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Unterweisung zum Arbeitsschutz für die Verfahrenskrankenschwester. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Allgemeine Sicherheitsanforderungen Für die selbständige Tätigkeit von Verfahrenspflegern ist mindestens 18 Jahre altes Rettungssanitäterpersonal mit einer besonderen Ausbildung, einschließlich der Elektrosicherheitsgruppe I, zugelassen, für das aus gesundheitlichen Gründen keine Kontraindikationen vorliegen. Verfahrenspfleger müssen sich bei Aufnahme zur Arbeit einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Pflegekräfte, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakt mit Blut und seinen Bestandteilen haben, müssen bei der Aufnahme in den Beruf und anschließend mindestens einmal im Jahr auf das Vorhandensein von HBsAg untersucht werden. Wird HbsAg nachgewiesen, erfolgt eine eingehende klinische und laborchemische Untersuchung durch einen Arzt für Infektionskrankheiten. Pflegekräfte mit nachgewiesener Hbs-Antigenämie, die zu Risikogruppen gehören, sind verpflichtet, persönliche Hygienevorschriften einzuhalten, um eine Infektion von Patienten mit Hepatitis B zu verhindern. Alle parenteralen Manipulationen sollten mit Gummihandschuhen durchgeführt werden. Verfahrensschwestern, die Verletzungen der Hautintegrität aufweisen, werden vorübergehend von der Arbeit suspendiert. Diese Einschränkungen werden durch wiederholte negative Bluttests auf das Vorhandensein von HbsAg mit hochempfindlichen Methoden aufgehoben. Alle neu eingestellten Mitarbeiter müssen sich einer Einweisung durch einen Arbeitssicherheitsingenieur unterziehen. Die Ergebnisse werden im Anmeldeprotokoll der Einführungsbesprechung zum Arbeitsschutz festgehalten. Anschließend nimmt die Personalabteilung die endgültige Registrierung des neu eintreffenden Mitarbeiters vor und schickt ihn an den Arbeitsplatz. Alle neu eingestellten Mitarbeiter müssen ein 14-schichtiges Praktikum absolvieren. Jede neu eingestellte Person muss sich einer Einweisung am Arbeitsplatz mit Eintragung in das Einweisungsprotokoll unterziehen. Pflegefachkräfte werden mindestens alle 6 Monate neu geschult. Die Einweisung erfolgt durch den Referatsleiter mit Eintragung in das Einweisungsprotokoll. Bei der Bewerbung um eine Stelle und regelmäßig mindestens alle 12 Monate müssen sie einen Wissenstest zu Fragen der Arbeitssicherheit nach einem vom Chefarzt genehmigten Programm bestehen. Bei einmaligen Arbeiten, die nicht mit ihren unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen, müssen sich die Pflegefachkräfte einer gezielten Schulung unterziehen. Verfahrenspfleger sind verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften, Arbeits- und Ruhepläne einzuhalten. Bei der Arbeit als Pflegekraft sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:
Den Pflegekräften sollten kostenlose Hygiene- und Spezialkleidung, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden:
Die Verwaltung ist verpflichtet, für eine regelmäßige Desinfektion, Reinigung und Reparatur der Overalls zu sorgen. Das Waschen von Overalls zu Hause und in Arbeitsräumen außerhalb einer Spezialwäscherei ist verboten. Verfahrenspfleger sind verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit an ihre Stellenbeschreibungen zu halten, die Anforderungen dieser Arbeitsschutzanweisung sowie die Anforderungen der Hersteller für den Betrieb der verwendeten Geräte und Werkzeuge oder im Betriebsprozess einzuhalten. Krankenschwestern müssen wissen, wie sie bei Verletzungen, Verbrennungen und Vergiftungen Erste Hilfe leisten können, den Standort und den Inhalt der Apotheke kennen und die darin enthaltenen Mittel nutzen können. Pflegekräfte müssen die Anforderungen der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Alle Mitarbeiter, die Desinfektionsarbeiten durchführen, sollten mit Seife, Handtüchern und Hautweichmachern ausgestattet sein. Rauchen und Essen ist nur an einem besonderen Ort erlaubt. Verfahrensschwestern müssen die Brandschutzvorschriften kennen und einhalten, den Standort von Feuerlöschgeräten kennen und diese nutzen können. Das Opfer oder der Augenzeuge des Unfalls muss den Manager unverzüglich über jeden Unfall im Zusammenhang mit der Produktion informieren. Der Leiter organisiert den Erste-Hilfe-Transport des Opfers zu einer medizinischen Einrichtung. Um die Unfallursachen vor dem Eintreffen der Kommission zu ermitteln, ist es erforderlich, die Situation am Unfallort so wie zum Zeitpunkt des Unfalls aufrechtzuerhalten, sofern dadurch nicht das Leben anderer Arbeitnehmer gefährdet wird den Notfall verschlimmern. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften drohen bei Verfahrenspflegern disziplinarische Maßnahmen gemäß der betrieblichen Arbeitsordnung und ggf. eine außerordentliche Kenntnisprüfung. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn Schalten Sie keimtötende Lampen im Behandlungsraum aus. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Hygienekleidung, die Unversehrtheit von Handschuhen und Masken. Tragen Sie Hygienekleidung. Alle Manipulationen, bei denen eine Kontamination von Händen und Schleimhäuten mit Blut oder Serum möglich ist, sollten mit Gummihandschuhen durchgeführt werden. Wenn die Gefahr besteht, dass Blut oder Serum verspritzt wird, sollten Sie mit Masken und Schutzbrillen arbeiten. An den Händen von Verfahrensschwestern sollte kein Schmuck (Ringe, Armbänder) angebracht sein. Nägel sollten kurz geschnitten werden. Alle beschädigten Bereiche der Hände sollten mit Pflaster oder Fingerkuppen abgedeckt werden. Bereiten Sie den Arbeitsplatz vor, prüfen Sie die Verfügbarkeit von Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln und sterilen Instrumenten, geben Sie den Zeitraum ihrer Sterilisation an, die Verfügbarkeit von Tabletts für sterile Materialien und Geschirr mit Desinfektionsmittel für gebrauchte Instrumente und Materialien. Vor der Durchführung von Injektionen müssen Sie:
Bei der Vorbereitung von Materialien zum Waschen, Desinfizieren und Sterilisieren sollten die Anforderungen des Hygieneregimes beachtet werden. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit Arzneimittel zur parenteralen Anwendung, zur inneren Anwendung und zur äußerlichen Anwendung werden getrennt in separaten Regalen gelagert. Medikamente im Behandlungsraum sollten in fertiger Form mit der Aufschrift „Intern“, „Extern“ auf der Unterschrift oder dem Etikett vorliegen. Fehlen die aufgeführten Kennzeichnungen auf den Arzneimittelverpackungen, ist die Lagerung und Verwendung von Arzneimitteln nicht gestattet. Das Verpacken, Verstreuen, Aufhängen, Umstellen und Einschütten von Arzneimitteln in den Behälter des Behandlungsraumes sowie das Ersetzen von Etiketten ist verboten. Der Medikamentenvorrat sollte den 10-Tagesbedarf nicht überschreiten. Giftige und narkotische Medikamente werden in Tresoren (Metallstahlschränken) aufbewahrt, auf deren Innenseite die Aufschrift „Gruppe A“ angebracht ist und eine Liste der giftigen und narkotischen Medikamente angebracht ist. Der Vorrat an Giftstoffen sollte 5 Tage und an Betäubungsmitteln 3 Tage nicht überschreiten. Zerlegen, Waschen und Spülen medizinischer Instrumente. bei Kontakt mit Blut oder Serum von Personen sollte nach vorheriger Desinfektion erfolgen. Die Arbeiten werden mit Gummihandschuhen durchgeführt. Die Desinfektion (Desinfektion) von Nadeln und Spritzen erfolgt zur Abtötung pathologischer Mikroorganismen. Bei der Desinfektion von Produkten mit Innenkanälen wird unmittelbar nach dem Gebrauch eine Desinfektionslösung in einem Volumen von 5-10 ml durch den Kanal geleitet, um Blutrückstände zu entfernen, und anschließend vollständig in die Desinfektionslösung eingetaucht. Einwegartikel: Spritzen, Verbände, Handschuhe, Masken müssen einer Vorsterilisationsbehandlung unterzogen werden, gefolgt von einer Sterilisation und Entsorgung. Nach jedem Eingriff, einschließlich parenteraler Eingriffe (Injektionen, Blutentnahme usw.), werden die Hände zweimal in warmem fließendem Wasser mit Seife gewaschen. Vermeiden Sie bei der Behandlung der Hände den häufigen Einsatz von Desinfektionsmitteln, die Hautreizungen und Dermatitis verursachen können, was das Eindringen des Erregers erleichtert, sowie das Eindringen von Medikamenten (Antibiotika, Novocain, Vitamine) auf die Hände. Beim Arbeiten im Behandlungsraum ist es verboten:
Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen Im Falle einer Kontamination der Hände mit Blut behandeln Sie diese sofort mit einem mit einer Desinfektionslösung (1 % Chloraminlösung) angefeuchteten Tupfer, waschen Sie die Hände zweimal mit warmem fließendem Wasser und Seife und wischen Sie sie mit einem einzelnen Handtuch oder einer Einwegserviette trocken. Wenn Blut auf die Schleimhäute der Augen gelangt, sollten diese mit einer 1-2%igen Borsäurelösung gewaschen werden; auf der Mundschleimhaut - mit 70-Grad-Alkohol abspülen, auf der Nasenschleimhaut - mit einer 1-2%igen Protargollösung behandeln. Wenn Arbeitsflächen mit Blut kontaminiert sind (Tische, Handhabungstische, Instrumententische), müssen diese sofort mit einer 3%igen Chloraminlösung behandelt werden. Werden während des Betriebs Fehlfunktionen der verwendeten Geräte oder Werkzeuge festgestellt, bei denen nach den Vorgaben der Herstelleranweisungen deren Betrieb verboten ist, sind die Pflegekräfte verpflichtet, die Arbeit einzustellen, die Geräte abzuschalten und dies der Oberschwester zu melden der Abteilung (Abteilungsleiter). Im Brandfall ist es notwendig, die Feuerwehr zu rufen, ihre Sitzung zu organisieren, den Brand dem Abteilungsleiter zu melden und mit der Evakuierung von Personen fortzufahren. Ergreifen Sie vor dem Eintreffen der Feuerwehr Maßnahmen, um den Brand mit improvisierten Feuerlöschgeräten zu löschen. Alle Fälle von Unfällen, Mikrotraumata und Verletzungen sowie damit verbundene Maßnahmen unterliegen der Eintragung in ein Sonderjournal jeglicher Form. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit Am Ende jeder Schicht sollten die Oberflächen von Arbeitstischen, Manipulationstischen und Instrumententischen mit einer 3%igen Chloraminlösung behandelt werden. Die Reinigung der Räume erfolgt mindestens zweimal täglich (Schicht) unter verpflichtender Verwendung von Desinfektionsmitteln. Der anfallende Müll wird entfernt. Die Reinigungsgeräte des Behandlungsraums sollten gekennzeichnet und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort getrennt von den Reinigungsgeräten anderer Räume aufbewahrt werden. Am Ende der Arbeit müssen die Pflegekräfte die Hygiene- und Hygienekleidung ausziehen und die Schuhe in den einzelnen Schränken wechseln. Bei Bedarf duschen. Nach Beendigung der Arbeit und Händewaschen wird die Haut mit einer weichmachenden Creme geschmiert. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Bohrer auf einer modularen Maschine. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Spediteur. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Abriss von Gebäuden und Bauwerken. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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