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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Betonmischerbetreiber. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Um an einem Betonmischer zu arbeiten, müssen Arbeitnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben und Folgendes bestanden haben:

  • ärztliche Voruntersuchung;
  • spezielle Ausbildung und Besitz eines Zertifikats für die Berechtigung zum Bedienen eines Betonmischers;
  • Einführungsbriefing zu Sicherheit, Arbeitshygiene und Brandschutz;
  • Sicherheitsunterweisung direkt am Arbeitsplatz, die auch beim Umsteigen auf einen anderen Betonmischer oder bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften durchgeführt wird.

Die Neuschulung des Betonmischers erfolgt mindestens alle drei Monate.

Der Betonmischerführer des integrierten Teams muss für alle von ihm durchgeführten Arbeiten in sicheren Techniken eingewiesen und geschult werden.

1.4. Der Betonmischerfahrer erhält Overalls und Sicherheitsschuhe:

  • Baumwollanzug oder -overall;
  • Gummistiefel oder Lederstiefel;
  • Kombinierte Handschuhe.

Im Winter dauerhaft im Außenbereich tätig zusätzlich:

  • Baumwolljacke mit isolierendem Futter;
  • Baumwollhose mit isolierendem Futter;
  • Filzschuhe mit Galoschen.

Ein Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Arbeits- und Technikdisziplin dar.

1.5. Der Betonmischerführer ist verpflichtet, die betrieblichen Arbeitsvorschriften und die Weisungen des Meisters (Vorarbeiters) einzuhalten. Es ist verboten, sich im Zustand einer Alkohol-, Drogen- oder Giftvergiftung auf dem Gelände der Organisation oder während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz aufzuhalten. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Der Fahrer muss:

  • Verwenden Sie die ausgegebenen Overalls, Spezialschuhe und andere PSA.
  • Verwenden Sie auf der Baustelle einen Schutzhelm.
  • nur die Arbeiten ausführen, für die er vom Meister (Vorarbeiter) angewiesen und genehmigt wurde;
  • Befolgen Sie keine Anweisungen, wenn diese den Sicherheitsvorschriften widersprechen.
  • die Anwesenheit unbefugter Personen am Arbeitsplatz verhindern;
  • dem Opfer am Arbeitsplatz Erste Hilfe leisten, Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zu beseitigen. Melden Sie alle Verstöße und Verletzungsfälle unverzüglich dem Vorarbeiter (Vorarbeiter).

1.6. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Weisung haftet der Mitarbeiter nach geltendem Recht.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:

  • Machen Sie sich mit den Aufzeichnungen des Fahrers der vorherigen Schicht im Protokoll der Annahme und Lieferung von Schichten vertraut.
  • den Arbeitsplatz inspizieren, unnötige Gegenstände und Materialien entfernen, die Gänge räumen;
  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit aller Komponenten des Mechanismus und überprüfen Sie die Innenfläche der Trommel.
  • Überprüfen Sie die Erdung und Zuverlässigkeit der Schutzvorrichtungen beweglicher Teile.
  • Wird eine Störung festgestellt, benachrichtigen Sie den Vorarbeiter (Vorarbeiter) und rufen Sie den diensthabenden Schlosser an.

2.2. Bevor die Trommel mit Zuschlagstoffen beladen wird, ist es notwendig, einen Probelauf des leeren Mechanismus durchzuführen und dabei Folgendes zu überprüfen:

  • richtige Drehrichtung der Welle mit Messern;
  • Kippen der Trommel und Zurückbringen in ihre ursprüngliche Position;
  • Zuverlässigkeit der Verriegelungsvorrichtung;
  • Dichtheit und Zuverlässigkeit von Schraubverbindungen;
  • Zustand aller Schutzzäune;
  • die Funktionsweise des Mechanismus.

Der Probestart des Mechanismus erfolgt nur mit Hilfe der Steuertasten.

3. Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Arbeiten

3.1. Lassen Sie einen laufenden Betonmischer nicht unbeaufsichtigt.

Wenn im Mechanismus eine Fehlfunktion vorliegt, stoppen Sie sofort den Betonmischer und rufen Sie den diensthabenden Mechaniker zur Fehlerbehebung an.

3.2. Dem Betonmischerfahrer ist untersagt:

  • verschiedene Arten von Reparaturen und Wartungsarbeiten am Mechanismus unterwegs durchführen;
  • Schutzbarrieren entfernen;
  • den Arbeitsplatz verlassen, bis der Betonmischer vollständig zum Stillstand gekommen ist;
  • Um einen Stromschlag zu vermeiden, ist es verboten, an elektrischen Geräten mit blanken Drähten und offenen spannungsführenden Teilen zu arbeiten.

