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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von DIP- und PIONEER-Kranen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Einführung Mitarbeiter, die an der Bedienung von Kranen des Typs DIP und Pioneer beteiligt sind (im Folgenden „Mitarbeiter“ genannt), sind bei der Ausführung ihrer Arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation verpflichtet, die in der „Standardanweisung für“ festgelegten Sicherheitsanforderungen einzuhalten Arbeitsschutz für Arbeitnehmer im Baugewerbe, in der Baustoffindustrie und im Wohnungsbau - Versorgungsunternehmen“, dieser Standardanweisung, entwickelt unter Berücksichtigung der Bauvorschriften und -vorschriften der Russischen Föderation, der Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Lasthebekranen, sowie die Anforderungen der Herstelleranweisungen für den Betrieb des Krans. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 1. Vor Aufnahme der Arbeit müssen Arbeitnehmer: a) der Person, die für die sichere Ausführung von Kranarbeiten verantwortlich ist, eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorzulegen, einen Auftrag vom Vorgesetzten zu erhalten und sich am Arbeitsplatz über die Einzelheiten der durchgeführten Arbeiten unterweisen zu lassen; 6) ziehen Sie Overalls, spezielle Schuhe und einen Helm des festgelegten Musters an. 2. Nach Erhalt des Auftrags müssen die Mitarbeiter: a) eine Schichtinspektion des Krans durchführen und die Inspektionsergebnisse im Maschinenprotokoll festhalten; b) Überprüfen Sie die Stabilität und Zuverlässigkeit der Befestigung des Krans an der Basis sowie die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung des Ballasts. c) Überprüfen Sie visuell die Stabilität der Grundkonstruktionen, auf denen der Kran befestigt ist. d) die Funktionsfähigkeit der Kranmechanismen im Leerlauf prüfen; e) gemeinsam mit dem Schleuderer die Gebrauchstauglichkeit der abnehmbaren Lastaufnahmemittel und Behälter sowie das Vorhandensein von Stempeln und Schildern mit Angabe der Tragfähigkeit, des Prüfdatums und der Nummer prüfen und sicherstellen, dass sie der Art der Geräte entsprechen ausgeführte Arbeit; f) inspizieren Sie den Einsatzbereich des Krans und stellen Sie sicher, dass die Abmessungen der Gebäudezufahrt den in der Arbeitsplanung festgelegten Sicherheitsanforderungen sowie die Eigenschaften des Krans in Bezug auf Tragfähigkeit und Auslegerreichweite – die Art der Arbeit – entsprechen durchgeführt. 3. Bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften darf ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht aufnehmen: a) Fehlfunktionen von Mechanismen sowie das Vorhandensein von Mängeln an Metallkonstruktionen oder Seilen, bei denen der Betrieb des Krans verboten ist; b) das Vorhandensein von Mängeln an Lastaufnahmemitteln und Containern oder deren Unvereinbarkeit mit der Art der durchgeführten Arbeiten; c) Nichtübereinstimmung der Eigenschaften des Krans hinsichtlich Tragfähigkeit und Auslegerreichweite mit den Arbeitsbedingungen; d) Fehlen oder Fehlfunktion von Sicherheitsvorrichtungen; e) unzureichende Beleuchtung oder Unordnung am Arbeitsplatz; f) das Fehlen von Sicherheitszeichen, eine grafische Darstellung der Anschlagmethoden und eine Tabelle mit den Massen der bewegten Güter. Die festgestellten Störungen sind selbständig zu beheben, und wenn dies nicht möglich ist, ist der Mitarbeiter verpflichtet, diese der Person zu melden, die für die Instandhaltung der Hebemaschinen verantwortlich ist. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 4. Während der Arbeit muss der Arbeitnehmer die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Bewegen Sie die Last auf das Signal des Schleuderers hin. Der Fahrer ist verpflichtet, das Signal „Halt“ auszuführen, unabhängig davon, wer es gegeben hat; b) die Schräglage des Lastseils verhindern; c) die Aktionen des Schleuderers beim Anschlagen (Anbinden) der vom Kran zu bewegenden Ladung kontrollieren; d) Befestigen Sie die Last beim Heben in einer Höhe von 20 bis 30 cm, um sicherzustellen, dass sie richtig angeschlagen ist, die Anschlagvorrichtung den Gefahrenbereich verlässt, der Kran stabil ist und die Bremsen in gutem Zustand sind. Und dann ist es soweit weiter auf die erforderliche Höhe angehoben; e) Die Zuführung der Ladung in die Grube, den Graben oder die Grube sollte erfolgen, wenn sich auf der Trommel der Lastenwinde (in der unteren Position der Ladung) mindestens 1,5 Windungen des Seils befinden, die Windungen unter der Klemme nicht mitgerechnet Gerät; f) Achten Sie beim Heben der Last darauf, dass sich die Klammer dem Kopf des Kranauslegers nicht in einer Entfernung von weniger als 0,5 m nähert. g) sicherstellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich der transportierten Ladung aufhalten. 