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Belehrung zum Arbeitsschutz für einen Spediteur bei der Beförderung von Gütern

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser Weisung werden Arbeitsschutzanweisungen für einen Spediteur für die Beförderung von Gütern (nachfolgend Spediteur genannt) unter Berücksichtigung der Bedingungen seiner Tätigkeit in einer bestimmten Organisation erstellt.

1.2. Der Spediteur muss die internen Arbeitsvorschriften, den Arbeitsplan sowie die Arbeits- und Ruhezeiten der Organisation einhalten.

1.3. Während seiner Tätigkeit kann der Spediteur folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • fahrende Autos;
  • bewegliche Teile von Förderbändern, Hebemaschinen;
  • Transportgüter, Container;
  • instabile Transport- und Wiegegutstapel;
  • scharfe Kanten, Grate und unebene Oberflächen von Waren und Behältern;
  • Lärm, Vibration;
  • körperliche Überlastung beim Be- und Entladen.

1.4. Gemäß der geltenden Gesetzgebung wird dem Spediteur spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, die den branchenüblichen Standards entspricht.

1.5. Der Spediteur hat seinen unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation zu informieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, über jeden Arbeitsunfall, über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung.

1.6. Bei der Arbeit mit Lebensmitteln sollte der Spediteur:

  • lassen Sie Oberbekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, persönliche Gegenstände in der Umkleidekabine;
  • Vor Arbeitsbeginn saubere Hygienekleidung anziehen und bei Verschmutzung wechseln;
  • Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen, nach dem Toilettengang und nach dem Berühren kontaminierter Gegenstände mit Seife.
  • Essen in Wirtschafts- und Lagerräumen nicht zulassen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Befestigen Sie spezielle (Hygiene-)Kleidung mit allen Knöpfen (Krawatten), vermeiden Sie hängende Enden der Kleidung, entfernen Sie Haare unter einem Kopfschmuck.

Stechen Sie nicht mit Stecknadeln oder Nadeln in die Kleidung und bewahren Sie keine scharfen, zerbrechlichen Gegenstände in den Taschen der Kleidung auf.

2.2. Bei Teilnahme an Be- und Entladevorgängen:

  • Inspizieren Sie den Arbeitsbereich und stellen Sie sicher, dass die Böden und Plattformen auf den Gütertransportwegen nicht nass oder rutschig sind, keine Risse, Schlaglöcher, beladene Bretter, hervorstehende Nägel, offene, unbewachte Luken und Brunnen aufweisen und dass die Durchgänge und Durchgänge geebnet sind keine Löcher oder Furchen haben;
  • einen harten Belag oder Bodenbelag mit einer Breite von mindestens 1,5 m verlegen, wenn es erforderlich ist, Güter über Gleise (auf Höhe des Schienenkopfes), auf weichem oder unebenem Boden oder in anderen Situationen zu bewegen;
  • Überprüfen Sie, ob die Durchgänge und Orte zum Be- und Entladen sowie zum Bewegen von Gütern ausreichend beleuchtet sind.
  • bei Bedarf eine Beleuchtung der Be- und Entladebereiche vorschreiben;
  • in der kalten Jahreszeit die Schneeräumung und bei Vereisung das Abdecken von Durchgängen, Einfahrten, Rampen, Brücken und Gängen mit Sand, Schlacke oder anderem rutschfestem Material;
  • Stellen Sie sicher, dass sich die Ladung in einer sicheren und stabilen Position befindet und dass sich in den Bereichen, in denen Be- und Entladevorgänge durchgeführt werden, und in den Bereichen, in denen Hebemaschinen betrieben werden, keine unbefugten Personen aufhalten.

2.3. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Hebe- und Nivellierplattformen und des Hebelantriebs zum Anheben der Gabeln oder der Plattform des hydraulischen Wagens sowie anderer Geräte, die beim Be- und Entladen verwendet werden.

2.4. Melden Sie festgestellte Gerätestörungen oder andere Probleme Ihrem direkten Vorgesetzten und beginnen Sie erst mit der Arbeit, nachdem diese behoben wurden.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Führen Sie nur die Arbeiten durch, für die Sie eine Schulung und Arbeitsschutzunterweisung erhalten haben und zu denen Sie von dem für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter autorisiert wurden.

3.2. Überlassen Sie Ihre Arbeit nicht ungeschulten und unbefugten Personen.

3.3. Benutzen Sie geeignete Ausrüstung und Geräte, die für sicheres Arbeiten erforderlich sind, und verwenden Sie diese nur für die Arbeit, für die sie bestimmt sind.

3.4. Tragen Sie beim Transport von Lasten in starren Behältern, Speiseeis und gefrorenen Lebensmitteln einen Handschutz.

3.5. Betreten oder arbeiten Sie nicht auf den Wegen von Elektro- und Gabelstaplern, Autos oder Lastenwagen.

3.6. Halten Sie sich beim Beladen (Entladen) nicht innerhalb der Maschine oder des Eisenbahnwaggons oder in der Reichweite des Krans auf.

3.7. Befolgen Sie die Bewegungsregeln in den Räumlichkeiten und auf dem Territorium der Organisation. Benutzen Sie beim Bewegen innerhalb des Lagergeländes nur die dafür vorgesehenen Durchgänge, gehen Sie nicht über Warenstapel, leeren Sie Behälter und klettern Sie nicht über Förderbänder, Zäune und andere Hindernisse.

3.8. Überqueren Sie keine Bahngleise unter Waggons oder zwischen abgekuppelten Waggons.

3.9. Halten Sie einen Sicherheitsabstand zum rangierenden Fahrzeug ein.

3.10. Stellen Sie sich beim Rückwärtsfahren des Fahrzeugs nicht zwischen die Seite der Karosserie und die Überführung.

3.11. Während sich das Fahrzeug durch das Gelände der Organisation bewegt, darf sich die Anlegestelle (Rampe) nicht auf der Stufe oder dem Kotflügel des Fahrzeugs befinden.

3.12. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich im Bereich der möglichen Bewegung von Stapelkränen, Manipulatoren, Autos oder anderen Außenfahrzeugen mit Rädern befinden, insbesondere wenn sich dort Gegenstände befinden, die die Sicht einschränken.

3.13. Bevor Sie hinter einem geparkten Auto, einer Gebäudeecke oder einem Tor losfahren, sollten Sie anhalten und Ihren Weg erst dann fortsetzen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass kein fließender Verkehr vorhanden ist.

3.14. Überqueren Sie die Straße nicht vor einem fahrenden Auto, anderen Fahrzeugen oder Ladehilfsmitteln und lassen Sie keine fahrenden oder manövrierenden Fahrzeuge oder Maschinen passieren.

3.15. Seien Sie vorsichtig in engen Passagen zwischen Autos (insbesondere bei laufenden Motoren).

3.16. Beim Be- und Entladen sollten Sie:

  • Das Be- und Entladen der Ladung sollte unter Berücksichtigung ihrer Kategorie und ihres Gefahrengrades erfolgen.
  • Wählen Sie eine Be- und Entlademethode, die den Anforderungen für sicheres Arbeiten entspricht.
  • Waren in Glasbehältern sollten nur auf starken, stabilen Ständern platziert werden;
  • Befördern Sie Lasten nur in gebrauchsfähigen Behältern.
  • Ladungen auf Fahrzeugen so anbringen (verstauen), dass sie während des Transports nicht verrutschen oder herunterfallen; bei Bedarf die Ladung sichern;
  • Um die Ladung in einem Auto oder Eisenbahnwaggon zu sichern, verwenden Sie Holz- oder Metallanschläge, Anschlagrahmen und Schilde.
  • Die Seite der Fahrzeugkarosserie muss von mindestens zwei Arbeitern (vorbehaltlich des sicheren Standorts der Ladung) geöffnet und geschlossen werden, die sich auf einer Seite der Seite befinden, die geöffnet (geschlossen) wird.
  • Verwenden Sie beim Transport verpackter Fracht die Palettierung mit Paletten, Containern und anderen Verpackungsmitteln.
  • Wenn Sie Fracht mit unregelmäßiger Form und komplexer Konfiguration laden, platzieren Sie sie so auf dem Fahrzeug, dass ihr Schwerpunkt die niedrigste Position einnimmt.
  • Legen Sie die Ladung so in einen Planwagen, dass sie das freie Öffnen der Türen auf beiden Seiten des Wagens nicht behindert.
  • Halten Sie sich beim Öffnen der Autotüren nicht im Gefahrenbereich eines möglichen Zusammenbruchs der Ladung.
  • Öffnen Sie die Seiten der Plattform in der festgelegten Reihenfolge (zuerst in der Mitte und dann an den Enden der Plattform) und halten Sie dabei einen Abstand von mindestens 1 m zur Seite ein.
  • Hebevorgänge müssen auf feuersichere Weise durchgeführt werden, wobei das Verschütten und Auslaufen von brennbaren Flüssigkeiten sowie Zünd- und Funkenquellen ausgeschlossen sind.

