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Anleitung zum Arbeitsschutz für Elektroschweißer in Mineralölversorgungsunternehmen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung enthält grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Elektroschweißer in Ölproduktversorgungsunternehmen.

1.2. Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten, außer Anforderungen. in dieser Anleitung dargelegt; Der Elektroschweißer muss die Anforderungen der „Anleitung für allgemeine Sicherheitsregeln für Heißarbeiten bei Mineralölerzeugnis-Versorgungsunternehmen“ einhalten.

1.3. Elektroschweißarbeiten dürfen von Personen durchgeführt werden, die über einen Befähigungsnachweis verfügen und nach Schulung und Prüfung ihrer Kenntnisse einen speziellen Brandschutzschein für den Befähigungsnachweis erhalten haben.

Darüber hinaus muss sich der Elektroschweißer einer ersten und regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen (mindestens alle 2 Jahre und beim Schweißen in schlecht belüfteten geschlossenen und halbgeschlossenen Räumen mindestens einmal im Jahr) und über eine elektrische Sicherheitsgruppe von at verfügen zumindest II.

1.4. Orte für Schweißarbeiten werden in stationäre und temporäre Orte unterteilt. Orte für stationäre Schweißarbeiten werden im Auftrag des Unternehmens festgelegt.

Die Durchführung vorübergehender Schweißarbeiten in Produktionsräumen und auf dem Betriebsgelände ist nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung in der vorgeschriebenen Weise gestattet.

1.5. Stationäre Schweißplätze müssen sich in feuersicheren Räumen mit einer Fläche von jeweils mindestens 3 m2 befinden.

1.6. Temporäre Schweißstationen müssen mit tragbaren Zäunen (Abschirmungen oder Schirmen) eingezäunt sein, die stabil und leicht sein müssen und aus Stahlblech, Sperrholz, entsprechend behandeltem Sperrholz, Asbestplatten oder im Extremfall aus Planen bestehen müssen. Die Höhe der Trennwand aus feuerfestem Material muss mindestens 2,5 m betragen und der Abstand zwischen Trennwand und Boden darf nicht mehr als 5 cm betragen.

1.7. Bei Schweißarbeiten im Freien müssen über Anlagen und Schweißplätzen Überdachungen aus feuerfesten Materialien errichtet werden.

Bei fehlenden Unterständen müssen die Schweißarbeiten bei Niederschlägen eingestellt werden.

1.8. Bevor Sie mit den Schweißarbeiten auf dem Gelände von Tanklagern beginnen, sollten Sie die Dichtheit der Abdeckungen der Abwasserbrunnen, das Vorhandensein einer Sandschicht auf diesen Abdeckungen, die Dichtheit der Flanschverbindungen usw. überprüfen. und den Arbeitsplatz im Umkreis von 15 m von brennbaren Materialien befreien.

1.9. Befinden sich in der Nähe der Schweißstellen brennbare Bauwerke, müssen diese durch Metall- oder Asbestschirme zuverlässig vor Feuer geschützt werden.

1.10. Bei Schweißarbeiten im Inneren von Tanks wird eine Genehmigung für Heißarbeiten und eine Arbeitserlaubnis für gasgefährdende Arbeiten erteilt.

1.11. Schweißarbeiten an Tanks, an Prozessleitungen und anderen Anlagen von Öldepots und Tankstellen dürfen erst durchgeführt werden, nachdem diese vom Produkt befreit, Stopfen angebracht und mit Dampf oder Inertgas gespült und Luftproben analysiert wurden.

Darüber hinaus ist der Verantwortliche für Heißarbeiten verpflichtet, die Luftanalyse auf das Fehlen explosionsfähiger Konzentrationen von Dämpfen (Gasen) zu überwachen. Die Entnahme und Analyse der Luftproben erfolgt durch ein chemisches Labor, die Ergebnisse werden im „Zertifikat über die Luftanalyse im Tank“ in der vorgeschriebenen Form dokumentiert, das dem Arbeitsverantwortlichen gegen Unterschrift ausgehändigt wird.

1.12. Das Schweißgerät muss über einen separaten Schalter mit Sicherung an die Stromversorgung angeschlossen werden.

Der Lichtbogen darf nur von Schweißtransformatoren, Generatoren oder Gleichrichtern gespeist werden.

