MENÜ English Ukrainian Russisch Startseite

Kostenlose technische Bibliothek für Bastler und Profis Kostenlose technische Bibliothek


Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen LKW-Kranführer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

Kommentare zum Artikel Kommentare zum Artikel

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Weisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens,

1.2. Gemäß dieser Unterweisung wird der LKW-Kranführer (nachfolgend Kranführer genannt) vor Arbeitsbeginn (Ersteinweisung) und anschließend alle 3 Monate (Nachschulung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Im Tagebuch müssen nach bestandener Einweisung die Unterschriften des Einweisenden und des Kranführers vorhanden sein.

1.3. Der Eigentümer muss den Kranführer gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern.

Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Kranführers durch Verschulden des Eigentümers hat dieser (Kranführer) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.4. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Kranführer disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.5. Zum Führen eines Autokrans sind Personen ab 18 Jahren berechtigt, die eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle Ausbildung, eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des entsprechenden Autokrans, eine bestandene Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz und eine Unterweisung am Arbeitsplatz absolviert haben .

Ein Autokran kann von einem Autofahrer mit einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Autokrans gesteuert werden.

1.6. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit des Kranführers erfolgt auf Anordnung des Unternehmens.

1.7. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit erhält der Kranführer gegen Quittung eine Einweisung in den sicheren Betrieb der Krananlage.

1.8. Der Kranführer muss:

1.8.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.8.2. Überwachen Sie die Arbeit der Schleuderer.

1.8.3. Tragen Sie Overalls, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung.

1.8.4. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Sicherheit der Kollegen.

1.8.5. Unbefugte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten.

1.8.6. Führen Sie nur die Arbeiten aus, für die er vom Arbeitsleiter angewiesen und beauftragt wurde.

1.8.7. Befolgen Sie keine Anweisungen, die gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen.

1.8.8. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.8.9. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.8.10. Kennen Sie die Produktionsanweisungen sowie die Anweisungen des Herstellers für den Betrieb des Krans und die Straßenverkehrsordnung.

1.8.11. Kennen Sie die Vorrichtung des Krans, die Vorrichtung und den Zweck seiner Mechanismen und Sicherheitsvorrichtungen.

1.8, 12. Sie verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten zur Bedienung und Wartung der Kranmechanismen.

1.8.13. Kennen Sie die Faktoren, die die Stabilität des Krans beeinflussen, und die Ursachen für Knicke.

1.8.14. Kennen Sie die Bandbreite und den Zweck von Schmiermitteln, die zum Schmieren reibender Teile verwendet werden.

1.8.15. Kennen Sie das in den Regeln festgelegte Verfahren zum Austausch von Signalen mit Schleuderern.

1.8.16. Sichere Methoden zum Anschlagen und Einhängen von Lasten kennen.

1.8.17. Sie können die Arbeitstauglichkeit von Seilen, abnehmbaren Lastaufnahmemitteln und Behältern (Schlingen, Traversen, Griffe etc.) feststellen.

1.8.18. Kennen Sie das in den Regeln festgelegte Verfahren für die Ausführung von Arbeiten mit einem Kran in der Nähe von Stromleitungen (im Folgenden als Stromleitungen bezeichnet).

1.8.19. Kennen Sie die Methoden, um unter Spannung stehende Personen von der Einwirkung von elektrischem Strom zu befreien und ihnen Erste Hilfe zu leisten.

1.9. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den Kranführer betreffen:

1.9.1. Kran umkippt.

1.9.2. Elektrischer Schock.

1.9.3. Unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

1.9.4. Hohe oder niedrige Temperatur, Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich.

1.10. Dem Kranführer werden Overalls und Spezialschuhe zur Verfügung gestellt: Halboveralls aus Baumwolle, kombinierte Fäustlinge; bei Outdoor-Robotern im Winter zusätzlich: Jacke, Baumwollhose mit Isolierfutter, Filzstiefel.

1.11. Zum Aufhängen der Last am Kranhaken werden im Auftrag des Unternehmens zertifizierte Anschlagmittel eingesetzt.

1.12. Wenn zwei oder mehr Schleuderer arbeiten, wird einer von ihnen zum Vorgesetzten ernannt.

1.13. Bei der Arbeit müssen der Kranführer und der Anschläger Bescheinigungen über die Berechtigung zur Ausführung von Arbeiten mit sich führen.

1.14. Die Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften für Kranführer wird durchgeführt:

1.14.1. Regelmäßig mindestens einmal alle 12 Monate.

1.14.2. Bei Übertragung von einem Unternehmen auf ein anderes.

1.14.3. Auf Antrag des Inspektors der Gosnadzorohrantrud-Stellen oder eines Ingenieurs und technischen Mitarbeiters für die Überwachung von Kränen.