3.17. Wenn Sie Fracht in die Karosserie eines Autos laden, sollten Sie:

  • Beladen Sie die Karosserie vom Fahrerhaus nach hinten und entladen Sie sie in umgekehrter Reihenfolge.
  • Platzieren Sie die Ladung beim Laden in loser Schüttung gleichmäßig über die gesamte Bodenfläche des Aufbaus und so, dass sie nicht über die Seiten hinausragt.
  • Stückgut, das über die Seite des Körpers hinausragt und mit Takelage verschnürt wird;
  • Stapeln Sie Kisten, Fässer und andere Stückgüter dicht und lückenlos, damit sie sich beim Fahren (starkes Bremsen, Anfahren aus dem Stillstand oder bei scharfen Kurven) nicht über den Boden der Karosserie bewegen;
  • füllen Sie die Lücken zwischen den Lasten mit starken Abstandshaltern und Abstandshaltern;
  • Sichern Sie jede Ladung einzeln, um ein Verrutschen und Umkippen zu verhindern.
  • Fässer mit flüssiger Ladung sollten mit dem Stopfen nach oben eingebaut werden, jede Fassreihe sollte auf Abstandshalter aus Brettern gestellt werden und alle äußeren Reihen sollten verkeilt werden; die Verwendung anderer Gegenstände anstelle von Keilen ist nicht zulässig;
  • Glasbehälter mit Flüssigkeiten in Kisten im Stehen aufstellen;
  • tarieren, um nicht mehr als das nominale Bruttogewicht zu laden;
  • Stapeln Sie die Ladung so in den Container, dass sie unterhalb der Seitenwände liegt.

3.18. Wenn das Verlegen nicht erlaubt ist:

  • Ladungssicherung in der Karosserie mit Draht, Metallseilen;
  • Installation der Ladung in Glasbehältern in Kisten übereinander, Installation (in zwei Ebenen) ohne dauerhafte Dichtungen, die die untere Reihe vor Zerstörung während des Transports schützen;
  • so dass die Ladung im Aufbau mehr als 3,8 m über die Fahrbahn hinausragt und eine Breite von mehr als 2,5 m hat.

3.19. Wenn Sie den Fahrer beim Manövrieren eines Fahrzeugs in einem begrenzten Bereich unterstützen, wählen Sie beim Begleiten von Ladung eine Position, die die persönliche Sicherheit gewährleistet, und fahren Sie nicht auf der Rückseite des Fahrzeugs mit.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Benachrichtigen Sie in einer Notfallsituation Mitarbeiter in der Nähe über die Gefahr, melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten und handeln Sie gemäß dem Notfallplan.

4.2. Wenn während der Arbeit die Ladefläche durch Fette oder verschüttete pulverförmige Substanzen (Mehl, Zement usw.) verunreinigt wird, unterbrechen Sie die Arbeit, bis die Verunreinigungen entfernt sind.

4.3. Entfernen Sie verschüttetes Fett mit Lappen oder anderen fettabsorbierenden Materialien. Waschen Sie den kontaminierten Bereich mit einer erhitzten (nicht mehr als 50 °C) Sodalösung und wischen Sie ihn trocken.

4.4. Entfernen Sie große Mengen verschütteter staubförmiger Substanzen mit einer Schutzbrille und einem Atemschutzgerät.

4.5. Bei Verletzungen, Vergiftungen und plötzlichen Erkrankungen ist es notwendig, dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten und gegebenenfalls seine Überführung in eine Gesundheitseinrichtung zu organisieren.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Reinigen Sie Frachtwagen, Brücken und Gänge von verschütteten und verschütteten Gütern und bringen Sie sie in die dafür vorgesehenen Lagerbereiche.

Stellen Sie den Lastenwagen auf eine ebene Fläche und senken Sie den Rahmen des hydraulischen Wagens in die untere Position ab.

5.2. Es ist nicht gestattet, Müll und Abfälle direkt mit den Händen zu entfernen; hierfür müssen Besen, Kehrschaufeln und andere Geräte verwendet werden.

5.3. Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, wenn möglich duschen.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Betrieb eines elektrischen Einträgerbrückenkrans. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Barmann. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Arbeiten an einem Kartonschneider. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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