Der Abstand zwischen Schweißgerät und Wand muss mindestens 0,5 m betragen und die Länge der Leitungen zwischen Netzteil und Gerät darf 10 m nicht überschreiten.

1.13. Wenn an der Elektroschweißstelle nicht genügend natürliche Beleuchtung vorhanden ist, darf eine tragbare elektrische Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V verwendet werden.

1.14. Geschlossene Räume von Tanks, Kesseln und Metallbehältern sollten bei Schweißarbeiten durch außerhalb des zu schweißenden Objekts installierte Lampen oder durch tragbare explosionsgeschützte Handlampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V beleuchtet werden

Der Transformator für tragbare Lampen muss außerhalb des zu schweißenden Objekts installiert werden, seine Sekundärwicklung muss geerdet sein.

Verwenden Sie keinen Autotransformator, um die Spannung herunterzutransformieren.

1.15. Der Ort, an dem Schweißarbeiten durchgeführt werden, muss mit Feuerlöschmitteln ausgestattet sein. Wenn in unmittelbarer Nähe der Ventilschweißstelle eine interne Löschwasserversorgung vorhanden ist, müssen Schläuche mit Muffen an die Ventile angeschlossen werden. Alle mit Schweißarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, primäre Feuerlöschmittel zu verwenden und diese je nach Art des brennenden Stoffes und der Feuerlöschsubstanz bestimmungsgemäß zu verwenden.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Tragen Sie die von den Normen geforderte Arbeitskleidung und Spezialschuhe (Leinenanzug, Lederstiefel mit Blindverschluss, Segeltuch-Fäustlinge usw., je nach Standort und Art der durchgeführten Arbeiten). Der Anzug muss zugeknöpft sein, die Hose muss offen sein und über der Hose muss eine Jacke ohne Taschen getragen werden.

Overalls und Handschuhe müssen trocken sein und dürfen keine Spuren von Verunreinigungen durch Öl, Kerosin, Benzin und andere brennbare Substanzen aufweisen.

2.2. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung (Schilde, Galoschen, Handschuhe, Atemschutzmasken usw.).

2.3. Beim Schweißen im Inneren von Metallkonstruktionen, Kesseln, Tanks sowie Außenanlagen (nach Regen und Schneefall) muss der Schweißer neben der ihm zugewiesenen Spezialkleidung zusätzlich dielektrische Handschuhe, Galoschen und eine Matte tragen. Bei Arbeiten in geschlossenen Behältern ist das Tragen von Schutzhelmen (Polyethylen, Textolith oder Vinylkunststoff) erforderlich.

2.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Isolierung des Stromhalters und seiner Drähte. Der Elektrohalter muss eine zuverlässige Klemmung und einen schnellen Elektrodenwechsel ermöglichen, ohne stromführende Teile zu berühren, eine zuverlässige Verbindung zum Schweißdraht haben und mit einem Visier ausgestattet sein, das die Hand des Schweißers vor Metallspritzern und Lichtbogeneinwirkung schützt.

2.5. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von elektrischen Schweißgeräten und elektrischen Messgeräten, die Isolierung der elektrischen Leitungen, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Erdung des zu schweißenden Produkts, elektrischer Maschinen und Transformatoren.

Verwenden Sie nicht den geerdeten Rahmen eines Geräts, um ein anderes zu erden. Die Erdungskabel für jedes Gerät müssen direkt an eine gemeinsame Erde angeschlossen werden.

2.6. Das Schweißen muss mit zwei Drähten erfolgen. Als Rückerdungsdraht sind Stahlstangen mit beliebigem Profil, aber ausreichendem Querschnitt zulässig. Es ist verboten, technische Geräte, Metallbeschläge, Wasserversorgungs-, Heizungs- oder Abwasserrohre, Elektroinstallationskonstruktionen und Erdungs- oder Erdungsnetze als Rückleitung zu verwenden.

Um die Elektrode beim manuellen Lichtbogenschweißen mit Strom zu versorgen, wird ein Kabel mit entsprechendem Querschnitt verwendet. Bei Schweißströmen über 600 A muss das Kabel unter Umgehung des Elektrodenhaltergriffs angeschlossen werden.

