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Anweisungen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz für einen Handwerker für Holzbearbeitungsmaschinen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Arbeitnehmer, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, unterwiesen und geschult wurden, ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz und Brandschutz geprüft haben, Erste Hilfe leisten, die praktischen Fähigkeiten zur sicheren Arbeitsausführung beherrschen und verfügen Ein Qualifikationsnachweis kann zur Tätigkeit als Mechaniker zugelassen werden.

1.2. Der Schlosser muss die internen Arbeitsvorschriften und Brandschutzvorschriften kennen und einhalten, nur an dafür vorgesehenen Orten rauchen und kein offenes Feuer zum Anzünden und Heizen verwenden.

1.3. Der Schlosser muss in Overalls und Sicherheitsschuhen arbeiten und andere persönliche Schutzausrüstung verwenden. Die Kleidung darf die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und darf keine baumelnden Enden haben, die sich in beweglichen Maschinenteilen verfangen könnten. Haare müssen unter einen Kopfschmuck gesteckt werden.

1.4. Bei Arbeiten in lauter Umgebung sollten Sie zum Schutz Ihrer Hörorgane schützende Kopfhörer (Ohrstöpsel, Antiphon) tragen. Beim Schneiden von Metall ist das Tragen einer Schutzbrille und beim Arbeiten mit Hebemaschinen das Tragen eines Schutzhelms erforderlich.

1.5. Der Schlosser muss das richtige Werkzeug verwenden. Schlosserhämmer und Vorschlaghämmer sollten eine glatte, leicht konvexe Schlagfläche haben. Die Stiele von Hämmern und Vorschlaghämmern müssen aus hartem und zähflüssigem Holz bestehen und eine ovale Form (im Querschnitt) mit einer Verdickung zum freien Ende hin haben, ohne Risse oder Brüche.

Hämmer und Vorschlaghämmer müssen fest auf den Stielen sitzen und durch Verkeilen sicher befestigt werden.

Meißel, Fräser, Widerhaken, Stempel, Stempel, Kerne und andere Werkzeuge sollten keine Verhärtungen, Risse oder Grate aufweisen. Die Länge des Meißels sollte mindestens 150 mm betragen und sein gezogener Teil sollte eine Länge von 60 - 70 mm haben. Meißel und Quermeißel sollten in einem Winkel von 65 - 75° geschärft werden. Die Schneide des Meißels sollte gerade oder leicht konvex sein. Die Rückseite des Schlaginstruments muss gelöst werden.

Die Schraubenschlüssel müssen den Abmessungen der Muttern und Schraubenköpfe entsprechen und dürfen keine Risse oder Furchen aufweisen. Schiebetasten dürfen kein Spiel haben.

Feilen und Werkzeuge mit spitzen Enden für Griffe sollten mit Griffen entsprechend der Größe des Werkzeugs mit Bandageringen versehen werden, die die Griffe vor Splittern schützen.

Die Arbeitnehmer müssen über einen Satz gebrauchsfähiger Werkzeuge und Geräte verfügen, die der Art der durchgeführten Arbeiten entsprechen. Jedes Werkzeug sollte in einer leichten Tragetasche oder Tasche transportiert werden.

1.6. Für die Wartung von Hebemaschinen und Arbeiten mit handgeführten Elektrowerkzeugen sind zusätzlich geschulte, zertifizierte Arbeitnehmer zugelassen, die für diese Arbeiten eine Erlaubnis und ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben und über die Qualifikationsgruppe I – II in der elektrischen Sicherheit verfügen.

1.7. Hebepersonal muss in der Lage sein, die Eignung von Hebegurten und anderen abnehmbaren Hebegeräten zu beurteilen.

1.8. Auf der Werkbank montierte Schraubstöcke und andere Geräte müssen fest befestigt sein.

1.9. Ersatzteile sollten an festen Orten (Regalen, Regalen, Vorratskammern) gelagert werden. Schmierstoffe müssen in speziellen Behältern an den dafür vorgesehenen Orten gelagert werden.

1.10. Vorübergehende Schweiß- und andere Heißarbeiten bei der Reparatur von Geräten in Industriegebäuden und Bauwerken auf dem Territorium der Organisation müssen mit schriftlicher Genehmigung der für den Brandschutz der Anlage verantwortlichen Person und mit der Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten durchgeführt werden der Arbeitsstelle.

1.11. Das Öffnen von Fässern mit Kalziumkarbid sollte mit einem Messingmeißel oder einem Spezialmesser erfolgen. Die Schnittstelle am Deckel muss zunächst von Schmutz und Rost gereinigt und mit einer dicken Schicht Dickfett geschmiert werden.

