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Unterweisung zum Arbeitsschutz für Verwaltungs- und Führungskräfte, Ingenieure, Nachwuchskräfte. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung wurde für Verwaltungs- und Führungspersonal, Fachkräfte, Ingenieur- und Technikpersonal, Ingenieur- und Technikarbeiter sowie Nachwuchskräfte (im Folgenden „Mitarbeiter der Firma“ genannt) entwickelt.

1.2. Ein Mitarbeiter der Kanzlei darf selbstständig arbeiten, nachdem er bestanden hat:

  • ärztliche Untersuchung;
  • Einführungsgespräch durch den stellvertretenden Direktor und in einigen Fällen durch den Personaldienst gemäß den genehmigten Anweisungen für das Einführungsgespräch;
  • Erstbesprechung am Arbeitsplatz durch den Betriebsleiter, stellvertretenden Leiter;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden innerhalb von 1-2 Tagen;
  • Vermittlung der Grundregeln der elektrischen Sicherheit, Prüfung der Kenntnisse der Grundregeln der elektrischen Sicherheit mit Zuordnung zur Qualifikationsgruppe I.

1.3. Die Kenntnis dieser Unterweisung für die Mitarbeiter der Kanzlei wird einmal jährlich überprüft.

1.4. Ein Mitarbeiter der Firma ist verpflichtet, seine Amtspflichten zu erfüllen, auf Weisung seines Vorgesetzten zu arbeiten, die Arbeitsdisziplin einzuhalten, die Anordnungen der Verwaltung und Arbeitsschutzbestimmungen rechtzeitig und genau zu befolgen und für das Eigentum der Firma zu sorgen.

1.5. Ein Mitarbeiter der Firma muss seine Aufgaben während der Arbeitszeit gemäß der Personalordnung erfüllen: während einer Fünf-Tage-Woche – einem 8-Stunden-Arbeitstag von 8.00 bis 17.00 Uhr mit einer Mittagspause (1 Stunde).

1.6. Bei der Verwendung eines Personalcomputers können die folgenden gefährlichen Produktionsfaktoren auf den Mitarbeiter des Unternehmens einwirken:

  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • niedrige oder hohe Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich;
  • verringerte oder erhöhte Luftmobilität des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • erhöhte oder verringerte Beleuchtungsstärke;
  • erhöhte Helligkeit des Lichtbildes;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
  • Überanstrengung der Augen, Aufmerksamkeit, längere statische Belastungen.

1.7. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der im Rahmen seiner Arbeitspflichten elektrische Geräte bedient, muss über Folgendes verfügen:

  • Grundlegende Kenntnisse der in Betrieb befindlichen Elektroinstallation (Bedienungsanleitung, Anschlussort der Elektroinstallation in der Schaltanlage, Eingangsschalter, Sperrschalter, Schaltplan der Anschlussstrecke, Bedienknöpfe, Gehäuse, Bedienknöpfe; Hauptelemente der Elektroinstallation- Transformator, Gleichrichter und Gleichstromgenerator, Elektromotor, Bedienfeld, Erdung, Erdung usw.);
  • kennen die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz, beachten organisatorische und technische Maßnahmen bei der Durchführung von Arbeiten (Kenntnis dieser Anleitung, Gebrauchstauglichkeit der Versorgungsleitung des Anschlusses – Knicke, blanke Stellen, Quetschstellen; Verwendung von Grund- und Zusatzschutzausrüstung; Verwendung von Werkzeuge mit isolierten Griffen, Überprüfung der Erdung und Nullung);
  • eine klare Vorstellung von der Gefahr eines Stromschlags und der Gefahr der Annäherung an spannungsführende Teile haben (gefährliche Spannung, gefährlicher Strom, elektrische Sicherheitsklassifizierung des Raums, Wert des Erdungswiderstands);
  • Sie verfügen über praktische Kenntnisse in der Ersten Hilfe für Opfer von Stromschlägen.

1.8. Beim Betrieb elektrischer Geräte ist elektrischer Strom ein gefährlicher Produktionsfaktor. Der maximal zulässige Wert des Wechselstroms beträgt 0,3 mA. Bei einem Anstieg des Stroms auf 0,6 - 1,6 mA beginnt der Mensch, seine Wirkung zu spüren.

Die Faktoren, die den Grad des Stromschlags bestimmen, sind die Stärke des Stroms, die Dauer der Einwirkung des elektrischen Stroms auf eine Person, der Ort des Kontakts und der Weg des Eindringens des Stroms, der Zustand der Haut, die elektrische Widerstand des Körpers, der physiologische Zustand des Körpers.

Arten von Stromschlägen:

  • Stromschlag (Lähmung des Herzens und der Atmung);
  • thermische Verbrennung (elektrische Verbrennung);
  • Galvanisierung der Haut;
  • technischer Schaden;
  • Elektrophthalmie (Entzündung der Augen durch die Einwirkung von elektrischem Strom).

