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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Traktorfahrer (Traktorfahrer). Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Das Führen eines Traktors ist Personen gestattet, die nicht jünger als 18 Jahre sind und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Traktors verfügen und von einer medizinischen Kommission als für diese Arbeit geeignet anerkannt sind. 1.2. Der eingestellte Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss sich einer Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Methoden und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Leistungen bei der Arbeit vertraut gemacht werden bei gefährlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen, Verhaltensregeln bei Unfällen. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Traktorfahrer (Traktorfahrer) einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Über die Durchführung von Einweisungen und Einweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Journal der Einweisungen zu Arbeitsschutzfragen und im Journal zur Registrierung von Einweisungen zu Arbeitsschutzfragen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Der eingestellte Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung einer erfahrenen, qualifizierten Person absolvieren Traktorfahrer, der im Auftrag (Auftrag) des Unternehmens ernannt wird. 1.4. Ein Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss sich einer wiederholten Unterweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes unterziehen:
1.5. Der Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss in Overalls und Schuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, kombinierte Fäustlinge, Gummistiefel. Außerdem an Außenrobotern im Winter: Baumwolljacke und -hose mit warmem Futter, Filzstiefel. Overalls und Sicherheitsschuhe müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen. Es ist verboten, in mit Kraft- und Schmierstoffen imprägnierter Kleidung zu arbeiten. 1.6. Werkzeuge und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. 1.7. Die Kabine des Traktorfahrers (Traktorfahrers), Bedienelemente und Instrumente müssen sauber, trocken und frei von Fremdkörpern sein. 1.8. Es ist nicht gestattet, geölte oder mit Kraftstoff getränkte Reinigungsmittel sowie Benzin, Kerosin und andere brennbare Stoffe auf dem Traktor zu lagern. 1.9. Die Betankung des Traktors muss über Betankungsgeräte erfolgen. Das Auftanken des Traktors in der Nacht ist nur bei künstlicher Beleuchtung gestattet. Es ist verboten, offene Feuerquellen zu verwenden. 1.10. Das Befüllen des Kraftstofftanks des Startmotors mit Ethylbenzin ist nur maschinell zulässig. Es ist verboten, Ethylbenzin direkt aus einem Eimer oder anderen Behältern in den Tank zu füllen. 1.11. Es ist darauf zu achten, dass an den Kraftstofftanks und Kraftstoffleitungen keine Undichtigkeiten vorliegen, die bei Entdeckung sofort beseitigt und die Undichtigkeiten abgewischt werden müssen. 1.12. Der Betrieb mit defektem oder schwer hörbarem Tonsignal ist nicht gestattet. Es ist verboten, den Traktor nachts mit defekter Lichtsignalisierung zu betreiben. 1.13. Bevor Sie vom Traktor absteigen, stellen Sie den Schalthebel auf Neutral und betätigen Sie die Bremsen. 1.14. Vor dem Verladen des Traktors auf einen Bahnsteig oder ein anderes Fahrzeug ist es erforderlich, den Gestängemechanismus in die äußerste obere Position zu bringen und ihn mit einer mechanischen Verriegelung in der Transportposition zu fixieren. Es ist notwendig, das Wasser aus dem Motorkühlsystem und den Kraftstoff aus den Kraftstofftanks abzulassen, die Batterie abzuklemmen und den ersten Gang des Getriebes einzulegen. 