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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer beim Schneiden und Gießen von Nähten. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen 1. Für die selbständige Tätigkeit als Maschinist zum Schneiden und Verfugen von Fugen (nachfolgend Maschinist genannt) sind männliche Personen erforderlich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Folgendes bestanden haben:
2. Neu eingestellte Fahrer absolvieren ein Praktikum im Umfang von mindestens 5 Schichten mit anschließendem Kenntnistest zur Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit. 3. Der Fahrer muss:
In der kalten Jahreszeit zusätzlich:
4. Dem Fahrer ist untersagt:
5. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet, das Rauchen an nicht ausgewiesenen Orten und die Verwendung von offenem Feuer an Orten, an denen Autos mit Kraftstoff und Öl betankt werden, sind nicht gestattet. 6. Ein Maschinenschlosser darf mit der Reparatur und Wartung eines Fräsers und eines Fugenfüllers beschäftigt werden, wenn seine Qualifikation den Merkmalen der ausgeführten Arbeiten entspricht oder wenn er einen entsprechenden verwandten Beruf ausübt. 7. Der Fahrer kann durch gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden:
8. Die Zuordnung des Zuschneiders und des Nahtfüllers zum Fahrer erfolgt im Auftrag des Organisationsleiters. 9. Der Ausgießer und der Nahtschneider werden gemäß der technologischen Dokumentation für die Herstellung von Werken (Projekte für die Herstellung von Werken, technologische Karten) verwendet, in der Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren angegeben sind. 10. Es ist nicht gestattet, einen Fräser und einen Fugenfüller ohne technologische Dokumentation und Schutzmaßnahmen unter extremen Bedingungen zu verwenden: bei sich kreuzenden Arbeitsbereichen, in der Nähe von Baugruben (Gruben, Gräben, Gräben), an einem Hang. 11. Bei schlechtem Wetter (Windgeschwindigkeit über 15 m/s, Gewitter, Schneeregen, Nebel) ist der Einsatz von Fräse und Fugenfüller nicht gestattet. 12. Arbeiten, die in der Sicherheitszone bestehender Gaspipelines, Ölpipelines, Kommunikationskabel und unter Spannung stehender Elektrokabel durchgeführt werden, werden mit schriftlicher Genehmigung der Organisationen, die diese unterirdischen Kommunikationen betreiben, und unter der Aufsicht von Vertretern dieser Organisationen durchgeführt. Der Genehmigung muss ein Plan beigefügt sein, der den Ort und die Tiefe der Kommunikation angibt. 13. Rekonstruktionen und Reparaturen des Fräsers und des Fugenfüllers, die Änderungen am Design der Maschine erfordern, müssen gemäß dem Design und den Spezifikationen durchgeführt werden, die von den Organisationen entwickelt wurden – den Herstellern der Straßenbaumaschine, den übergeordneten und spezialisierten Organisationen, die dies getan haben eine Designlizenz. 14. Zum Absaugen und Spülen des Stromnetzes müssen spezielle Geräte (Pumpen) verwendet werden. Das Ansaugen von Kraftstoff und das Spülen des Kraftstoffsystems mit dem Mund ist nicht gestattet. 15. Bei der Durchfahrt unter Brücken und Tunneln ist die Übereinstimmung der zulässigen Durchfahrtsmaße mit den Abmessungen dieses Fahrzeugtyps zu prüfen. 16. Verletzungsfälle sind unverzüglich dem Arbeitsleiter oder Disponenten zu melden. 17. Ein Fahrer, der die Anforderungen dieser Standardanweisung nicht erfüllt, haftet gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus. Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn 18. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie:
19. Vor Beginn der Arbeiten sollten Arbeiter, Fahrer von Fahrzeugen und Fahrer von Straßenfahrzeugen über die bedingte Signalisierung, über die Reihenfolge der Bewegung, das Manövrieren von Straßenfahrzeugen und Fahrzeugen, Wendepunkte, Eingänge, Orte für die Lagerung von Materialien und die Lagerung von Inventar unterrichtet werden. 20. Bevor Sie den Säge- und Abrichtmotor starten, stellen Sie sicher, dass die Kupplung ausgekuppelt ist, sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet und die Maschine gebremst ist. 21. Bevor der Fahrer losfährt, muss er ein Warnsignal geben und die Kupplung sanft einkuppeln, um loszufahren. Auch beim Bremsen, Geschwindigkeitswechsel, Wenden und Anhalten der Säge und des Fugenfüllers muss ein Warnsignal gegeben werden. 22. Das Betanken des Fräsers und des Fugenfüllers mit Kraftstoff und Mastix sollte unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften erfolgen. 23. Alle beweglichen Teile des Schneid- und Füllers sowie Kette, Riemen und andere Getriebe müssen geschützt werden. Um die Inspektion und Schmierung zu erleichtern, sollten die Schutzvorrichtungen leicht abnehmbar sein oder über zu öffnende Türen verfügen. 24. Bei Arbeiten in der Nacht und bei schlechter Sicht müssen Arbeitsorgane und -mechanismen unabhängig von der Beleuchtung der Arbeitsplätze beleuchtet sein. 25. Es ist nicht gestattet, mit der Arbeit zu beginnen, wenn im Stromversorgungssystem und im Öl, im Schmiersystem und in der Hydraulik Kraftstoff austritt. 26. Wenn eine Fehlfunktion der Zäune, Unzuverlässigkeit der Bodenbefestigung, Erdrutsche, Risse im Boden, das Vorhandensein freigelegter Felsbrocken an Hängen, Felsbrocken, Steine in instabilem Zustand und andere gefährliche Phänomene festgestellt werden, ist es notwendig, den Arbeitsleiter darüber zu informieren. Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit 27. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung. Tragen Sie spezielle Kleidung, spezielle Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung. 28. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Systemen, Baugruppen, Geräten, Baugruppen und Teilen des Schneiders. 29. Das Beladen des Kessels sollte bei laufender Maschine erfolgen. 30. Wenn sich im Kessel noch Rohasphalt befindet, muss dieser erhitzt werden und dann die Mischer mit einem speziellen Griff manuell gedreht werden. Das Rührwerk kann dann an einen laufenden Dieselmotor angeschlossen werden. 31. Beim Beladen des Behälters mit klumpigem Mastix ist es notwendig, den Deckel mit einem Abstandshalter zu fixieren. 32. Es ist notwendig, den Behälter mit Stücken von nicht mehr als 50 mm Größe zu beladen, die von Sand, Papier und Schmutz gereinigt sind. 33. Beim Bewegen eines Fugenschneiders in frisch verlegtem Beton sollten sich die Arbeiter nicht auf der Brücke aufhalten, das Rüttelmesser darf nur abgesenkt werden, wenn der Fugenschneider angehalten ist; Es ist nicht erlaubt, auf dem Vibromesser zu stehen oder eine Last aufzulegen, um die Einkerbung des Vibromessers zu vergrößern. 34. Beim Schneiden von Fugen in Festbeton muss der Arbeiter eine Schutzbrille und Atemschutzmaske tragen. 35. Während der Arbeit ist es notwendig, regelmäßig die Zuverlässigkeit der Befestigung der Schutzabdeckungen der Trennscheiben zu überprüfen. 36. Die Überprüfung der Befestigung von Abdeckungen und Scheiben an den Spindeln sowie der Austausch der Schneidscheiben sollten bei ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden. 37. Während der Arbeit ist es nicht erlaubt:
38. Es ist nicht erlaubt, die Scheiben während des Betriebs in die vertikale Position zu verstellen. 39. Um einen Bruch des Kreises bei Unterbrechung der Wasserversorgung zu vermeiden, muss die Spindel angehoben und die Kupplung ausgerückt werden. 40. Arbeiter, die heiße Mastixe auf Bitumenbasis erhitzen, sollten in sichere Arbeitspraktiken eingewiesen werden:
41. Bitumen-Polymer-Mastixe müssen auf die Temperatur erhitzt werden, die im Passzertifikat des Unternehmens – des Herstellers des Dichtmittels – angegeben ist. 42. Die Heizung muss mit einem Thermometer mit einer Skala von mindestens 250 °C kontrolliert werden. 43. Das Zünden der Düsen darf nur während des Parkens und unter strikter Einhaltung der Betriebsanleitung erfolgen. 44. Beim Arbeiten mit Hochtemperatur-Mastix müssen Sie sehr darauf achten, dass Sie sich nicht in der Nähe des heißen Mastixstrahls aufhalten. 45. Das Einfüllen von festem Bitumen-Polymer-Mastix in den Kessel erfolgt in kleinen Stücken nach dem Einschalten des Gasbrenners. Nach etwa einer halben Stunde werden Stücke von festem Bitumen-Polymer-Mastix hinzugefügt. 