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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Inspektor-Desinfektor. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine Ausbildung in der vorgeschriebenen Weise sowie eine spezielle Unterweisung bestanden haben und keine Kontraindikationen gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Ukraine haben, dürfen als arbeiten Desinfektor

1.2. Desinfektionsarbeiten müssen in Übereinstimmung mit den „Regeln zum Arbeitsschutz der Arbeitnehmer im Desinfektionsbetrieb“, methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Toxizität und Gefährlichkeit von Insektiziden und Repellentien sowie einschlägigen methodischen Empfehlungen für konkret verwendete Desinfektionsmittel durchgeführt werden.

1.3. Desinfektionskräfte sollten mit Overalls (Kittel), Gummistiefeln, Gummihandschuhen, Schutzbrillen und Atemschutzmasken ausgestattet sein.

1.4. Zum Atemschutz sollten individuelle Schutzgeräte verwendet werden – Atemschutzmasken verschiedener Marken:

  • Zum Schutz vor flüssigen Formen von Insektiziden beim Versprühen von Lösungen oder Emulsionen werden Universal-Atemschutzgeräte „RU-60M“, RPG-67“ mit einer Gasmaskenkartusche der Marke „A“ verwendet (die Schutzwirkungszeit der Kartuschen beträgt 60- 100 Stunden);
  • Zum Schutz vor pulverförmigen Insektiziden sollten Staubschutzmasken - „Astra-2“, „F-62Sh“ und Baumwollgaze-Atemschutzmasken (Schutzwirkungszeit mindestens 100 Stunden) verwendet werden.

Beim Versprühen von Suspensionen sollten die Universal-Atemschutzgeräte „RU-60M“, „RPG-67“ verwendet werden.

Beim Auftragen von insektiziden Lacken auf die Oberfläche und bei der Verwendung von insektiziden Aerosoldosen sollten Universal-Atemschutzgeräte vom Typ „RU-60M“, „RPG-67“ mit einer Kartusche der Marke „A“ verwendet werden.

1.5. Um die Haut der Hände vor staubförmigen Zubereitungen zu schützen, wird das Tragen von Baumwollhandschuhen (KR) und beim Arbeiten mit flüssigen Formen das Tragen von technischen Gummihandschuhen (Art. 374) oder Filmhandschuhen (Art. 588) empfohlen. Die Verwendung medizinischer (anatomischer oder chirurgischer) Handschuhe wird nicht empfohlen.

1.6. Schützen Sie die Schleimhäute der Augen vor Aerosolen, Dämpfen etc. versiegelte Gläser wie „PO-2“, „PO-3“, Anti-Staub oder Fahrerbrille. Sie können keine einfachen Schutzbrillen verwenden.

1.7. Persönliche Schutzausrüstung wird in separaten Schließfächern in einem speziell dafür vorgesehenen Raum mit guter natürlicher oder forcierter Belüftung aufbewahrt. Es ist strengstens verboten, sie zusammen mit Pestiziden, Kleidung und auch zu Hause aufzubewahren.

1.8. Die Verwaltung ist verpflichtet, für die regelmäßige Entsorgung, Reinigung und Reparatur der Overalls zu sorgen.

1.9. Das Desinfektionsgerät sollte zusätzlich zur PSA mit Seife, Handtüchern und Hautweichmachern ausgestattet sein.

1.10. Desinfektionsmittel werden in intakten Behältern in speziellen Räumen gelagert – Lagerhallen, die mit Zu- und Abluft ausgestattet sind. Das Lager sollte mehrere Räume haben:

  • zur Aufbewahrung von Desinfektionsmitteln;
  • Ausgabe von Desinfektionsmitteln;
  • Aufenthalt des Lagerhalters.

Im letzten Raum werden in separaten Schränken Haus- und Arbeitskleidung, PSA, ein Erste-Hilfe-Set und persönliche Hygieneprodukte (Handtuch, Seife) aufbewahrt.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Besorgen Sie sich eine bestimmte Menge Insektizide aus dem Lager. Die Lieferung der Insektizide an den Ort der Desinfektion erfolgt in speziellen Beuteln, Koffern, die nur für diese Zwecke verwendet werden.

2.2. Es ist strengstens verboten, Lebensmittel zusammen mit Desinfektionsmitteln zu transportieren und in Produktions- oder Verarbeitungsräumen zu lagern.

2.3. Tragen Sie geeignete Kleidung und Schuhwerk. Abhängig von der Art des Insektizids - ein spezielles Atemschutzgerät und eine Schutzbrille.

2.4. Entfernen Sie Personal und Tiere aus den verarbeiteten Räumlichkeiten.

2.4. Warnen Sie das Bedienpersonal vor den durchgeführten Arbeiten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Die Herstellung verschiedener Arten von Formulierungen (Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Köder), das Verpacken von Pulvern und das Imprägnieren von Wäsche mit Desinfektionsmitteln sollte unter Verwendung von PSA im Freien oder in speziell dafür vorgesehenen Räumen mit Absaugung oder mit offenen Fenstern (Fenstern) erfolgen. oder in einem Abluftschrank.