3.3. Als tragbare Lampen sollten werkseitig speziell für diesen Zweck hergestellte Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden.

3.4. In allen Fällen von Drahtbruch, Fehlfunktion der Erdungseinrichtungen und anderen Schäden an elektrischen Geräten ist sofort der Meister (Vorarbeiter) oder Elektriker zu benachrichtigen.

3.5. Ein unter Spannung stehender Mitarbeiter muss durch Abschalten der Elektroinstallation oder der Elektroleitungen unverzüglich von der Stromeinwirkung befreit werden. Wenn es nicht möglich ist, die Elektroinstallation oder die elektrischen Leitungen schnell auszuschalten, muss das Opfer mit einer Hand und einem isolierten Gummihandschuh (trockene Kleidung, Mütze, Stoffstück usw.) von stromführenden Teilen weggezogen werden. In diesem Fall sollte die helfende Person nur die Kleidung oder Schuhe des Opfers anziehen.

3.6. Vor dem Eintreffen des Arztes dem Opfer Erste Hilfe leisten.

3.7. Es ist verboten, Zugänge und Durchgänge zu Feuerlöschgeräten, Feuerlöschern und Hydranten zu versperren.

3.8. Der Bediener des Betonmischers muss den Arbeitsplatz in Ordnung und sauber halten und darf ihn nicht mit Materialien und Strukturen überladen.

3.9. Der Arbeitsplatz muss von oben durch ein Visier oder einen Bodenbelag geschützt sein und über einen Alarm (Ton oder Licht) verfügen.

3.10. Der Bediener des Betonmischers muss die folgenden individuellen Sicherheitsvorrichtungen verwenden, die nur nach besonderer Einweisung verwendet werden dürfen:

  • Atemschutzgerät ShB-1 "Blütenblatt";
  • Brille "Monoblock-2";
  • dielektrische und Gummihandschuhe;
  • Gummistiefel.

3.11. Schüttgüter sollten auf geebneten und verdichteten Flächen mit einer Durchfahrtsbreite von mindestens 1 m abgelegt werden.

3.12. Zementsäcke sollten in drei oder vier Leisten (pyramidenförmig) gestapelt werden, ohne die Reihen zu blockieren.

3.13. Es ist verboten, Schüttguthaufen durch Graben mit nach links gerichtetem Visier zu selektieren.

3.14. Lagern Sie Branntkalk und Flusen in Truhen oder geschlossenen Lagern.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei Unfällen und Unfällen sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Opfern Erste Hilfe zu leisten und den Vorarbeiter (Brigadier) zu verständigen sowie für die Sicherheit der Situation bis zum Eintreffen der Untersuchungskommission zu sorgen, sofern hiervon keine Gefahr ausgeht für das Leben und die Gesundheit der Menschen.

4.2. Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg bei der Versorgung der Opfer mit der ersten vormedizinischen Behandlung sind Ruhe, Einfallsreichtum, Handlungsgeschwindigkeit, Wissen und Fähigkeiten der helfenden Person.

4.3. Der Fahrer muss die wichtigsten Anzeichen einer Verletzung der lebenswichtigen Funktionen des menschlichen Körpers kennen; allgemeine Grundsätze der Ersten Hilfe und ihrer Techniken in Bezug auf die Art der Verletzung, die das Opfer erlitten hat; die wichtigsten Methoden zum Transport und zur Evakuierung von Opfern.

4.4. Notfälle und Unfälle beim Betrieb eines Betonmischers können aus organisatorischen, technischen und anderen Gründen auftreten, insbesondere:

  • in einem Rauschzustand am Arbeitsplatz sein;
  • Zulassung zur Arbeit von Personen, die nicht ausgebildet oder zertifiziert sind und nicht in Arbeitssicherheit unterwiesen wurden;
  • Nichtbenutzung von persönlicher Schutzausrüstung;
  • unbefriedigender Zustand des Arbeitsplatzes;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes usw.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Reinigen und spülen Sie die Trommel mit Wasser von den Resten der Lösung.

5.2. Trennen Sie den Betonmischer vom Stromnetz und verriegeln Sie den Startschalter.

5.3. Wischen und schmieren Sie die reibenden Teile der Mechanismen.

5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie Bauschutt und Fremdkörper.

5.5. Overalls und Spezialschuhe von Staub und Verschmutzung befreien.

5.6. Melden Sie alle Bemerkungen und Störungen während der Arbeit dem Meister (Vorarbeiter).

5.7. Hygieneverfahren durchführen.

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