1.15. Nach einer Unterbrechung der Tätigkeit in der Fachrichtung von mehr als einem Jahr unterzieht sich der Kranführer einer Kenntnisprüfung in der Kommission des Unternehmens und wird bei positivem Ergebnis zu einem Praktikum zur Wiederherstellung der erforderlichen Fähigkeiten zugelassen.

1.16. Dem Kranführer ist es untersagt, Sicherheitseinrichtungen außer Kraft zu setzen (z. B. Schütze zu blockieren, Begrenzer auszuschalten, z. B.: Tragfähigkeit oder Lastmoment, Hubhakenhöhe, Heben und Senken des Auslegers) und in diesem Fall auch Arbeiten mit einem Kran durchzuführen ihre Fehlfunktion.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss sich der Kranführer davon überzeugen, dass alle Mechanismen, Metallkonstruktionen und sonstigen Teile des Krans in gutem Zustand sind, sowie die Beschaffenheit des Bodens am Einsatzort des Krans. Dazu muss der Kranführer:

2.1.1. Überprüfen Sie die Kranmechanismen, deren Befestigung und Bremsen sowie das Fahrwerk.

2.1.2. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Schutzvorrichtungen der Mechanismen.

2.1.3. Überprüfen Sie die Schmierung von Zahnrädern, Lagern und Seilen sowie den Zustand von Schmiervorrichtungen und Stopfbuchsen.

2.1.4. Überprüfen Sie an zugänglichen Stellen die Metallkonstruktion und die Verbindung der Auslegerabschnitte und ihrer Aufhängungselemente (Seile, Streben, Blöcke, Schäkel usw.) sowie die Metallkonstruktion und die Schweißnähte des Laufrahmens (Fahrgestells) und des Drehteils .

2.1.5. Überprüfen Sie an zugänglichen Stellen den Zustand der Seile und ihrer Befestigung, Ausleger sowie die Verlegung der Seile in den Nuten von Blöcken und Trommeln.

2.1.6. Überprüfen Sie den Haken und seine Befestigung in der Halterung.

2.1.7. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit zusätzlicher Stützen (einziehbare Balken, Wagenheber) und Stabilisatoren.

2.1.8. Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Gegengewichts und die Zuverlässigkeit seiner Befestigung.

2.1.9. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung und Sicherheitseinrichtungen am Kran (Lastbegrenzer bzw. Lastmoment, alle Endschalter, Lastanzeige je nach Auslegerreichweite, Kranneigungsanzeige usw.).

2.1.10. Überprüfen Sie die Funktion der Kranbeleuchtung, Pufferlichter und Scheinwerfer.

2.1.11. Führen Sie beim Empfang eines Elektrokrans eine äußere Inspektion (ohne Abdeckungen und Demontage) elektrischer Geräte (Messerschalter, Schütze, Steuerungen, Anlaufwiderstände, Bremselektromagnete, Endschalter) durch und überprüfen Sie auch Ringe oder Kollektoren elektrischer Maschinen und deren Bürsten. Wenn der Kran über ein externes Netzwerk mit Strom versorgt wird, muss der Kranbetreiber die Funktionsfähigkeit des flexiblen Kabels prüfen.

2.1.12. Überprüfen Sie bei der Annahme eines hydraulisch betätigten Ventils das Antriebssystem, ggf. flexible Schläuche, Pumpen und Sicherheitsventile an Druckleitungen.

2.2. Erkundigen Sie sich beim Schleuderer nach einer Bescheinigung über die Berechtigung zur Durchführung von Schleuderarbeiten.

2.3. Der Kranführer muss gemeinsam mit dem Anschläger die Gebrauchstauglichkeit der abnehmbaren Lastaufnahmemittel sowie das Vorhandensein von Stempeln oder Schildern mit Angabe der Tragfähigkeit, Prüfdatum und -nummer prüfen.

2.4. Bei der Abnahme eines Arbeitskrans muss dessen Prüfung gemeinsam mit dem schichtübergebenden Kranführer erfolgen.

2.5. Die Inspektion des Krans sollte nur durchgeführt werden, wenn die Mechanismen nicht funktionieren, und die Inspektion des Elektrokrans sollte nur dann durchgeführt werden, wenn der Schalter in der Fahrerkabine des Krans ausgeschaltet ist. Die Inspektion eines flexiblen Kabels sollte bei ausgeschaltetem Schalter durchgeführt werden, der das Kabel mit Spannung versorgt.

2.6. Bei der Inspektion eines Krans muss der Kranführer eine tragbare Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V verwenden.