1.12. Kupferwerkzeuge zum Öffnen von Fässern mit Kalziumkarbid sind verboten, da Acetylen bei Kontakt mit Kupfer Sprengstoff bildet.

1.13. Vor der Reparatur und mechanischen Wartung von Werkzeugmaschinen und anderen technischen Geräten mit Elektroantrieb ist es notwendig, den Elektroantrieb auszuschalten und an der Startvorrichtung ein Plakat aufzuhängen: „Nicht einschalten, Leute arbeiten!“.

1.14. Bei der Demontage von Maschinen und Anlagen sind schwere und sperrige Bauteile und Teile (mit einem Gewicht über 16 kg) mit Hebe- und Transportgeräten, Vorrichtungen und Vorrichtungen auszubauen, zu transportieren und zu montieren.

1.15. In Fällen, die nicht durch diese Weisung abgedeckt sind, sollten Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden.

1.16. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Beginn der Arbeiten ist die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der zur Ausführung der übertragenen Arbeiten verwendeten Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen zu prüfen.

2.2. Bei der Übernahme einer Schicht ist es erforderlich, sich beim Schichtübergabemitarbeiter mündlich über den Zustand der zu wartenden Geräte und die festgestellten Mängel zu informieren und sich mit den Einträgen im Schichtbuch vertraut zu machen.

2.3. Ordnen Sie Overalls und Schuhe an. Das Arbeiten in zerrissenen Overalls, Schuhen und Handschuhen ist verboten.

2.4. Bereiten Sie die richtigen Werkzeuge und Vorrichtungen vor.

2.5. Bereiten Sie Arbeitsplätze für komfortables und sicheres Arbeiten vor, entfernen Sie alle Fremdkörper, überprüfen Sie die Beleuchtung und Werkbänke.

2.6. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Geräteschutzvorrichtungen.

2.7. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Handwerkzeugen und tragbaren Elektrolampen. Eine tragbare elektrische Lampe sollte keine blanken und beschädigten Drähte haben, mit einem Metallgitter mit Haken eingezäunt sein und über eine funktionierende Steckdose und einen funktionierenden Stecker verfügen. Die Spannung sollte 50 V nicht überschreiten.

Das Gehäuse des Elektrowerkzeugs muss geerdet sein. Alle stromführenden Teile müssen geschlossen und unzugänglich sein. Schließen Sie das Elektrowerkzeug über eine spezielle Steckdose mit Schutzkontakt an das Stromnetz an.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden.

3.2. Vor dem Einstellen und Reparieren des Geräts muss sichergestellt werden, dass das Gerät vollständig zum Stillstand gekommen ist und Spannung und Druck im hydraulischen oder pneumatischen System abgebaut wurden.

Bringen Sie am Bedienfeld des Geräts ein Schild mit der Aufschrift „Nicht einschalten! Es wird gearbeitet!“ an. und warnen Sie diejenigen, die an diesem Gerät arbeiten; Entfernen Sie die Sicherungen in den Startvorrichtungen.

3.3. Ergreifen Sie zusätzliche Maßnahmen, um ein versehentliches Starten von Geräten zu verhindern, Antriebsriemen zu entfernen, Pedale zu blockieren usw.

3.4. Für sicheres Arbeiten in der Nähe von beweglichen Teilen von Geräten und Mechanismen, in der Nähe von elektrischen Antrieben und stromführenden Teilen, in der Nähe von offenen Luken und einem Loch im Boden müssen zuverlässige Zäune installiert werden.

3.5. Zur Wartung von Mechanismen, die sich in einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem Boden befinden und keine stationären Plattformen vorhanden sind, sollten wartungsfähige tragbare Leitern verwendet werden.

3.6. Die bei der Demontage entfernten Teile der Maschine und Mechanismen müssen an einem vorbereiteten Ort installiert (abgelegt) werden, ohne Einfahrten und Durchgänge zu blockieren, damit sie nicht herunterfallen oder umkippen können. Kleinteile (Schrauben, Muttern) sollten in den Karton gelegt werden.

3.7. Die Maschinen müssen auf stabilen, auf statische Belastung geprüften Böcken und starken Deckbrettern (nicht dünner als 50 mm) angehoben werden. Für Gerüste können Sie keine zufälligen Ständer, Kisten, Fässer oder Werkstücke verwenden.

3.8. Für Arbeiten in dunklen Räumen ist es notwendig, tragbare oder Notbeleuchtung zu verwenden, die bequemste und sicherste Position einzunehmen und gemeinsam zu arbeiten.

3.9. Bei der Verwendung von Hebevorrichtungen (Hebezeuge, Wagenheber, Winden usw.) zur Sicherung der bewegten oder angehobenen Teile dürfen nur geprüfte Vorrichtungen und Zugmittel (Seile, Seile, Seile, Ketten) mit entsprechender Tragfähigkeit verwendet werden.

3.10. Stellen Sie sich nicht unter die angehobene Last und behindern Sie deren Bewegung. Legen Sie Ihre Hände oder Füße unter die zu bewegende Last.

3.11. Das Bewegen schwerer Teile sollte auf Befehl koordiniert werden.

3.12. Zum Bewegen schwerer Teile dürfen keine zufälligen Gegenstände (Bretter, Latten etc.) verwendet werden.

3.13. Um die Löcher der zu verbindenden Teile auszurichten, sollten spezielle Stäbe oder Widerhaken verwendet werden; Es ist verboten, Hände oder Finger in die Löcher der verbundenen Teile zu stecken.

3.14. Das Lösen und Anziehen der Muttern mit Meißel und Hammer sowie das Anziehen von Schraubenschlüsseln ist verboten.

3.15. Bei der Zusammenarbeit sind Maßnahmen zu beachten, die die gegenseitige Sicherheit gewährleisten.

3.16. Schließen und sichern Sie nach Abschluss der Reparatur des Antriebs oder eines anderen Mechanismus die Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorrichtungen und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand und zuverlässig sind.

3.17. Es ist notwendig, die Ketten auf die Kettenräder aufzulegen, wenn der Mechanismus vollständig zum Stillstand gekommen ist, nachdem die Spannung gelockert wurde. Stützen oder führen Sie die Kette beim Starten nicht mit den Händen.

3.18. Das Entfernen von den Riemenscheiben und das Anlegen der Antriebsriemen sollte erst erfolgen, nachdem der Mechanismus vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.19. Legen Sie den Riemen mit geklebten oder genähten Enden so auf die Riemenscheibe, dass das auf der inneren Arbeitsfläche platzierte Ende des Riemens in Richtung der Riemenbewegung liegt.

3.20. Verwenden Sie zum Schmieren der Riemen kein Kolophonium oder andere klebrige Substanzen.

3.21. Die Verwendung von Anschlägen und Halterungen für Antriebsriemen, um zu verhindern, dass diese durch unsachgemäße Vernähung der Riemen herunterlaufen und von den Riemenscheiben fallen, ist verboten.

3.22. Wenn die Antriebsriemen oder Förderbänder durchrutschen, ziehen Sie nicht mit Händen und Füßen daran.

3.23. Reinigen Sie beim Schmieren des Geräts im Falle einer versehentlichen Kontamination der Geräteoberfläche, Geländer, Böden usw. diese sofort vom Schmiermittel.

3.24. Bei Arbeiten an einer Bohrmaschine sind folgende Anforderungen zu beachten.

Um Werkstücke auszutauschen, ohne die Maschine anzuhalten, müssen Sie spezielle Vorrichtungen (Drehtische, Leiter) verwenden, die einen sicheren Betrieb gewährleisten.

Um nicht von rotierenden Teilen der Bohrmaschine erfasst zu werden, nicht:

  • die Zahnriemen bei eingeschaltetem Elektromotor anlegen;
  • Verwenden Sie Kassetten, Werkzeuge und Vorrichtungen, die in der Maschinenspindel installiert sind und über hervorstehende Teile verfügen.
  • Spannfutter und Bohrer einstellen, Späne entfernen und beim Drehen mit den Händen berühren.

Das Bohren dünner Leisten sollte mit entsprechenden Anschlägen, Holzunterlagen oder im Maschinenschraubstock erfolgen.

Halten Sie kleine Teile beim Bohren mit einem Handschraubstock fest.

Um einen Bruch des Bohrers und Verletzungen durch Fragmente zu vermeiden, ist es notwendig:

  • Bringen Sie den Bohrer erst nach dem Einschalten der Maschine an das Werkstück und so, dass er die Oberfläche des Werkstücks leicht berührt.
  • Markieren Sie vor dem Bohren die Mitte des Lochs mit einem Kern.
  • Wenn Sie tiefe Löcher bohren, um Späne zu entfernen, ziehen Sie den Bohrer regelmäßig aus dem Bohrloch, ohne die Maschine anzuhalten.
  • Beim Bohren von Durchgangslöchern ist es erforderlich, den mechanischen Vorschub auszuschalten und das Loch mit langsamem manuellen Vorschub zu bohren, wenn sich der Bohrer dem Ausgang nähert.

Es ist notwendig, die Späne aus den Bohrlöchern mit einem Trockentuch, einer Bürste oder einem Magneten zu entfernen, nachdem die Maschine angehalten und das Werkzeug zurückgezogen wurde.

Nicht erlaubt:

  • halten Sie das Werkstück mit Ihren Händen;
  • Fixieren Sie den Bohrer oder das Teil, während die Maschine läuft;
  • Abbremsen der Maschine durch Handdruck auf Spindel oder Spannfutter;
  • mit Fäustlingen oder Handschuhen arbeiten;
  • Überprüfen Sie mit Ihrem Finger den Ausgang des Bohrers von der Unterseite des Teils;
  • Späne vom Maschinentisch blasen.

3.25. Bei Arbeiten an der Mühle sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Der Einbau von Schleifscheiben muss von einer speziell unterwiesenen Fachkraft durchgeführt werden.

Vor dem Einbau wird der Kreis sorgfältig auf Rissfreiheit geprüft. Es ist verboten, einen Kreis zu benutzen, der Risse oder Schlaglöcher aufweist. Auch die Verwendung von Kreisen ohne Prüfzeichen ist verboten.

Bei der Montage eines Rades auf einer Spindel darf die Befestigung nur mit Hilfe von zwei Klemmflanschen gleichen Durchmessers erfolgen, der mindestens 1/3 des Raddurchmessers betragen muss. Der überstehende Teil des Kreises unter den Flanschen muss mindestens 10 - 12 mm betragen.

Zwischen den Flanschen und dem Kreis müssen auf beiden Seiten Dichtungen aus elastischem Material (dichter Karton, Gummi usw.) mit einer Dicke von 0,1 - 1 mm, je nach Durchmesser des Kreises, eingebaut werden.

Ziehen Sie die Spindelmuttern mit einem Schraubenschlüssel fest. Die Verwendung von Meißel und Hammer zum Anziehen der Muttern ist verboten.

Die rotierende Schleifscheibe, die hervorstehenden Enden der Spindel und die Befestigungselemente sind durch eine Schutzhülle geschützt.

Beim Schärfen des Werkzeugs ist es verboten, sich an den rotierenden Kreis zu stellen. Es ist erlaubt, auf der Seite des rotierenden Kreises (Stein) zu stehen.

Bringen Sie das Teil zum Kreis sollte glatt sein und Stöße auf den Kreis vermeiden.

Wenn ein Radschlag festgestellt wird, muss die Maschine angehalten und das Problem behoben werden.

Das Arbeiten mit den Seitenflächen (Endflächen) der Kreise ist nur zulässig, wenn diese Kreise speziell für diese Art von Arbeit konzipiert sind.

Beim Schärfen muss das Werkzeug sicher und ruhig in der Hand gehalten werden.

Während der Drehung des Kreises ist es verboten:

  • Reinigen Sie den Kreis und berühren Sie ihn mit Ihren Händen.
  • Verwenden Sie fehlerhafte und ungetestete Kreise;
  • Öffnen Sie die Schutzabdeckungen von Kreis, Welle, Spindel, Riemenscheibe und Riemen. Videos an- und ausziehen und übersetzen;
  • Arbeiten ohne Installation einer Staubabsaugung, ohne Erdung, ohne Brille, Schutzscheibe.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Unfalls, einer Situation, die zu einem Unfall oder Unfall führen kann, ist es erforderlich, die Geräte und Mechanismen anzuhalten (stromlos zu schalten) und Maßnahmen zur Beseitigung der gefährlichen Situation zu ergreifen.

4.2. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren.

4.3. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche entfernen usw.).

Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab.

Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen.

Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

4.4. Im Falle eines Brandes oder Brandes ist es erforderlich, unverzüglich die Feuerwehr zu informieren, mit den verfügbaren Mitteln mit der Löschung des Feuers zu beginnen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsleiter zur Brandstelle zu rufen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:

  • Arbeitswerkzeuge, Hebemechanismen, Teile, Materialien usw. sammeln, reinigen und übergeben oder an den für ihre Lagerung vorgesehenen Orten aufbewahren;
  • Reinigen Sie den Arbeitsplatz und die Geräte in Nebenräumen gründlich.

5.2. Über die bei den Arbeiten festgestellten Mängel, Störungen und die getroffenen Maßnahmen einen Eintrag in das Protokoll der technischen Überwachung vornehmen; Melden Sie diese bei Schichtübergabe dem Schichtübernehmenden bzw. dem Arbeitsleiter (Mechaniker).

5.3. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

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