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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Einsatz technischer Ausbildungshilfen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die im Arbeitsschutz und in der ärztlichen Untersuchung unterwiesen sind und keine gesundheitlichen Kontraindikationen haben und über die Qualifikationsgruppe I der Elektrosicherheitszulassung verfügen, dürfen technische Schulungshilfen verwenden. Die Nutzung von Projektionsgeräten und anderen technischen Lehrmitteln ist den Studierenden nicht gestattet. 1.2. Personen, die zur Nutzung technischer Ausbildungshilfen zugelassen sind, müssen die betrieblichen Arbeitsvorschriften, den Ausbildungsplan sowie die festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. 1.3. Beim Einsatz technischer Ausbildungshilfen können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auf die Arbeitnehmer einwirken:
1.4. Beachten Sie bei der Verwendung technischer Schulungshilfen die Brandschutzvorschriften und kennen Sie den Standort der primären Feuerlöschausrüstung. Der Raum für die Filmvorführung muss mit einem Feuerlöscher und einem Sandkasten ausgestattet sein. 1.5. Im Falle eines Unfalls muss das Opfer oder der Augenzeuge des Unfalls unverzüglich die Verwaltung der Anstalt benachrichtigen. Bei Störungen der technischen Lehrmittel sind die Arbeiten einzustellen und die Einrichtungsleitung zu informieren. 1.6. Beachten Sie die Vorgehensweise beim Umgang mit technischen Schulungsmitteln, die Regeln der persönlichen Hygiene und halten Sie den Arbeitsplatz sauber. 1.7. Personen, die die Anweisungen zum Arbeitsschutz nicht befolgt oder verletzt haben, unterliegen der disziplinarischen Haftung gemäß den internen Arbeitsvorschriften und werden gegebenenfalls einer außerordentlichen Prüfung der Kenntnis der Normen und Regeln des Arbeitsschutzes unterzogen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Installieren Sie elektrische Projektionsgeräte auf der gegenüberliegenden Seite des Raumausgangs. 2.2. Erden Sie den Körper des elektrischen Geräts mit der Klemme „Erde“. 2.3. Stellen Sie sicher, dass das Stromkabel und der Stecker des Geräts intakt sind, die Objektivlinsen in gutem Zustand sind und die Schutzhülle angebracht ist. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Schließen Sie das Demonstrationselektrogerät nicht mit nassen Händen an das Stromnetz an. 3.2. Schalten Sie das Demonstrationselektrogerät ein und prüfen Sie, ob es ordnungsgemäß funktioniert und ob der Kühlventilator funktioniert. 3.3. Während der Vorführung von Filmen, Filmstreifen, Dias etc. dürfen sich nicht mehr als 50 Personen im Raum aufhalten, die vor dem Vorführgerät sitzen müssen. 3.4. Um eine Blendung der Augen durch einen starken Lichtstrom zu vermeiden, entfernen Sie die Schutzabdeckung nicht, während das Demonstrationselektrogerät in Betrieb ist. 3.5. Um Verbrennungen an den Händen zu vermeiden, berühren Sie die Schutzabdeckung des Demonstrationselektrogeräts während des Betriebs nicht. 3.6. Lassen Sie funktionierende Lernhilfen nicht unbeaufsichtigt. 3.7. Personen, die über einen Qualifikationsnachweis als Filmvorführer sowie einen Technikerschein verfügen, dürfen an Filmgeräten arbeiten. Brandschutz. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Im Falle einer Funktionsstörung des Demonstrationselektrogeräts oder einer Verletzung der Erdung seines Gehäuses schalten Sie das Gerät aus und trennen Sie es vom Stromnetz. Setzen Sie die Arbeit erst fort, nachdem die Störung behoben wurde. Wenn sich Film, Filmstreifen, Dias, Dias usw. entzünden, schalten Sie das elektrische Demonstrationsgerät sofort aus, evakuieren Sie die Schüler aus dem Gelände und melden Sie den Brand der Verwaltung der Einrichtung und der nächstgelegenen Einrichtung Feuerwache, und fahren Sie fort, das Feuer mit primären Brandbekämpfungsmitteln zu löschen. 4.3. Im Falle einer Verletzung leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, schicken Sie es ggf. zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung und informieren Sie die Verwaltung der Einrichtung. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Schalten Sie das Demonstrationselektrogerät aus und trennen Sie es, nachdem es mit einem Kühlgebläse abgekühlt ist, vom Stromnetz. 5.2. Entfernen Sie Filme, Filmstreifen, Transparentfolien, Dias usw. aus dem Vorführgerät, legen Sie sie in eine fest verschlossene Box und verstauen Sie sie an dem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort. 5.3. Lüften Sie den Raum und waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Seife. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Kaufmann. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten vom Aufzug (Turm). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Einsteller für Kaltprägepresse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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