2.7. Nach der Inspektion vor der Inbetriebnahme des Krans ist der Kranführer verpflichtet, unter Beachtung der erforderlichen Anfahrmaße die Mechanismen im Leerlauf zu testen und die ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen:

2.7.1. Kranmechanismen und elektrische Ausrüstung, falls vorhanden.

2.7.2. Instrumente und Sicherheitsvorrichtungen.

2.7.3. Bremsen.

2.7.4. Hydrauliksysteme an Kränen mit einem Hydrauliksystem.

2.8. Werden bei der Inspektion und Prüfung des Krans Störungen festgestellt, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, meldet der Kranführer dies ohne Arbeitsbeginn dem Verantwortlichen für die Instandhaltung der Krane, und informiert die für die sichere Arbeitsausführung verantwortliche Person über die Platzierung von Gütern durch Kräne.

2.9. Der Kranführer sollte nicht mit der Arbeit am Kran beginnen, wenn solche Störungen festgestellt werden:

2.9.1. Risse oder Verformungen in den Metallstrukturen des Krans.

2.9.2. Risse in den Elementen der Auslegeraufhängung (Ohrringe, Stangen usw.) sowie das Fehlen von Splinten und Clips an den Stellen, an denen die Seile befestigt oder gelöst werden.

2.9.3. Der Ausleger und die Ladungsseile weisen eine Reihe von Drahtbrüchen und Oberflächenabnutzungen auf, die über die in den Regeln festgelegten Normen hinausgehen, einen kaputten Hebemechanismus oder lokale Schäden.

2.9.4. Die Hebemechanismen der Last oder des Auslegers weisen Mängel (Fehlfunktionen) auf, die den sicheren Betrieb des Krans gefährden.

2.9.5. Teile der Bremse des Mechanismus zum Heben der Last oder des Auslegers sind beschädigt.

2.9.6. Der Haken hat einen Verschleiß im Hals von mehr als 10 % der ursprünglichen Abschnittshöhe, fehlerhafte Sicherheitsverschlüsse und eine Verletzung seiner Befestigung im Clip.

2.9.7. Fehlerhafte oder fehlende Sicherheitseinrichtungen und -geräte (Tragfähigkeits- oder Lastmomentbegrenzer, Signalgeräte, Endschalter für Mechanismen, Verriegelungen usw.).

2.9.8. Zusätzliche Stützen und Stabilisatoren von Autokränen sind beschädigt oder nicht fertiggestellt.

2.9.9. Es besteht kein Schutz für Mechanismen und freiliegende leitende Teile elektrischer Geräte.

2.10. Vor Beginn der Arbeiten ist der Kranführer verpflichtet, für eine ausreichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs zu sorgen und während des Betriebs des Autokrans die Vorrichtung (Stabilisator) zur Entlastung der Federn zu befestigen.

2.11. Holen Sie sich eine Aufgabe, machen Sie sich mit dem PVR oder der technologischen Karte vertraut.

2.12. Der Verantwortliche für die sichere Durchführung der Arbeiten im Güterverkehr mit Kränen trägt im Frachtbrief des Kranführers seinen Nachnamen, die Nummer seiner Bescheinigung und das Ausstellungsdatum ein; der Name des Schleuderers, die Nummer seines Zertifikats und das Ausstellungsdatum.

2.13. Nach der Installation des Krans stellt der Kranführer ihn der für den sicheren Güterverkehr mit Kränen verantwortlichen Person vor, die die korrekte Installation des Krans gemäß PVR oder Technologiekarte überprüft und die Erlaubnis zum Beginn der Arbeiten erteilt, über die er informiert ein Eintrag im Frachtbrief „Ich habe die Installation des Krans überprüft, ich genehmige die Arbeiten.“

Eine solche Aufzeichnung wird nach jeder Permutation des Krans gemacht.

2.14. Der Anschluss elektrischer Wasserhähne an die Stromquelle muss von einem Elektriker durchgeführt werden. Der Kranführer darf diesen Anschluss nicht herstellen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während des Betriebs der Mechanismen sollte der Kranführer nicht von seinen direkten Aufgaben abgelenkt werden und die Mechanismen reinigen, schmieren und reparieren.

3.2. Vor jeder Bewegung mit dem Kran muss der Kranführer sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Arbeitsbereich des Krans aufhalten.

3.3. Im Falle einer plötzlichen Unterbrechung der Stromversorgung eines Elektrokrans muss der Kranführer die Handräder oder Steuergriffe in die Nullposition bringen und den Schalter in der Kabine ausschalten.

3.4. Beim Einschalten der Mechanismen muss der Kranführer ein Warnsignal geben. Diese Anforderung muss auch dann erfüllt sein, wenn es zu einer Betriebsunterbrechung der Kranmechanismen kam.

