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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Anlagen zur Herstellung von Briefumschlägen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zur Arbeit zugelassen sind Personen, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Tätigkeit in diesem Beruf (Fachgebiet), eine Einweisung und eine Einweisung am Arbeitsplatz haben. Nach einem Praktikum ist es den Arbeitnehmern gestattet, selbständig zu arbeiten, wobei theoretische Kenntnisse und erworbene Fähigkeiten in sicheren Arbeitsweisen überprüft werden. Zukünftig finden am Arbeitsplatz mindestens alle 3 Monate Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt.

1.2. Bei einem Wechsel an einen neuen Arbeitsplatz, von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsplatz, von einem Betrieb zum anderen mit einer Änderung des technologischen Prozesses oder der Ausrüstung müssen die Arbeitnehmer über den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden.

1.3. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat.

1.4. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Anweisung, Arbeits- und Produktionsdisziplin, Arbeits- und Ruheordnung, alle Anforderungen des Arbeitsschutzes, der sicheren Arbeitsleistung, der industriellen Hygiene, des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit einzuhalten.

1.5. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Gang zur Arbeit im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung ist verboten.

1.6. Bei der Ausführung von Arbeiten ist es notwendig, aufmerksam zu sein, sich nicht durch fremde Angelegenheiten und Gespräche ablenken zu lassen und andere nicht von der Arbeit abzulenken. Es ist verboten, sich auf zufällige Gegenstände und Zäune zu setzen und darauf zu stützen.

1.7. Es ist verboten, sich Betriebsmaschinen, Anlagen, Maschinen, an denen andere Arbeitnehmer arbeiten, zu nähern und sie durch belanglose Gespräche abzulenken, Geräte, Transport- und Hebevorrichtungen ein- oder auszuschalten (außer in Notfällen), Arbeiten, an denen nicht zugewiesen ist, darüber hinauszugehen die Zäune von Gefahrenbereichen, in Zonen mit technischen Durchgängen.

1.8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern Overalls, Sicherheitsschuhe sowie persönliche Schutzausrüstung entsprechend der von ihnen ausgeführten Arbeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, ohne Overall, Sicherheitsschuhe und andere normgerecht vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu arbeiten.

1.9. Jeder Mitarbeiter braucht:

  • den Aufbewahrungsort des Werkstattverbandkastens kennen;
  • bei arbeitsbedingten Verletzungen Erste Hilfe leisten können.

1.10. Das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln ist nur an dafür vorgesehenen und ausgestatteten Orten gestattet.

1.11. Es ist verboten, sich in der Produktionsstätte in Oberbekleidung aufzuhalten, sich auszuziehen oder Kleidung, Hüte und Taschen an die Ausrüstung zu hängen.

1.12. Es ist verboten, Durchgänge, Einfahrten, Arbeitsplätze, Zufahrten zu Schildern mit Feuerlöschgeräten, Hydranten und einem gemeinsamen Schalter zu verstopfen.

1.13. Verschüttete Reinigungsmittel, Schmiermittel, Wasser usw. auf dem Boden. sofort abwischen.

1.14. Mit Öl, Farbe und Lösungsmittel imprägnierte Reinigungsmittel werden in dicht verschlossenen Metallboxen aufbewahrt. Verstreuen Sie diese Materialien nicht, sie sollten am Ende der Schicht aus dem Betriebsgelände entfernt werden.

1.15. Lagern Sie Kraftstoffe, Schmierstoffe und brennbare Flüssigkeiten nur in einem dicht verschlossenen Metallbehälter (Kasten) oder Schrank in einer Menge, die die Austauschmenge nicht überschreitet. Es ist verboten, brennbare Flüssigkeiten und brennbare Flüssigkeiten in den Gängen, Einfahrten und im Arbeitsbereich der Geräte zurückzulassen.

1.16. Es ist verboten, Geräte zu reparieren, elektrische Geräte und das Stromnetz für Personal zu reparieren, das keinen Zugang zu diesen Arbeiten hat, in der Nähe von nicht abgeschirmten stromführenden Teilen zu arbeiten, elektrische Leitungen, allgemeine Beleuchtungskörper zu berühren, Türen von Schaltschränken zu öffnen und Messer einzuzäunen Schalter, Schalttafeln und Bedienfelder.

