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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Wartung von Sauerstoffflaschen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Kenntnis der sicheren Arbeitsbedingungen und die Umsetzung dieser Anweisung liegt in der Verantwortung der Person, die Sauerstoffflaschen und Sauerstoffgeräte wartet. 1.2. Arbeiten im Zusammenhang mit der Annahme, dem Versand, der Lagerung, dem Transport und dem Betrieb von Sauerstoffflaschen sind Personen ab 18 Jahren gestattet, die alle Arten von Sicherheitsunterweisungen und technischen Schulungen bestanden haben, die Prüfung bestanden haben und über ein Zertifikat für die Berechtigung zum Betrieb von Sauerstoff verfügen Zylinder. Die Überprüfung der Kenntnisse erfolgt alle 12 Monate durch die Kommission. Personen, die die Nachprüfung nicht bestanden haben, ist der Betrieb von Sauerstoffflaschen und Sauerstoffgeräten untersagt. 1.3. Personen, die Sauerstoffflaschen und Sauerstoffgeräte bedienen, müssen sich der mit diesem Betrieb verbundenen Hauptgefahren bewusst sein: 1.3.1. Reiner Sauerstoff ist das stärkste Oxidationsmittel 1.3.2. Sauerstoff führt bei Kontakt mit Ölen zu Entzündungen und Explosionen. 1.3.3. Sauerstoff bildet bei Kontakt mit den meisten Stoffen und Materialien brennbare und explosive Gemische, 1.3.4. Der Sauerstoff in der Flasche steht unter einem Druck von 160 kg/qm. cm, daher müssen die Zylinder geschützt werden:
1.3.5. Sichere Grenze der Luftanreicherung mit Sauerstoff bei Leckagen von 23 Vol.-%. 1.4. Der Aufstellungsort der Sauerstoffflasche muss mit Vorrichtungen versehen sein, die ein Herunterfallen der Flaschen verhindern (Nester, Klammern); bei der Brandbekämpfung: Sand, Feuerlöscher OP-5. In Apotheken dürfen nicht mehr als 2 Sauerstoffflaschen gelagert werden, die in einem Metallschrank in vertikaler Position installiert werden müssen. 1.5. Der Metallschrank an der Unterseite der Türen muss mit Belüftungslöchern versehen sein. 1.6. Eine Person, die Sauerstoffflaschen und Sauerstoffgeräte bedient, muss die Anforderungen dieses Handbuchs strikt befolgen und einhalten. 2. Anforderungen an Sauerstoffflaschen, Sauerstoffreduzierer und Sauerstoffleitungen 2.1. Die Flasche sollte blau lackiert und mit der schwarzen Aufschrift „Medizinischer Sauerstoff“ an die Einrichtung geliefert werden. Die Brandstelle des Zylinders ist mit einem gelben Rand gekennzeichnet. 2.2. Die Flasche muss deutlich mit dem Herstellungsjahr, der Seriennummer der Flasche, dem Arbeitsdruck, dem Datum der Prüfung und dem Datum der nächsten Prüfung gekennzeichnet sein. 2.3. Der Zylinder muss mit einem Schuh und einer Schutzkappe ausgestattet sein. 2.4. Der Behälter muss frei von Öl, Fett und anderen Verunreinigungen sein. 2.5. Bei der Flaschenannahme ist eine entsprechende Eintragung in ein spezielles Journal erforderlich. 2.6. Das Reduzierstück sowie die Sauerstoffflasche müssen blau lackiert sein und mit einem Sauerstoffdruckmesser mit der Aufschrift „Sauerstoff, Öl gefährlich“ ausgestattet sein. Andere Druckmessgeräte und Reduzierstücke sind verboten. 2.7. Die Überprüfung der Manometer und Sauerstoffgeräte wird alle 1 Monate durch Spezialisten der PTO „Medtekhnika“ mit Spülung durchgeführt. 