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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Reifenmonteur. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Einleitung 1.1. Diese Anleitung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Reifenmontagearbeiten in einem Kraftverkehrsunternehmen. 1.2. Der Reifenmonteur muss die Anforderungen der auf dieser Grundlage erstellten Unterweisung und der unter Berücksichtigung der in den Standard-Arbeitsschutzanweisungen festgelegten Anforderungen erstellten Unterweisung einhalten:
1.3. Stellt der Reifenmonteur einen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften durch einen anderen Arbeitnehmer fest, muss er ihn auf die Notwendigkeit hinweisen, diese einzuhalten. 1.4. Der Reifenmonteur hat außerdem den Weisungen des Vertreters des Gemischten Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder der für Arbeitsschutz bevollmächtigten (vertrauenswürdigen) Person des Gewerkschaftsausschusses Folge zu leisten. 1.5. Der Reifenmonteur muss die üblichen Anweisungen zur Erstversorgung bei Unfällen kennen und dem Unfallopfer Erste Hilfe leisten können. 1.6. Ohne gezielte Unterweisung sollte der Reifenmonteur nicht mit einmaligen Arbeiten beginnen, die nicht mit den unmittelbaren Aufgaben im Fachgebiet zusammenhängen. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. Zugelassen sind Personen, die nicht jünger als 18 Jahre sind, über die entsprechende Qualifikation verfügen, am Arbeitsplatz eine Einführungs- und Grundschulung zum Arbeitsschutz absolviert haben, in sicheren Arbeitsmethoden geschult sind und eine Kenntnisprüfung bestanden haben Arbeiten Sie selbständig an der Montage und Demontage von Reifen. 2.2. Ein Reifenmonteur, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) eine erneute Unterweisung zum Arbeitsschutz erhalten hat, sollte nicht mit der Arbeit beginnen. 2.3. Bei der Bewerbung um eine Stelle muss sich ein Reifenmonteur einer vorläufigen ärztlichen Untersuchung und künftig regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen innerhalb der vom Ministerium für Gesundheit und medizinische Industrie Russlands festgelegten Fristen unterziehen. 2.4. Der Reifenmonteur muss die vom Unternehmen genehmigten internen Arbeitsvorschriften einhalten. 2.5. Die Arbeitszeit des Monteurs sollte 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Dauer der täglichen Arbeit (Schicht) wird durch die interne Arbeitsordnung oder den Schichtplan bestimmt, der vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsausschuss genehmigt wird. 2.6. Der Reifenmonteur muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm bei der Durchführung der Arbeiten folgende Gefahren entstehen können: Komponenten und Teile des Fahrzeugs; Ausrüstung und Werkzeuge. 2.6.1. Die Komponenten und Teile des Autos – das Herunterfallen des Rades, das Lösen des Sicherungsrings beim Aufpumpen eines falsch montierten Rades – führen zu Verletzungen mit schwerwiegenden Folgen und manchmal zum Tod. 2.6.2. Geräte und Werkzeuge – Die Verwendung fehlerhafter Werkzeuge und Geräte sowie falsche Arbeitsmethoden können zu Verletzungen führen. 2.7. Es ist verboten, Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte zu verwenden, für deren Verwendung der Reifenmonteur nicht geschult und unterwiesen ist. 2.8. Der Reifenmonteur muss in spezieller Kleidung arbeiten und gegebenenfalls weitere persönliche Schutzausrüstung verwenden. 2.9. Gemäß den Model Industry Standards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte wird dem Reifenmonteur Folgendes ausgestellt:
2.10. Der Reifenmonteur muss die Brandschutzvorschriften einhalten und in der Lage sein, Feuerlöschgeräte zu verwenden. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. 2.11. Der Reifenmonteur muss während der Arbeit aufmerksam sein und darf sich nicht durch Nebensächlichkeiten und Gespräche ablenken lassen. 2.12. Der Reifenmonteur ist verpflichtet, seinen unmittelbaren Vorgesetzten über die festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften an seinem Arbeitsplatz sowie über Störungen an Geräten, Geräten, Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung zu informieren und mit der Arbeit nicht zu beginnen, bis die festgestellten Verstöße und Störungen beseitigt sind . 2.13. Der Reifenmonteur muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Am Ende der Arbeit, vor dem Essen oder Rauchen, waschen Sie Ihre Hände mit Wasser und Seife. Verwenden Sie zum Trinken Wasser aus speziell dafür vorgesehenen Geräten (Sättiger, Trinktanks, Brunnen usw.). 2.14. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf dieser Grundlage erstellten und in Ziffer 1.2 genannten Anleitung haftet der Reifenmonteur nach Maßgabe des geltenden Rechts. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Reifenmonteur: 3.1.1. Persönliche Schutzausrüstung tragen. 