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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer einer selbstfahrenden Bohr- und Kranmaschine. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Einführung Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie branchenübergreifende Arbeitsschutzvorschriften für den Betrieb von Industriefahrzeugen (Bodenspurlose Radfahrzeuge, „ der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation“ – eine Sammlung von Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2000, 318, Art. 1985 und ist für den Fahrer einer selbstfahrenden Bohr- und Kranmaschine bestimmt bei der Durchführung von Arbeiten an deren Verwaltung und Instandhaltung entsprechend dem Beruf und der Qualifikation (im Folgenden Fahrer genannt). Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Lastkraftwagens besitzen und über die beruflichen Fähigkeiten als Kraftfahrer verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes bestehen:
2. Fahrer sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:
3. Zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen und Verschmutzung sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen. Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen. 4. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:
6. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder übergeordneten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer: a) über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des Basisfahrzeugs, einen technischen Passcoupon für ein Auto, ein Reise-(Routen-)Blatt, eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen über sichere Arbeitsmethoden verfügen und sich vor der Fahrt einer ärztlichen Untersuchung unterziehen; b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen; c) vom unmittelbaren Vorgesetzten einen Arbeitsauftrag für die Ausführung der Arbeiten und den Bewegungsweg erhalten. 8. Nach Erhalt des Arbeitsauftrags vom unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeit muss der Fahrer: a) Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens, Feuerlöschern und eines Werkzeugsatzes; b) Um einen sicheren und unterbrechungsfreien Betrieb auf der Strecke zu gewährleisten, überprüfen Sie den technischen Zustand der Maschine und achten Sie dabei auf die Funktionsfähigkeit von Reifen, Bremsen, Lenkung, Befestigungsschrauben der Kardanwelle, Funktionsfähigkeit der Verkabelung, Scheinwerfer, Bremslicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Ton Signal, Instrumentierung, Rückspiegel; c) Führen Sie die tägliche Wartung durch und füllen Sie die Maschine mit Kraftstoff, Öl, Wasser, Frostschutzmittel (in der kalten Jahreszeit) und Bremsflüssigkeit auf. Überprüfen Sie den Elektrolytstand in der Batterie. d) Nachdem Sie die Maschine mit Kraftstoff und Öl betankt haben, wischen Sie alle mit Ölprodukten verschmutzten Teile der Maschine trocken. Beim Tanken verschüttete Kraft- und Schmierstoffe sollten mit Lappen, Sägemehl oder Sand entfernt werden; e) die Funktionsfähigkeit des Motors im Leerlauf und seine Wartungsfreundlichkeit sowie Beleuchtung, Instrumentierung und Lenkung prüfen; f) Stellen Sie das Auto der Person vor, die für die Freigabe technisch einwandfreier Autos aus der Werkstatt verantwortlich ist (Mechaniker), und lassen Sie sich im Frachtbrief einen Vermerk über die technische Gebrauchstauglichkeit des Autos geben. 9. Der Fahrer darf bei folgenden Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften nicht an die Strecke fahren: a) Störungen von Mechanismen und Systemen, bei denen der Betrieb des Basisfahrzeugs verboten ist; b) das Vorhandensein von Rissen und Verformungen in den Metallstrukturen des Mastes; c) Fehlfunktionen von Manometern im hydraulischen Antriebssystem. Manometer müssen geprüft und versiegelt sein; d) nicht rechtzeitige Durchführung der nächsten Prüfungen (technische Prüfung) der Maschine. Die festgestellten Verstöße müssen selbst behoben werden, und wenn dies nicht möglich ist, ist der Fahrer verpflichtet, sie dem unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeit und der Person zu melden, die für die Instandhaltung der Maschine in gutem Zustand verantwortlich ist. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 10. Bei der Ankunft an der im Frachtbrief angegebenen Einrichtung muss der Fahrer: a) zum Leiter des Werks kommen, dem es zur Verfügung steht, einen Frachtbrief und eine Bescheinigung über die Überprüfung der Kenntnisse sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Produktionsauftrag entgegennehmen und sich am Arbeitsplatz einer Einweisung in die Besonderheiten der Arbeit unterziehen durchgeführt; b) den Arbeitsablauf und die notwendigen Maßnahmen klären, um die Sicherheit unterirdischer Bauwerke und Kommunikationen zu gewährleisten; c) Überprüfen Sie den Bewegungsweg der Maschine und informieren Sie sich beim Arbeitsleiter über die tatsächlichen Standorte unterirdischer Bauwerke und Kommunikationsmittel, die mit Fahnen oder Masten gekennzeichnet werden sollten. 11. Vor Beginn des Manövrierens muss der Fahrer sicherstellen, dass sich keine Personen in einem Abstand von mindestens 5 m vom Erfassungsbereich der Maschine und ihrer Arbeitsorgane aufhalten. 12. Vor dem Aufstellen der Maschine am Arbeitsplatz muss der Fahrer prüfen, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Boden auf der Fahrbahn der Maschine muss geplant und verdichtet werden, unter den Auslegern sind Inventarauskleidungen anzubringen; b) Die Fläche der Maschine muss zum Manövrieren ausreichend sein. c) die Neigung des Geländes sollte die gemäß dem Pass der Maschine zulässige nicht überschreiten; d) Bei der Installation der Maschine über der vorhandenen Kommunikation müssen zunächst Straßenplatten aus Stahlbeton verlegt werden. 