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Anleitung zum Arbeitsschutz für einen Dachdecker auf Rolldächern und Dächern aus Stückmaterialien. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zur Tätigkeit als Dachdecker auf Rolldächern und Stückdächern sind Personen berechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und über eine Berufsausbildung verfügen, von einer Ärztekammer als höhentauglich anerkannt sind und eine Einweisung absolviert haben zum Arbeitsschutz, Einweisung am Arbeitsplatz, Praktikum für 12-14 Schichten unter Anleitung eines erfahrenen Arbeiters oder Vorarbeiters, der dieses Handbuch studiert hat. 1.2. Der Arbeitnehmer muss die internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens kennen und einhalten. Der Konsum alkoholischer, narkotischer und giftiger Drogen vor und während der Arbeit ist nicht gestattet. Das Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen Orten gestattet. 1.3. Der Mitarbeiter muss die Brandschutzvorschriften und die Sicherheitsvorschriften bei der Benutzung des Aufzugs kennen und einhalten und sich beim Treppensteigen am Geländer festhalten. Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie in der Anlage herumlaufen. 1.4. Bei der Arbeit können folgende gefährliche und schädliche Faktoren auf den Dachdecker einwirken:
1.5. Als Kletterarbeiten gelten alle Arbeiten, die in einer Höhe von mehr als 5 m über der Erdoberfläche, der Decke oder der Arbeitsplattform ausgeführt werden. In diesem Fall ist der Sicherheitsgurt das wichtigste Schutzmittel gegen Abstürze. 1.6. Dem Dachdecker stehen gemäß den Standardnormen für die kostenlose Ausgabe persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung:
im Winter zusätzlich:
1.7. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:
1.8. Es ist verboten, Dachdeckerarbeiten an nicht geschlossenen Arbeitsplätzen in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden, an unbeleuchteten oder dunklen Orten durchzuführen. 1.9. Wenn es unpraktisch ist, Gerüste in der Höhe zu installieren, muss der Dachdecker bei Arbeiten auf einem Dach mit einer Neigung von mehr als 200 oder an der Kante eines Daches mit einer beliebigen Neigung einen geprüften Sicherheitsgurt verwenden, der an den Befestigungsstellen gesichert ist Der Gurtkarabiner muss vom Vorarbeiter angegeben werden. 1.10. Es ist verboten, Dachdeckerarbeiten bei Gewitter, Eis, Nebel und Wind mit einer Geschwindigkeit von 15 m/s durchzuführen. und mehr. 1.11. Es ist erlaubt, Materialien auf dem Dach nur an den im Projekt für die Herstellung von Arbeiten vorgesehenen Stellen zu platzieren, wobei Maßnahmen gegen deren Herabfallen, auch durch Windeinwirkungen, getroffen werden müssen. 1.12. In Arbeitspausen müssen technische Geräte, Werkzeuge und Materialien entfernt oder sicher befestigt werden. 1.13. Arbeiten mit manuellen Elektrowerkzeugen sowie das Anschlagen von Hebegut mittels Lasthebevorrichtungen können von einem speziell ausgebildeten und zertifizierten Dachdecker durchgeführt werden. 1.14. Es ist erforderlich, den Arbeitsleiter unverzüglich über jeden aufgetretenen Unfall zu informieren, dem Opfer erste medizinische Hilfe zu leisten und nach Möglichkeit die Situation am Arbeitsplatz wie zum Zeitpunkt des Vorfalls aufrechtzuerhalten, sofern dies nicht gefährdet ist Gesundheit und Leben anderer und führt nicht zu einem Unfall. 1.15. Der Arbeitnehmer ist für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung gemäß dem in der internen Arbeitsordnung des Unternehmens und der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren verantwortlich. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Arbeitsbeginn ist es notwendig, spezielle Kleidung anzuziehen und so zu verstauen, dass keine hängenden Enden entstehen. Überprüfen Sie die für die Arbeit erforderliche PSA. 2.2. Ein Mitarbeiter, der Arbeiten in der Höhe durchführt, muss den Sicherheitsgurt überprüfen. Der Gürtel muss in gutem Zustand sein und das Datum der Prüfung muss vermerkt sein. Sicherheitsgurte werden alle 6 Monate mit einer statischen Belastung von 400 kg für 5 Minuten getestet. 2.3. Vor Beginn der Arbeiten muss der Dachdecker:
2.4. Es ist verboten, ein Handwerkzeug zu verwenden, das Schlaglöcher, Späne an den Arbeitsenden, Grate und scharfe Rippen an Stellen, an denen es von Hand geklemmt wird, sowie Risse und Späne am Hinterkopf aufweist. Handwerkzeuggriffe müssen glatt verarbeitet, montiert und sicher befestigt sein. 2.5. Zum Transport und zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Kleinteilen sollte der Dachdecker eine individuelle Tasche verwenden. Scharfe Teile des Werkzeugs sollten mit Schutzhüllen geschützt werden. 2.6. Das Werkzeug muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Schneidwerkzeuge müssen gut geschärft sein. 2.7. Arbeitsmaterialien müssen wie folgt gelagert werden:
3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Bereich, in dem Dachdeckerarbeiten ausgeführt werden, muss umzäunt sein, um ein mögliches Herunterfallen von Materialien, Werkzeugen oder Behältern aus dem Gebäude zu verhindern. 3.2. Bei der Anordnung von Dächern aus gerollten Materialien auf Mastix müssen die Regeln zum Kochen, Erhitzen, Transportieren und Auftragen von heißem Mastix beachtet werden. 3.3. Standorte zur Herstellung von Bitumenmastix sollten mindestens 50 m von brennbaren Gebäuden und Lagerhallen entfernt sein. 3.4. Während des Mastixkochens ist es verboten:
Beim Beladen des Kessels und beim Mischen der Masse sollte man sich auf der der Ofentür des Kessels gegenüberliegenden Seite befinden. 3.5. Kessel zum Kochen und Erhitzen von Bitumenmastix müssen mit Vorrichtungen zur Messung der Temperatur des Mastix und dicht verschlossenen Deckeln ausgestattet sein. 3.6. Kessel sollten nicht mehr als ¾ ihres Fassungsvermögens gefüllt sein. Der in den Kessel gefüllte Füllstoff muss trocken sein. Es ist nicht akzeptabel, dass Eis und Schnee in den Kessel gelangen. In der Nähe des Fermenters sollten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher, Schaufeln und trockener Sand) vorhanden sein. 3.7. Es ist verboten, offenes Feuer in einem Umkreis von weniger als 50 m um den Ort zu verwenden, an dem Bitumen mit organischen Lösungsmitteln vermischt wird. Der Abstand zwischen Wohngebäuden und Anlagen muss mindestens 200 m betragen. 3.8. Bei der Herstellung einer Grundierung aus Lösungsmittel und Bitumen sollte das geschmolzene Bitumen in das Lösungsmittel gegossen werden. Es ist nicht erlaubt, das Lösungsmittel in das geschmolzene Bitumen zu gießen. 3.9. Um ein Aufquellen und Spritzen der heißen Masse beim Kochen zu verhindern, sollte diese regelmäßig umgerührt werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Das Mischen und Schöpfen sollte mit einem Metallrührer mit einem Stiel von mindestens 1,5 m Länge erfolgen. Der erhitzte Rührer darf nicht in den Mastixkessel abgesenkt werden. Beim Mischen des Mastix sollten Sie auf der Luvseite stehen. 3.10. Zum Befüllen mit Mastix sollten die Tanks in der Nähe des Fermenters auf einem speziellen Ständer mit einer solchen Höhe aufgestellt werden, dass die Tankoberkante 3–5 cm unter dem Niveau der Kesseloberkante liegt. 