Der Anschluss von Kabeln sowie deren Verbindung mit dem Elektrodenhalter und dem zu schweißenden Objekt muss durch Schweißen oder mechanisch erfolgen. Anschlüsse müssen isoliert sein.

2.7. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Elektroschweißgeräts. Arbeiten in besonders gefährdeten Räumen und Tanks können durchgeführt werden, wenn das Gerät über eine elektrische Verriegelung verfügt, die beim Elektrodenwechsel für eine automatische Abschaltung des Schweißstromkreises sorgt oder im Leerlauf die Spannung auf einen sicheren Wert begrenzt. Vor Schweißbeginn muss die Funktion der elektrischen Verriegelungseinrichtung überprüft werden.

2.8. Sollten Sie Probleme beim Betrieb des Elektroschweißgerätes oder am Arbeitsplatz feststellen, sollten Sie Ihren direkten Vorgesetzten informieren und nicht ohne dessen Erlaubnis mit der Arbeit beginnen.

Es ist nicht gestattet, elektrische Schweißgeräte selbst an das Netz anzuschließen, zu trennen oder zu reparieren. Diese Arbeiten müssen von ausgebildeten Elektrofachkräften oder Elektroschweißern mit der elektrischen Sicherheitsgruppe mindestens III durchgeführt werden.

2.9. Stromführende Leitungen müssen vor Beschädigungen geschützt werden. Das Verdrehen von Schweißdrähten ist nicht gestattet.

Beim Verlegen von Leitungen durch Türen, Luken und andere Öffnungen müssen diese durch Metall- oder Holzkästen oder -rohre vor mechanischer Beschädigung geschützt werden.

2.10. Jeder Elektroschweißer sollte über eine leichte Box aus Sperrholz oder einem anderen nicht leitenden Material zum Aufbewahren und Tragen von Werkzeugen und Elektroden verfügen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Bei Schweißarbeiten ist es notwendig, Ihr Gesicht mit einer Maske oder einem Schutzschild mit darin eingesetzten Lichtfiltern zu bedecken, um Ihre Augen und Ihr Gesicht vor den Strahlen eines Lichtbogens sowie Spritzern geschmolzenen Metalls zu schützen.

Lichtfilter müssen entsprechend der Höhe des Schweißstroms ausgewählt werden. Es ist verboten, durch Außenlackierung hergestellte Lichtfilter zu verwenden.

3.2. Um die Filter vor Spritzern geschmolzenen Metalls und Verunreinigungen zu schützen, sollte klares Glas (z. B. Fensterglas) davor eingesetzt werden.

3.3. Wenn aufgrund des Durchbrennens durch Metallspritzer Risse oder Löcher an Masken oder Schilden auftreten, sollten diese durch brauchbare ersetzt werden.

3.4. Sie können das Schweißgerät erst einschalten, wenn Sie sich vergewissert haben, dass es in gutem Zustand ist.

3.5. Bei der Arbeit ist darauf zu achten, dass Hände, Schuhe und Kleidung stets trocken sind.

3.6. Das Elektroschweißgerät muss in folgenden Fällen vom Stromnetz getrennt werden: beim Elektrodenwechsel oder beim Versetzen der Elektroden; während eines Stromausfalls; beim Verlassen des Arbeitsplatzes; beim Reinigen von Schweißgeräten oder beim Umzug an einen neuen Arbeitsplatz.

3.7. In Arbeitspausen sollte der Elektrohalter auf einem speziellen Ständer oder Stativ platziert werden.

3.8. Bei der Arbeit ist darauf zu achten, dass die Drähte von Elektroschweißgeräten nicht Acetylen-, Sauerstoffschläuche und Rohrleitungen kreuzen. Bei Parallelverlegung sollten sie nicht näher als 2 Meter von den Acetylen- und Sauerstoffschläuchen entfernt sein.

3.9. Das Schweißen sollte bei offenen Mannlöchern und Luken durchgeführt werden. sowie mit aktiver mobiler Beatmung.

Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss zusätzlich zur örtlichen Belüftung eine Luftzufuhr direkt unter dem Schweißerschutzschild gewährleistet sein.