46. Das Volumen der Beladung des Kessels mit Bitumen-Polymer-Mastix im geschmolzenen Zustand sollte nicht mehr als 50 % der geometrischen Kapazität des Kessels betragen. 47. Beim Zubereiten (Erhitzen) von heißem Bitumen-Polymer-Mastix muss der Kesseldeckel in allen Phasen der Zubereitung geschlossen sein. 48. Während des Betriebs des Fugenfüllers ist es notwendig, den Zustand der Sicherheitsventile im Druckluftversorgungssystem ständig zu überwachen. Der Betrieb mit defekten Ventilen ist nicht zulässig. 49. Sicherheitsventile hydraulischer und pneumatischer Systeme von Maschinen und Kompressorstationen müssen abgedichtet sein. Eine Selbstanpassung durch ihre Fahrer ist nicht gestattet. 50. Beim Gießen von Fugen ist es nicht erlaubt:
51. Beim Transport der Fräse und Abrichtfräse auf einem Anhänger müssen Bremsbacken unter den Rädern angebracht werden, die Fräse und Abrichtfräse muss mit Streben an der Plattform befestigt werden. 52. Es ist nicht gestattet, den Fräser und Fugenfüller bei laufendem (eingeschaltetem) Motor unbeaufsichtigt zu lassen. Während einer Arbeitspause müssen Maßnahmen getroffen werden, um spontane Bewegungen und Einschaltungen, ein Umkippen von Fräse und Fugenfüller unter Windeinfluss, bei Geländeneigung, durch Bodenverformung und Erdrutsch zu verhindern. 53. Das Betanken und Betanken mit Kraft- und Schmierstoffen sowie Arbeitsflüssigkeiten erfolgt in geschlossener Weise. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 54. Unterbrechen Sie die Arbeit und schalten Sie die verwendeten Geräte in Situationen aus, die zu einem oder mehreren Unfällen führen können. 55. Während der Verstopfung der Mastix-Abgabeleitung ist es notwendig:
56. Im Falle eines Feuers oder einer Entzündung muss der Fahrer:
57. Dem Opfer am Arbeitsplatz die notwendige erste medizinische Hilfe leisten und es von den Einwirkungen des traumatischen Faktors (elektrische Ströme, Mechanismen) befreien. 58. Im Falle einer Verletzung am Arbeitsplatz wenden Sie sich sofort an eine medizinische Einrichtung und melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten. Halten Sie den Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Verletzung unverändert, sofern dies keine Gefahr für andere darstellt und nicht zu einem Unfall führt. 59. Im Falle eines Unfalls sollten unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um dem Opfer eine vorläufige medizinische Versorgung zu bieten, das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu bringen und den Verkehrsunfall der staatlichen Kraftfahrzeuginspektion zu melden. 60. Wenn das Fahrzeug unterwegs eine Panne hat und es dem Fahrer nicht möglich ist, technische Störungen zu beheben, muss der Fahrer technische Hilfe anfordern und den Ort seines Zwangsparkens den Stellen der staatlichen Kraftfahrzeuginspektion des Innenministeriums der Republik Belarus melden. Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende 61. Überprüfen Sie bei der Ankunft von der Linie den Fräser und den Fugenfüller gemäß der im Betriebshandbuch festgelegten Arbeitsliste. 62. Am Ende der Arbeit muss der Bediener:
63. Beim nächtlichen Parken auf unbeleuchteten Straßenabschnitten ist es erforderlich, den Parkplatz durch rote Lichter abzusichern. 64. Nach Abschluss aller Arbeiten die persönliche Schutzausrüstung ausziehen, an einem Aufbewahrungsort aufbewahren, Hände und Gesicht mit warmem Wasser und Seife waschen und wenn möglich duschen. 65. Das Händewaschen in Öl, Benzin, Kerosin und das Abwischen mit kontaminierten Lappen ist nicht gestattet. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Betrieb eines elektrischen Einträgerbrückenkrans. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Elektriker von linearen Kommunikationseinrichtungen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Abpumpen unverdampfter LPG-Rückstände aus unterirdischen Tanks. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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