3.2. Arbeitsplätze in den Räumlichkeiten sollten mit lokalen Absaugvorrichtungen ausgestattet sein.

3.3. Behälter, Utensilien oder sonstige Behälter, die für die Zubereitung, Lagerung oder den Transport von Insektiziden verwendet werden, dürfen künftig nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden.

3.4. Der Desinfektor kann mit Insektiziden der Gruppe „FORS“, Carbamaten, nicht mehr als 4 Stunden täglich, nicht mehr als jeden zweiten Tag betrieben werden.

3.5. Bei Behandlungen mit Desinfektionsmitteln ist es notwendig, alle 45-50 Minuten eine Pause von 10-15 Minuten einzulegen, in der Sie unbedingt an die frische Luft gehen und Kittel, Atemschutzmaske oder Gasmaske abnehmen sollten.

3.6. Bei allen Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln sind unbedingt die Regeln der persönlichen Hygiene zu beachten. Das Rauchen, Trinken und Essen im behandelten Raum ist verboten.

3.7. Während des Betriebs dürfen Desinfektionsmittel nicht mit der Haut und den Schleimhäuten in Kontakt kommen.

3.8. Mittel in Form von Ködern sollten an für Kinder und Haustiere unzugänglichen Orten gelagert und ausgelegt werden.

3.9. Alle Maßnahmen zur Neutralisierung von mit Desinfektionsmitteln kontaminierter Arbeitskleidung, deren Waschen, der Neutralisierung von bei der Arbeit verwendeten Fahrzeugen, Behältern und Utensilien werden unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung im Freien oder in speziellen Räumen mit Absaugung durchgeführt.

3.10. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen Desinfektionsmittel auf Basis starker Gifte nicht unbeaufsichtigt gelassen oder an Dritte weitergegeben werden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle einer Vergiftung mit Desinfektionsmitteln sollte das Opfer vor dem Eintreffen des Arztes sofort an die frische Luft gebracht werden, kontaminierte Kleidung ausgezogen werden, das auf die Haut gelangte Medikament sollte vorsichtig mit einem Wattestäbchen entfernt werden (ohne zu reiben oder zu verschmieren). Danach sollte die Haut mit einer 5–10 %igen Lösung von Chloramin B oder einer 2–XNUMX %igen Lösung von kohlensäurehaltigem Backpulver behandelt werden, in deren Abwesenheit – mit Wasser und Seife.

4.2. Wenn das Medikament in die Augen gelangt, spülen Sie diese sofort 2-5 Minuten lang mit viel Wasser oder einer 10%igen Natronlösung aus. Bei Reizung der Augenschleimhaut - Albucid tropfen, bei Schmerzen - 2%ige Novocainlösung. Bei Verengung der Pupillen durch FOS und Sehbehinderung eine 0 %ige Atropinsulfatlösung einträufeln. Bei Halsreizungen mit einer 05 %igen Natronlösung spülen, bei Husten Senfpflaster, Gläser verwenden.

4.3. Bei versehentlicher Einnahme des Arzneimittels ist es notwendig, mehrere Gläser rosa Kaliumpermanganatlösung zu trinken und anschließend Erbrechen auszulösen. Anschließend spülen Sie den Magen mit einer 2 %igen Natronlösung (1 Teelöffel pro Glas Wasser). Nach 10-15 Minuten nach der Magenspülung muss das Opfer eine Suspension aus verbranntem Magnesia oder Aktivkohle und anschließend ein Abführmittel trinken.

4.4. Bei einer Vergiftung mit FOS und Carbamaten erfolgt gleichzeitig eine Gegenmitteltherapie mit Maßnahmen zur Entfernung des Giftes aus dem Körper. Ein spezifisches Gegenmittel ist Atropin sowie Prozerin und Tropacin. Bei ersten Vergiftungserscheinungen (Kopfschmerzen, Verengung der Pupillen) sollten sofort 2-3 Tabletten Belladonna-Extrakt, Besalol verabreicht und 2-3 ml einer 0%igen Atroninsulfatlösung intramuskulär injiziert werden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.10. Nach der Arbeit in der Einrichtung ist es notwendig, Overalls und PSA auszuziehen, den Mund mit Wasser auszuspülen, die Hände mit Seife zu waschen, das Gesicht und andere offene Körperbereiche, die mit Lösungen, Emulsionen, Staub usw. in Berührung kommen könnten.

5.11. Nach der Arbeit mit Insektiziden müssen die Overalls im Freien ausgeschüttelt, getrocknet und belüftet werden. Die Wäsche sollte mindestens einmal pro Woche gewaschen werden. Waschen zu Hause ist verboten.

5.12. Am Ende empfiehlt es sich zu duschen. Schmieren Sie die Haut Ihrer Hände mit einer weichmachenden Creme.

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