3.1.2. Überprüfen und bereiten Sie Ihren Arbeitsplatz vor, entfernen Sie alle unnötigen Gegenstände, ohne die Gänge zu verstopfen. 3.1.3. Überprüfen Sie den Zustand des Bodens am Arbeitsplatz. Wenn der Boden rutschig oder nass ist, lassen Sie ihn wischen oder mit Sägemehl bestreuen, oder machen Sie es selbst. 3.1.4. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit von Werkzeugen, Vorrichtungen und Geräten. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Während der Arbeit muss der Reifenmonteur: 4.1.1. Führen Sie die Demontage und Montage von Reifen nur an einer Reifenmontagestelle durch, die über die erforderlichen Geräte, Vorrichtungen und Werkzeuge verfügt. 4.1.2. Bevor Sie das Rad entfernen, hängen Sie das Auto oder einen Teil davon an eine spezielle Hebebühne oder verwenden Sie einen anderen Hebemechanismus. Im letzteren Fall müssen unter den nicht anhebbaren Rädern spezielle Anschläge (Schuhe) und unter dem aufgehängten Teil des Wagens ein spezieller Ständer (Tragus) angebracht werden. 4.1.3. Räder und Reifen mit Hebevorrichtungen (Spezialvorrichtungen) bewegen. Es ist verboten, sie von Hand zu rollen. Wenn Sie große Reifen mit einer pneumatischen stationären Hebebühne bewegen, fixieren Sie den angehobenen Reifen mit einer Feststellvorrichtung. 4.1.4. Stellen Sie sicher, dass das Getriebe bei Arbeiten am Reifen-Demontage- und Montageständer mit einer Abdeckung abgedeckt ist. 4.1.5. Bevor Sie einen Reifen von einer Felge oder ein radloses Rad von einer Nabe entfernen, lösen Sie zunächst die Spule, entlüften Sie die Kammer vollständig und schrauben Sie dann die Spule ab. Das Aufbördeln eines fest mit der Felge verklebten Reifens erfolgt mit einem speziellen Ständer oder Abzieher. 4.1.6. Um die Innenfläche des Reifens zu prüfen, verwenden Sie einen Spreizer (Expander). 4.1.7. Entfernen von Metallgegenständen, Nägeln usw. aus Reifen. Dies sollte mit einer Zange erfolgen, nicht mit einem Schraubenzieher, einer Ahle oder einem Messer. 4.1.8. Überprüfen Sie vor der Montage des Reifens die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit der Felge, des Wulstes und der Sicherungsringe. 4.1.9. Wenn Sie den Reifen auf der Felge montieren, montieren Sie den Sicherungsring so, dass er mit seiner gesamten Innenfläche genau in die Felgenmulde passt. 4.1.10. Reifen sollten nur mit einem Sicherheitsschutz oder einer Sicherheitsgabel ausreichender Stärke und Größe aufgepumpt werden. 4.1.11. Überprüfen Sie beim Aufpumpen von Reifen ohne Spender den Luftdruck mit einem Manometer. 4.1.12. Reifen sollten in zwei Stufen aufgepumpt werden: zunächst auf einen Druck von 0,5 MPa (0,5 kgf/cm2) unter Kontrolle der Position des Sicherungsrings und dann auf den in der Anleitung vorgeschriebenen Druck. Wenn eine falsche Position des Sicherungsrings festgestellt wird, ist es notwendig, die Luft aus dem aufzupumpenden Reifen abzulassen, die Position des Rings zu korrigieren und dann die zuvor angegebenen Vorgänge zu wiederholen. 4.1.13. Reifen ohne Demontage aufzupumpen, wenn der Luftdruck in ihnen um nicht mehr als 40 % der Norm gesunken ist und die Gewissheit besteht, dass die korrekte Montage nicht verletzt wurde. Sinkt der Reifendruck um mehr als 40 % des Normalwertes, ist es notwendig, den Reifen zu demontieren, sicherzustellen, dass der Schlauch in gutem Zustand und in der richtigen Position ist, dann den Reifen zu montieren und aufzupumpen. 4.2. Es ist verboten:
5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Der Reifenmonteur muss den Arbeitgeber unverzüglich über jeden von ihm beobachteten Unfall informieren und dem Opfer Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen oder dabei helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächstgelegene medizinische Einrichtung zu bringen. Wenn der Unfall dem Reifenmonteur selbst widerfährt, sollte er, wenn möglich, das Gesundheitszentrum aufsuchen, den Vorfall dem Arbeitgeber melden oder jemanden in der Nähe bitten, dies zu tun. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Installateur: 6.1.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Schalten Sie die Ausrüstung aus. Bringen Sie Werkzeuge und Zubehör an den dafür vorgesehenen Ort. 6.1.2. Persönliche Schutzausrüstung ablegen und an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen. Geben Sie Spezialkleidung und andere persönliche Schutzausrüstung rechtzeitig zur chemischen Reinigung (Waschen) und Reparatur ab. 6.1.3. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife. 6.1.4. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit festgestellten Mängel. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Verkäufer von Non-Food-Artikeln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Holzstapler. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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