1.9. Das individuelle Schutzmittel für den Benutzer eines Personalcomputers ist ein einzelner Bildschirm oder ein eingebauter Schutzbildschirm des Monitors.

1.10. Zum Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren muss der Mitarbeiter des Unternehmens während des Aufenthalts am Standort der Bau- und Installationsarbeiten (im Werk, auf dem Stützpunkt und in der Garage) einen Helm, einen Overall, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung tragen (bei Autoverkehr - eine Signalweste).

1.11. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen zur Gewährleistung des Brandschutzes einzuhalten, den Standort von Feuerlöschgeräten zu kennen und in der Lage zu sein, primäre Feuerlöschgeräte, einschließlich Kohlendioxid-Feuerlöscher der Klassen OU-5, OU-10 oder Pulverklassen, zu verwenden die Sorten OP-5, OP-10.

Mit Kohlendioxid- (OU-5, OU-10) und Pulverfeuerlöschern (OP-5, OP-10) können Sie einen Brand an elektrischen Geräten bis zu 380 V löschen, ohne die Spannung zu entfernen.

1.12. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung im Zusammenhang mit der von ihm ausgeübten Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer nach den geltenden Arbeits-, Straf- und Verwaltungsvorschriften.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Bei der Arbeit mit einem PC muss ein Mitarbeiter der Kanzlei:

2.1.1. Überprüfen und räumen Sie den Arbeitsbereich auf.

2.1.2. Passen Sie die Beleuchtung am Arbeitsplatz an, achten Sie auf ausreichende Beleuchtung, es entstehen keine Reflexionen auf dem Bildschirm.

2.1.3. Überprüfen Sie den korrekten Anschluss des Geräts an das Stromnetz.

2.1.4. Überprüfen Sie den Zustand der leitenden Drähte und das Fehlen blanker Kabelabschnitte.

2.1.5. Stellen Sie sicher, dass eine Schutzerde vorhanden ist.

2.1.6. Wischen Sie die Oberfläche des Bildschirms und des Schutzfilters mit einem Tuch ab.

2.1.7. Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken des PC-Prozessors befinden.

2.1.8. Überprüfen Sie die korrekte Installation von Tisch, Stuhl, Fußstütze, Notenständer, Geräteposition, Bildschirmneigungswinkel, Tastaturposition, Mausposition auf einer speziellen Matte, passen Sie ggf. Tischplatte und Stuhl sowie die Position der Computerelemente an entsprechend den ergonomischen Anforderungen und um unbequeme Körperhaltungen und anhaltende Körperverspannungen zu vermeiden.

2.2. Bei der Arbeit mit einem Personalcomputer ist es einem Mitarbeiter der Kanzlei untersagt, die Arbeit aufzunehmen, wenn:

2.2.1. Das Fehlen eines speziellen Steckers mit Erdungsanschluss.

2.2.2. Erkennung von Gerätefehlern.

2.3. Einem Mitarbeiter ist es untersagt, elektrische Geräte, die unter Spannung stehen, mit einem feuchten oder nassen Tuch (Stecker steckt in der Steckdose) abzuwischen. Nass- oder andere Reinigungen sollten bei ausgeschaltetem Gerät durchgeführt werden.

2.4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Leiter der Einheit, des Dienstes oder der Abteilung über die festgestellte Gerätestörung zu informieren.

Verwenden Sie keine fehlerhaften Geräte

Beginnen Sie mit der Arbeit, nachdem Sie Störungen oder Gerätestörungen behoben haben.

2.5. Die Installation von 36-, 220- und 380-V-Netzen zum Anschluss elektrischer Geräte erfolgt durch Elektropersonal (Elektriker, Elektrotechniker).

2.6. Der Mitarbeiter verbindet die elektrischen Geräte mit dem Netzwerk, indem er einen funktionierenden Stecker in eine funktionierende Spezialsteckdose für einen PC einsteckt.

2.7. Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass durch das Einschalten des Geräts niemand gefährdet wird.

2.8. Ein Mitarbeiter darf niemandem erlauben, zu arbeiten, der nicht berechtigt ist, mit gefährlichen Geräten oder einem Personalcomputer zu arbeiten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Mitarbeiter der Firma ist während der Arbeit verpflichtet:

3.1.1. Führen Sie die Arbeiten aus, die ihm zugewiesen wurden und für die er angewiesen wurde.

3.1.2. Halten Sie den Arbeitsplatz während der gesamten Arbeitszeit sauber und ordentlich.

3.1.3. Halten Sie die Lüftungsöffnungen offen, die mit Geräten und Personalcomputern ausgestattet sind.

3.1.4. Überladen Sie das Gerät nicht mit Fremdkörpern, die die Wärmeübertragung beeinträchtigen.