1.17. Verwenden Sie keine Schmiermittel zum Händewaschen.

1.18. Fertige Produkte sollten sorgfältig auf Regalen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,6 m über dem Boden (einschließlich der Höhe des Regals) gestapelt werden.

1.19. Es ist verboten, defekte Regale (Paletten) zu verwenden: mit einer fehlerhaften Beschichtung, mit gebrochenen Beinen usw., Regale (Paletten) an den Maschinenrahmen oder die Wand lehnen, sie auf den Kopf stellen, transportieren, stapeln und demontieren Racks aus einem Stapel durch einen Mitarbeiter.

1.20. Es ist verboten, defekte Handwerkzeuge sowie Werkzeuge ungeeigneter Größe zu verwenden und diese in der Ausrüstung, in Gängen oder in Einfahrten zu verstreuen (Werkzeuge und Werkzeuge an speziell dafür vorgesehenen Orten aufbewahren).

1.21. Führen Sie nur die vom Leiter zugewiesenen Arbeiten aus. Es ist verboten, die Ausrüstung einer anderen Person anzuvertrauen und Personen, die nicht mit der zugewiesenen Arbeit in Zusammenhang stehen, den Arbeitsplatz zu gestatten.

1.22. Der Aufenthalt im Produktionsraum nach Arbeitsende ist untersagt.

1.23. Der Arbeitnehmer ist gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anweisungen, Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch sein Verschulden eingetreten sind, verantwortlich.

1.24. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Weisung obliegt dem Abteilungsleiter.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Zieh deine Uniform an, bring sie in Ordnung.

2.2. Lesen Sie den Eintrag im Protokoll über den Status des Geräts. Führen Sie eine externe Inspektion des Arbeitsplatzes durch. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist.

2.3. Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper auf der Ausrüstung, auf den Zäunen oder unter den Füßen befinden.

2.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Maschine, indem Sie das Handrad des Handantriebs manuell drehen. Überprüfen Sie an der Briefumschlagfalt- und -verschließmaschine, dass die Applikatorstangen den Maschinentisch nicht berühren. Überprüfen Sie an Maschinen die Festigkeit der Befestigung und den korrekten Einbau von Anschlägen und Zusatzgeräten, überprüfen Sie visuell die Qualität der Förderbänder.

2.5. Überprüfen Sie den Betrieb von Systemen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Maschinen, Sicherheitsvorrichtungen, Funktionsfähigkeit von Verriegelungen und Alarmen. Achten Sie auf die Wirkung von Schalt-, Ausschalt- und Bremseinrichtungen. Überprüfen Sie den Zustand der Elektrokabel; es ist verboten, Maschinen mit beschädigten Kabeln und gebrochener Isolierung zu betreiben.

2.6. Melden Sie etwaige Störungen dem Werkstattleiter und beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Störungen behoben sind.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Stellen Sie vor jeder Inbetriebnahme der Maschine sicher, dass sich niemand im Gefahrenbereich der Maschine aufhält, und geben Sie vor Beginn des Arbeitshubs ein Warnsignal.

3.2. Beim Arbeiten im Tippbetrieb ist es verboten, jemanden mit dem Drücken des Startknopfes zu betrauen und gleichzeitig im Gefahrenbereich in der Nähe von Dreh- und Bewegungseinrichtungen zu arbeiten oder diese zu berühren.

3.3. Achten Sie beim Beladen des Futterautomaten darauf, dass Sie sich nicht die Finger verletzen oder Ihren Overall einschnüren.

3.4. Halten Sie die Maschine an und blockieren Sie sie, wenn Sie Wartungsarbeiten, Einstellungen, Neuinstallationen von Formaten, Förderbändern, Leim ausfüllen, Anschläge ausrichten, Falttrichter und andere Arbeiten an beweglichen Elementen oder Geräteeinheiten durchführen.

3.5. Lassen Sie die Laufausrüstung nicht unbeaufsichtigt. Schalten Sie die Maschine auch dann aus, wenn Sie für kurze Zeit nicht am Arbeitsplatz sind.