5. Beim Heben und Bewegen von Lasten ist es einem Mitarbeiter untersagt: a) Personen, die keinen Schleuderschein besitzen, das Schleudern von Gütern gestatten; b) Güter mit einem Kran heben und bewegen, wenn keine Anschlagsysteme und keine Anweisungen zur Masse der bewegten Güter vorhanden sind; c) eine Last anzuheben oder umzudrehen, deren Masse die Tragfähigkeit des Krans übersteigt; d) die Last mit einem Kranhaken unter Schrägspannung der Seile ziehen; e) eine mit Erde bedeckte oder am Untergrund festgefrorene, mit anderen Lasten verlegte, mit Bolzen verstärkte oder mit Beton ausgegossene Last abhängen und die Last schwenken, um sie abzuhängen; e) die durch die Last verklemmten abnehmbaren Lastaufnahmemittel mit einem Kran zu lösen; g) Stahlbetonprodukte mit beschädigten Scharnieren heben; h) Waren an Fenster- oder Türöffnungen liefern, wenn dort keine Empfangsbereiche vorhanden sind; i) die Kontrolle über den Kran einer Person zu übertragen, die nicht über die entsprechende Bescheinigung dafür verfügt, und auch Studenten oder Auszubildende ohne Kontrolle für die Arbeit zu lassen; j) Flaschen mit komprimiertem oder verflüssigtem Gas anheben, die nicht in speziellen Behältern untergebracht sind; k) die Bremse des Hebemechanismus bei angehobener Last einstellen; l) Ziegel, Fliesen und andere kleinteilige Materialien, die auf Paletten gestapelt sind, ohne Verwendung von Behältern und anderen Hebevorrichtungen anzuheben, die verhindern, dass die Last während der Bewegung herunterfällt. 6. Während der Wartung des Krans ist der Mitarbeiter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ein versehentliches Anlegen der Spannung und Einschalten des Elektroantriebs zu verhindern. 7. Während der täglichen Wartung des Krans muss der Mitarbeiter: a) die Sauberkeit und Betriebsfähigkeit der Kranmechanismen sicherzustellen; b) die reibenden Teile des Krans rechtzeitig gemäß den Anweisungen des Herstellers schmieren; c) Schmier- und Reinigungsmittel in einem geschlossenen Metallbehälter aufbewahren; d) Stellen Sie sicher, dass sich keine losen Gegenstände auf der Kranstruktur und ihren Mechanismen befinden. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 8. Der Arbeitnehmer ist in den folgenden Fällen verpflichtet, die Last abzusenken, den Betrieb des Krans einzustellen und die Person zu benachrichtigen, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlich ist, sowie die Person, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Hebemaschinen verantwortlich ist : a) bei Störungen der Kranmechanismen, bei denen nach den Vorgaben der Herstelleranleitung deren Betrieb untersagt ist; 6) bei Wind, dessen Geschwindigkeit die für diesen Kran zulässige Geschwindigkeit überschreitet; i) bei schlechter Sicht, starkem Schneefall und Nebel, wenn der Fahrer die Signale des Schleuderers und der bewegten Last schlecht unterscheiden kann; d) bei negativer Lufttemperatur unter dem im Kranpass angegebenen zulässigen Wert; e) wenn das Seil verdreht oder abgenutzt ist und die in den Normen für Abwurfseile von Hebemaschinen angegebenen Werte überschreitet; c) wenn eine elektrische, thermische oder andere Schutzeinrichtung häufig aktiviert wird. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 9. Nach Beendigung der Arbeit muss der Arbeitnehmer: a) die Last auf den Boden absenken, die Schlingen entfernen und den Haken in die obere Position bringen; b) Stellen Sie den Ausleger in die Position ein, die in den Anweisungen des Herstellers für die Installation und den Betrieb des Krans festgelegt ist. c) den Schalter an der Schalttafel ausschalten und die Schalttafel verriegeln; d) den Schichtarbeiter sowie den Verantwortlichen für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen über alle bei der Arbeit aufgetretenen Probleme informieren. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Ein Lebensmittelverpackungsarbeiter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Auto Schmiermittel. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Bediener einer Glaskantenlinie. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. 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