3.1.5. Wenn Sie die Arbeit für eine Weile unterbrechen müssen, schließen Sie ordnungsgemäß alle aktiven Aufgaben.

3.1.6. Hygienevorschriften einhalten und Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.

3.1.7. Beachten Sie die Regeln für den Betrieb elektrischer Geräte oder anderer Geräte gemäß der Bedienungsanleitung.

3.1.8. Wählen Sie beim Arbeiten mit Textinformationen den physiologischsten Modus zur Darstellung schwarzer Zeichen auf weißem Hintergrund.

3.1.9. Beachten Sie die festgelegten Arbeitszeiten, geregelten Arbeitspausen und führen Sie in den Sportpausen empfohlene Übungen für Augen, Nacken, Arme, Rumpf und Beine durch.

3.1.10. Beachten Sie, dass der Abstand zwischen den Augen und dem Bildschirm 60 bis 70 cm beträgt, jedoch nicht weniger als 50 cm, und berücksichtigen Sie dabei die Größe alphanumerischer Zeichen und Symbole.

4. Arbeitsschutzanforderungen bei der Arbeit mit einem PC

4.1. Bei der Arbeit an einem PC ist es einem Mitarbeiter untersagt:

4.1.1. Berühren Sie gleichzeitig den Monitorbildschirm und die Tastatur.

4.1.2. Berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit (Prozessor), wenn das Gerät eingeschaltet ist.

4.1.3. Vertauschen Sie die Anschlüsse der Schnittstellenkabel von Peripheriegeräten, wenn der Strom eingeschaltet ist.

4.1.4. Lassen Sie keine Feuchtigkeit auf die Oberfläche der Systemeinheit (Prozessor), des Monitors, der Arbeitsfläche der Tastatur, der Festplatten, des Druckers und anderer Geräte gelangen.

4.1.5. Führen Sie das Selbstöffnen und die Reparatur von Geräten durch.

4.2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Reihenfolge des Einschaltens des PCs einzuhalten:

  • schalten Sie die Stromversorgung ein;
  • Peripheriegeräte einschalten (Drucker, Monitor, Scanner usw.);
  • Schalten Sie die Systemeinheit (Prozessor) ein.

4.3. Der Mitarbeiter muss den PC vom Netz trennen:

  • bei Erkennen eines Fehlers,
  • bei einem plötzlichen Stromausfall,
  • beim Reinigen und Reinigen von Geräten.

4.4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitsplatz auszustatten:

4.4.1. Stellen Sie die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches im Bereich von 680 bis 800 mm ein. Ohne Verstellung sollte die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches 725 mm betragen.

4.4.2. Der Arbeitstisch muss über eine Beinfreiheit von mindestens 600 mm in der Höhe, mindestens 500 mm Breite, mindestens 450 mm Tiefe an den Knien und mindestens 650 mm für ausgestreckte Beine verfügen.

4.4.3. Die Augenhöhe bei einem vertikalen Bildschirm sollte in der Mitte oder auf 2/3 der Bildschirmhöhe liegen, die Sichtlinie sollte senkrecht zur Bildschirmmitte sein und ihre optimale Abweichung von der Senkrechten sollte durch die Bildschirmmitte verlaufen die vertikale Ebene sollte ± 5° nicht überschreiten, zulässig - ± 10°.

4.5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei der Arbeit am PC je nach Dauer, Art und Kategorie der Arbeitstätigkeit die Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten:

  • Gruppe A – Arbeit am Lesen von Informationen vom PC-Bildschirm mit einer vorläufigen Anfrage;
  • Gruppe B - Arbeit an der Eingabe von Informationen;
  • Gruppe B - kreatives Arbeiten im Dialogmodus mit einem PC.

4.6. Die Dauer der Mittagspause richtet sich nach der aktuellen Arbeitsgesetzgebung und den betrieblichen Arbeitsvorschriften.

4.7. Die Dauer der ununterbrochenen Arbeit mit VDT ohne geregelte Pause sollte 2 Stunden nicht überschreiten.

4.8. Bei einer 8-Stunden-Schicht und Arbeit am Bildschirm- und PC sollten geregelte Pausen eingerichtet werden:

  • für Arbeiten der Kategorie I 2 Stunden nach Beginn der Arbeitsschicht und 2 Stunden nach einer Mittagspause von jeweils 15 Minuten;
  • für die Arbeitskategorie II nach 2 Stunden ab Beginn der Arbeitsschicht und 1,5 - 2 Stunden nach der Mittagspause von jeweils 15 Minuten oder 10 Minuten nach jeder Arbeitsstunde;
  • bei Arbeiten der Kategorie III nach 1,5 – 2 Stunden ab Beginn der Arbeitsschicht und 1,5 – 2 Stunden nach der Mittagspause von jeweils 20 Minuten oder 15 Minuten nach jeder Arbeitsstunde.