3.5. Die Bewegung des Krans unter der Stromleitung sollte bei abgesenktem Ausleger (in Transportstellung) erfolgen. In diesem Fall ist die Anwesenheit des Auslegers in jeder Arbeitsposition verboten.

3.6. Der Kranführer ist verpflichtet, den Kran auf zusätzlichen (Ausleger-)Stützen aufzustellen, wenn dies aufgrund der Eigenschaften des Krans erforderlich ist. Dabei muss er dafür sorgen, dass die Stützen in gutem Zustand sind und starke und stabile Auskleidungen oder gepflasterte Körbe aus Schwellen angebracht werden ihnen.

Der Kran muss auf allen zusätzlichen Stützen montiert werden, die für diese Eigenschaft des Krans vorgesehen sind. Unter zusätzlichen Stützen dürfen keine instabilen Unterlagen angebracht werden, die beim Heben einer Last oder beim Drehen eines Krans zusammenbrechen oder von der Stütze abrutschen können.

3.7. Verkleidungen für Zusatzstützen eines Autokrans müssen zum Inventarzubehör des Krans gehören und ständig am Kran vorhanden sein. Wenn der Hersteller die Lagerung von Anschlagmitteln und Auskleidungen für zusätzliche Stützen am festen Teil des Krans vorsieht, müssen diese vor Beginn der Arbeiten entfernt und vom Kranführer, der persönlich an diesem Kran arbeitet, angebracht werden.

3.8. Die Installation von Kränen für Bau- und Montagearbeiten muss gemäß dem Arbeitsausführungsprojekt erfolgen, dessen Anforderungen mit den Anforderungen des Kranführers gegen Erhalt vertraut gemacht werden müssen.

3.9. Der Kranführer muss einen selbstfahrenden Schwenkkran auf einem geplanten und vorbereiteten Gelände unter Berücksichtigung der Bodenart und -beschaffenheit installieren. Es ist nicht gestattet, Kräne für Arbeiten auf frisch gegossenem, nicht verdichtetem Boden sowie auf einem Gelände mit einer Neigung zu installieren, die die im Reisepass angegebene Neigung überschreitet.

3.10. Es ist möglich, selbstfahrende Schwenkkrane am Rand von Böschungen, Gruben oder Gräben zu installieren, sofern folgende Abstände eingehalten werden:

Können diese Abstände nicht eingehalten werden, muss der Hang entsprechend dem Projekt verstärkt werden.

3.11. Beim Heben und Bewegen von Lasten muss der Kranführer folgende Anforderungen beachten:

3.11.1. Arbeiten mit einem Kran nur auf Zeichen des Schleuderers durchführen. Wenn der Anschläger entgegen den Anweisungen ein Signal gibt, darf der Kranführer den Kran nicht auf ein solches Signal hin manövrieren. Für Schäden, die beim Betrieb des Krans durch die Ausführung eines falsch gegebenen Signals entstehen, haften sowohl der Kranführer als auch der Anschläger, der das falsche Signal gegeben hat. Der Signalaustausch zwischen dem Schleuderer und dem Kranführer muss nach dem vom Unternehmen festgelegten Verfahren erfolgen.

Signal „Halt!“ Der Kranbetreiber ist zur Einhaltung verpflichtet, unabhängig davon, wer ihn einreicht.

3.11.2. Benutzen Sie die Tragfähigkeitsanzeige, um die Tragfähigkeit für jede Auslegerreichweite zu ermitteln. Wenn der Kran an einem Hang arbeitet und die Reichweitenanzeige die Neigung nicht berücksichtigt, wird die Auslegerreichweite durch die tatsächliche Messung bestimmt, während der horizontale Abstand von der Drehachse des Drehteils des Krans zur gemessen wird Mitte des frei hängenden Hakens.

3.11.3. Vor dem Anheben der Last warnen Sie den Anwerfer und alle Personen in der Nähe des Krans, den Hebebereich zu verlassen, und warnen Sie vor dem möglichen Absinken des Auslegers. Die Bewegung der Last kann nur durchgeführt werden, wenn sich keine Personen im Bereich des Krans aufhalten.

Während der Kranbetrieb ist der Aufenthalt von Personen in der Nähe der Plattform verboten. Es ist verboten, auf den festen Teil des Krans zu treten, um nicht zwischen den rotierenden und nicht rotierenden Teilen des Krans eingeklemmt zu werden.

3.11.4. Beim Be- und Entladen von Rollwagen, Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, Gondelbahnwagen und Bahnsteigen ist der Kranbetrieb nur dann gestattet, wenn sich keine Personen auf den Fahrzeugen befinden, was der Kranführer zunächst überprüfen muss.

