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Anleitung zum Arbeitsschutz für den Fahrer mobiler Lackierstationen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Arbeitnehmer, die nicht jünger als 18 Jahre sind und über eine entsprechende Ausbildung verfügen, über die Elektrosicherheitsgruppe II verfügen und über die beruflichen Fähigkeiten für diesen Beruf verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes absolvieren:
2. Fahrer sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:
3. Zum Schutz vor allgemeiner Industrieverschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Gummistiefel, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen. Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen. 4. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:
6. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer: a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Auftrag entgegennehmen und sich am Arbeitsplatz über die Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten unterweisen lassen; b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen. 8. Nach Erhalt des Auftrags muss der Fahrer: a) den Arbeitsplatz und die Zugänge zu ihm auf Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüfen und unnötige Materialien und Gegenstände entfernen; b) sich mit den Einträgen im Protokoll der Schichtannahme und -abgabe vertraut machen; c) Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Erdung der elektrischen Ausrüstung der Station (die Erdungsschleife muss mit dem Rahmen der Lackierstation verbunden sein) und die Sicherheit der Versorgungskabel; d) Stellen Sie sicher, dass die Mechanismen der Lackierstation, des Inventars, der Schläuche, der Werkzeuge und der elektrischen Leitungen in gutem Zustand sind. Überprüfen Sie den Betrieb im Leerlauf und bei Zwangsbelüftung, indem Sie sie kurzzeitig einschalten. e) falls es notwendig ist, die Station an einem neuen Standort zu installieren, gemeinsam mit dem Arbeitsleiter den Standort der Station festlegen; f) Installieren Sie die Station auf einem ebenen Gelände außerhalb der Gefahrenzonen von im Bau befindlichen Gebäuden, transportierten Gütern, Arbeitsmaschinen und -mechanismen, Gruben und Gräben. Der Körper der Station sollte nach der Installation an einem neuen Ort mit Auslegern oder Unterlegkeilen (Schuhen) in einer stabilen Position befestigt werden, um eine spontane Verschiebung auszuschließen. g) Rufen Sie nach der Installation der Station an einem neuen Standort den diensthabenden Elektriker an, um die Station an das Stromnetz und die Schutzerdung sowie eine Alarmeinrichtung am Arbeitsplatz des Maler-Bedieners anzuschließen. 9. Der Betrieb der Lackierstation ist bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen nicht gestattet: a) Störungen, die in der Anleitung des Herstellers zum Betrieb der Lackierstation aufgeführt sind und deren Einsatz nicht zulässig ist; b) nicht rechtzeitige Durchführung regelmäßiger Prüfungen (technische Inspektion) der Lackierstation; c) unzureichende Beleuchtung und Unordnung am Arbeitsplatz; d) Fehlfunktionen von Manometern im pneumatischen System; e) das Fehlen oder die Fehlfunktion der Schutzerdung oder Signalisierung am Arbeitsplatz des Maler-Bedieners. Die festgestellten Störungen und Verstöße müssen selbst behoben werden. Ist dies nicht möglich, ist der Fahrer verpflichtet, diese dem Arbeitsleiter oder der für die Instandhaltung der Station verantwortlichen Person zu melden. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 10. Während der Arbeit der Lackierstation muss der Fahrer: a) die gleichmäßige Beladung der Mischvorrichtung mit Materialien und die richtige Dosierung der Komponenten bei der Herstellung von Spachtelmassen und Farben überwachen; b) die Funktionsfähigkeit aller Mechanismen der Lackierstation, das Vorhandensein von Schmiermittel auf den Reibflächen der Mechanismen, den Zustand der Lager und Elektromotoren kontrollieren; c) einen Druck im System der Lackierstation zu verhindern, dessen Wert die Passdaten des Kompressors übersteigt; d) Schalten Sie die Antriebe der Mechanismen aus, wenn Störungen in ihrem Betrieb festgestellt werden, bis diese Störungen behoben sind. 11. Während der Arbeit der Lackierstation ist es dem Fahrer untersagt: a) die Station unbeaufsichtigt verlassen; b) die Schutzvorrichtungen beweglicher Teile entfernen; c) Arbeiten mit einem defekten oder ungeprüften Manometer sowie wenn das Manometer einen höheren als den zulässigen Druck anzeigt (im Stationspass angegeben); d) offenes Feuer und selbstgebaute Elektroheizungen verwenden; e) Sammeln Sie leere Behälter (Gläser, Flaschen) unter Farben, Lacken und Lösungsmitteln. 12. Das Luftsammelventil des Kompressors muss auf einen Druck eingestellt werden, der den Betriebsdruck um nicht mehr als 10 % übersteigt. Manometer und Sicherheitsventile müssen versiegelt sein. 13. Um Schläuche an Armaturen und Nippeln zu befestigen, müssen Inventarklemmen verwendet werden. Es ist verboten, die Ärmel mit Drehungen zu schließen. Vor dem Anschließen sollten die Schläuche gespült und auf einen Druck geprüft werden, der das 1,5-fache des Arbeitsdrucks übersteigt. 14. Eine Inspektion oder Wartung der Lackierstation während des Betriebs ist nur zulässig, wenn die Antriebe ihrer Mechanismen ausgeschaltet sind und der Druck im Luftkanalsystem und im Luftkollektor des Kompressors auf Atmosphärendruck reduziert ist. 15. Nach der Störungsbeseitigung ist im Schichtübernahme- und Übergabeprotokoll eine Aufzeichnung der vorhandenen Störungen und deren Vollständigkeit vorzunehmen. 16. Die Wiederaufnahme der Arbeit der Lackierstation ist zulässig, nachdem der Fahrer ein Warnsignal gibt und ein Rückmeldungssignal vom Lackierer-Bediener erhält. 17. Importierte Farbzusammensetzungen und Polymermaterialien sollten nur verwendet werden, wenn eine hygienische und epidemiologische Schlussfolgerung zu ihrer Verwendung gemäß den Anforderungen der Hygienevorschriften und -anweisungen vorliegt. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 18. Bei Störungen in der Lackierstation ist deren Arbeit einzustellen. Gelingt es nicht, die Störungen selbst zu beheben, ist der Fahrer verpflichtet, den Vorfall dem Arbeitsleiter und dem Verantwortlichen für die Instandhaltung der Lackierstation zu melden. 19. Im Falle einer Entzündung von Farbzusammensetzungen oder anderen Materialien ist der Fahrer verpflichtet, sofort mit dem Löschen der Brände mit einem stationären Feuerlöscher und anderen improvisierten Mitteln zu beginnen. Ist dies aus eigener Kraft nicht möglich, müssen Sie die Feuerwehr rufen und den Vorarbeiter und Arbeitsleiter informieren. 20. Bei einem starken Druckabfall im Außennetz oder einer Meldung über einen Schlauchbruch muss der Fahrer die Luftzufuhr sofort abschalten. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 21. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer: a) Trennen Sie die Lackierstation vom Stromnetz und verriegeln Sie den Startschalter mit einem Schloss; b) Reinigen Sie die beweglichen Teile der Mechanismen und Einheiten der Station nach ihrem vollständigen Stillstand; c) die Werkzeuge und Zubehörteile an den für ihre Aufbewahrung vorgesehenen Orten ablegen, das Bahnhofsgelände in Ordnung bringen; d) Informieren Sie den Arbeitsleiter und die Person, die für die Instandhaltung der Station in gutem Zustand verantwortlich ist, über alle während der Arbeit aufgetretenen Probleme. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Spediteur. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Thermist (Arbeiten an elektrothermischen Induktionsanlagen). Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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