten Arbeiten beziehen. 1.3.2. Der Gasretter muss sich erinnern:
1.3.3. Ein Gasrettungsarbeiter muss die möglichen Ursachen eines Brandes am Arbeitsplatz kennen und wissen, wie er diese löschen kann. 1.3.4. Der Gasretter muss den Zuwiderhandelnden unverzüglich über alle in den Räumlichkeiten oder an anderen Orten des GSP-Gebäudes festgestellten Verstöße gegen die Brandschutzvorschriften informieren und den Abteilungsleiter informieren. 1.4. Bei der Arbeit im SHG-Gebäude und in den Werkstätten gefährlicher Produktionsanlagen können die folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren auftreten. 1.4.1. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren sind:
1.4.2. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen, persönlicher Fahrlässigkeit kann der Gasretter erhalten:
1.5. Individuelle Schutzmittel 1.5.1. Um den Einfluss gefährlicher Produktionsfaktoren zu verhindern, muss der Gasretter mit Uniform, Sicherheitsschuhen, einem Schutzanzug, einem Atemschutzgerät, einem Helm und einer persönlichen Filtergasmaske ausgestattet sein. 1.5.2. Bei der Arbeit mit Säuren und Laugen, Kohlenwasserstoffen und giftigen Chemikalien muss ein Gasrettungsarbeiter einen Schutzanzug, ein Atemschutzgerät, Sicherheitsschuhe, eine Schutzbrille und eine persönliche Filtergasmaske tragen. 1.5.4. Bei Arbeiten in der Höhe einen Montagegurt und Sicherungsseile verwenden. 1.5.5. Der Gasrettungsmitarbeiter muss die Sauberkeit und Funktionsfähigkeit der Schutzkleidung und anderer Schutzausrüstungen überwachen. Bringen Sie kontaminierte Kleidung in die Fabrikwäscherei. 1.5.6. Zusätzlich zur Sanitätstasche der Abteilung muss die Dienstabteilung mit Erste-Hilfe-Sets mit medizinischem Material zur Erstversorgung bei einem Unfall ausgestattet sein, die sich im Einsatzbus und auf dem Schreibtisch des diensthabenden Notfallkommunikationsbeauftragten befinden. 1.6. Verfahren zur Meldung von Unfällen 1.6.1. Der Gasrettungsmitarbeiter muss einen ihm zugefügten Unfall sowie einen von ihm beobachteten Unfall mit einem anderen Mitarbeiter direkt dem Vorgesetzten melden und einen Notarzt rufen. Bewahren Sie nach Möglichkeit die Situation am Arbeitsplatz, an dem sich der Unfall, Unfall oder Vorfall ereignet hat, bis zur Untersuchung auf, es sei denn, dies gefährdet das Leben und die Gesundheit der umliegenden Arbeitnehmer und führt nicht zur Entstehung einer Notsituation. 1.6.2. Vor dem Eintreffen eines medizinischen Personals ist es notwendig, Erste Hilfe zu leisten, nachdem zuvor die Verletzungsfaktoren beseitigt wurden. 1.7. Regeln der persönlichen Hygiene und Arbeitshygiene 1.7.1. Um die Gesundheit zu schützen, muss der Gasretter die Regeln der Betriebshygiene und der persönlichen Hygiene einhalten und sich innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ärztlichen Untersuchungen und Fluorographieuntersuchungen unterziehen. 1.7.2. Sorgen Sie für einen sauberen Arbeitsbereich und sorgen Sie für Sauberkeit in den Haushaltsbereichen. 1.7.3. Halten Sie die Arbeitskleidung sauber und in gutem Zustand, geben Sie sie umgehend zum Waschen ab, führen Sie kleinere Reparaturen durch und bewahren Sie sie in einem separaten Haushaltsschrank auf. 1.7.4. Essen ist nur an einem speziell dafür vorgesehenen Ort – dem „Esszimmer“ – gestattet. Das Essen am Arbeitsplatz ist verboten. 1.7.5. Trinken Sie Wasser aus Trinkbrunnen. 1.7.6. Erhalten Sie rechtzeitig Seife, Handtücher, Overalls, Sicherheitsschuhe. 1.8. Verantwortung für die Verletzung der Anforderungen der Anweisungen 1.8.1. Der Gasretter ist zuständig für: 1.8.2. Für die Qualität und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der ihm durch diese Weisung übertragenen Pflichten nach geltendem Recht. 1.8.3. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation. 1.8.4. Für die Verursachung von Sachschäden im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Arbeitsbeginn:
3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Jeder Gasretter ist verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen einzuhalten. 3.2. Der Gasretter muss während der Arbeit sichere Arbeitspraktiken beachten: 3.2.1. Vor dem Einschalten des umluftunabhängigen Atemschutzgerätes muss der Gasretter die Funktionsfähigkeit prüfen. 3.2.2. Ein Gasretter, der in die Aufklärung geht, muss wissen:
3.2.3. Bei Unfällen, die mit einer Gasverschmutzung des Territoriums einhergehen, muss der Gasretter als Teil der Abteilung den kürzesten Weg einschlagen, um Personen zu entfernen und ihnen die notwendige vormedizinische Hilfe zu leisten. 3.2.4. Verwenden Sie in Räumen und Anlagen, in denen mit der Anwesenheit von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen zu rechnen ist, funken- und explosionsgeschützte Geräte. 3.2.5. Wenn sich jemand, der in der Nähe arbeitet, falsch verhält, ist es notwendig, ihn darüber zu warnen und den Truppkommandanten zu benachrichtigen. Es ist verboten:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Erkennt ein Gasrettungshelfer die Gefahr eines Unfalls oder einer Personen gefährdenden Situation, muss er unverzüglich den Einsatzkommandanten benachrichtigen und dessen Weisungen befolgen. 4.2. Ein Gasrettungsarbeiter, der einen Brand, Rauch oder andere Anzeichen von Verbrennung/Brandgeruch, erhöhte Temperatur usw. erkennt. muss:
4.3. Es muss daran erinnert werden, dass:
Sand wird zum Löschen kleiner Brände fester und flüssiger Stoffe verwendet. Asbesttücher, Filz und Filz werden zum Löschen kleiner brennender Oberflächen und Kleidung am Menschen verwendet. 4.4. Wenn eine Gasverunreinigung festgestellt wird, müssen Sie den Truppführer informieren und nach seinen Anweisungen handeln. 4.5. Vor dem Eintreffen der Sonderdienste müssen die Arbeiter dem Opfer Erste Hilfe leisten und Maßnahmen zur Lokalisierung des Unfalls ergreifen. 4.6. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.6.1. Bei thermischen Verbrennungen einen trockenen, sterilen Verband anlegen und an eine medizinische Einrichtung schicken. 4.6.2. Die Erste-Hilfe-Maßnahme bei einem Stromschlag besteht darin, das Opfer sofort von der Stromeinwirkung zu befreien (Schalter ausschalten, mit einem trockenen Holzbrett, trockener Kleidung oder einem anderen nicht elektrisch leitenden Gegenstand von stromführenden Teilen trennen). Um die Hände zu isolieren, muss die helfende Person dielektrische Handschuhe tragen. In allen Fällen eines Stromschlags ist das Rufen eines Krankenwagens zwingend erforderlich. 4.6.3. Bei Verätzungen durch konzentrierte Säuren, Ätzalkalien und andere aggressive Substanzen ist es notwendig, die betroffene Stelle schnell 10-15 Minuten lang mit reichlich Leitungswasser zu spülen. und schicken Sie das Opfer in eine medizinische Einrichtung. Wenn Säure oder Lauge in Ihre Augen gelangt, spülen Sie diese mit reichlich Wasser aus. 4.6.4. Im Falle eines Sturzes aus der Höhe äußerlich die Schwere des Opfers ermitteln, es darauf basierend auf eine starre Unterlage legen, einen Krankenwagen rufen und den Kommandanten des Notfallteams informieren. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Am Ende der Arbeitsschicht sowie nach jedem Aufbruch zu Notfalleinsätzen oder Schulungen muss der Gasretter:
5.2. Vor dem Verlassen der Arbeit muss der Gasretter:
5.3. Der Gasretter kann den Arbeitsplatz erst nach Beendigung seiner Schicht als Teil der Abteilung verlassen, nach einem einmaligen Tonsignal – dem Befehl „Auflegen“. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Reiniger für Apothekenutensilien. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Wirbelstürme sind 10 % stärker ▪ Heimtrainer mit eingebautem Stromgenerator ▪ Kostengünstige Möglichkeit, die Luft von Kohlendioxid zu reinigen ▪ Flüssigbrennstoff aus Polyethylen News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Abschnitt der Website Experimente in der Chemie. Artikelauswahl ▪ Artikel Wem ich etwas schulde, dem vergebe ich allen. Populärer Ausdruck ▪ Artikel Ein Möbelpolsterer war Co-Autor welcher Entdeckung in der Medizin? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Mutterkraut stieg. Legenden, Kultivierung, Anwendungsmethoden
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |