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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der manuellen Ernte von Hackfrüchten. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Einführung Diese Anleitung legt Arbeitssicherheitsanforderungen für Studierende fest, die mit der manuellen Ernte (Reinigen, Pflücken, Entfernen der Spitzen, Sortieren, Verladen) von Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben, Karotten usw.) beschäftigt sind. 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zum Ernten von Wurzelknollenfrüchten sind Schüler über 14 Jahre berechtigt, die über eine ärztliche Genehmigung verfügen, die Anforderungen dieser Anleitung studiert und in sicheren Arbeitspraktiken geschult wurden. 1.2. Den Studierenden ist es untersagt, selbstständig und ohne Arbeitsaufsicht an der Ernte von Hackfrüchten zu arbeiten. 1.3. Die Schüler dürfen keine Hackfrüchte ernten: 1.3.1. in einem aufgeregten Zustand; 1.3.2. in einem kranken Zustand; 1.3.3. in einem Zustand der Alkoholvergiftung; 1.3.4. Unter dem Einfluss von Drogen. 1.4. Bei der Arbeit sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich: 1.4.1. Bewegen von Ernteeinheiten und Fahrzeugen; 1.4.2. ungeschützte bewegliche Elemente von Mechanismen und Maschinen; 1.4.3. Aushub von Munition (Granaten, Minen, Granaten) und anderen Sprengstoffen; 1.4.4. Tragen schwerer Lasten, die über die zulässigen Normen hinausgehen; 1.4.5. erhöhte Staubigkeit des Arbeitsbereichs; 1.4.6. ungünstige Wetterbedingungen (niedrige, hohe Temperaturen, Regen, böiger Wind usw.); 1.4.7. Verletzungsgefahr durch Schneidwerkzeuge bei der manuellen Bearbeitung von Hackfrüchten; 1.4.8. schädliche Auswirkungen von Pestiziden und Pestiziden, die zur Behandlung des Feldes verwendet werden; 1.4.9. Bei Arbeiten in einem Bereich, in dem eine Stromleitung verläuft, besteht die Gefahr eines Stromschlags oder eines Blitzschlags. 1.5. Mögliche Folgen der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren bei der Wurzelknollenernte: 1.5.1. Verletzungen durch sich bewegende Erntemaschinen und -fahrzeuge; ungeschützte bewegliche Elemente von Maschinen und Mechanismen; Schneidewerkzeug; elektrischer Schock; Blitz; Munition und andere Sprengstoffe; aufgrund von Transportgewichten, die über den zulässigen Grenzen liegen; 1.5.2. Erkältungen aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen; 1.5.3. Vergiftungen durch das Vorhandensein von Pestiziden und giftigen Chemikalien, die bei der Feldbearbeitung eingeführt werden; 1.5.4. Atemwegserkrankungen durch den Staubgehalt des Arbeitsbereichs. 1.6. Personen, die bei der Ernte von Wurzelknollen arbeiten, müssen über folgende Kleidung und Schuhwerk verfügen: 1.6.1. auf dem Kopf - ein Kopfschmuck (Hut, Mütze, Baskenmütze, Schal usw.); 1.6.2. am Oberkörper - ein Pullover, eine Jacke aus dichtem wind- und staubdichtem Stoff (Windjacke usw.) mit lockerem und länglichem Schnitt; 1.6.3. am unteren Teil des Körpers - Hosen der freien Schneiderei; 1.6.4. an den Füßen - Gummi, Plane, Chromstiefel; Stiefel, hohe Stiefel. 1.7. Bei starkem Regen (Platzregen) müssen die Erntehelfer von Hackfrüchten einen wasserdichten Regenmantel oder ein mindestens 1,5 x 1,5 Meter großes Stück Plastikfolie dabei haben. 1.8. Von den bei der Wurzelknollenernte Tätigen wird die Fähigkeit zur ersten ärztlichen Selbst- und Gegenhilfe verlangt. 1.9. Bei der Ernte von Hackfrüchten ist es verboten: 1.9.1. mit der Arbeit beginnen, wenn sie am Arbeitsplatz nicht eine Einweisung und Schulung erhalten haben, in der sichere Arbeitsmethoden aufgezeigt werden; 1.9.2. Arbeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden durchführen; 1.9.3. Arbeiten in radioaktiv verseuchten Gebieten, in denen die jährliche Strahlendosis für die Bewohner 1 mSv (Mikrosievert) übersteigt; 1.9.4. Arbeiten an Lagerstandorten zur Lagerung chemischer Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger; 1.9.5. Arbeiten unter 17 Jahren an Mähdreschern und Traktoren als Hilfskräfte; 1.9.6. Arbeiten bei Regen, Nebel, böigem Wind; 1.9.7. Arbeiten bei Lufttemperaturen unter +10°C und über +25°C; 1.9.8. im Dunkeln arbeiten; 1.9.9. Überstunden machen; 1.9.10. Arbeit am Wochenende; 1.9.11. Studierende unter 16 Jahren arbeiten rund um die Uhr an der Ernte von Hackfrüchten, während sie sich auf dem Territorium der Gastfarm aufhalten; 1.9.12. vor Arbeitsbeginn, während der Arbeit, in Arbeitspausen und nach Arbeitsende Alkohol trinken, Drogen und giftige Substanzen einnehmen; 1.9.13. in Bereichen, in denen sich Stützpunkte für Hochspannungsleitungen befinden, nähern Sie sich diesen in einer Entfernung von weniger als 3 Metern; 1.9.14. Nähern Sie sich auf dem Boden liegenden elektrischen Leitungen in einer Entfernung von weniger als 30 Metern. 1.9.15. in der Kabine einer Reinigungsmaschine, eines Autos sein; 1.9.16. auf landwirtschaftlichen Einheiten und Mechanismen sein. 1.10. Die Studierenden haben alle festgestellten Verstöße gegen diese Weisung sowie alle Unfälle, die bei der Wurzelknollenernte aufgetreten sind oder passieren könnten, dem Arbeitsleiter zu melden. 1.11. Die Studierenden dürfen nur die Arbeiten ausführen, für die sie eine Arbeitssicherheitsunterweisung erhalten haben; es ist verboten, ihre Arbeit an andere Arbeitnehmer zu delegieren, die bei der Ausführung dieser Arbeiten keine Arbeitssicherheitsunterweisung erhalten haben. 1.12. Die Schüler müssen die Regeln der persönlichen Hygiene befolgen: 1.12.1. Es ist notwendig, Nahrung nur an einem speziell dafür vorgesehenen Ort und zu einer bestimmten Zeit zu sich zu nehmen; 1.12.2. Vor dem Essen Hände und Gesicht mit Seife waschen. 1.13. Bei Verstößen gegen die Anforderungen dieser Weisung drohen den Studierenden je nach den Folgen dieser Verstöße disziplinarische, finanzielle, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Überprüfen Sie die Unversehrtheit von Kleidung, Schuhen und persönlicher Schutzausrüstung. 2.2. Die Enden der Kleidung sollten nicht flattern, die Ärmel sollten zugeknöpft sein und die Haare sollten unter einen Kopfschmuck gesteckt werden. 2.3. Machen Sie sich mit der Route und dem technologischen Ablaufdiagramm der Bewegung landwirtschaftlicher Einheiten und Fahrzeuge während der Ernte vertraut. 2.4. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Behältern, Schneidwerkzeugen. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Die Dauer des Arbeitstages für Studenten sollte nicht überschreiten: 3.1.1. von 14 bis 16 Jahren - nicht mehr als 4 Stunden am Tag; 3.1.2. von 16 bis 18 Jahren - nicht mehr als 6 Stunden am Tag. Bei einer Fünf-Tage-Woche darf die Länge des Arbeitstages um höchstens 1 Stunde verlängert werden. 3.2. Nach jeweils 45–50 Minuten Arbeit sollten die Schüler 10–15 Minuten ruhen. 3.3. Bei der Ernte von Wurzelknollen müssen die Studierenden folgende Standards zum Heben und Tragen von Lasten einhalten: 3.3.1. für Mädchen nicht älter als: 14 Jahre – 3 kg; 15 Jahre - 4 kg; 16 Jahre - 5 kg; 17 Jahre alt - 6 kg; 3.3.2. für junge Männer nicht mehr; 14 Jahre - 6 kg; 15 Jahre - 7 kg; 16 Jahre - 10 kg; 17 Jahre alt – 12 kg. 3.4. Während sich das Erntegerät oder Fahrzeug bei der Hackfruchternte bewegt, müssen die Schüler seitlich einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten. Den Schülern ist es untersagt, vor einer fahrenden Ernteeinheit oder einem fahrenden Fahrzeug zu stehen. 3.5. Wenn Sie sich einem Ernteaggregat oder einem Fahrzeug während der Fahrt nähern müssen, müssen Sie den Fahrern dieser Fahrzeuge zunächst ein Zeichen geben und sich erst nach dem vollständigen Stillstand des Fahrzeugs den Fahrern nähern. 3.6. Das manuelle Laden von Wurzelknollenfrüchten in Fahrzeuge sollte nur bei stehendem Fahrzeug und abgestelltem Motor auf Zeichen des Traktor- oder Fahrzeugführers erfolgen. 3.7. Es ist den Schülern verboten, in einem Fahrzeug zu reisen, in das Hackfrüchte geladen sind, und dabei hinten zu stehen, auf der Seite zu sitzen, auf den Stufen zu stehen und auf den Kotflügeln des Fahrzeugs zu sitzen. 3.8. Wenn Sie Hackfrüchte von Erde und Spitzen befreien, sollten Sie zuerst die Erde von der Wurzel befreien und dann die Spitzen in einem Abstand von 1–2 cm vom Kopf der Wurzelpflanze abschneiden. 3.9. Gereinigte Tischplatten sollten gestapelt und nicht herumgeworfen werden, um ein Ausrutschen und Verletzungen zu vermeiden. 3.10. In Arbeitspausen beim Reinigen von Hackfrüchten mit Messern müssen die Messer in Scheiden gesteckt und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es ist strengstens verboten: 3.10.1. arrangieren Sie alle Spiele mit Messern; 3.10.2. Werfen Sie Messer auf Haufen von Hackfrüchten, auf Bäume, auf Menschen. 3.11. Arbeitnehmer dürfen den Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Arbeitsleiters verlassen. 3.12. Um den Wasser-Salz-Haushalt im Körper bei heißem Wetter aufrechtzuerhalten, wird empfohlen, gesalzenes Wasser zu trinken (5 g Speisesalz pro 1 Liter Wasser). 3.13. Den Schülern ist es untersagt, die Seiten der Karosserie, des Traktors oder des Autos selbstständig zu öffnen oder zu schließen. Dies sollten nur Traktor- und Pkw-Fahrer tun. 3.14. Beim Öffnen und Schließen der Seitenwände von Lastkraftwagen ist es den Schülern untersagt, sich in einem Umkreis von 2 Metern um die Ladefläche des Lastkraftwagens aufzuhalten. 3.15. Direkt zum Laden von Hackfrüchten auf die Seiten von LKWs und Traktoren Zugelassen sind nur Schüler ab 16 Jahren. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Die Situation wird in folgenden Fällen als Notfall betrachtet: 4.1.1. ein Mitarbeiter wird von einer fahrenden Ernteeinheit oder einem fahrenden Fahrzeug angefahren; 4.1.2. Exposition eines Mitarbeiters gegenüber ungeschützten beweglichen Elementen, Mechanismen und Komponenten; 4.1.3. Ausgrabung von Munition; 4.1.4. Verletzung mit einem Schneidwerkzeug; 4.1.5. elektrischer Schock; 4.1.6. starke Verschlechterung der meteorologischen Bedingungen (Regen, Sturm, Gewitter usw.). 4.2. Bei einem Sturz unter fahrende Ernteeinheiten, Fahrzeuge, ungeschützte bewegliche Elemente von Mechanismen und Maschinenkomponenten sowie bei einer Explosion von ausgegrabener Munition sind Schäden an Knochen und Gelenken des Opfers möglich. Die wichtigste Maßnahme der Ersten Hilfe bei Knochen- und Gelenkschäden ist die Schonung der geschädigten Körperstelle. Durch die Ruhigstellung (Fixierung) der verletzten Knochen und Gelenke des Opfers wird ein Ruhezustand erreicht, der als Maßnahme zur Schmerzbekämpfung, zum Schockschutz und zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Wundinfektion dient. Die Ruhigstellung erfolgt durch das Anlegen von Schienen, die so angelegt werden, dass die Gelenke oberhalb und unterhalb der Frakturstelle bewegungslos sind. In diesem Fall muss das Glied in der Position fixiert werden, in der es gefunden wurde. Dem Opfer muss ein Schmerzmittel verabreicht werden – Analgin (1-2 Tabletten) und heißer Tee. Entfernen Sie Kleidung und Schuhe vom verletzten Glied (besser nicht durch Ausziehen, sondern durch Schneiden). Bei starker Blutung oberhalb der Frakturstelle wird ein Tourniquet oder eine Torsion angelegt. Die Wunde wird mit Jodtinktur behandelt und mit einem sterilen Verband abgedeckt. Es ist verboten, eine Gliedmaße gewaltsam zu strecken, sie aus einer Wunde zu entfernen oder Knochenfragmente hineinzuführen; Entfernen Sie Fremdkörper aus der Wunde. Bringen Sie das Opfer in das nächste Krankenhaus. 4.3. Im Falle eines Stromschlags infolge des Kontakts mit einem unterbrochenen stromführenden Stromkabel müssen Sie: 4.3.1. Befreien Sie das Opfer vom elektrischen Strom. Dazu benötigen Sie: 4.3.1.1. die Person, die sich entschieden hat, dem Opfer Hilfe zu leisten (Lehrer, Transportfahrer, Schüler), wenn sie keine Gummischuhe an den Füßen hat, dann leihen Sie sich diese Schuhe von jemandem, der sie hat, und ziehen Sie sie an; 4.3.1.2. nähern Sie sich dem Opfer mit minimalen Schritten (da kein Vertrauen in die Unversehrtheit des Tragens von Gummischuhen besteht, um eine Belastung durch Schrittspannung zu vermeiden); 4.3.1.3. Fassen Sie die Kleidung des Opfers mit einer Hand, vermeiden Sie direkten Kontakt mit seinem Körper, und ziehen Sie es auf die Seite gegenüber der Installationsstelle der Stromleitungshalterung, an der das gebrochene Stromkabel befestigt ist. Wenn sich das Opfer zurückzieht, rutscht ihm das Elektrokabel aus den Händen und der Kontakt zwischen dem Opfer und dem Elektrokabel wird schnell unterbrochen; 4.3.1.4. Ziehen Sie das Opfer mindestens 30 Meter vom Kontaktpunkt des Stromkabels mit dem Boden weg. 4.3.2. Erste Hilfe für das Opfer leisten, wofür es notwendig ist: 4.3.2.1. Wenn das Opfer Puls und Atmung hat, aber bewusstlos ist, ist es notwendig, seine Oberbekleidung aufzuknöpfen, sein Gesicht mit kaltem Wasser zu besprühen und es an mit Ammoniak getränkter Watte riechen zu lassen. Nachdem das Opfer das Bewusstsein wiedererlangt hat, ist es notwendig, ihm 10-15 Tropfen Baldrian-Tinktur zu trinken zu geben, einen trockenen, sterilen Verband auf die Brandstelle (falls vorhanden) anzulegen und das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu bringen; 4.3.2.2. Wenn das Opfer nicht atmet, muss dringend ein Krankenwagen gerufen und vor seinem Eintreffen eine künstliche Beatmung der Lunge mit der „Mund-zu-Mund“- oder „Mund-zu-Nase“-Methode durchgeführt werden, und wenn auch kein Puls vorhanden ist , dann ist es notwendig, kontinuierlich eine indirekte (geschlossene) Herzmassage durchzuführen, bis der Arzt eintrifft. 4.3.2.3. Melden Sie den Unfall dem örtlichen Stromnetzbetreiber, organisieren Sie die Sicherung des Bereichs, in dem sich das gebrochene Stromkabel befindet, bis zum Eintreffen von Vertretern des Stromnetzbetreibers und verhindern Sie, dass Menschen und Tiere diesen Bereich betreten. 4.4. Bei Verletzungen durch ein Schneidinstrument ist es notwendig, die Haut um die Wunde mit Jodtinktur zu schmieren und die Wunde mit einem sterilen Verband zu verbinden. Es ist verboten, die Wunde selbst zu waschen und Fremdkörper daraus zu entfernen. 4.5. Bei sich verschlechternden meteorologischen Bedingungen (Regen, Sturm, Gewitter usw.) müssen die Arbeiten eingestellt werden und nach Möglichkeit in Wohn- oder Nichtwohngebäuden Zuflucht gesucht werden. Wenn keine Räumlichkeiten in der Nähe sind, müssen Sie das Gewitter direkt auf dem Feld abwarten, indem Sie in die Hocke gehen und sich mit wasserdichter Kleidung oder wasserfesten Gegenständen bedecken. In diesem Fall ist es verboten: 4.5.1. sich im Heck oder in der Kabine von landwirtschaftlichen Maschinen und in einem Umkreis von 100 Metern davon aufhalten; 4.5.2. Stehen oder sitzen Sie näher als 30 Meter von freistehenden Bäumen, Stromleitungsstützen, Türmen, Stroh- und Heuhaufen usw. entfernt; 4.5.3. Lauf. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Werkzeuge, Behälter reinigen und aufbewahren. 5.2. Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung ausziehen und einlagern. 5.3. Befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. 5.4. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeiten festgestellten Mängel und Mängel sowie den Abschluss der Arbeiten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Flächenreiniger. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Verpacken von Ölprodukten in Fässer und Kleingebinde. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Tankwagenfahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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