3.6. Vor Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie dem Austausch von Heizelementen das Gerät mit dem Hauptschalter vom Netz trennen und ein Plakat „Nicht einschalten, reparieren!“ aufhängen.

3.7. Im Zuge der Reparatur und vorbeugenden Wartung ausgebaute Auskleidungselemente, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sollten vor Inbetriebnahme der Maschine wieder eingebaut und auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.

3.8. Bei laufender Maschine ist verboten:

  • Berühren Sie bewegliche oder rotierende Teile der Maschine, stecken Sie Ihre Hände in technische Hohlräume, halten Sie sich im Gefahrenbereich der Maschine auf, stützen Sie sich auf Zäune;
  • Schutzvorrichtungen entfernen oder öffnen;
  • Entfernen Sie gestaute Umschläge, entfernen Sie festsitzende Blätter von Förderbändern;
  • Leimmaschinen hinzufügen;
  • Anschläge, Förderbänder neu installieren, zusätzliche Geräte installieren oder entfernen;
  • Reinigen Sie Fässer, Rollen, Trichter, Anschläge, Förderbänder von anhaftendem Papier, Kleber, Staub usw.;
  • bewegliche Teile der Maschine schmieren, Maschinenkomponenten einstellen und justieren, Förderbänder einstellen, Schrauben festziehen und andere Arten von Wartungsarbeiten durchführen;
  • Lassen Sie Werkzeuge, Lappen oder andere Gegenstände in der Maschine, auf Leitplanken oder auf Förderbändern zurück.

3.9. Es ist verboten, wenn die Maschine an das Stromnetz angeschlossen ist:

  • Falztrommeln und Walzen einstellen;
  • Rill- und Perforiermesser installieren oder entfernen;
  • Format einstellen, Zuführung einstellen, Leimmaschine entnehmen und einsetzen;
  • sauber unter dem Auto.

3.10. Betreiben Sie Maschinen nicht, wenn die Sperren deaktiviert oder die Schutzvorrichtungen entfernt sind.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Schalten Sie das Gerät aus und stellen Sie die Arbeit in den folgenden Fällen ein:

  • Stromausfälle;
  • das Auftreten von Brand-, Rauch- oder Feuergeruch;
  • plötzliche Erwärmung, Funkenbildung in elektrischen Geräten;
  • wenn beim Berühren des Geräts die Wirkung eines elektrischen Stroms zu spüren ist;
  • Gerätestörungen;
  • Vibrationen und Fremdgeräusche.

4.2. Wenn ein Mitarbeiter einen traumatischen Bereich betritt, ist es notwendig, die Maschine anzuhalten und zu blockieren und das Opfer mithilfe eines manuellen Antriebs zu befreien, indem die Maschine rückwärts gedreht wird. Dem Opfer sollte Erste Hilfe geleistet und ein Arzt gerufen werden. Vermeiden Sie bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom den Kontakt mit unter Spannung stehenden Gegenständen ohne entsprechende elektrische Isolierung. Melden Sie alle Notfälle oder Unfälle unverzüglich der Verwaltung. Heben Sie die traumatische Situation auf, bis die Ursachen geklärt sind.

4.3. Schalten Sie im Brandfall das Gerät sofort aus und unterbrechen Sie die Stromversorgung, mit Ausnahme des Beleuchtungsnetzes. Melden Sie den Brand allen im Raum arbeitenden Personen, rufen Sie die Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den vorhandenen Feuerlöschgeräten.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Maschine ausschalten, Werkzeuge und Zubehör an den dafür vorgesehenen Stellen ablegen, reinigen und schmieren. Machen Sie im Journal einen Eintrag über den technischen Zustand der Ausrüstung.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.3. Zieh deine Klamotten aus und leg sie in den Schrank.

5.4. Benachrichtigen Sie die Verwaltung über die festgestellten Fehlfunktionen der Maschine.

5.5. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.

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▪ Arbeiten Sie mit stechenden, schneidenden Werkzeugen und Geräten (Nadeln, Messer, Scheren). Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Wartung, Reparatur und Betrieb von Motor-Schienen-Transporten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

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Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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