Eine Ausnahme ist beim Be- und Entladen von Gondelwagen zulässig, wenn die Bodenfläche des Gondelwagens von der Krankabine aus gut sichtbar ist und der Arbeiter sich in sicherer Entfernung von der hängenden (angehobenen, abgesenkten, bewegten) Last entfernen kann. Solche Arbeiten müssen gemäß der Technologie durchgeführt werden, die von dem Unternehmen (der Organisation), das Gondelwagen be- und entlädt, entwickelt und von seiner Geschäftsführung genehmigt wurde. Gleichzeitig soll die Technik den Standort der Schleuderer beim Gütertransport anzeigen und deren Zugang zu Überführungen oder Klappplattformen ermöglichen.

Der Kranführer ist vor Beginn der vorgeschriebenen Arbeiten gegen Quittung mit den Anforderungen der Technik vertraut zu machen.

3.11.5. Montieren Sie den Haken des Hebemechanismus über der Last, so dass beim Heben eine Schrägspannung des Lastseils ausgeschlossen ist.

3.11.6. Beim Heben einer Last ist es notwendig, diese zunächst auf eine Höhe von maximal 200-300 mm anzuheben, um die korrekte Anschlagwirkung der Ware und die Zuverlässigkeit der Bremse zu überprüfen.

3.11.7. Beim Heben einer Last muss der Abstand zwischen Hakenkorb und den Blöcken am Ausleger mindestens 500 mm betragen.

3.11.8. In horizontaler Richtung bewegte Lasten müssen zunächst 500 mm über die unterwegs angetroffenen Gegenstände angehoben werden.

3.11.9. Achten Sie beim Anheben des Auslegers darauf, dass dieser nicht über die Position hinausragt, die der kleinsten Arbeitsreichweite entspricht.

3.11.10. Beim Heben, Senken und Bewegen von Lasten, die sich in der Nähe von Wänden, Säulen, Stapeln, einem Eisenbahnwaggon, einem Auto, einer Werkzeugmaschine oder anderen Geräten befinden, stellen Sie zunächst sicher, dass sich zwischen den angehobenen, abgesenkten oder bewegten Gegenständen keine Schleuderer (Kupplungsstücke) und andere Personen befinden Ladung und die angegebenen Teile des Gebäudes, der Ausrüstung, der Fahrzeuge sowie die Unmöglichkeit, Wände, Säulen, Waggons usw. mit einem Pfeil oder einer angehobenen Last zu berühren.

3.11.11. Das Heben und Bewegen von Kleingütern sollte in speziell dafür vorgesehenen Containern erfolgen. Das Heben von Ziegeln auf Paletten ohne Umzäunung ist beim Be- und Entladen (auf dem Boden) von Fahrzeugen und deren Anhängern sowie unter der Bedingung gestattet, dass Personen aus dem Güterverkehrsbereich entfernt werden.

3.11.12. Vor dem Heben einer Last aus einem Brunnen, Graben, Graben oder einer Grube sowie vor dem Absenken der Last in diese ist zunächst durch Absenken des leeren (unbeladenen) Hakens sicherzustellen, dass in der tiefsten Position noch mindestens 1 Windungen des Seils anliegen der Windentrommel, ohne die unter der Spannvorrichtung befindlichen Windungen.

3.11.13. Das Stauen und Zerlegen der Ladung sollte gleichmäßig erfolgen, ohne die für die Lagerung von Ladung festgelegten Maße zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren.

3.11.14. Behalten Sie die Seile im Auge. Im Falle ihres Sturzes von den Trommeln oder Blöcken, der Bildung von Schlaufen oder der Feststellung einer Beschädigung der Seile ist es erforderlich, den Betrieb des Krans zu stoppen.

3.11.15. Ein Kranführer darf in einer Entfernung von weniger als 30 m vom äußersten Draht einer Stromleitung mit einer Spannung über 42 V nur dann einen Kran installieren oder Güter bewegen, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt, die die sicheren Bedingungen für diese Arbeiten festlegt. Die Arbeitserlaubnis muss vom Leiter (Chef, Chefingenieur) des ausführenden Unternehmens oder der ausführenden Organisation oder von einem anderen Manager auf dessen Anweisung unterzeichnet und dem Kranführer vor Beginn der Arbeiten ausgehändigt werden. Dem Kranführer ist es untersagt, eigenmächtig einen Kran für Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen aufzustellen, was im Frachtbrief vermerkt ist. Die Arbeit des Krans in der Nähe von Stromleitungen sollte unter der direkten Aufsicht der Person durchgeführt werden, die für die sichere Durchführung der Arbeiten am Warentransport mit Kränen verantwortlich ist. Diese Person muss dem Kranführer den Standort der Krananlage anzeigen, die Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis vorgesehenen Arbeitsbedingungen sicherstellen und im Wachbuch des Kranführers einen Eintrag über die Arbeitserlaubnis vornehmen. Bei Arbeiten in der Sicherheitszone einer Stromübertragungsleitung oder innerhalb der durch die Regeln zum Schutz von Hochspannungsstromnetzen festgelegten Grenzen der Unterbrechungen kann eine Arbeitserlaubnis nur mit Genehmigung der Organisation erteilt werden, die die Leitung betreibt Stromübertragungsleitung.

