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Unterweisung zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit handbetriebenen Elektrowerkzeugen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Arbeitnehmer im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben, in sicheren Arbeitsmethoden und Methoden in ihrem Hauptberuf sowie in elektrischer Sicherheit geschult wurden, unter Anleitung eines erfahrenen Arbeitnehmers geschult und am Arbeitsplatz unterwiesen wurden dürfen selbständig mit Elektrowerkzeugen arbeiten.

1.2. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit erfolgt nach Zertifizierung und Ausstellung eines Zeugnisses. Zukünftig wird jährlich eine Überprüfung der Kenntnisse über sichere Methoden und Arbeitsweisen durchgeführt.

1.3. Nach Abschluss der Ausbildung in elektrischer Sicherheit und in Zukunft werden die Kenntnisse jährlich in der Qualifizierungskommission für Gruppe II in elektrischer Sicherheit überprüft. Das Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist nur Arbeitnehmern mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens II gestattet.

1.4. Alle drei Monate findet eine wiederholte Sicherheitsunterweisung statt.

1.5. Bei der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug ist der Arbeiter erhöhten Vibrationen und Geräuschen ausgesetzt. Daher müssen sich alle Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit Elektrowerkzeuge verwenden, jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

1.6. Individueller Schutz bedeutet:

1.6.1. Für die Arbeit mit Elektrowerkzeugen sollte Arbeitnehmern im Hauptberuf neben Overalls auch folgende persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt werden:

  • Brille;
  • Anti-Vibrations-Handschuhe;
  • Lärmschutzhelme, Ohrenschützer oder Stöpsel;
  • dielektrische persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Stiefel, Galoschen, Teppiche).

1.6.2. Schwingungsisolierende Handschuhe sowie persönliche Lärmschutzausrüstung kommen dann zum Einsatz, wenn Messungen schädlicher Produktionsfaktoren für die Arbeitnehmer ergeben, dass Vibrations- und Lärmpegel über dem Normbereich liegen.

1.6.3. Dielektrische persönliche Schutzausrüstung wird beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen der Klasse I sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten mit Elektrowerkzeugen der Klassen II und III verwendet.

1.7. Die Gesamtarbeitszeit mit einem Elektrowerkzeug, das starke Vibrationen erzeugt, sollte 2/3 des Arbeitstages nicht überschreiten.

1.8. Elektrowerkzeuge der Klasse I dürfen nur in Räumen ohne erhöhte Gefahr verwendet werden, Klasse II – in Räumen mit erhöhter Gefahr und im Freien, Klasse III – in besonders gefährlichen Räumen und unter widrigen Bedingungen (Kessel, Tanks usw.).

1.8.1. Räumlichkeiten mit erhöhter Gefahr sind durch das Vorliegen einer der folgenden Bedingungen gekennzeichnet:

  • Feuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeitraum über 75 %) oder leitfähiger Staub;
  • leitfähige Böden (Metall, Erde, Stahlbeton, Ziegel usw.);
  • hohe Temperatur (über +35°C);
  • die Möglichkeit des gleichzeitigen Kontakts mit den Metallkonstruktionen von Gebäuden, die mit der Erde verbunden sind, technologischen Geräten, Mechanismen usw. einerseits und den Metallgehäusen elektrischer Geräte andererseits.

1.8.2. Besonders gefährliche Räumlichkeiten zeichnen sich durch das Vorliegen einer der folgenden Bedingungen aus:

  • besondere Feuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit liegt nahe 100 %, Decke, Wände, Boden und Gegenstände im Raum sind mit Feuchtigkeit bedeckt);
  • chemisch aktive oder organische Umgebung (es entstehen ständig oder über längere Zeit aggressive Dämpfe, Gase, Flüssigkeiten, Ablagerungen oder es bilden sich Schimmelpilze, die die Isolierung und stromführende Teile elektrischer Geräte zerstören);
  • gleichzeitig mindestens zwei Bedingungen erhöhter Gefahr gemäß Abschnitt 1.8.1 dieser Anweisung.