2.8. Darüber hinaus werden die Manometer alle 1 Monate mit einem Kontrollmanometer überprüft, was in einem speziellen Journal festzuhalten ist. 2.9. Es ist verboten, defekte Sauerstoffgeräte und Geräte zu verwenden, deren Prüffrist abgelaufen ist. 2.10. Das Befüllen des Sauerstoffbeutels direkt aus der Sauerstoffflasche ist verboten. 3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 3.1. Eine Person, die Sauerstoffgeräte und eine Sauerstoffflasche bedient, muss vor Arbeitsbeginn einen sauberen, leicht ausziehbaren Overall gemäß den geltenden Standards anziehen. 3.2. Waschen Sie Hände und Gesicht gründlich mit Seife, schmieren Sie sie nicht mit pflegenden Cremes auf Fettbasis ein. 3.3. Haare unter einem Schal oder einer Mütze entfernen. 3.4. Untersuchen Sie den Zylinder sorgfältig und stellen Sie sicher, dass sich keine Öl- und Fettspuren darauf befinden. 3.5. Datum der Zylinderinspektion prüfen. 3.6. Überprüfen Sie das Vorhandensein eines Sauerstoffreduzierers und funktionsfähiger, rechtzeitig getesteter und entfetteter Sauerstoffmanometer. 3.7. Überprüfen Sie den Zustand des Anschlussflansches. Wenn der Flansch tiefe Radialrisiken oder Kerben aufweist, dürfen solche Zylinder nicht verwendet werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 4.1. Flaschenventile sollten manuell oder mit einem Spezialschlüssel aus weichem Nichteisenmetall mit Griff, der nicht länger als 200 mm ist, geöffnet und geschlossen werden. 4.2. Das Flaschenventil sollte langsam und gleichmäßig geöffnet werden Zu schnelles Öffnen kann zu Gasschlägen und Funkenbildung durch statische Elektrizität führen. 4.3. Beim Öffnen des Ventils darf sich das Personal nicht in der Nähe des Auslasses des Ventils aufhalten. 4.4. Beim Betrieb von Sauerstoffflaschen und Sauerstoffgeräten sollten die Verschraubungen der Flaschen ständig überprüft werden. Verwenden Sie zum Erkennen von Sauerstofflecks nur eine wässrige Waschseifenlösung. 4.5. Wenn Undichtigkeiten und andere Störungen festgestellt werden, stellen Sie die Arbeit ein, schließen Sie die Flaschenventile und rufen Sie einen Vertreter von RMP „Medtekhnika“ an. 4.6. Der Sauerstofflager- und -verteilungspunkt muss in einwandfreiem hygienischen und technischen Zustand gehalten werden (sauber, ohne Spuren von Rost und anderen Verunreinigungen), Türscharniere dürfen nur mit Vakuumfett gemäß OST 38 0183-75 geschmiert werden. 4.7. Es ist verboten, Flaschen unbefüllt zu lassen und Gummischläuche für Sauerstoffleitungen und Sauerstoffproben zu verwenden. 4.8. Es ist dem Servicepersonal verboten, Flaschen, Manometer, Sauerstoffleitungen, Schläuche und andere Sauerstoffarmaturen zu zerlegen und zu reparieren. Diese Arbeiten werden von Spezialisten des RMP „Medtekhnika“ durchgeführt. 4.9. Bei Störungen im Sauerstoffsystem das Flaschenventil schließen und RMP „Medtekhnika“ informieren. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Es ist notwendig, das Ventil zu schließen, den Druck in der Sauerstoffleitung durch das Absperrventil abzulassen, Werkzeuge und Zubehör vom Arbeitsplatz zu entfernen, die Zuverlässigkeit der Befestigung der Flaschen und das Fehlen von Sauerstofflecks zu überprüfen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Warensammler. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Holz verladen mit Backenladern. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an der Anlage zur Herstellung von Umschlägen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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