4.11. Führen Sie in regulierten Pausen eine Reihe von Übungen durch, um neuroemotionalen Stress und Ermüdung des visuellen Analysators zu reduzieren, den Einfluss von Hypodynamik und Hypokinesie zu beseitigen und die Entwicklung poenotonischer Müdigkeit zu verhindern.

4.12. Um die negativen Auswirkungen der Monotonie zu reduzieren, wechseln Sie sinnvolle Text- und numerische Datenoperationen ab (Änderung des Arbeitsinhalts), wechselnde Textbearbeitung und Dateneingabe (Änderung des Arbeitsinhalts).

4.13. Frauen dürfen ab Beginn der Schwangerschaft und während der Stillzeit keine Arbeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit der Nutzung eines PCs ausführen.

5. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen bei der Arbeit mit einem PC

5.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:

5.1.1. In allen Fällen, in denen ein Bruch in den Stromkabeln, Erdungsfehler und andere Schäden an elektrischen Geräten oder das Auftreten eines Brandes festgestellt werden, schalten Sie sofort den Strom ab und melden Sie den Notfall dem Manager und dem diensthabenden Elektriker.

5.1.2. Bei Störungen im Betrieb von technischen Geräten oder Software wenden Sie sich umgehend an einen Vertreter der Informationstechnologieabteilung.

5.1.3. Bei Schmerzen in den Augen, starker Verschlechterung der Sicht – Unfähigkeit, sich zu fokussieren oder scharf zu fokussieren, Schmerzen in den Fingern und Händen, erhöhter Herzfrequenz, sofort den Arbeitsplatz verlassen, den Vorgesetzten informieren.

5.1.4. Beginnen Sie nicht mit der Arbeit am PC, bis das Problem behoben ist.

5.1.5. Bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen benachrichtigen Sie umgehend Ihren Vorgesetzten, organisieren Erste Hilfe oder rufen unter der Rufnummer „03“ einen Krankenwagen.

5.1.6. Wenn eine Person unter Spannung steht, schalten Sie sofort die Stromversorgung ab und befreien Sie sie vom Strom, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie unter der Rufnummer „03“ einen Krankenwagen.

6. Arbeitsschutzanforderungen nach Abschluss der Arbeit mit einem PC

6.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, beim Ausschalten des PCs folgende Reihenfolge einzuhalten:

6.1.1. Schließen Sie alle aktiven Aufgaben.

6.1.2. Parken Sie den Lesekopf der Festplatte (sofern kein automatisches Kopfparken vorgesehen ist).

6.1.3. Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken befinden.

6.1.4. Schalten Sie die Systemeinheit (Prozessor) aus.

6.1.5. Schalten Sie alle Peripheriegeräte aus.

6.1.6. Schalten Sie die Stromversorgung aus.

6.2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Arbeitsplatz zu inspizieren und aufzuräumen sowie verschiedene Übungen zur Entspannung der Augen und Finger durchzuführen.

6.3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Arbeitsende (bei längeren Pausen von mehr als einer Stunde) oder beim Verlassen der Arbeit den funktionsfähigen Stecker aus der funktionsfähigen Steckdose zu ziehen.

7. Arbeitsschutzanforderungen beim Arbeiten mit elektrischen Geräten

7.1. Vor Beginn der Arbeit mit elektrischen Geräten muss ein Mitarbeiter:

7.1.1. Inspektion von elektrischen Geräten.

7.1.2. Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Befestigungsteilen.

7.1.3. Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit des Kabels (Schnur) durch äußere Begehung.

7.1.4. Überprüfung der korrekten Funktion des Schalters.

7.1.5. Verwenden Sie nur Standardbefestigungen.

7.2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Feststellung von Mängeln an elektrischen Geräten dem Vorgesetzten zu melden und die defekten elektrischen Geräte nicht zu betreiben.

7.3. Schalten Sie die elektrischen Geräte ein, indem Sie einen funktionsfähigen Stecker in eine funktionsfähige Spezialsteckdose für Haushaltsgeräte stecken.

7.4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei der Arbeit mit elektrischen Geräten für Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen.

7.5. Beim Betrieb elektrischer Geräte ist verboten:

7.5.1. Lassen Sie eingeschaltete elektrische Geräte unbeaufsichtigt.

7.5.2. Geben Sie elektrische Geräte an Personen weiter, die nicht berechtigt sind, damit zu arbeiten.

7.5.3. Elektrogeräte treffen.

7.5.4. Schutzausrüstung entfernen.

7.5.5. Ziehen Sie am Anschlusskabel, um es auszuschalten.

7.5.6. Lassen Sie Ihren Finger auf dem Schalter, wenn Sie elektrische Geräte tragen.

7.5.7. Ziehen, drehen und biegen Sie das Versorgungskabel.

7.5.8. Legen Sie Fremdkörper auf das Kabel (Schnur).

7.5.9. Lassen Sie das Kabel (Kabel) heiße oder warme Gegenstände berühren.

7.5.10. Elektrogeräte zerlegen oder reparieren.

7.6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit elektrischen Geräten nur die Arbeiten auszuführen, für die das Gerät bestimmt ist.