1.8.3. Räumlichkeiten ohne erhöhte Gefahr – Räumlichkeiten, in denen keine der in den Abschnitten 1.8.1 und 1.8.2 dieser Anleitung genannten Bedingungen vorliegen.

1.8.4. Es ist nicht gestattet, das Elektrowerkzeug in explosionsgefährdeten Räumen oder Räumen mit chemisch aktiver Umgebung zu betreiben, die Metalle und Isolierungen zerstört.

1.8.5. Elektrowerkzeuge der Klasse III werden für eine Nennspannung von höchstens 42 V hergestellt, was in der Kennzeichnung am Hauptteil der Maschine angegeben ist.

1.8.6. Elektrowerkzeuge der Klasse II sind mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.

1.8.7. Bei Einwirkung von Tropfen und Spritzern sowie im Freien bei Schneefall oder Regen darf nur das Elektrowerkzeug verwendet werden, dessen Kennzeichnung die entsprechenden Zeichen enthält (ein Tropfen im Dreieck oder zwei Tropfen).

1.9. Erledigen Sie nur die Arbeiten, die Ihnen zugewiesen sind und Ihrem Fachgebiet entsprechen. Bitten Sie in notwendigen Fällen (ungewohnte Arbeit, Unkenntnis sicherer Arbeitsmethoden usw.) den Vorgesetzten um eine Erklärung und Demonstration sicherer Arbeitsmethoden und -methoden.

1.10. Koordinieren Sie bei der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern Ihre gegenseitigen Maßnahmen und stellen Sie sicher, dass ihre und Ihre Handlungen nicht zu Verletzungen anderer führen.

1.11. Lenken Sie sich während der Arbeit nicht ab und lenken Sie andere Arbeitnehmer nicht von der Arbeit ab.

1.12. Schalten Sie keine Maschinen, Maschinen und Mechanismen ein oder stoppen Sie sie (außer in Notfällen), an denen Sie nicht arbeiten dürfen.

1.13. Halten Sie die Anforderungen der internen Arbeitsvorschriften ein. Der Konsum alkoholischer Getränke im Betrieb und das Erscheinen am Arbeitsplatz im betrunkenen Zustand ist nicht gestattet. Das Rauchen sollte nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen.

1.14. Blockieren Sie die Zugänge zu Schildern nicht mit Feuerlöschgeräten und Hydranten. Die Verwendung von Feuerlöschgeräten zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.

1.15. Der Unfallopfer oder Augenzeuge muss den Kapitän unverzüglich über jeden Unfall oder Unfall informieren.

1.16. Die Anforderungen dieser Anleitung sind verbindlich. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen gilt als Verstoß gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie Ihre Arbeitskleidung an und bringen Sie sie in Ordnung. Bereiten Sie persönliche Schutzausrüstung vor und stellen Sie sicher, dass diese in gutem Zustand ist. Ersetzen Sie defekte persönliche Schutzausrüstung.

2.2. Holen Sie sich einen Auftrag von Ihrem direkten Vorgesetzten.

2.3. Besorgen Sie sich das Werkzeug von einem Elektriker, der für die Wartung und Instandhaltung des Elektrowerkzeugs zuständig ist. Erkundigen Sie sich gleichzeitig bei ihm:

  • Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigungsteile;
  • Gebrauchstauglichkeit des Kabels (Kabels), seines Schutzrohrs und Steckers; die Unversehrtheit der isolierenden Teile des Gehäuses, des Griffs und der Bürstenhalterabdeckungen; das Vorhandensein von Schutzabdeckungen und deren Gebrauchstauglichkeit (alles, was in diesem Absatz aufgeführt ist, wird durch externe Inspektion überprüft);
  • Wartungsfreundlichkeit des Getriebes (die Drehung der Werkzeugspindel wird bei ausgeschaltetem Motor überprüft);
  • Leerlauf;
  • Funktionsfähigkeit des Erdungskreises zwischen dem Gehäuse des Werkzeugs und dem Erdungskontakt des Steckers (nur für Werkzeuge der Klasse I).

2.4. Wenn mindestens eine der in Abschnitt 2.3 dieser Anleitung aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt ist, wird das Elektrowerkzeug nicht zur Arbeit freigegeben (nicht akzeptiert).

