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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Betreiber einer Elektrolyseanlage. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Bei der Arbeitsschutzanweisung für den Betreiber einer Elektrolyseanlage handelt es sich um ein Dokument, das die Anforderungen an Arbeitnehmer zur sicheren Ausführung von Arbeiten festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
1.5. Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach den geltenden Rechtsvorschriften. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht zu haben, als Arbeitsleiter, Beobachter und Mitglied des Teams zu fungieren, ist es notwendig, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb zu überprüfen von elektrischen Anlagen (nachfolgend „Ordnung“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen * - Gleichstrom. 2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Am Arbeitsplatz des Betreibers einer Elektrolyseanlage (EP) können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten: erhöhte Spannung im Stromkreis; Entflammbarkeit und Explosionsgefahr aufgrund der Anwesenheit von Wasserstoff; Schadstoffe, die Vergiftungen und Verätzungen verursachen können. 2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren ist die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung erforderlich. Zum Schutz vor Stromschlägen ist die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung erforderlich: dielektrische Handschuhe, Galoschen, Matten, Spannungsanzeiger, Sanitärwerkzeuge mit isolierenden Griffen. Bei der Vorbereitung des Elektrolyten sollten Sie einen Baumwollanzug, eine gummierte Schürze, Gummihandschuhe, säure- und alkalibeständige Stiefel und eine versiegelte Schutzbrille tragen. In Räumen mit technischer Ausstattung (ausgenommen Schalttafeln) ist das Tragen eines Schutzhelms Pflicht. 2.15. Der Bediener muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. 2.16. Dem Betreiber muss gemäß Branchenstandard folgende persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt werden:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeit und den Bedingungen ihrer Herstellung wird dem Bediener vorübergehend kostenlos zusätzliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt. 2.17. Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände des Kraftwerks zu rauchen, mit Feuer zu gehen, Werkzeuge zu verwenden, die Funken erzeugen können, oder brennbare Sprengstoffe zu lagern. Im Kraftwerksraum sollten tragbare explosionsgeschützte Lampen mit einer Spannung von maximal 12 V verwendet werden. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Vor der Annahme einer Schicht muss der Elektrolyse-Bediener:
3.2. Vor Beginn der Reparaturarbeiten an einem abgeschalteten und vom Wasserstoff befreiten Kraftwerk ist Folgendes erforderlich:
4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Beim Arbeiten mit Elektrolyt müssen Schutzkleidung und Schutzbrille getragen werden. Die Elektrolytprobe für Dichteänderungen sollte nur entnommen werden, wenn der Druck entfernt ist. 4.2. Beim Betrieb des Kraftwerks darf keine explosionsfähige Mischung von Wasserstoff mit Sauerstoff oder Luft entstehen. Die Reinheit von Wasserstoff darf nicht weniger als 98 %, die von Sauerstoff nicht weniger als 5 % betragen. 4.3. Die Geräte und Rohrleitungen des Kraftwerks (außer Receiver) müssen vor der Inbetriebnahme mit Stickstoff gespült werden. Das Ausblasen dieser Geräte mit Kohlendioxid ist nicht gestattet. EI-Receiver können mit Stickstoff oder Kohlendioxid gespült werden. 4.4. Wenn eine interne Inspektion des Empfängers erforderlich ist, sollte er mit Kohlendioxid oder Stickstoff gespült werden, um Wasserstoff zu entfernen, von anderen Gruppen von Empfängern mithilfe von Absperrventilen und Metallstopfen mit über die Flansche hinausragenden Schäften getrennt und anschließend mit Druckluft gespült werden . Behälter sollten mit Inertgas, Luft und Wasserstoff gespült werden, bis die Konzentration der darin enthaltenen Komponenten den Normen entspricht. 4.5. Bei Schweiß- oder Reparaturarbeiten, die das Öffnen der Anlagen des Kraftwerks erfordern, sowie beim Abschalten des Kraftwerks für einen Zeitraum von mehr als 4 Stunden ist es erforderlich, dessen Apparate und Rohrleitungen mit Stickstoff zu spülen, bis a völlige Abwesenheit von Wasserstoff. 4.6. Eingefrorene Rohrleitungen und Ventile können nur mit Dampf oder heißem Wasser erwärmt werden. Gaslecks an Anschlüssen sollten mit speziellen Lecksuchgeräten oder mithilfe einer Seifenlösung festgestellt werden. 4.7. Der Elektrolyseur darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem der Zustand der Isolierung überprüft, das Gerät überprüft und sichergestellt wurde, dass sich keine Fremdkörper darauf befinden. 4.8. Während des Betriebs des Kraftwerks ist das Anziehen von Schrauben und Muttern an Geräten und Armaturen, die unter Druck stehen, nicht gestattet. Schläuche und Armaturen müssen zuverlässig geerdet sein. 4.9. Der Betrieb von Elektrolyseuren ohne sichtbare Flüssigkeitsstände in den Schaugläsern von Druckreglern ist nicht gestattet. 4.10. Bei einem Kraftwerksstillstand von bis zu 1 Stunde ist es zulässig, die Anlage auf dem Nenngasdruck zu belassen. In diesem Fall sollte der Alarm für die Erhöhung der Druckdifferenz in den Druckreglern für Wasserstoff und Sauerstoff nicht ausgeschaltet werden. 4.11. Beim Transport und Aufbereiten von alkalischem Elektrolyten sind folgende Anforderungen zu beachten:
4.12. Wenn Alkali auf Ihre Haut oder Augen gelangt, waschen Sie es mit reichlich fließendem Wasser ab und spülen Sie es mit einer 3%igen Borsäurelösung aus. Wenn Säure auf Ihre Haut oder Augen gelangt, waschen Sie sie sofort mit viel Wasser ab, spülen Sie sie anschließend mit einer 1-prozentigen Natronlösung aus und melden Sie den Vorfall anschließend Ihrem Schichtleiter. 4.13. Flaschen mit aggressiven Stoffen sollten über kurze Distanzen innerhalb des Arbeitsplatzes in Körben mit zwei Griffen von mindestens zwei Arbeitern getragen werden, nachdem zuvor die Festigkeit der Griffe und des Korbbodens überprüft wurde. Das Tragen von Flaschen mit der Hand ist nicht gestattet. 4.14. Konzentrierte Säuren und Laugen sollten in Glasflaschen mit Schliffstopfen aufbewahrt werden. Korken werden am Flaschenhals befestigt. Die Flaschen werden in einem separaten Raum gelagert, sie werden in Körben oder Holzkisten auf den Boden gestellt. Auf den Flaschenhälsen müssen Etiketten mit der Aufschrift angebracht sein. 4.15. Verschütteter Elektrolyt sollte mit Sägemehl bedeckt werden, dann sollte das Sägemehl gesammelt und aus dem Kraftwerksraum entfernt werden. Stellen, an denen Elektrolyt verschüttet wurde, werden mit einer Sodalösung neutralisiert, mit Wasser gewaschen und mit einem Lappen trocken gewischt. 4.16. Wenden Sie beim Betätigen von Absperrventilen und Ventilen keine große Kraft an. Bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion von Sicherheitsventilen, Manometern und anderen Armaturen sollten Sie sich beim Öffnen des Ventils von der Gasaustrittsrichtung fernhalten. 4.17. Es ist notwendig, die Zuverlässigkeit der Verbindung und die Funktionsfähigkeit des Erdungsgeräts ständig zu überwachen. 4.18. Bei der Wartung und Reparatur von Elektrolyseuren, Stromwandlern und Steuergeräten müssen Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeigen und dielektrische Handschuhe verwendet werden. 4.19. Im Kraftwerksraum darf nicht mit offenem Feuer gearbeitet werden, bis die Anlage abgeschaltet, eine Luftanalyse durchgeführt und eine kontinuierliche Belüftung des Raumes sichergestellt ist. Das Vorhandensein von Wasserstoff in der Luft bei einem offenen Brand führt zu einer Explosion im Raum und einem Brand im Kraftwerk. 4.20. Wenn an den Geräten eines Kraftwerks Arbeiten mit offenem Feuer durchgeführt werden müssen, während das zweite in Betrieb ist, müssen die Rohrleitungen der Arbeitseinheit von der zu reparierenden Einheit durch den Einbau von Stopfen mit Schäften getrennt werden. Schützen Sie den Bereich, in dem Heißarbeiten ausgeführt werden, mit Abschirmungen. Reparaturarbeiten an wasserstoffhaltigen Geräten sind nicht zulässig. 4.21. Elektrolyseure, insbesondere Endplatten, sollten nicht ohne Schutzausrüstung berührt werden. Vermeiden Sie den Kontakt von Alkali mit den Isolierhülsen der Kupplungsbolzen und mit den Isolatoren unter den Monopolplatten. Wenn die Isolierung dieser Elemente beschädigt ist, kann ein Lichtbogen entstehen, der zu einem Brand und einem Unfall führt. 4.22. Zur Überprüfung der Sicherheitsventile muss das Gerät abgeschaltet und mit Stickstoff gespült werden. Das Prüfen von Ventilen während des Betriebs der Anlage ist nicht gestattet. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) sollten Sie die Situation unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten melden. 5.2. Im Brandfall: 5.2.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.2.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.2.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.3. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Entfernen Sie Werkzeuge und Zubehör und legen Sie sie an der dafür vorgesehenen Stelle ab. Geölte Lappen und Papier müssen in einem speziellen Behälter entfernt werden. 6.2. Benachrichtigen Sie den Manager (Vorarbeiter) über das Ende der Arbeit. 6.3. Informieren Sie den Vorgesetzten (Vorarbeiter) und den Schichtarbeiter über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und Mängel sowie über die Maßnahmen zu deren Beseitigung. Wenn kein Vorgesetzter oder Schichtarbeiter anwesend ist, notieren Sie dies in einem speziellen Tagebuch. 6.4. Persönliche Schutzausrüstung entfernen und aufbewahren. 6.5. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, stellen Sie das Wasser ab. 6.6. Die Räumlichkeiten des Kraftwerks sind nach dem festgelegten Verfahren zu verschließen und die Schlüssel zu hinterlegen. 6.7. Waschen oder duschen. 7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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