7.7. Wird während des Betriebs eine Fehlfunktion eines elektrischen Betriebsmittels festgestellt oder spürt die damit arbeitende Person zumindest eine geringfügige Einwirkung des Stroms, sind die Arbeiten sofort einzustellen und das defekte Betriebsmittel zur Überprüfung oder Reparatur zu übergeben.

7.8. Das Abschalten elektrischer Geräte muss erfolgen:

  • während einer Arbeitspause;
  • am Ende des Arbeitsablaufs.

7.9. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die elektrischen Geräte auszuschalten, indem er den funktionsfähigen Stecker aus der funktionsfähigen Steckdose zieht.

8. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen beim Arbeiten mit elektrischen Geräten

8.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:

8.1.1. In allen Fällen, in denen Sie einen Bruch in den Stromkabeln, Schäden an elektrischen Geräten oder das Auftreten von Brandgeruch feststellen, schalten Sie sofort den Strom ab und melden Sie den Notfall dem leitenden Energietechniker oder Elektriker.

8.1.2. Arbeiten Sie an defekten elektrischen Geräten erst dann, wenn der Fehler behoben ist.

8.1.3. Wenn eine Person unter Spannung steht, schalten Sie sofort die Stromversorgung ab und befreien Sie sie vom Strom, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie unter der Rufnummer „03“ einen Krankenwagen.

9. Anforderungen an den Arbeitsschutz während einer Dienstreise vor Ort

9.1. Ein Mitarbeiter, der seine Aufgaben auf einer örtlichen Geschäftsreise wahrnimmt, muss:

9.1.1. Beim Fahren zu Fuß müssen Sie die Verkehrsregeln für Fußgänger beachten:

  • beim Überqueren von Autobahnen ist die Nutzung von Fußgängerbrücken und Tunneln erforderlich;
  • Wenn keine Fußgängerbrücken und Tunnel vorhanden sind, überqueren Sie die Fahrbahn an einer grünen Ampel an einem dafür vorgesehenen Zebrastreifen.
  • wenn keine Kunstbauten oder Ampeln vorhanden sind, am Straßenrand oder auf dem Gehweg stehen, den Abstand zu herannahenden Fahrzeugen, die Bedingungen für das Überqueren der Straße beurteilen und die Straße in senkrechter Richtung überqueren, wenn keine Transportmittel vorhanden sind usw Sicherheit der Überfahrt.

9.1.2. Eisenbahnschienen überqueren Fußgängertunnel und Brücken.

9.1.3. Bei der Nutzung eines mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Firmenwagens muss der Mitarbeiter diesen anlegen.

9.1.4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, vom Gehweg oder Bordstein aus in den Dienstwagen einzu- und auszusteigen, eine Landung vom Fahrbahnrand aus ist möglich, sofern dies sicher ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.

9.1.5. Einem Mitarbeiter ist es beim Fahren in einem Firmenwagen oder einem anderen Fahrzeug untersagt, den Fahrer während der Fahrt vom Fahren abzulenken und die Türen des Fahrzeugs während der Fahrt zu öffnen.

10. Arbeitsschutzanforderungen auf dem Territorium der Basis oder Garage

10.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:

  • sich außerhalb der Gefahrenzone des Krans und anderer Geräte aufhalten – nicht unter der Last und dem Ausleger stehen;
  • Wenn Sie auf ein fahrendes Fahrzeug stoßen, stellen Sie sich an einen sicheren Ort und lassen Sie das Fahrzeug vorbeifahren.

11. Brandschutzanforderungen

11.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:

  • das Evakuierungsschema und den Standort von Feuerlöschern kennen;
  • wissen, wie man mit einem Feuerlöscher umgeht;
  • blockieren Sie die Gänge nicht mit Fremdkörpern;
  • Schalten Sie bei längeren Pausen von mehr als einer Stunde oder beim Verlassen der Arbeit den PC und andere Elektrogeräte (außer Faxgerät und Kühlschrank) aus, indem Sie den funktionsfähigen Stecker aus der funktionsfähigen Steckdose ziehen.
  • verhindern, dass brennbare Materialien (Tücher, Papier usw.) eine Tischlampe und Heizgeräte mit offener Spule verstopfen;
  • Lassen Sie keine Kleidung an Schaltern oder Steckdosen hängen.
  • keine brennbaren Stoffe in Räumen lagern;
  • Wenn ein Brand festgestellt wird, Arbeit einstellen, umliegende Mitarbeiter benachrichtigen, Gebäude möglichst ohne Panik verlassen, Feuerwehr unter Telefon „01“ rufen, Verwaltung informieren, elektrische Geräte vom Netz trennen, mit dem Löschen des Feuers beginnen, wenn möglich Feuerlöschausrüstung;
  • Rauchen in den Zimmern nicht gestattet;
  • bei allgemeinem Gefahrensignal Gebäude ohne Panik verlassen;
  • Rauchen Sie nur in ausgewiesenen Bereichen.