3.11.16. Ladungen, die mit einem Kran bewegt werden und über keine besonderen Vorrichtungen (Schlaufen, Ösen, Stifte usw.) verfügen, müssen gemäß den vom Unternehmen entwickelten Methoden zum sicheren Anschlagen (Anbinden) von Gütern angeschlagen (angebunden) werden. Anschauliche Abbildungen dieser Methoden (Anschlagschemata) müssen dem Kranführer ausgehändigt oder an den Einsatzorten ausgehängt werden. Für Lasten, an denen Schlaufen, Zapfen und Ösen zum Heben der Last in verschiedenen Positionen vorhanden sind, sollten auch Anschlagsysteme entwickelt werden. Das Heben von Lasten, für die keine Anschlagsysteme entwickelt wurden, muss in Anwesenheit und unter Anleitung einer Person erfolgen, die für die sichere Durchführung der Arbeiten zum Bewegen von Lasten mit Kränen verantwortlich ist.

3.11.17. Die Durchführung von Arbeiten in explosions- und feuergefährlichem Gelände oder mit giftigen, ätzenden Ladungen sollte der Manager nur nach Erhalt einer besonderen Anweisung der Person durchführen, die für die sichere Durchführung von Arbeiten zum Bewegen von Ladungen mit Kränen verantwortlich ist.

3.11.18. Beim Betrieb eines selbstfahrenden Schwenkkrans muss der Abstand zwischen dem Schwenkteil des Krans in jeder Position und den Abmessungen von Gebäuden, Warenstapeln oder anderen Gegenständen mindestens 1 Meter betragen.

3.12. Beim Heben und Bewegen von Lasten ist dem Kranführer untersagt:

3.12.1. Erlauben Sie Personen, die nicht über ein Schleuderzeugnis verfügen, das Anschlagen, Einhängen und Festbinden von Lasten sowie die Verwendung abnehmbarer Lastgreifvorrichtungen, die keine Stempel oder Schilder mit der Angabe ihrer Nummer, Tragfähigkeit und Prüfdatum haben. In diesen Fällen muss der Kranführer die Arbeit mit dem Kran einstellen und die für die sichere Durchführung der Arbeiten verantwortliche Person über den Güterverkehr mit Kränen benachrichtigen.

3.12.2. Heben oder wenden Sie eine Last, deren Masse die Kapazität des Krans bei einer bestimmten Auslegerreichweite überschreitet. Ist dem Kranführer die Masse der Last nicht bekannt, so muss er diese bei der für die sichere Durchführung der Arbeiten im Güterverkehr mit Kränen verantwortlichen Person einholen.

3.12.3. Senken Sie den Ausleger mit der Last bis zum Abflug ab, bei dem die Tragfähigkeit des Krans geringer ist als die Masse der zu hebenden Last.

3.12.4. Beim Wenden des Auslegers mit Last scharf bremsen.

3.12.5. Zum Ziehen von Ladung über den Boden, Schienen oder Baumstämmen mit einem Kranhaken unter schräger Spannung der Seile sowie zum Bewegen von Eisenbahnwaggons, Plattformen, Trolleys oder Karren mit einem Haken.

3.12.6. Mit einem Haken eine mit Erde bedeckte oder am Boden festgefrorene, mit anderen Lasten eingebettete, mit Bolzen verstärkte oder mit Beton ausgegossene Last abreißen.

3.12.7. Lösen Sie die von der Last eingeklemmten abnehmbaren Lastaufnahmemittel (Schlingen, Ketten, Traversen, Griffe etc.) mit einem Kran.

3.12.8. Heben Sie Stahlbeton und Betonprodukte mit einem Gewicht von mehr als 500 Kilogramm an, die nicht gekennzeichnet und mit dem tatsächlichen Gewicht gekennzeichnet sind.

3.12.9. Hochheben:

  • Stahlbetonprodukte mit beschädigten Scharnieren;
  • Lasten, deren Anschlagen (Anbinden, Anschlagen) nicht den Schemata sicherer Anschlagmethoden entspricht;
  • Waren in einer instabilen Position;
  • Lasten, die an einem Horn eines Hakens mit zwei Hörnern aufgehängt sind;
  • Ladungen in über die Seiten überfüllten Containern.

