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Anleitung zum Arbeitsschutz für einen Schuhmacher zur Schuhreparatur. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen 1. Die Arbeitsschutzanweisung für einen Schuhmacher zur Schuhreparatur (im Folgenden als Anweisung bezeichnet) legt Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von Verbraucherschutzorganisationen fest, die Schuhreparaturen durchführen (im Folgenden als Mitarbeiter bezeichnet). 2. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen, eine ärztliche Untersuchung, Einweisung, ein Praktikum und eine Kenntnisprüfung zum Arbeitsschutz und Brandschutz mit der elektrischen Sicherheitsgruppe I absolviert haben, dürfen Reparaturarbeiten an Schuhen durchführen. 3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet: 3.1. die Regeln der internen Arbeitsvorschriften beachten; 3.2. nur die ihm übertragenen Arbeiten ausführen, deren sichere Methoden bekannt sind. Wenden Sie sich bei Bedarf zur Klärung an den direkten Vorgesetzten; 3.3. die Arbeitsproduktionstechnologie einhalten, Methoden anwenden, die die Arbeitssicherheit gewährleisten; 3.4. die Anforderungen des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes einhalten, die Warnsignale im Brandfall, das Vorgehen im Brandfall, den Standort von Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können; 3.5. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, über jeden Arbeitsunfall, über die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung, über festgestellte Fehlfunktionen von Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen oder deren Abwesenheit und beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis die Mängel behoben sind; 3.6. die Regeln der persönlichen Hygiene beachten, Spezialkleidung, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung (im Folgenden PSA genannt) entsprechend den Bedingungen und der Art der durchgeführten Arbeiten korrekt verwenden; 3.7. wissen, wie man Opfern von Arbeitsunfällen Erste Hilfe leistet. 4. Ein Mitarbeiter darf nicht: 4.1. sich in einem Zustand alkoholischer Vergiftung oder in einem Zustand befinden, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen oder giftigen Substanzen verursacht wird, Alkohol trinken, am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeit Betäubungsmittel, psychotrope oder giftige Substanzen konsumieren, an nicht näher bezeichneten Orten rauchen; 4.2. Arbeiten ohne die Verwendung geeigneter PSA ausführen. 5. Die folgenden gefährlichen und (oder) schädlichen Produktionsfaktoren können sich auf Arbeitnehmer im Arbeitsprozess auswirken:
6. Zusätzlich zu den in den branchenüblichen Standards vorgesehenen PSA für die kostenlose Ausgabe von PSA an Mitarbeiter können Mitarbeitern bei Bedarf zusätzlich kostenlos ausgegeben werden: Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Ohrenschützer oder Ohrstöpsel. 7. Ein Mitarbeiter, der die Anforderungen dieser Anweisung nicht erfüllt, haftet gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus. Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn 8. Vor Beginn der Arbeit muss der Arbeitnehmer: 8.1. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der PSA und das Fehlen äußerer Schäden, bevor Sie sie verwenden. Es ist nicht gestattet, PSA zu verwenden, die die Prüfung (Prüfung) nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden hat; 8.2. besondere Kleidung anziehen, Schuhe anziehen, Knöpfe schließen. Spezialkleidung muss trocken sein; 8.3. Durch externe Inspektion die Übereinstimmung des Arbeitsplatzes mit den Sicherheitsanforderungen prüfen, ggf. in Ordnung bringen (Fremdkörper entfernen, Zugänge zu den Geräten freimachen); 8.4. Überprüfen Sie die ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes, die Annäherungen an ihn und das Fehlen einer Blendwirkung. 8.5. Überprüfen Sie die Effizienz der Zu- und Abluft, indem Sie sie kurzzeitig einschalten. 8.6. Bereiten Sie die für die Arbeit erforderlichen Materialien, Vorrichtungen und Werkzeuge vor. 8.7. Überprüfen Sie bei der nächsten Überprüfung das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit aller Kontroll- und Messgeräte an der Ausrüstung sowie das Vorhandensein einer Marke oder eines Siegels. 8.8. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Unversehrtheit von Erdungsvorrichtungen sowie die Funktionsfähigkeit von Umschließungs- und Blockiervorrichtungen. 8.9. Überprüfen Sie an Maschinen und Geräten (Walzen, Kalander, Autoklaven, Vulkanisierpressen mit elektrischem oder manuellem Antrieb, mit Formensatz) für die Reparatur von Gummischuhen die Funktionsfähigkeit der örtlichen Absaugvorrichtung (oder Unterstände mit Absaugvorrichtung), um sie zu entfernen Gase, Staub und andere schädliche Sekrete. Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit 9. Bei der Arbeitsleistung muss der Arbeitnehmer: 9.1. Verwenden Sie nur die Werkzeuge und Geräte, mit denen er vertraut ist. 9.2. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und entfernen Sie verschüttete Abfälle rechtzeitig vom Boden. 9.3. Überladen Sie den Arbeitsplatz und die Gänge nicht. 10. Bevor Sie mit der Arbeit an einer Stanzpresse (im Folgenden Presse genannt) beginnen, müssen Sie: 10.1. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Handschutzsystems des Arbeiters; 10.2. überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Lichtsignalisierung; 10.3. Überprüfen Sie die Presse im Leerlauf, indem Sie sie kurz einschalten. 11. Um Verletzungen der Hände des Arbeiters beim manuellen Zuführen von Teilen an Maschinen zur Bearbeitung von Teilen der Unter- und Oberseite von Schuhen zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Schutzvorrichtungen zu entfernen. 12. Bei der Arbeit an Multifunktionsmaschinen vom Typ "Gardo" ist es notwendig: 12.1. die Anforderungen der Betriebsdokumentation für diese Maschinen erfüllen; 12.2. Der Austausch von Schleifband, Kegeldüse zur Bearbeitung von Absätzen, Bimsstein, Fräser, Polierbürsten und feuerbeständigen Filtern sollte nur bei ausgeschalteter Maschine durchgeführt werden. 13. Vorräte an Leim, Lösungsmittel und anderen Chemikalien sollten in einem geschlossenen Raum mit Absaugung in einem speziellen Behälter gelagert werden. 14. Bei Arbeiten, die mit Staubbildung verbunden sind (Fräsen, Aufrauen, Kräuseln, Verdichten usw.), sollte eine örtliche Absaugung eingesetzt werden. Eine Luftumwälzung ist nicht zulässig. 15. Bei manuellen Operationen müssen Sie: 15.1. Tragen Sie Leim, Schmelzkleber und andere Polymermaterialien in Räumen mit leichtem Überschuss an fühlbarer Wärme und unter örtlichen Absaugvorrichtungen auf; 15.2. Das Retuschieren, Ankleiden und Färben von Schuhen sollte in speziellen Kammern mit wirksamer Absaugung durchgeführt werden. 15.3. Seien Sie beim Arbeiten mit einer Zange, einem Haken, einem Messer, einem Hammer und anderen Handwerkzeugen vorsichtig und achten Sie darauf, dass Ihre Finger nicht in den Wirkungsbereich der Werkzeuge fallen. 16. Nicht erlaubt: 16.1. Lagerung eines Vorrats an Klebematerialien am Arbeitsplatz für mehr als eine Schicht. Lagerbehälter müssen hermetisch verschlossen sein; 16.2. Verdünnung von eingedicktem Klebstoff mit Lösungsmitteln am Arbeitsplatz; 16.3. die Verwendung von Lösungsmitteln zum Abwischen der Hände und zum Reinigen des Arbeitsplatzes und der Spezialkleidung; 16.4. Trocknen von Schuhteilen nach dem Auftragen von Klebstoffen und Latices durch Heißluftblasen; 16.5. die Verwendung von offenem Feuer, das Rauchen und die Durchführung von Funkenbildungsarbeiten an Arbeitsplätzen, an denen organische Lösungsmittel, Klebstoffe, Farben und Lacke auf Basis organischer Lösungsmittel verwendet werden, sowie das Erhitzen dieser Materialien auf Elektroherden, insbesondere mit offener Spirale. Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende 17. Nach Beendigung der Arbeit muss der Arbeitnehmer: 17.1. Trennen Sie Maschinen und Geräte von allen Stromquellen (Strom, Wasser und Druckluft). 17.2. Entfernen Sie Werkzeuge und andere Geräte, unbenutzte Materialien, Kleber und andere bei der Arbeit verwendete Chemikalien an einem speziell für die Lagerung vorgesehenen Ort. 17.3. den Arbeitsplatz in Ordnung bringen; 17.4. Reinigen Sie Spezialkleidung und andere PSA und legen Sie sie in dafür vorgesehenen Lagerbereichen ab. 17.5. beim Verlassen des Zimmers das Licht ausschalten; 17.6. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit aufgetretenen Probleme und die zu deren Beseitigung ergriffenen Maßnahmen. 18. Waschen Sie nach Abschluss der Arbeiten Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife oder ähnlichen Reinigungsmitteln (es dürfen keine Mittel verwendet werden, die nicht zum Waschen bestimmt sind). Wenn möglich, duschen Sie. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 19. Ein Arbeitnehmer muss die Arbeit einstellen: 19.1. bei Ausfall von Geräten, Geräte- oder Werkzeugbruch; 19.2. bei Fremdgeräuschen, Brandgeruch, Stromausfall; 19.3. im Falle eines Unfalls oder eines spontanen Stopps des Geräts (es ist notwendig, den Antrieb anzuhalten); 19.4. bei Ausfall der bereitgestellten Instrumentierungs- und Automatisierungsausrüstung Sicherheitsverriegelungen; 19.5. im Falle eines plötzlichen Auftretens eines spürbaren elektrischen Stroms am Gehäuse des Geräts. 20. Im Brand- oder Entzündungsfall ist es notwendig: 20.1. aufhören zu arbeiten; 20.2. schalten Sie die Ausrüstung im Brand- oder Brandbereich aus; 20.3. Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers auf der Baustelle mit Feuerlöschgeräten und benachrichtigen Sie gleichzeitig (auch durch jemanden) den Manager. Wenn es nicht möglich ist, den Brandherd zu beseitigen, ist es notwendig, dies unter der Rufnummer 101 zu melden und dabei die Adresse des Objekts, den Ort des Brandes, Ihren Nachnamen und die Anwesenheit von Personen im Gebäude anzugeben; 20.4. im Falle einer Gefahr für Gesundheit und (oder) Leben den Brandort sofort auf den Evakuierungswegen verlassen; 20.5. Informieren Sie die Rettungskräfte beim Eintreffen über die erforderlichen Informationen über den Brandherd und die zu seiner Beseitigung ergriffenen Maßnahmen. 20.6. Sorgen Sie für die Dauer des Feuerlöschens für Schutz, um den Diebstahl von Sachwerten zu verhindern. 21. Bei Arbeitsunfällen ist es notwendig: 21.1. Ergreifen Sie schnell Maßnahmen, um die Auswirkungen traumatischer Faktoren auf das Opfer zu verhindern, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, rufen Sie medizinisches Personal zum Unfallort oder bringen Sie das Opfer zu einer Gesundheitsorganisation. 21.2. Gewährleistung der Sicherheit der Situation am Unfallort vor Beginn der Untersuchung, sofern keine Gefahr für Leben und Gesundheit anderer besteht; 21.3. Melden Sie den Vorfall Ihrem direkten Vorgesetzten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Masse Vorbereiter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Knochen sägen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Mitarbeiter in der Optikmontage. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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