11.2. Dem Arbeitnehmer ist untersagt:

  • offenes Feuer benutzen;
  • Lassen Sie elektrische Geräte (PC, Heizung, Tischlampe usw.) unbeaufsichtigt.
  • Kleidung und Schuhe auf Heizgeräten trocknen;
  • selbstgebaute elektrische Antriebe verwenden;
  • defekte Elektrogeräte verwenden.

12. Bereitstellung von Erster Hilfe

12.1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Inhalt des Verbandskastens zu überprüfen

1. Schmerzmittel, entzündungshemmende Medikamente und Medikamente gegen Traumata (Prellungen, Brüche, Luxationen), Wunden

1.1. Analgin 0,5 Nr. 10 - 1 Packung.

1.2. Paket-Container tragbare Hypothermie (Kühlung) - 1 Stck.

1.3. Natriumsulfacyllösung - 1 Fläschchen.

1.4. Aspirin - 1 Packung.

2. Mittel zum Stillen von Blutungen, Behandeln und Verbinden von Wunden

2.1. Tourniquet zur Stillung arterieller Blutungen mit einstellbarer Kompression (Kompression) zur Selbst- und Gegenhilfe – 1 Stk.

2.2 Steriler Verband 10x5 - 1 Stck.

2.3. Verband unsteril 10x5 - 1 Stk.

2.4. Verband unsteril 5x5 - 1 Stk.

2.5. Atraumatischer Verband MAG mit Dioxidin oder Silbernitrat 8x10 zum Verband schmutziger Wunden - 1 Stk.

2.6. Bakterizides Heftpflaster 2,5x7,0 oder 2x5 cm - 8 Stk.

2.7. Sterile Tücher zur Stillung von Kapillar- und Venenblutungen mit Furagin 6x10 cm; 10x18 cm - 3 Stk.

2.8. Eine Lösung aus Jodalkohol 5% oder Brillantgrün 1% - 1 Fläschchen.

2.9. Heftpflaster 1x500 oder 2x500 oder 1x250 cm - 1 Stk.

2.10. Medizinischer, elastischer, schlauchförmiger Verband, unsteril Nr. 1,3,6 - 1 Stk.

2.11. Watte 50 g - 1 Packung.

3. Mittel gegen Herzschmerzen

3.1. Registerkarte Nitroglycerin. Nr. 40 oder Kappen. Nr. 20 (trinitralong) - 1 Packung.

3.2. Registerkarte Validol. oder Kappen. - 1 Packung.

4. Mittel für die Herz-Lungen-Wiederbelebung bei klinischem Tod

4.1. Gerät zur künstlichen Beatmung „Mund – Gerät – Mund“ – 1 Stk.

5. Mittel gegen Ohnmacht (Kollaps)

5.1. Ammoniaklösung (Ammoniak) - 1 Fläschchen.

6. Mittel zur Entgiftung bei Lebensmittelvergiftung etc.

6.1. Enteroden - 2 Stk.

6.2. Aktivkohle in der Tabelle. - 1 Packung.

7. Heilmittel für Stressreaktionen

7.1. Corvalol oder Baldrian-Tinktur - 1 Fläschchen

8. Schere - 1 Stck.

9. Regeln für die Bereitstellung von Selbst- und gegenseitiger Hilfe - 1 Stck.

10. Koffer - 1 Stck.

Ein willkürlicher Austausch der in der Liste aufgeführten Arzneimittel und Medizinprodukte ist nicht zulässig.

Verwenden Sie keine Produkte mit beschädigter Verpackung oder abgelaufener Haltbarkeit.

Bei allen Mitteln muss die Reiseapotheke dringend ergänzt werden.

11.2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Unwohlsein Erste Hilfe mit einem Erste-Hilfe-Kasten zu leisten (in Klammern ist die Bezeichnung des Arzneimittels aus dem Erste-Hilfe-Kasten angegeben).

1. Verletzung

Prellungen, Frakturen, Luxationen - Schmerzen, Schwellung, pathologische Beweglichkeit, Knochenkrepitation, Schmerzen bei axialer Belastung, Verkürzung der Extremität, Vorstehen von Fragmenten in die Wunde bei offener Fraktur. Anästhesie (1.1), Fixierung (mit Schienen, improvisierten Mitteln oder Fixierung des Arms am Körper, Bein an Bein; Kälte an der Verletzungsstelle (1.2.).