3.12.10. Verlegen Sie die Last auf Elektrokabeln und Rohrleitungen sowie auf der Kante eines Hangs oder Grabens.

3.12.11. Heben Sie eine Last an, auf der sich Personen befinden, sowie eine Last, die von einer großen Anzahl von Personen nivelliert oder mit Händen gestützt wird.

3.12.12. Übertragen Sie die Kontrolle über den Kran an Personen, die nicht berechtigt sind, den Kran zu bedienen.

3.12.13. Führen Sie das Be- und Entladen von Fahrzeugen durch, während sich der Fahrer oder andere Personen im Fahrerhaus befinden.

3.12.14. Heben Sie Druck- oder Flüssiggasflaschen an, die nicht in speziellen Behältern eingeschlossen sind.

3.13. Der Kranführer ist verpflichtet, bei Störungen gemäß den Absätzen 2.9.1.-2.9.9 die Last abzusenken, den Betrieb des Krans einzustellen und die für die sichere Arbeitsausführung verantwortliche Person über den Güterverkehr mit Kränen zu informieren . dieses Handbuch sowie:

3.13.1. Bei Annäherung an ein Gewitter entsteht starker Wind, dessen Geschwindigkeit die für den Betrieb dieses Krans zulässige und in seinem Reisepass angegebene Geschwindigkeit überschreitet. In diesem Fall muss der Kranführer die Anweisungen des Herstellers befolgen, um zu verhindern, dass der Kran durch den Wind gestohlen wird.

3.13.2. Bei unzureichender Ausleuchtung des Kranarbeitsplatzes, starkem Schneefall oder Nebel sowie in anderen Fällen, in denen der Kranführer die Signale des Anschlagmittels und der bewegten Last nicht eindeutig unterscheiden kann.

3.13.3. Wenn die Lufttemperatur unter dem zulässigen Minus liegt, das im Reisepass des Krans angegeben ist.

3.13.4. Beim Verdrehen der Seile des Lastenkettenzuges.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Lassen Sie die Last nicht hängen, sondern senken Sie sie auf den Boden ab.

4.2. Montieren Sie Ausleger und Haken gemäß den Empfehlungen des Herstellers.

4.3. Abnehmbare Lastaufnahmemittel, Stützenverkleidungen sind an den dafür vorgesehenen Platz einzuklappen.

4.4. Stellen Sie den Kran auf die zum Parken vorgesehene Stelle, verlangsamen Sie ihn.

4.5. Stellen Sie den Motor ab und schalten Sie den Schalter des Elektrokrans in der Kabine aus. Der Schalter vor dem flexiblen Kabel muss ausgeschaltet und verriegelt sein.

4.6. Overall ausziehen, Gesicht ausziehen, Hände mit Seife waschen; wenn möglich duschen. Waschen Sie Ihre Hände nicht mit Benzin, Schmieröl usw.

4.7. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeit aufgetretenen Mängel.

5. Sicherheitsanforderungen im Notfall

5.1. Bei einem Unfall oder einer Situation, die zu einem Unfall führen kann (Herannahen eines Gewitters, starker Wind, Schneefall und Nebel, Eis; bei Temperaturen unter der im Reisepass angegebenen zulässigen Minustemperatur; beim Verdrehen von Seilen Risse in den Metallkonstruktionen von B. eines Krans, Auslegers usw.), müssen Sie die Arbeit sofort einstellen, um den Gefahrenbereich abzusichern und das Betreten des Gefahrenbereichs durch Unbefugte zu verhindern.

5.2. Berichten Sie dem Vorgesetzten, was passiert ist.

5.3. Wenn es Verletzte gibt, leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.3.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand der Genesung ist es notwendig, sofort zu beginnen und dann einen Krankenwagen zu rufen.

5.3.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.3.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus den Ohren oder aus dem Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) bzw Machen Sie eine kalte Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um Schäden am Körper zu vermeiden Rückenmark.

Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.3.4. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blase) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung oder einer 5 %igen Tanninlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen.

5.3.5. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Verschließen Sie die blutende Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung aufhört, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, legen Sie eine weitere Binde aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.4. Tritt am Kran ein Brand auf, ist der Fahrer verpflichtet, sofort mit der Löschung zu beginnen und gleichzeitig mit Hilfe der den Kran bedienenden Besatzungsmitglieder die Feuerwehr anzurufen, bei einem Brand am Elektrokran zunächst abzuschalten der Schalter, der den Kran mit Spannung versorgt.

5.5. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Dekorateur. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Gasregler. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Polsterer für Busse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel.