1.15. Beim Be- und Entladen des Traktors müssen spezielle Griffe verwendet werden, die die Arbeitssicherheit und die Unversehrtheit der Kabine und der Traktorhaut gewährleisten. 1.16. Der Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss die Methoden zum Fahren des Traktors und deren Reihenfolge beim Anlassen des Anlassers und Dieselmotors, bei der Inbetriebnahme und Bewegung des Traktors sowie beim Abstellen von Traktor und Motor genau kennen . 1.17. Während des Betriebs ist das Schmieren und Befestigen von Teilen, das Auftanken, das Einstellen und das Reinigen des Traktors und der Anhängegeräte von Schmutz verboten. 1.18. Bei der Reparatur des Motors ist es verboten, Reparaturarbeiten unter dem Traktor und den gezogenen Maschinen durchzuführen. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Beginn der Arbeiten ist es notwendig, den Traktor zu inspizieren, sich zu vergewissern, dass er in gutem Zustand ist, und erst dann mit dem Starten des Motors fortzufahren. 2.2. Vor dem Starten des Motors müssen Sie:
2.3. Zum Starten des Motors müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
2.4. Um das Starten des Motors im Winter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden. 2.5. Das Auftanken des Kühlsystems des Traktormotors mit Frostschutzmittel sollte nur mit speziell dafür vorgesehenen Gefäßen (Eimer mit Ausguss, Tanks, Trichter) erfolgen. Tankutensilien müssen von festen Ablagerungen, Ablagerungen und Rost gereinigt, mit einer alkalischen Lösung gewaschen und gedämpft werden. Tankutensilien müssen mit der Aufschrift „Nur für Frostschutzmittel“ gekennzeichnet sein. Beim Einfüllen von Frostschutzmittel müssen Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen von Erdölprodukten (Benzin, Dieselkraftstoff, Öl usw.) zu verhindern, da diese im Motorbetrieb zum Aufschäumen des Frostschutzmittels führen. 2.6. Frostschutzmittel in das Kühlsystem ohne Ausgleichsbehälter einfüllen, sollte nicht bis zum Kühlerhals reichen, sondern 10 % weniger als das Volumen des Kühlsystems, da sich Frostschutzmittel im Motorbetrieb (beim Erhitzen) stärker ausdehnt als Wasser, was dazu führen kann sein Abfluss. Das Umfüllen von Frostschutzmitteln mit einem Schlauch durch Einsaugen in den Mund ist verboten. Nach dem Umgang mit Frostschutzmitteln Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. 2.7. Es ist nicht erlaubt, den Hauptmotor zu starten, ohne vorher die Kurbelwelle durchzudrehen, insbesondere in der kalten Jahreszeit, wenn das Schmieröl dick ist und erst spät in die Lager gelangt. 2.8. Starten Sie den Motor nicht ohne Wasser im Kühlsystem. 2.9. In der kalten Jahreszeit ist es verboten, offenes Feuer zu verwenden, um das Starten des Motors zu erleichtern. 2.10. Es ist verboten, an Traktoren zu arbeiten, die über eine Vorrichtung zum manuellen Starten des Motors mit einem Starterseil verfügen. Dies gilt für ältere Traktormodelle, die mit einem Elektrostarter ausgestattet sein müssen. 2.11. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff muss dieser mit der rechten Hand so ergriffen werden, dass sich die Finger der Hand auf einer Seite des Griffs befinden. Es ist verboten, den Griff im Kreis zu drehen. 2.12. Es ist verboten, einen überhitzten Motor zu starten, um einen Rückschlag durch einen vorzeitigen Blitz (aufgrund einer Selbstentzündung des Arbeitsgemisches) zu vermeiden. 2.13. Beim Anfahren, beim Wenden und Anhalten der Maschine muss der Traktorfahrer (Traktorführer) Warnsignale an die Arbeiter geben, die sich auf den gezogenen Maschinen befinden. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Während der Traktorfahrt muss die Hauptkupplung vollständig eingerückt sein, um ein Durchrutschen der Scheiben zu verhindern, was zu einem vorzeitigen Auslösen der Reibbeläge führt. Der Gangwechsel ist bei ausgekuppelter Hauptkupplung erforderlich. 3.2. Wenn der Traktor mit gezogenen Maschinen arbeitet, ist es notwendig, die Verbindungsglieder des Verbindungsmechanismus an den oberen Ebenen zu befestigen (um zu verhindern, dass die Verbindungsglieder die Nachlaufhalterung berühren und beschädigen), und die unteren Verbindungsglieder des Verbindungsmechanismus ganz nach oben anzuheben bringen Sie den Oberlenker in Transportstellung und sichern Sie ihn mit einer Spezialvorrichtung. 3.3. Der Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss sich mit dem Arbeitsumfang und der Technik des Arbeitsprozesses vertraut machen, die Funktionsfähigkeit des Zauns und das Vorhandensein von Warnschildern prüfen sowie sich mit dem Gelände und den Gegebenheiten der Baustelle vertraut machen. 3.4. Es ist verboten, während der Fahrt vom Schlepper auf gezogene Maschinen und zurück zu wechseln. 3.5. Es ist verboten, die Geschwindigkeit einzuschalten, wenn sich Personen zwischen Traktor und gezogener Maschine befinden. 3.6. Das Gelände, auf dem der Traktor arbeitet, muss eingezäunt und mit Sicherheitsschildern versehen sein. Bei Arbeiten auf Straßen mit offenem Verkehr ist der Arbeitsort abzuzäunen und entsprechende Verkehrsschilder anzubringen. 3.7. Beim Betrieb des Traktors müssen die Messwerte der Kontroll- und Messgeräte beachtet werden:
Es ist unmöglich, den Motor über einen längeren Zeitraum unter Last bei Temperaturen unter 75 °C laufen zu lassen, da dies die Funktion der Hülsen-Kolben-Gruppe erhöht und den Wirkungsgrad des Motors verringert. 3.8. Um Verbrennungen durch Dampf oder heißes Wasser (Frostschutzmittel) zu vermeiden, die bei Überhitzung des Motors aus dem Kühler geschleudert werden, muss der Kühlerdeckel mit Handschuhen auf der Luvseite stehend abgenommen werden. 3.9. Der gleichzeitige Betrieb von zwei Traktoren mit gezogenen Maschinen ist zulässig, wenn der Abstand zwischen den Einheiten mindestens 20 m beträgt. Der Abstand zwischen Traktoren darf 10 m betragen. 3.10. Während des Traktorbetriebs ist es verboten:
3.11. Die Wartung des Traktors darf nur dann durchgeführt werden, wenn er angehalten wurde, der Motor nicht läuft, der Schalthebel in der Neutralstellung steht, das Gestänge abgesenkt ist und der „Boden“-Schalter ausgeschaltet ist. 3.12. Der Traktorfahrer (Traktorfahrer) darf nur gebrauchsfähige Werkzeuge ohne Risse, Kerben und Grate verwenden. 3.13. Es müssen Schraubenschlüssel in der richtigen Größe verwendet werden. Es ist verboten, Dichtungen zwischen der Schlüsselbacke und den Flächen der Muttern zu verwenden. 3.14. Achten Sie beim Anziehen der Befestigungselemente auf benachbarte Teile mit scharfen Ecken und Kanten. 3.15. Bei der Ölstandskontrolle in den Achsantrieben ist darauf zu achten, dass kein heißes Schmieröl austritt. 3.16. Es ist verboten, bei der Überprüfung des Elektrolytstands in Batteriebänken offenes Feuer zu verwenden. 3.17. Batterien müssen sorgfältig geprüft und gewartet werden. Bei der Zubereitung des Elektrolyten müssen Sie zunächst Wasser in das Gefäß gießen und dann unter ständigem Rühren Säure in einem dünnen Strahl hinzufügen. Eine umgekehrte Reihenfolge ist verboten. 3.18. Beim Überprüfen des Ladezustands der Batterie mit einer Lastgabel ist es verboten, die heiße Halterung zu berühren, da dies zu Verbrennungen führen kann. 3.19. Um Verbrennungen zu vermeiden, berühren Sie beim Zerlegen und Zusammenbauen von Teilen in der Nähe eines heißen Auspuffkrümmers diesen nicht. 