2. Wunden und Blutungen

a) Arteriell (scharlachrotes Blut, fließt in einem pulsierenden Strom aus). Legen Sie ein Tourniquet (2.1.) über der Wunde an, hinterlassen Sie eine Notiz mit dem Zeitpunkt, zu dem das Tourniquet angelegt wurde, und legen Sie einen Verband auf die Wunde an (2.2, 2.3, 2.4.). Fixieren Sie das Glied und geben Sie dem Patienten ein Anästhetikum (1.1).

b) Venös, kapillar (Blut ist dunkel, pulsiert nicht). Legen Sie eine Serviette (2.8. oder 2.9.) und einen Druckverband mit Verband (2.2, 2.3, 2.4) auf die Wunde, kalt auf die Verletzungsstelle (1.2).

c) Legen Sie einen sterilen Verband (2.2, 2.5) auf die Wunde und geben Sie ein Anästhetikum (1.1). Kleinere Wunden und Schürfwunden mit Jod oder Brillantgrün (2.10) behandeln und mit einem bakteriziden Pflaster (2.6, 2.7) verschließen.

3. оги

Bei großflächigen Verbrennungen einen sterilen Verband anlegen (2.2) und ein Anästhetikum verabreichen (1.1).

4. Schmerz im Herzen

Validol (3.2.) eine Tablette oder Nitroglycerin oder Trinitralong (3.1) eine Tablette, 15 Tropfen Corvalol (7.1) in 50 ml Wasser.

5. морок

Legen Sie den Patienten auf den Boden, heben Sie die Beine an und schnuppern Sie Ammoniak (5.1.) auf einem Wattestäbchen.

6. Stressreaktionen

50 Tropfen Corvalol (30) in 7.1 ml Wasser verdünnen und dem Patienten zu trinken geben.

7. Herz-Lungen-Wiederbelebung

Sie wird in Abwesenheit von Bewusstsein, Atmung und Puls an der Halsschlagader (indirekte Herzmassage und künstliche Beatmung mit dem Gerät (4.1)) bis zum Eintreffen eines Gesundheitspersonals oder zur Wiederherstellung von Atmung und Puls durchgeführt.

8. Vergiftung

Spülen Sie den Magen aus. 100 EL in 1 ml Wasser verdünnen. Löffel Enterodese (6.1) und geben Sie dem Patienten etwas zu trinken.

9. Augenschäden

(Eintreten von Fremdkörpern und Substanzen). Spülen Sie die Augen mit Wasser aus und tropfen Sie 3-5 Tropfen Natriumsulfacyl (1.4).

12.3. Der Mitarbeiter muss Erste Hilfe leisten und einen Krankenwagen rufen. Vor dem Eintreffen eines Rettungswagens ist Erste Hilfe erforderlich.

12.3.1. Erste Hilfe für das Opfer durch elektrischen Strom: Befreiung von der Stromeinwirkung (Ausschalten), künstliche Beatmung durchführen (Mund-zu-Mund), Unterstützung grundlegender Vitalfunktionen (Wiederherstellung der Atmung durch künstliche Beatmung, Durchführung einer externen Herzmassage).

12.3.2. Mit Gasvergiftung. Es gibt drei Grade einer Gasvergiftung: leichter Grad – Blässe im Gesicht, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen; mittlerer Grad - Bewusstlosigkeit; schwerer Grad - Atemnot, möglicher Herzstillstand. Atemnot wird dadurch bestimmt, dass ein Spiegel (Glas), der an den Mund des Opfers gehalten wird, nicht beschlägt. Als Herzstillstand bezeichnet man das Fehlen eines Pulses.

Im Falle einer Gasvergiftung ist es notwendig, das Opfer im Sommer an die frische Luft und im Winter an einen gut belüfteten Ort zu bringen. Rufen Sie einen Krankenwagen.

Bei leichter Vergiftung helfen Sie dem Opfer, sich zu bewegen, wenn es möglich ist, und geben Sie ihm dann ein warmes Getränk, ggf. Herztropfen.

Bei mäßigem Grad (mit Bewusstlosigkeit) legen Sie das Opfer hin oder legen Sie es hin, öffnen Sie die Kleidung des Opfers und bewegen Sie regelmäßig ein in Ammoniak getauchtes Wattestäbchen in der Nähe der Nase (lassen Sie kein Wattestäbchen mit Ammoniak in der Nähe der Nase, da dies der Fall ist Erstickungsgefahr sein), die Schläfen reiben und ins Bewusstsein bringen. Die Füße sollten warm sein.

Bei Atemstillstand Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen. Legen Sie das Opfer auf den Rücken, öffnen Sie den Mund, legen Sie eine Hand unter den Hinterkopf und drücken Sie die andere auf seine Stirn. Lösen Sie bei Bedarf die Zähne und achten Sie darauf, dass die Zunge nicht eingesunken ist. Drehen Sie den Kopf zur Seite, reinigen Sie den Mund von Schleim und Fremdkörpern (Zahnersatz). Legen Sie eine zusammengerollte Kleiderrolle unter die Schultern (und nicht unter den Rücken oder Nacken), sodass der Kopf nach hinten gedreht ist und das Kinn auf gleicher Höhe mit der Brust liegt.

