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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Kabelträgern Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Einführung Kabeltragwerke müssen mit Kabelplattform, Traversen, Stufen, Blitzableiter und Erdung ausgestattet sein. Das zum Kabelträger herausgeführte Erdkabel muss vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Ableitungen (Erdungsabläufe), die keine Lücke aufweisen, müssen über die gesamte Länge des Trägers mit einer Holzlatte (Rutschen) abgedeckt werden und auf der Seite des Trägers angebracht werden, die der Montageseite der Stufen zum Anheben auf den Träger gegenüberliegt . Die Erdung des Kabelkastens, der das Kabeltragkabel trägt, erfolgt durch den Anschluss an den Blitzableiter des Kabelträgers. Eine Kontrollinspektion der Stützen (unabhängig von der Inspektion bei Reparaturen) sollte im Frühjahr durchgeführt werden. Das technische Personal der Leitung ist im Rahmen der laufenden Überwachung verpflichtet, den Zustand der Stützen systematisch zu überwachen und gegebenenfalls unverzüglich Maßnahmen zu deren Verstärkung oder Austausch zu ergreifen. 1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1.1. Personen ab 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine Einweisung, eine Einweisung und Schulung am Arbeitsplatz, eine Prüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Ausbildung und Prüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz von Führungskräften bestanden haben , Fachkräfte und Arbeiter dürfen an Kabelkommunikationstürmen von Unternehmen, Institutionen und Kommunikationsorganisationen arbeiten. 1.2. Arbeiten an Kabelträgern müssen von einem Team durchgeführt werden. Die quantitative Zusammensetzung des Teams im Einzelfall wird durch den Arbeitsleiter bestimmt, der das Recht hat, Aufträge und Aufträge zu erteilen, jedoch aus mindestens zwei Personen besteht. Die Teammitglieder müssen über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens III und der Vorarbeiter über mindestens IV verfügen. Die Arbeiten können auftragsbezogen und auf Bestellung ausgeführt werden. 1.3. Jedem Mitarbeiter muss spezielle Kleidung, spezielles Schuhwerk und persönliche Schutzausrüstung gemäß den Model Industry Standards für die kostenlose Ausgabe von spezieller Kleidung, speziellem Schuhwerk und anderer persönlicher Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. 1.4. Bei Arbeiten an Kabeltragwerken ist die Einwirkung folgender gefährlicher und gesundheitsschädlicher Produktionsfaktoren möglich: 1.4.1. Gefährliche Spannung in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann; 1.4.2. Arbeit in der Höhe; 1.4.3. Arbeiten mit Schadstoffen (Polyethylen, PVC, Lacke etc.); 1.4.4. Verbrennungsgefahr; 1.4.5. Das Auftreten eines Brandes. 1.5. Arbeiten an Kabelträgern sind verboten: 1.5.1. Während eines Gewitters und seiner Annäherung; 1.5.2. Wenn die Windgeschwindigkeit über 15 m/s liegt; 1.5.3. Mit Schneestürmen, mit Sandstürmen; 1.5.4. Wenn die Außenlufttemperatur unter den von den örtlichen Behörden oder anderen Dokumenten für die Region festgelegten Standards liegt. 1.6. Beschäftigte, die Arbeiten an Kabelträgern ausführen, sind verpflichtet: 1.6.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften. 1.6.2. Führen Sie nur die in der Stellenbeschreibung genannten Arbeiten aus. 1.6.3. Beachten Sie die Brandschutzmaßnahmen. 1.6.4. In der Lage sein, Opfern von Stromschlägen und anderen Unfällen Erste Hilfe zu leisten. 1.6.5. Im Krankheits- oder Verletzungsfall benachrichtigen Sie bitte Ihren direkten Vorgesetzten (Vorarbeiter). 1.6.6. Der Geschädigte oder Augenzeuge muss jeden Unfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten melden. 1.7. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Verantwortlichen gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Wählen Sie die erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen aus, prüfen Sie sie und stellen Sie deren Gebrauchstauglichkeit sicher. 2.2. Overall und persönliche Schutzausrüstung tragen. 2.3. Stellen Sie die notwendigen Zäune und Warnschilder auf. 2.4. Bei Arbeiten in besonders gefährlichen Bereichen Anweisungen vom Arbeitsleiter (Vorarbeiter) einholen. 2.5. Vor Beginn der Arbeiten ist der Vorgesetzte (Vorarbeiter) verpflichtet, die Zuverlässigkeit und Festigkeit der Stützen zu überprüfen und den Arbeitern nicht zu gestatten, auf unzuverlässige oder geneigte Stützen zu klettern, bis diese befestigt und nivelliert sind. 2.6. Wenn der Träger mit einem Blitzableiter ausgestattet ist, der nicht durch eine Schiene geschützt ist, muss überprüft werden, ob an ihm Spannung anliegt. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Die Arbeit an der Stütze erfolgt unabhängig von der Hubhöhe mit Sicherheitsgurt, Krallen und Schutzhelm. 3.2. Vor dem Besteigen der Stütze ist es notwendig, am Gürtel die Funktionsfähigkeit des Karabiners, die Unversehrtheit der Spannbänder und Kettenglieder sowie das Vorhandensein einer Abdeckung an der Kette zu überprüfen; Überprüfen Sie an den Klauen die Befestigung von Sichel und Steigbügel, die Funktionsfähigkeit der Zähne (Spikes), Riemen und Befestigungselemente. Es ist verboten, die Größe der Krallen durch Biegen oder Strecken zu verändern. Die Überprüfung der Klauen und Sicherheitsgurte erfolgt alle 1 Monate. 3.3. Bei Arbeiten an mit Ölantiseptika imprägnierten Trägern ist die Verwendung spezieller Planenanzüge erforderlich. 3.4. Das Besteigen einer Stütze und das Arbeiten an einer Stütze sollte erfolgen, nachdem der Gurt mit einer Kette an der Stütze befestigt und die Krallen in einer stabilen Position befestigt wurden. 3.5. Beim Aufstieg auf Holzstützen mit Stahlbetonbefestigungen sollten Sie Leitern oder Hebebühnen verwenden. 3.6. Es ist verboten, dass zwei Arbeiter gleichzeitig auf denselben Träger klettern und daran arbeiten. 3.7. Nachdem Sie auf die Stütze geklettert sind, müssen Sie zunächst mit einem Hochspannungsanzeiger und dann mit einem Niederspannungsanzeiger sicherstellen, dass keine Fremdspannung am Tragseil und -kabel anliegt. Wenn eine ungewöhnliche Spannung festgestellt wird, stellen Sie die Arbeit sofort ein und melden Sie sich bei Ihrem direkten Vorgesetzten. 3.8. Wenn an den Drähten, die sich dem Kabelträger nähern, eine Fernversorgungsspannung anliegt, sollten die Stromkreise mit dielektrischen Handschuhen und dielektrischen Galoschen getestet werden. Reparaturarbeiten an der Kabelbox, den Kabelkommunikationsgeräten und dem Hängeverstärker müssen bei entfernter Fernstromversorgung durchgeführt werden. 3.9. Werkzeuge und Geräte sollten einer Person, die in der Höhe arbeitet, mithilfe eines Seils bereitgestellt werden, nachdem der Arbeiter fest und sicher auf der Stütze positioniert ist. Die benötigten Gegenstände werden in der Mitte des Seils festgebunden, das zweite Ende des Seils liegt in den Händen des darunter stehenden Arbeiters, der dafür sorgt, dass die anzuhebenden Gegenstände nicht schwingen. 3.10. Das Anheben des Kabelkastens auf eine Stütze muss bei einem Gewicht des Kastens über 15 kg mit einem Block erfolgen. Das Seil, das die Box hält, kann gelöst werden, nachdem der Monteur die Box sicher an der Stütze befestigt hat. 3.11. Eine Lötlampe oder erhitzte Kabelmasse sollte in einem Eimer dem Kabelträger zugeführt werden. Es ist erlaubt, eine Lampe oder einen Wasserkocher mit Kabelmasse mit Handschuhen aus dem Eimer zu entfernen, wenn der Eimer sicher auf der Kabelplattform installiert ist. 3.12. Wenn Sie kaputte oder gerissene Isolatoren ersetzen, entfernen Sie diese mit Handschuhen von den Haken und Stiften. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei Notfällen oder Unfällen müssen Sie: 4.1.1. Stellen Sie die Arbeit sofort ein und benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter (Vorarbeiter). 4.1.2. Personal aus dem Gefahrenbereich bringen. 4.1.3. Ergreifen Sie unter Anleitung des Arbeitsleiters Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen, die zum Unfall oder Unfall geführt haben. 4.1.4. Bei Unfällen verletzte Personen (Verletzte) oder Personen, die einer plötzlichen Erkrankung ausgesetzt sind, sind dem Vorgesetzten zu melden, der Erste-Hilfe-Station zu melden und Maßnahmen zu ergreifen, um die erforderliche Erste Hilfe zu leisten. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Sauberer und aufgeräumter Arbeitsplatz. 5.2. Schließen Sie die Arbeitserlaubnis (wenn die Arbeiten gemäß der Arbeitserlaubnis durchgeführt wurden). 5.3. Entfernen Sie Werkzeuge, Schutzausrüstungen und Geräte und ersetzen Sie sie bei Defekten. 5.4. Ziehen Sie den Overall und die Sicherheitsschuhe aus und legen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife, spülen Sie sie zunächst mit einer 1%igen Essigsäurelösung aus, spülen Sie Ihren Mund mit Wasser aus und duschen Sie warm. 5.5. Informieren Sie den Arbeitsverantwortlichen über alle bei der Arbeit festgestellten Mängel und ergreifen Sie Maßnahmen zu deren Beseitigung. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Hallenkasse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Bäume säen und pflanzen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Maschinist. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. 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