13. Arbeiten in der Sicherheitszone von unterirdischen Versorgungsleitungen sollten unter der direkten Aufsicht des Arbeitsleiters und in der Sicherheitszone einer Gasleitung oder von Kabeln unter elektrischer Spannung zusätzlich unter der Aufsicht eines Arbeiters des Gas- oder Elektrizitätsversorgungsunternehmens erfolgen. jeweils. 14. Arbeiten im Sicherheitsbereich einer Freileitung sind nur bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis und unter Aufsicht des Arbeitsleiters und des Vertreters des Eigentümers der Freileitung gestattet. 15. Es ist erlaubt, in Bereichen mit pathogener Kontamination des Bodens (Deponien, Tiergräber, Friedhöfe) zu arbeiten, wenn eine Genehmigung der staatlichen Gesundheitsaufsichtsbehörde vorliegt, die der Fahrer bei Erhalt eines Arbeitsauftrags beim Arbeitsleiter einholen kann Genehmigung für Arbeiten mit erhöhter Gefahr. 16. Wenn ein Umzug an einen anderen Ort erforderlich ist, sollte der Fahrer den Arbeitskörper anheben und den Mast in die Transportposition absenken. 17. Beim Umsetzen der Maschine im Schlepptau muss sich der Fahrer in der Kabine der Maschine aufhalten und gleichzeitig die Anforderungen der Verkehrsregeln einhalten. 18. Bei der Installation von Masten für verschiedene Zwecke in Bohrgruben, einschließlich Freileitungen, Telefon- und Telegrafenkommunikationsleitungen, Verkehrsschildern und anderen, unter Verwendung einer Bohrkranmaschine ist es dem Fahrer untersagt: a) Stangen hochziehen, die sich in einer Entfernung von mehr als 3 m von der Mitte der Grube befinden; b) Hubstangen mit nicht eingestellter Sicherheitskupplung, die laut Pass auf die Tragfähigkeit der Maschine eingestellt und versiegelt sein müssen; c) sich mit erhobener Stange auch auf kleine Distanzen fortbewegen; d) Masten ohne Hilfe einer Hilfsorganisation aufstellen; e) den Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich ermöglichen, der beim Bewegen von Masten entsteht. 19. Während der Wartung muss der Fahrer den Motor abstellen und den Druck im Hydrauliksystem entlasten, sofern dies gemäß den Anweisungen des Herstellers zum Betrieb dieser Maschine zulässig ist. 20. Beim Betanken der Maschine ist es dem feuergefährlichen Fahrer und anderen Personen, die sich in der Nähe der Maschine aufhalten, verboten, zu rauchen und offenes Feuer zu benutzen. 21. Während des Betriebes ist dem Fahrer untersagt: a) die Steuerhebel der Bohr- und Krananlage bei laufendem Motor belassen; b) die Motordrehzahl sowie den Druck im Hydrauliksystem stark ändern; c) Entfernen Sie die Schutzabdeckung an der Kupplung oder Windentrommel; d) Schalten Sie die Bohrmaschine ein, wenn der Bolzen ihrer Befestigung gelöst ist oder wenn die Messer nicht vollständig an der Bohrmaschine befestigt sind. e) schalten Sie die Winde ein, während Sie den Boden bohren; f) Lösen Sie die Maschine beim Bohren des Bodens oder beim Installieren von Stützen; g) die Maschine betreiben, wenn die Sicherheitskupplung der Winde nicht auf die im Pass angegebene Tragfähigkeit eingestellt ist; h) die Maschine warten, einschließlich Reinigen oder Schmieren ihrer Einzelteile; i) die Kontrolle über die Maschine an unbefugte Personen übertragen; j) unbefugte Personen in der Kabine des Fahrzeugs befördern; k) Arbeitern, die nicht als Schleuderer zertifiziert sind, gestatten, die Stangen zu schleudern. 22. Beim Verlassen der Kabine muss der Fahrer den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und die Maschine mit einer Feststellbremse abbremsen. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 23. Werden beim Bohren des Bodens Stromkabel, Rohrleitungen, explosive oder unbekannte Gegenstände gefunden, ist der Betrieb der Maschine sofort einzustellen, bis die Genehmigung für weitere Arbeiten von den zuständigen Aufsichtsbehörden vorliegt. 24. Sollten während des Betriebs Störungen an der Maschine auftreten, ist der Fahrer verpflichtet, die Arbeiten einzustellen und diese zu beseitigen. Können Störungen nicht selbst behoben werden, ist der Fahrer verpflichtet, diese dem Arbeitsleiter und dem Verantwortlichen für die Instandhaltung der Maschine zu melden. 25. Im Falle eines Kraftstoff- oder Kabelbrandes ist der Fahrer verpflichtet, den Brand unverzüglich mit einem Feuerlöscher oder anderen improvisierten Mitteln zu löschen: Filzmatte, Plane, Sand oder Erde. Es ist verboten, brennenden Brennstoff mit Wasser zu füllen. Ist es nicht möglich, den Brand selbst zu löschen, muss der Fahrer die Feuerwehr rufen, um Ordnung zu schaffen und den Arbeitsleiter zu benachrichtigen. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 26. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer: a) das Auto zum Parkplatz fahren, wo es außerhalb der Arbeitszeit stehen sollte; b) den Motor abstellen; c) die Kabine verriegeln; d) Informieren Sie den Arbeitsleiter und die Person, die für die Instandhaltung der Maschine verantwortlich ist, über alle Störungen, die während der Arbeit aufgetreten sind. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Wartung der Installation von Finishing-Spritzen (UFN). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Space-Line-Setzmaschinen (Automaten). Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. 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