Nehmen Sie Luft in die Brust und atmen Sie durch eine Serviette in den Mund des Opfers aus, wobei die Nase des Opfers mit der Hand oder Wange verschlossen sein muss. Der Austritt erfolgt aufgrund des Gewichts der Brust spontan. Einatmen und Ausatmen in 5–6 Sekunden ausführen, d. h. 10-12 Atemzüge pro Minute.

Führen Sie eine künstliche Beatmung durch, bis das Opfer atmet oder bis der Notarzt wechselt.

Indirekte Herzmassage bei fehlendem Puls. Legen Sie beim Einatmen-Ausatmen Ihre Hände schnell mit den Handflächen nach unten auf das untere Drittel der Brust (zwei Zentimeter über dem Solarplexus), drücken Sie auf die Brust und senken Sie sie beim Ausatmen mit einer Frequenz von 3-4 Mal ab . Führen Sie eine indirekte Massage durch, bis das Opfer einen Puls hat oder bis der Rettungsarzt wechselt.

12.3.3. Beim Ersticken. Durch Sauerstoffmangel aufgrund von Gasaustritt kann es zur Erstickung kommen. Erstickungserscheinungen: mit leichtem Grad - Kitzeln im Hals, Krämpfe im Hals, Pochen in den Schläfen, Kopfschmerzen; mit einem durchschnittlichen Grad - Kopfschmerzen; In schweren Fällen kommt es zu Atemstillstand und ein Herzstillstand ist möglich.

Leisten Sie Erste Hilfe wie bei einer Gasvergiftung (ohne in die Luft zu gehen).

12.3.4. Bei Verbrennungen. Es gibt vier Grade von Verbrennungen: Der erste Grad ist eine Rötung des Körperbereichs, der zweite Grad ist das Auftreten von Blasen, der dritte Grad ist das Auftreten von Brandwunden und der vierte Grad ist das Auftreten von Verkohlung.

Hilfe bei Verbrennungen:

Spülen (kühlen) Sie den ersten und zweiten Grad mit reichlich Wasser bei Raumtemperatur oder mit einem Eisbeutel. Nach dem Abkühlen einen Verband mit einer Salbe gegen Verbrennungen oder Aerosolen (Furacillin, Synthomycin) anlegen.

Bei Verbrennungen dritten und vierten Grades ohne Ausziehen der Kleidung an der Wundstelle abschneiden, mit einer sterilen Serviette auftragen (abdecken), Schmerzmittel verabreichen und einen Krankenwagen rufen.

Sie können die Blasen nicht öffnen, entfernen Sie den an der verbrannten Stelle haftenden Mastix.

Um eine Infektion zu vermeiden, sollte man bei der Hilfeleistung für das Opfer die verbrannten Hautpartien nicht berühren oder sie mit Fetten, Ölen, Vaseline schmieren, mit Backpulver, Stärke usw. bestreuen.

12.3.5. Bei Augenverbrennungen stellen Sie kalte Lotionen aus einer Borsäurelösung her (ein halber Teelöffel Säure in einem Glas Wasser) und überweisen Sie das Opfer sofort an einen Arzt.

12.3.7. Hilfe bei Erfrierungen:

a) Erwärmen Sie den erfrorenen Körperteil mit einem warmen Bad mit einer Temperatur von 20 °C. Für 20 Min. Erhöhen (erwärmen) Sie die Temperatur allmählich auf 40 ° C und waschen Sie sie mit Seife, um Infektionen zu vermeiden.

b) trocknen (abwischen), mit einem sterilen Verband abdecken und mit warmem (warmem) Tuch abdecken, nicht mit Fett oder Salben schmieren;

c) eine leichte Massage machen, heißen Tee geben.

Der Arbeitnehmer benachrichtigt unverzüglich den unmittelbaren Vorgesetzten über alle Verletzungsfälle.

Kurzregeln zum Arbeitsschutz für das Personal der Kanzlei

1. Verwenden Sie keine fehlerhaften Geräte.

2. Arbeiten am PC unter Einhaltung von Hygienestandards und Arbeits- und Ruhezeiten.

3. Leisten Sie im Falle eines Unfalls Erste Hilfe und rufen Sie einen Krankenwagen.

4. Der Übergang der Fahrbahn zur roten Ampel einer Ampel ohne fahrendes Fahrzeug ist nicht gestattet.

5. Kennen Sie die Regeln des Brandschutzes.

6. Halten Sie sich beim Besuch der Werkstatt und des Produktionsbereichs nicht unter der Last und dem Ausleger des Krans oder im Gefahrenbereich des Krans und der Maschine auf.

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Kommentare zum Artikel:

Alexander
Sehr praktischer Artikel! Gut gemacht, wer es geschafft hat! Es gibt kein Wasser und Missverständnisse! Vielen Dank!

Igor
Ich stimme Alexander zu, alles ist sehr klar. Danke an den Compiler... [nach oben]


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