3.20. Teile und Baugruppen müssen mit einem Schaber, Lappen oder einer Bürste gereinigt und gewaschen werden. 3.21. Die Spannung des Lüfterriemens muss nur dann überprüft werden, wenn der Motor nicht läuft. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Lassen Sie den Motor vor dem Abstellen 5 Minuten lang ohne Last bei mittlerer und niedriger Kurbelwellendrehzahl laufen, stellen Sie dann ab und schalten Sie die Kraftstoffzufuhr ab. 4.2. Nach Abschluss der Arbeiten ist es erforderlich, eine Kontrollinspektion des Traktors und Wartungsarbeiten durchzuführen sowie die Startvorrichtungen auszuschalten und zu verriegeln. In diesem Fall muss die Möglichkeit einer Inbetriebnahme der Maschine durch Unbefugte ausgeschlossen werden. 4.3. In der Wintersaison ist es notwendig, das Wasser abzulassen, das Öl in einen sauberen Behälter zu gießen und diesen mit Stopfen fest zu verschließen. 4.4. Am Ende der Arbeit muss der Traktorfahrer seinen Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz reinigen und an der dafür vorgesehenen Aufbewahrungsstelle aufhängen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen. 4.5. Der Traktorfahrer (Traktorfahrer) muss den Mechaniker oder Schichtarbeiter über alle bei der Inspektion oder Bedienung des Traktors festgestellten Störungen informieren. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Treten Klopfen und Geräusche im Traktormotor auf, ist es notwendig, den Motor sofort abzustellen und die Störungen zu beheben. Wenn die Motordrehzahl über die zulässigen Werte hinaus ansteigt (Motor läuft wild), ist es notwendig, die Kraftstoffzufuhr durch Bewegen des Kraftstoffregelhebels bis zum Anschlag zu stoppen und den Mechaniker darüber zu informieren. 5.2. Für einen Notstopp des Traktors ist es erforderlich, die Hauptkupplung auszukuppeln und eines der Stoppbremspedale zu betätigen. Wenn der Stopp länger andauert, stellen Sie den Schalthebel auf Neutral und kuppeln Sie die Hauptkupplung aus. Steht der Traktor am Hang, muss das rechte Pedal der Feststellbremse mit einem Zahnradsektor blockiert werden. 5.3. Um Schäden am Motor zu vermeiden, ist es verboten, den Gang des Untersetzungsgetriebes bei laufendem Motor wieder einzulegen. 5.4. Um Verbrennungen zu vermeiden, entfernen Sie die Schläuche nicht von den Batteriekühlerrohren, während der Motor läuft. 5.5. Bei einem Brand am Traktor sofort die Batterie abklemmen. Löschen Sie die Flamme mit einem Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöscher, bedecken Sie sie mit Erde oder decken Sie sie mit einer Plane ab. Es ist verboten, brennenden Brennstoff mit Wasser zu füllen. 5.6. Es ist verboten, über steile Hänge (über 15°) zu fahren, um ein Umkippen des Traktors zu vermeiden; Durch Gräben, Hügel und andere Hindernisse muss man vorsichtig und mit niedriger Geschwindigkeit fahren und starke Neigungen des Traktors vermeiden. Erlauben Sie keine scharfen Wendungen des Traktors mit angebauten Geräten, wenn die Zugketten locker sind. 5.7. Bei Unfällen muss der Traktorfahrer (Traktorfahrer) in der Lage sein, der verletzten Person Erste Hilfe zu leisten und im Notfall umgehend ärztliche Hilfe anzufordern. 6. Zusätzliche Anforderungen 6.1. Beim Fahren auf Straßen muss ein Traktorfahrer (Traktorfahrer) die Anforderungen der „Straßenverkehrsordnung der Ukraine“ einhalten. 6.2. Die Geschwindigkeit des Traktors auf den Straßen sollte für Traktoren des Typs km/h betragen:
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