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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen im Außendienst tätigen Arbeiter

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitsanforderungen

1. Personen im Alter, das für einen bestimmten Beruf (Art der Arbeit) im Arbeitsgesetzbuch und in der Liste der Branchen, Berufe und Arbeiten mit schwierigen und schädlichen Arbeitsbedingungen, in denen der Einsatz von Frauenarbeit verboten ist, und in der Liste festgelegt ist Branchen, Berufe und Arbeiten unter schweren und gefährlichen Bedingungen dürfen selbständig arbeiten. gefährliche Bedingungen, in denen die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren verboten ist.

2. Bewerber müssen sich einer ärztlichen Voruntersuchung und gegebenenfalls einer regelmäßigen Untersuchung sowie Impfungen gegen Enzephalitis unterziehen.

Danach - Arbeitssicherheitsschulung:

  • Einführungsschulung;
  • primär am Arbeitsplatz mit anschließendem Praktikum und in Zukunft – wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Briefings;
  • einmal im Jahr - Kursarbeit.

Die Ausbildungsstandards können je nach Beruf und Art der Arbeit unterschiedlich sein (Elektriker, Kranführer, Schleuderer, Waldbrandbekämpfung, Arbeiten in einem mit Radionukliden verseuchten Gebiet, Wartung von Kesseln, Hebemechanismen usw.).

3. Um eine Maschine, einen Mechanismus, eine Kettensäge usw. zu steuern. Zugelassen sind Personen mit einer durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigten Spezialausbildung und zusätzlich einer Elektrosicherheitsfreigabegruppe für Elektrogeräte.

4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die für einen bestimmten Beruf und die Art der Arbeit festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Brandschutz- und Elektroschutzvorschriften einzuhalten.

5. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren:

  • umstürzende Bäume und deren Teile;
  • vom Wind verwehte, verbrannte, tote, abgestorbene und andere gefährliche Bäume, Unterholz, Sträucher;
  • bewegliche Maschinen, Aggregate;
  • manuelles Motorwerkzeug;
  • rotierende Teile und schneidende Teile von Maschinen, Mechanismen, Elektrowerkzeugen;
  • Schubstöße von Forstgeräten;
  • erhöhte Vibrationen, Lärm, Gasverschmutzung, Staubigkeit;
  • Pestizide und giftige Chemikalien;
  • widrige Natur- und Wetterbedingungen;
  • blutsaugende Insekten;
  • Flamme;
  • Rauch;
  • erhöhte Strahlung;
  • Mangel an Beleuchtung.

6. Die Auswirkung ungünstiger Faktoren: Möglichkeit von Verletzungen und allgemeinen oder beruflichen Erkrankungen, Unwohlsein, verminderte Leistungsfähigkeit.

7. Um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren auf die Arbeitnehmer zu verringern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen kostenlos Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsgeräte für Berufe und Arbeitsarten gemäß den aktuellen Industriestandards zur Verfügung zu stellen Ausstellung und abgeschlossene Tarifverträge, Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis und andere vorbeugende Maßnahmen bei Verletzungen und Morbidität.

8. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet: Arbeiten auszuführen, für die er im Arbeitsschutz ausgebildet und unterwiesen ist und für die er eine Aufgabe hat; die Anforderungen der Arbeitssicherheitsanweisungen und der internen Arbeitsvorschriften einhalten, keinen Alkohol trinken, in ausgewiesenen Bereichen nicht rauchen und die Brandschutzanforderungen einhalten; in spezieller Kleidung und Schuhen arbeiten, persönliche und Gruppenschutzausrüstung richtig verwenden, die Reiseregeln im Personenverkehr kennen und befolgen.

9. Bei einem Unfall müssen Sie:

  • dem Opfer Erste Hilfe leisten (jeder Mitarbeiter muss das Verfahren für die Bereitstellung dieser Hilfe und den Zweck der Medikamente in einem individuellen Erste-Hilfe-Kasten kennen);
  • die Situation so weit wie möglich bewahren;
  • Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen und melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeit.

10. Melden Sie der Verwaltung alle Fehlfunktionen von Mechanismen, Geräten, Verstößen gegen technische Bedingungen, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und Notsituationen und ergreifen Sie entsprechend den Umständen vorbeugende Maßnahmen, um Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.

11. Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Anforderungen der Anweisungen und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und die Schutzausrüstung für Einzelpersonen und Gruppen ständig und ordnungsgemäß zu verwenden. Unterziehen Sie sich rechtzeitig vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen, Impfungen gegen Enzephalitis und anderen Maßnahmen zur Vorbeugung von Morbidität und Verletzungen. Wird ein Verstoß festgestellt, der zu einem Unfall oder einer anderen Gesundheitsschädigung geführt hat, kann ein Teilverschulden des Geschädigten selbst und eine gemischte Haftung mit einer Kürzung des Prozentsatzes des Krankengeldes festgestellt werden, und wenn dies zu schwerwiegenden Folgen für andere geführt hat – a Maß der Haftung, das durch die geltende Gesetzgebung festgelegt ist.

12. Auf der Grundlage dieser Standardanweisung wird Abschnitt 1 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ für Anweisungen zu Berufen und Arbeitsarten unter den Feldbedingungen eines bestimmten Forstunternehmens erstellt. Gleichzeitig werden gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren, vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und andere Anforderungen festgelegt, die mit bestimmten Arbeitsbedingungen verbunden sind.

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