2.5. Überprüfen Sie die Übereinstimmung des Elektrowerkzeugs mit den Bedingungen der bevorstehenden Arbeiten unter Berücksichtigung der in Abschnitt 1.8 dieser Anleitung festgelegten Anforderungen.

2.6. Befreien Sie den Arbeitsplatz von Fremdkörpern (Teile, Baugruppen, Baumaterialien etc.).

2.7. Bei Arbeiten in der Höhe ist die Installation von Gerüsten, Terrassendielen und Gerüsten mit Umfassungskonstruktionen erforderlich. Das Arbeiten mit Elektrowerkzeugen von Leitern aus ist nicht gestattet.

2.8. Überprüfen Sie das Arbeitsgerät. Es sollte keine Risse, Schlaglöcher, Grate oder Kerben aufweisen.

2.9. Stellen Sie sicher, dass ein Schutz vorhanden ist, um alle Schleifscheiben mit einem Durchmesser von 40 mm oder mehr zu schützen. Das Gehäuse muss aus Stahlblech bestehen. Der Öffnungswinkel der Abdeckung darf 90° nicht überschreiten.

2.10. Wenn Sie in geschlossenen Tanks arbeiten müssen, stellen Sie sicher, dass sich die Stromquelle (Transformator, Konverter usw.) außerhalb des Tanks befindet und deren Sekundärkreis nicht geerdet ist.

2.11. Erden Sie ein Elektrowerkzeug der Klasse I. Denken Sie daran, dass die Erdung von Elektrowerkzeugen der Klassen II und III nicht zulässig ist.

2.12. Benachrichtigen Sie den Vorarbeiter und Vorarbeiter über alle festgestellten Störungen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Schließen Sie das Elektrowerkzeug nur über Steckverbindungen an das Stromnetz an, die den Anforderungen der elektrischen Sicherheit entsprechen. Das Anschließen und Trennen von Hilfsgeräten (Transformatoren, Frequenzumrichter, Leistungsschalter usw.) an das Netzwerk darf nur von einem Elektriker durchgeführt werden.

3.2. Der Einbau und Wechsel des Arbeitsgeräts, der Einbau der Düsen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Elektromaschine mit einem Stecker * vom Netz getrennt wird.

3.3. Stellen Sie sicher, dass das Kabel (Kabel) des Elektrowerkzeugs vor versehentlicher Beschädigung geschützt ist. Dazu muss das Kabel aufgehängt werden. Kabel oder Leitungen sollten über Arbeitsplätzen in einer Höhe von 2,5 m, über Gehwegen – 3,5 m und über Einfahrten – 6 m aufgehängt werden.

3.4. Achten Sie darauf, dass Kabel oder Leitungen nicht mit Metall, heißen, nassen und öligen Oberflächen oder Gegenständen in Berührung kommen.

3.5. Achten Sie darauf, dass das Kabel (Kabel) nicht gespannt und verdreht wird. Belasten Sie sie nicht, d. h. belasten Sie sie nicht.

3.6. Schalten Sie das Elektrowerkzeug erst ein, wenn es sich in der Arbeitsposition befindet.

3.7. Geben Sie das Elektrowerkzeug nicht an andere Personen weiter, die nicht zur Verwendung des Elektrowerkzeugs berechtigt sind.

3.8. Ziehen Sie bei der nächsten Arbeit den Netzstecker des Elektrowerkzeugs aus der Steckdose.

Tragen Sie das Elektrowerkzeug, indem Sie es nur am Griff halten.

3.9. Trennen Sie das Elektrowerkzeug bei jeder Arbeitsunterbrechung mit dem Netzstecker vom Stromnetz.

3.10. Schützen Sie das Elektrowerkzeug vor Stößen, Stürzen, Schmutz und Wasser.

3.11. Verwenden Sie beim Arbeiten mit einer elektrischen Bohrmaschine Anschläge und Halterungen, die eine Rückwärtsdrehung bei versehentlichem Blockieren des Bohrers und beim Reiben im Loch verhindern. Stellen Sie sicher, dass die Anschlagwinkel ausreichend stabil sind und unbeschädigte Gewinde haben.

