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Arbeitsschutzanweisungen für den Betreiber einer Be- und Entladeanlage. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Als Bediener einer Be- und Entladeanlage dürfen Personen tätig werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine Einführungs- und Erstschulung zum Arbeitsschutz absolviert sowie in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken geschult wurden.

1.2. Der Betreiber der Be- und Entladeanlage hat bei der Durchführung von Arbeiten die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

1.3. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Anleitung haftet der Betreiber nach den geltenden Gesetzen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

Vor Beginn der Arbeiten muss der Betreiber der Be- und Entladeanlage:

2.1. Such dir einen Job.

2.2. Tragen Sie spezielle Kleidung und Sicherheitsschuhe und bereiten Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vor.

2.3. Verifizieren:

  • der Zustand des Arbeitsplatzes, seine Sauberkeit und Ordnung. Der Durchgang um die Verladeanlage muss mindestens 1 m betragen;
  • Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit des Ladetrichters, der Geräte und Werkzeuge, Signalisierung von Sperr- und anderen Geräten, Schutzerdung, Belüftung;
  • Bedienung von Schaltern;
  • Achten Sie auf eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

2.4. Führen Sie eine externe Inspektion und einen Testlauf der Ausrüstung durch:

  • Leerlauf des Förderers und den korrekten Lauf des Bandes
  • Verschlussbetrieb (Material sollte gleichmäßig über die gesamte Breite des Bandes auf das Band fließen).

2.5. Eine äußere Inspektion der Mechanismen sollte durchgeführt werden, wenn der Strom abgeschaltet ist. Auf dem Startgerät ist ein Sicherheitsschild mit der erklärenden Aufschrift „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“ angebracht.

2.6. Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften sind selbständig zu beseitigen, ist dies nicht möglich, ist der Betreiber verpflichtet, diese dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter zu melden.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

Beim Betrieb hat der Betreiber der Be- und Entladeanlage die folgenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

3.1. Nur Arbeiten ausführen, die seinem Beruf entsprechen.

3.2. Arbeiten Sie an der Anlage nur bei eingeschalteter Absaugung und unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. Zum Schutz Ihres Gehörs – Kopfhörer. Atemschutzgeräte für den Atemschutz.

3.3. Schalten Sie das Gerät nicht ein, wenn am Startgerät ein Sicherheitsschild mit der erklärenden Aufschrift „Arbeitende Personen nicht einschalten“ angebracht ist.

3.4. Geschultes und zertifiziertes Personal – Schleuderer – dürfen mit dem Greifer arbeiten. Bei der Wartung des Greifers muss sich der Schleuderer in einem sicheren Bereich befinden.

3.5. Entladen Sie den Bunker mit einem Greifer, nachdem Sie die Hebevorrichtungen vom Bunker entfernt haben

3.6. Verwenden Sie zum Meißeln von Klumpen aus gefrorenem Material ein brauchbares Werkzeug. Heben von der Plattform auf den Bunkerrost

3.7. Beachten Sie bei der Installation des Ladetrichters auf der Baustelle die Sicherheitsvorkehrungen beim Arbeiten mit dem Kran. Lassen Sie keine unbefugten Personen auf die Website

3.8. Auf- und Abstieg zum Rost und vom Rost des Bunkers erfolgen von der Plattform aus

3.9. Vor dem Starten des Geräts (Förderband) ein akustisches Signal ertönen lassen und sicherstellen, dass der Start für die Arbeitenden sicher ist

3.10. Überwachen Sie die korrekte Bewegung des Förderbandes und die Bandspannung. Wenn das Band durchrutscht oder abläuft, schalten Sie das Förderband aus und rufen Sie einen diensthabenden Mechaniker.

3.11. Die Inbetriebnahme der Geräte nach der Reparatur erfolgt nur mit Genehmigung des Schichtleiters.

3.12. Während des Betriebs des Bandförderers darf der Verlader:

  • verschüttetes Material beseitigen;
  • Verhindern Sie, dass das Band mit irgendwelchen Gegenständen von der Trommel rutscht.
  • Stecken Sie Ihre Hände nicht in den Förderschacht, achten Sie auf eine plötzliche Rückwärtsbewegung des Bandes.
  • repariere und ziehe das Klebeband fest;
  • verhindern das Anhaften von Material an den Walzen;
  • Transportieren Sie schwere Gegenstände (Teile, Produkte) auf dem Band.

3.13. Im Notfall auf dem Förderband stoppen Sie das Band sofort mit einer Sperrvorrichtung oder einem Startknopf.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. In Fällen:

  • plötzlicher Stromausfall;
  • Geräteausfall;
  • Sperr-, Signal-, Schutzvorrichtungen;
  • das Auftreten ungewöhnlicher Schläge, Geräusche beim Betrieb der Ausrüstung;
  • Spannungserkennung an Metallteilen;
  • das Vorhandensein von Brandgeruch, Rauch am Arbeitsplatz

Der Bediener muss:

  • schalten Sie das Gerät sofort aus;
  • Melden Sie den Vorfall dem Schichtleiter und befolgen Sie künftig dessen Anweisungen.

4.2. Tritt eine Verletzung ein, muss der Betreiber der Be- und Entladeanlage den Vorarbeiter benachrichtigen und sich an das Gesundheitszentrum wenden.

4.3. Wenn jemand anderes verletzt wird, ist es notwendig, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten, einen Krankenwagen zu rufen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum zu bringen und den Vorfall dem Vorarbeiter zu melden.

4.4. Wenn ein Brand oder Anzeichen einer Verbrennung festgestellt werden (Rauch, Brandgeruch, erhöhte Temperatur usw.), muss der Bediener:

  • Melden Sie dies unverzüglich telefonisch der Feuerwehr; in diesem Fall müssen Sie die Anschrift des Unternehmens, den Ort des Brandes sowie Ihren Nachnamen angeben;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Personen, zum Löschen des Feuers und zum Schutz von Sachwerten und melden Sie den Vorfall dem Schichtleiter oder Arbeitsleiter.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Betreiber verpflichtet:

  • den Arbeitsplatz aufräumen;
  • entfernen Sie das Werkzeug an den dafür vorgesehenen Platz;
  • persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung zum Aufbewahrungsort bringen;
  • Melden Sie alle Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, die während der Arbeit aufgetreten sind, dem Vorarbeiter oder Arbeitsleiter.
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