3.10. Es muss sichergestellt werden, dass die Absaugung ordnungsgemäß funktioniert, um schädliche Gase zu entfernen. Die Erstellung von Entwürfen zu diesem Zweck ist untersagt.

Wenn im Inneren des Behälters keine lokale Belüftung vorhanden ist, müssen schlauchisolierende Gasmasken verwendet werden.

3.11 Schweißarbeiten innerhalb von Behältern (in Tanks, Kesseln, Zisternen usw.) sollten in Anwesenheit von zwei speziell eingewiesenen Beobachtern außerhalb des Behälters durchgeführt werden, die bei Bedarf Hilfe leisten können. Darüber hinaus muss einer von ihnen über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens II verfügen.

Ein Elektroschweißer, der in einem Tank arbeitet, muss mit einem Sicherheitsgurt und einem Seil ausgestattet sein, dessen Ende von einem der Beobachter gehalten werden muss.

3.12. Das gleichzeitige Arbeiten von Elektroschweißern und Gasschweißern innerhalb geschlossener Bauwerke ist verboten.

3.13. Bei Arbeiten in der Höhe ist es verboten, Elektroschweißarbeiten von Leitern und Trittleitern aus durchzuführen.

Das gleichzeitige Arbeiten von Elektroschweißern an derselben Vertikalen ist verboten.

Während des Betriebs sind Funken geschmolzenen Metalls und Spritzer von Elektrodenschlacke auf brennbare Strukturen und Materialien nicht zulässig. Um Asche aufzubewahren, benötigen Sie eine spezielle Metallbox.

3.14. Beim Schneiden von Perlen und Abisolieren von Nähten sollten Sie geeignete Klempnerwerkzeuge und eine Schutzbrille verwenden. Fassen Sie erhitzte Gegenstände nicht mit den Händen an.

3.15. Dem Elektriker ist untersagt:

  • Reparaturen an unter Druck stehenden Behältern und Rohrleitungen durchführen;
  • Elektroschweißarbeiten im Freien bei Regen und Gewitter durchführen;
  • Elektroschweißgeräte und Gasschweißgeräte können gleichzeitig in geschlossenen Strukturen arbeiten;
  • Berühren Sie einzelne Körperteile gleichzeitig mit der Elektrode und dem geschweißten Produkt (während des Elektrodenwechsels);
  • Verwenden Sie das geerdete Gehäuse eines Geräts, um ein anderes zu erden. Verbinden Sie das Erdungskabel jedes Geräts direkt mit der gemeinsamen Erde;
  • Reparaturen an unter Spannung stehenden Schweißanlagen durchführen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei Augenschmerzen sollte der Arbeiter sofort einen Arzt aufsuchen.

4.2. Bei Unfällen ist es notwendig, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten, einen Krankenwagen zu rufen und dies der unmittelbaren Leitung zu melden und die Situation am Arbeitsplatz nach Möglichkeit bis zur Untersuchung unverändert zu lassen.

4.3. Im Notfall hat der Elektroschweißer nach dem Auszug aus dem Notfallplan zu handeln.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Trennen Sie das Netzteil vom Netz.

Beim Schweißen mit Gleichstrom schalten Sie zuerst den Gleichstromkreis und dann den Wechselstromkreis aus, der den Installationsmotor versorgt.

Trennen Sie das Kabel mit dem Elektrodenhalter von der Stromquelle.

5.2. Sammeln Sie Leitungen und Schutzvorrichtungen und legen Sie sie nach einer vorbeugenden Inspektion an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

5.3. Arbeitsbereich entfernen. Sammeln Sie die Asche der Elektroden in einer speziellen Metallbox.

Stellen Sie sicher, dass nach der Arbeit keine glimmenden Gegenstände (Lappen, Isoliermaterial usw.) zurückbleiben.

5.4. Übergeben Sie den Arbeitsplatz dem Schichtarbeiter und dem Vorarbeiter und informieren Sie ihn über etwaige Störungen am Arbeitsplatz.

5.5. Ziehen Sie Ihren Overall aus und legen Sie ihn an den dafür vorgesehenen Platz.

5.6. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

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