<< Zurück

Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik:

Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten 02.05.2024

In der modernen Landwirtschaft entwickelt sich der technologische Fortschritt mit dem Ziel, die Effizienz der Pflanzenpflegeprozesse zu steigern. In Italien wurde die innovative Blumenausdünnungsmaschine Florix vorgestellt, die die Erntephase optimieren soll. Dieses Gerät ist mit beweglichen Armen ausgestattet, wodurch es leicht an die Bedürfnisse des Gartens angepasst werden kann. Der Bediener kann die Geschwindigkeit der dünnen Drähte anpassen, indem er sie von der Traktorkabine aus mit einem Joystick steuert. Dieser Ansatz erhöht die Effizienz des Blütenausdünnungsprozesses erheblich und bietet die Möglichkeit einer individuellen Anpassung an die spezifischen Bedingungen des Gartens sowie die Vielfalt und Art der darin angebauten Früchte. Nachdem wir die Florix-Maschine zwei Jahre lang an verschiedenen Obstsorten getestet hatten, waren die Ergebnisse sehr ermutigend. Landwirte wie Filiberto Montanari, der seit mehreren Jahren eine Florix-Maschine verwendet, haben von einer erheblichen Reduzierung des Zeit- und Arbeitsaufwands für das Ausdünnen von Blumen berichtet. ... >>

Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop 02.05.2024

Mikroskope spielen eine wichtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung und ermöglichen es Wissenschaftlern, in für das Auge unsichtbare Strukturen und Prozesse einzutauchen. Allerdings haben verschiedene Mikroskopiemethoden ihre Grenzen, darunter auch die begrenzte Auflösung bei der Nutzung des Infrarotbereichs. Doch die neuesten Errungenschaften japanischer Forscher der Universität Tokio eröffnen neue Perspektiven für die Erforschung der Mikrowelt. Wissenschaftler der Universität Tokio haben ein neues Mikroskop vorgestellt, das die Möglichkeiten der Infrarotmikroskopie revolutionieren wird. Dieses fortschrittliche Instrument ermöglicht es Ihnen, die inneren Strukturen lebender Bakterien mit erstaunlicher Klarheit im Nanometerbereich zu sehen. Typischerweise sind Mikroskope im mittleren Infrarotbereich durch eine geringe Auflösung eingeschränkt, aber die neueste Entwicklung japanischer Forscher überwindet diese Einschränkungen. Laut Wissenschaftlern ermöglicht das entwickelte Mikroskop die Erstellung von Bildern mit einer Auflösung von bis zu 120 Nanometern, was 30-mal höher ist als die Auflösung herkömmlicher Mikroskope. ... >>

Luftfalle für Insekten 01.05.2024

Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Transparenter Adapter für Kameras 25.11.2015

Hersteller von Fotoausrüstung kämpfen mit dem unkontrollierten Lichteinfall in die Kamera und den entsprechenden Folgen in Form von Streulicht, Blendung und Kontrastminderung. Zu diesem Zweck werden alle Oberflächen sorgfältig geschwärzt und die Objektive mit Streulichtblenden geliefert.

Technical Farm geht genau in die entgegengesetzte Richtung und zeigte kürzlich einen Adapter für Sony E-Mount-Kameras.Der Flare Adapter unterscheidet sich von anderen ähnlichen Adaptern, mit denen Sie Objektive anderer Systeme mit Sony E-Kameras verwenden können, dadurch, dass er aus ... durchsichtiger Kunststoff.

Dies soll kreative Effekte ermöglichen, indem zusätzliches Licht in die Kamera gelangt. Der Durchfluss kann durch Abdecken des Adapters mit der Hand oder durch Aufkleben eines lichtdichten Klebebandes eingestellt werden.

Die Entwickler zeigten Adaptermöglichkeiten für PL- und EF-Objektive sowie einen Telekonverter mit EF-Mounts.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Erneuerbare Energien reichen möglicherweise nicht für alle aus

▪ künstliche Nerven

▪ G.Skill Ripjaws 4 DDR4-2800 Speicherkit

▪ Die Fähigkeit zur Fokussierung hilft dabei, langfristige Ziele zu erreichen

▪ Reflektierende Farbe kühlt sonnengewärmte Oberflächen

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Website-Bereich Fernsehen. Artikelauswahl

▪ Artikel So wird Geschichte geschrieben. Populärer Ausdruck

▪ Artikel Warum sind manche Insekten schädlich für den Menschen? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Gab es ein Erdbeben? Wissenschaftliches Kinderlabor

▪ Artikel Verstärker PPI 4240. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

▪ Artikel Superstarke Eier. Fokusgeheimnis

Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel:

Name:


E-Mail optional):


Kommentar:




Kommentare zum Artikel:

Ivan
Die Regeln müssen bekannt sein und befolgt werden, obwohl dies in der Realität nicht einfach ist.


Alle Sprachen dieser Seite

Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen

www.diagramm.com.ua

www.diagramm.com.ua
2000-2024