3.11. Tanks dürfen nicht mehr als ¾ ihres Volumens gefüllt sein und an Orten platziert werden, an denen ein Umkippen und Herunterfallen ausgeschlossen ist. Es ist verboten, Mastix in offenen Behältern zu transportieren. Deckel müssen über Verriegelungsvorrichtungen verfügen, die ein Öffnen bei versehentlichem Umkippen verhindern. 3.12. Tanks mit Bitumenmastix dürfen manuell nur auf speziellen Halterungen mit Griffen für zwei Arbeiter getragen werden. 3.13. Es ist nicht gestattet, Bitumenmastix mit Temperaturen über 180°C zu verwenden. 3.14. Die Reinigung der Fermenter sollte nach dem Abkühlen auf eine Temperatur von nicht mehr als 50 °C unter Schutzbrille erfolgen. 3.15. Dem Dachdecker ist untersagt:
3.16. Zum Erhitzen von Bitumenmassen in Innenräumen dürfen keine Geräte mit offenem Feuer, sondern Elektrogeräte mit geschlossener Spirale verwendet werden. 3.17. Bei der Arbeit mit Grün- und Anthracenölen und ähnlichen Materialien sind folgende Regeln zu beachten:
Für Dachdecker mit Abschürfungen an den Händen ist das Arbeiten mit schädlichen Materialien verboten. 3.18. Bei der Montage von Dächern aus Asbestzementplatten muss der Dachdecker zusätzlich zum Sicherheitsgurt tragbare Leitern und Inventargeräte für Materialien verwenden, die an stabilen Teilen des Daches befestigt werden. 3.19. Bei der Dacheindeckung mit Ziegeln sollte zusätzlich zum Sicherheitsgurt und den Leitern eine verschiebbare Bank als Sitzgelegenheit für den Dachdecker verwendet werden. 3.20. Bei der Montage von Glasdächern und Laternen sollte unter der Arbeitsstelle ein durchgehender Steg angeordnet werden. 3.21. Schirme über Lüftungsschächten sollten auf Gerüsten und über Schornsteinen auf Gerüsten angebracht werden, die fest an der Dachlattung befestigt sind. 3.22. Dachelemente und -details, einschließlich Dehnungsfugen in Fugen, Schutzschürzen, Fallrohrabschnitte, Abflüsse, Überhänge usw. sollten in vorbereiteter Form am Arbeitsplatz abgegeben werden. Eine Beschaffung dieser Elemente und Teile direkt auf dem Dach ist nicht zulässig. 3.23. Es ist verboten, Materialien und Werkzeuge vom Dach fallen zu lassen. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei Brandzeichen sofort die Anlage stoppen, den Arbeitsleiter, die paramilitärische Feuerwehr des Betriebes unter Tel. informieren. _______ und beteiligen Sie sich an der Brandbekämpfung mit primären Feuerlöschmitteln (Feuerlöscher, Schaufeln, trockener Sand). 4.2. Löschen Sie den entzündeten Mastix mit trockenem Sand oder einem dicken Schaumfeuerlöscher. Nicht mit Wasser löschen. 4.3. Im Falle einer Verletzung müssen Sie unverzüglich den Arbeitsleiter informieren und sich telefonisch an das Gesundheitszentrum des Unternehmens wenden. _______, ggf. einen Krankenwagen rufen unter Tel. 03, dem Opfer Erste Hilfe leisten. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Werkzeuge entfernen, Arbeitsplatz aufräumen, Bauschutt und Fremdkörper vom Dach entfernen. 5.2. Overalls müssen gemäß dem vom Unternehmen festgelegten Verfahren gelagert werden. 5.3. Nach Abschluss aller Arbeiten Hände und Gesicht waschen, wenn möglich duschen. 5.4. Melden Sie festgestellte Verstöße dem Vorgesetzten. 5.5. Nach Schichtende ist es untersagt, sich ohne Wissen der Geschäftsführung auf dem Betriebsgelände aufzuhalten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Messung des Widerstandswertes von Erdungsgeräten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Gegenüber. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betrieb von Warmwasserbereitern. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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