3.12. Wenn Sie eine elektrische Bohrmaschine mit langem Bohrer verwenden, trennen Sie diese mit einem Schalter vom Stromnetz, bis die Bohrmaschine vollständig aus dem zu bohrenden Loch entfernt ist.

3.13. Achten Sie beim Arbeiten mit Schleifscheiben darauf, dass diese auf Festigkeit geprüft werden. Stellen Sie sicher, dass keine Funken auf Sie, andere und das Kabel (Kabel) fallen.

3.14. Achten Sie darauf, dass Sie oder Ihr Overall während des Betriebs nicht mit dem rotierenden Arbeitswerkzeug oder der Spindel in Berührung kommen. Stoppen Sie ein rotierendes Arbeitswerkzeug oder eine rotierende Spindel nicht von Hand.

3.15. Bei Versagen der persönlichen Schutzausrüstung die Arbeit einstellen.

3.16. Überwachen Sie während der Arbeit die Gebrauchstauglichkeit des Elektrowerkzeugs.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei Funktionsstörungen des Elektrowerkzeugs ist die Arbeit sofort einzustellen und das Gerät von einem Elektriker reparieren zu lassen.

4.1.1. Betreiben Sie das Elektrowerkzeug nicht, wenn während des Betriebs eine der folgenden Störungen auftritt:

  • Beschädigung der Steckverbindung, des Kabels (Schnur) oder seines Schutzschlauchs;
  • Beschädigung der Bürstenhalterabdeckung;
  • unscharfer Betrieb des Schalters;
  • Funkenbildung durch Bürsten am Kollektor, begleitet vom Auftreten eines kreisförmigen Feuers auf seiner Oberfläche;
  • Austreten von Schmiermittel aus dem Getriebe oder den Lüftungskanälen;
  • das Auftreten von Rauch oder Geruch, der für brennende Isolierung charakteristisch ist;
  • das Auftreten von erhöhtem Lärm, Klopfen, Vibration;
  • Bruch oder Risse im Körperteil, Griff, Schutzzaun.

4.2. Bei Beschädigung des Arbeitsgeräts die Arbeit sofort einstellen. Trennen Sie das Elektrowerkzeug mit dem Stecker vom Stromnetz und tauschen Sie das defekte Arbeitsgerät aus.

4.3. Bei einem plötzlichen Stromausfall schalten Sie das Elektrowerkzeug mit dem Schalter aus.

4.4. Wenn Spannung erkannt wird (Strommessung), schalten Sie das Elektrowerkzeug sofort mit einem Schalter aus und trennen Sie es mit einem Stecker vom Stromnetz.

4.5. Im Brandfall:

4.5.1. Unterbrechen Sie die Arbeit sofort, trennen Sie das Elektrowerkzeug mit dem Stecker vom Stromnetz und schalten Sie die elektrischen Geräte über den Werkstattschalter ab.

4.5.2. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsraum oder auf der Baustelle und ergreifen Sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Denken Sie daran, dass brennende elektrische Leitungen, die unter Spannung stehen, mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden sollten.

4.5.3. Ergreifen Sie Maßnahmen, um den direkten Arbeitsleiter oder andere Beamte zur Brandstelle zu rufen.

4.6. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den Arbeitsleiter über den Unfall zu informieren.

Achten Sie bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom darauf, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie das Elektrowerkzeug mit Schalter und Stecker aus.

5.2. Reinigen Sie das Elektrowerkzeug von Staub und Schmutz und übergeben Sie es zur Aufbewahrung dem Elektriker. Informieren Sie ihn dabei über festgestellte Probleme.

5.3. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf.

5.4. Melden Sie dem direkten Arbeitsleiter die während der Arbeiten aufgetretenen Störungen.

5.5. Waschen Sie Ihr Gesicht oder duschen Sie, legen Sie Ihren Overall und Ihre persönliche Schutzausrüstung in einen speziellen Schrank.

* In den Änderungen und Ergänzungen von POT R M-2003 – 016 RD 2001-153.34.0-03.150 aus dem Jahr 00 sind die Worte „Stecker“ ausgeschlossen.

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