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Anweisungen zum Arbeitsschutz während des Unterrichts in Grundschulklassen, mathematischen und humanitären Zyklen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Schüler ab der 1. Klasse, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen und im Arbeitsschutz unterwiesen haben, dürfen in den Klassenräumen der Grundschule, des mathematischen und des humanitären Zyklus lernen.

1.2. Während des Unterrichts müssen die Studierenden die Verhaltensregeln, den Stundenplan sowie die festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.

1.3. Bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen können die Schüler den folgenden gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:

  • Haltungsstörungen, Krümmung der Wirbelsäule, Entwicklung von Kurzsichtigkeit bei falscher Größe der Studentenmöbel;
  • eingeschränkte Sehschärfe bei schlechten Lichtverhältnissen im Büro;
  • Stromschlag durch defekte Schaltschrankelektrik.

1.4. Beachten Sie bei der Durchführung des Unterrichts die Brandschutzvorschriften und kennen Sie den Standort der primären Feuerlöschausrüstung.

1.5. Im Falle eines Unfalls ist das Opfer oder der Augenzeuge des Unfalls verpflichtet, unverzüglich den Lehrer (Lehrer) zu informieren, der die Verwaltung der Einrichtung darüber informiert.

1.6. Während des Unterrichts müssen die Schüler die Regeln der persönlichen Hygiene beachten und ihren Arbeitsplatz sauber halten.

1.7. Studierende, die die Anweisungen zum Arbeitsschutz nicht eingehalten oder verletzt haben, werden zur Rechenschaft gezogen und alle Studierenden erhalten eine außerplanmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz.

2. Sicherheitsanforderungen vor Beginn des Unterrichts

2.1. Schalten Sie die gesamte Beleuchtung im Büro ein und stellen Sie sicher, dass die Lampen ordnungsgemäß funktionieren. Die Mindestbeleuchtung im Büro sollte bei Leuchtstofflampen mindestens 300 Lux (20 W/qm) und bei Glühlampen mindestens 150 Lux (48 W/qm) betragen.

2.2. Stellen Sie sicher, dass die elektrische Ausstattung des Büros in einwandfreiem Zustand ist: Die Lampen müssen sicher an der Decke hängen und über lichtstreuende Fassungen verfügen; Anschlusskästen müssen mit Deckeln verschlossen werden; Gehäuse und Abdeckungen von Schaltern und Steckdosen dürfen keine Risse und Späne sowie blanke Kontakte aufweisen.

2.3. Stellen Sie sicher, dass die Möbel im Büro richtig angeordnet sind: Der Abstand zwischen der Außenwand des Schranks und dem ersten Tisch sollte mindestens 0,5–0,7 m betragen, der Abstand zwischen der Innenwand des Schranks und den Tischen sollte mindestens 0,5–0,7 m betragen 0,7–2,4 m, der Abstand zwischen der Rückwand des Büros und den Tischen sollte 2,7 m betragen, der Abstand von der Tafel zu den ersten Tischen – 8,6–6,0 m, der Abstand von der Tafel zu den letzten Tischen – nicht mehr als XNUMX m, der Abstand zu den Fenstern muss mehr als XNUMX m betragen.

2.4. Überprüfen Sie den hygienischen Zustand des Büros, stellen Sie die Unversehrtheit des Glases in den Fenstern sicher und führen Sie eine Querlüftung des Büros durch.

2.5. Stellen Sie sicher, dass die Raumtemperatur zwischen 18 und 20 °C liegt.

3. Sicherheitsanforderungen während des Unterrichts

3.1. Die Studierenden sitzen an Schreibtischen, die ihrer Körpergröße entsprechen: Möbelgruppe Nr. 1 (orange Markierung) – Höhe 100–115 cm, Möbelgruppe Nr. 2 (lila Markierung) – Höhe 115–130 cm, Möbelgruppe Nr. 3 (gelbe Markierung). ) - Höhe 130-145 cm, Möbelgruppe Nr. 4 (rote Markierung) - Höhe 145-160 cm, Möbelgruppe Nr. 5 (grüne Markierung) - Höhe über 175 cm.

3.2. Studierende mit erheblichem Hörverlust erhalten Arbeitsplätze am ersten und zweiten Tisch. Studierende mit eingeschränkter Sehschärfe erhalten an den ersten Tischen Plätze näher am Fenster. Studierenden mit rheumatischen Erkrankungen, die häufig zu Halsschmerzen und akuten Entzündungen der oberen Atemwege neigen, werden die Arbeitsplätze weiter von den Fenstern entfernt zugewiesen. Mindestens zweimal im Jahr wechseln Studierende in der äußersten ersten und dritten Reihe ihren Platz, um Haltungsstörungen und Wirbelsäulenverkrümmungen vorzubeugen.

3.3. Um für ausreichend natürliches Licht im Büro zu sorgen, sollten Sie keine Blumen auf die Fensterbänke stellen.

3.4. Alle im Büro verwendeten elektrischen Demonstrationsgeräte müssen in einwandfreiem Zustand sein und über eine Erdung bzw. Erdung verfügen.

3.5. Glasfenster im Büro sollten von Staub und Schmutz befreit werden, Lampen mindestens zweimal im Jahr. Es ist verboten, Studierende in diese Arbeiten sowie in das Einkleben von Fenstern einzubeziehen.

3.6. Fixieren Sie beim Öffnen von Fenstern die Rahmen mit Haken in der geöffneten Position. Beim Öffnen von Riegeln müssen Begrenzer vorhanden sein.

3.7. Stellen Sie sich nicht auf die Fensterbank, um Stürze vom Fenster und Verletzungen durch Glas zu vermeiden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Wenn Sie sich unwohl fühlen, melden Sie es dem Lehrer (Lehrer).

4.2. Im Brandfall evakuieren Sie die Studierenden sofort aus dem Gebäude, melden Sie den Brand der Verwaltung der Einrichtung und der nächstgelegenen Feuerwehr und löschen Sie den Brand mit primären Feuerlöschgeräten.

4.3. Wenn das Heizsystem ausfällt, entfernen Sie die Schüler aus dem Klassenzimmer, schließen Sie die Ventile in der Heizeinheit des Gebäudes und rufen Sie einen Klempner.

4.4. Im Falle einer Verletzung leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, informieren Sie die Verwaltung der Anstalt und schicken Sie das Opfer ggf. zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende des Unterrichts

5.1. Schalten Sie die elektrischen Vorführgeräte aus.

5.2. Büro lüften und nass reinigen.

5.3. Schließen Sie Fenster, Riegel und schalten Sie das Licht aus.

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