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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Entladen von Bitumen, Teer, Teer Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Das Entladen von Bitumen ist Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einer Ärztekommission als für diese Arbeiten geeignet anerkannt sind. 1.2. Ein Arbeiter, der zum Entladen von Bitumen (Teer, Teer) eingestellt wird, muss eine Einführungsschulung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer absolvieren; ist gegen Unterschrift mit den Arbeitsbedingungen, Regeln und Leistungen bei Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie den Verhaltensregeln bei Unfällen vertraut zu machen. 1.3. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss der Bitumen entladende Arbeiter eine Erstschulung in sicheren Arbeitsmethoden absolvieren. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.4. Ein Arbeiter, der Bitumen (Teer, Teer) entlädt, muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Dienstzeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen Facharbeiters absolvieren , der auf Anordnung (auf Anordnung) für das Unternehmen ernannt wird. 1.5. Ein Arbeiter, der Bitumen (Teer, Teer) entlädt, muss eine wiederholte Schulung in den Regeln und Techniken für sicheres Arbeiten und Arbeitsschutz absolvieren:
1.6. Der Arbeiter muss spezielle Kleidung und Sicherheitsschuhe tragen, die in den Standard Industry Standards vorgesehen sind: einen Canvas-Anzug, ölschützende Lederstiefeletten und Canvas-Handschuhe. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe des Arbeitnehmers entsprechen. 1.7. Der mit dem Entladen beschäftigte Arbeiter muss die Arbeitstechnik, den Arbeitsablauf und die Koordination der Aktionen der Arbeiter kennen und befolgen, was die Sicherheit der Arbeiten gewährleistet. 1.8. Das Entladen von Bitumen muss unter Anleitung einer verantwortlichen Person erfolgen, die auf Anordnung der Verwaltung ernannt wird. 1.9. Der Aufenthalt von Unbefugten im Bitumen-Abladebereich ist verboten. 1.10. Mindestens drei Arbeiter (Traktor- oder Motorführer, Schleuderer und Arbeiter) müssen das Bitumen mechanisiert entladen. 1.11. Um Verbrennungen zu vermeiden, berühren Sie offene Bereiche von Dampf- und Bitumenleitungen nicht mit den Händen. 1.12. Die Arbeiter müssen in speziellen Räumen und in der kalten Jahreszeit in Heizstellen essen und sich ausruhen, die in abnehmbaren Straßenaufbauten, mobilen Haushaltsanhängern usw. ausgestattet sind. 1.13. Die Aufenthaltsräume sollten mit Trinkwasser, einem Waschbecken zum Händewaschen und einem Erste-Hilfe-Kasten mit einer Reihe notwendiger Medikamente für die Erste Hilfe ausgestattet sein. 1.14. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen gestattet. Raucherbereiche sollten von Bereichen ferngehalten werden, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden. 1.15. Kohlenteer ist eine viskose schwarze Flüssigkeit mit einem spezifischen Geruch. 1.16. Die toxischen Eigenschaften von Teer sind auf den Gehalt verschiedener flüssiger Kohlenhydrate zurückzuführen, die krebserregende Eigenschaften haben. Seine Hauptbestandteile sind: Naphthalin, Paraffinkohlenhydrate, Benzol, Toluol, Xylol. 1.17. Maximal zulässige Konzentrationen (MPC) in der Luft des Arbeitsbereichs:
1.18. Teerdämpfe und Aerosole verursachen Reizungen der Haut und Schleimhäute der Atemwege und Augen. Bei einer schweren Vergiftung kann es zu Kopfschmerzen und Erbrechen kommen. Erste Hilfe bei einer solchen Vergiftung besteht darin, den Arbeiter an die frische Luft zu bringen. 1.19. Wenn Teer versehentlich auf die Haut Ihrer Hände oder anderer Körperteile gelangt, müssen Sie ihn mit einem mit Vaseline oder Terpentin befeuchteten Wattestäbchen entfernen und die Haut anschließend mit warmem Wasser und Seife waschen. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Es ist notwendig, den Overall in Ordnung zu bringen (Röcke, Ärmel zuknöpfen, Haare unter einen Kopfschmuck stecken usw.) und ggf. zusätzliche persönliche Schutzausrüstung zu besorgen. 2.2. Es ist notwendig, die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen, Mechanismen und persönlicher Schutzausrüstung zu überprüfen. 2.3. Festgestellte Störungen sind dem Mechaniker (Meister) zu melden. Es ist verboten, ein fehlerhaftes Werkzeug zu verwenden. 2.4. Im Winter muss der Entladeplatz vor Arbeitsbeginn vom Schnee befreit und mit Sand bestreut werden. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Arbeitnehmer hat den Anweisungen des Arbeitsleiters strikt Folge zu leisten. 3.2. Beim Entladen von Bitumen und Teer, die per Bahn ankommen, ist es notwendig:
3.3. Beim Entladen von Tanks ist es notwendig, eine Bitumenwanne unter den Auslauf zu stellen und sicher zu befestigen. 3.4. Zum Erhitzen von Bitumen und Teer ist die Verwendung von Dampf aus den Dampfleitungen der Bitumenbasis erforderlich. Bei Einsatz eines mobilen Dampferzeugers darf dieser nur vom Betreiber des Dampferzeugers gewartet werden. 3.5. Der Anschluss des Dampfzufuhrschlauchs an die Düsen sollte bei geschlossenem Ventil an der Dampfleitung erfolgen. Arbeiten ohne Absperrventile an Rohren und Schläuchen sind verboten. 3.6. Beim Ablassen von Bitumen mit Pumpen müssen die Dampfleitungen sicher angeschlossen sein. Bitumenentwässerungsbereiche müssen eingezäunt werden. 3.7. Gleichzeitig mit der Erwärmung des Bitumens und Teers im Tank bei kaltem Wetter ist es vor dem Öffnen des Ablassventils erforderlich, dieses von außen gründlich mit Dampf zu erhitzen, um zu verhindern, dass das Ventil beim Öffnen bricht. 3.8. Das Bitumen und der Teer im Tank sollten erhitzt werden, bis der untere Teil des Tanks an beiden Enden warm wird (so dass er sich anfühlt). andernfalls führt ein vorzeitiges Öffnen des Ablassventils und das Zusammenfließen von erhitztem Bitumen und Teer aus dem mittleren Teil des Tanks zu einer erheblichen Verzögerung der Erwärmung des Bitumens und Teers, die in der Nähe der Enden des Tanks verbleiben. 3.9. Im Winter müssen die Rohrleitungen nach Abschluss der Arbeiten mit trockenem Dampf oder Luft gespült werden, um Dampfkondensation und Gefrieren des darin enthaltenen Wassers zu vermeiden. 3.10. Das Entladen von Bitumen aus Bunker-Gondelwagen ist wie folgt erforderlich:
Alle anderen Gondelwagenbunker müssen in der gleichen Reihenfolge entladen werden. 3.11. Nach dem Entladen des Gondelwagens mit demselben Seil und der Verwendung derselben Winde oder Zugmaschine muss der Bunker in der folgenden Reihenfolge in die Transportposition gebracht werden:
3.12. Wenn im Sommer das Bitumen in den Bunkern nicht zu einem festen Zustand aushärtet und nicht in Klumpen aus dem Bunker fällt, ist es notwendig, die gesamte Bitumenmasse in einen flüssigen Zustand zu erhitzen und sie dann über einen Abfluss abzulassen breites Tablett. 3.13. Das Volumen der Wanne muss so bemessen sein, dass die Aufnahme der gesamten im Bunker erhitzten Bitumenmasse ohne Überlaufen gewährleistet ist, da die Zusammenführung beim Umdrehen des Bunkers nicht reguliert werden kann und wenn das Fassungsvermögen der Wanne nicht ausreicht, Bitumen oder Teer läuft über die Seiten des Wagenrahmens auf die Gleise. 3.14. Der Personenverkehr und jegliche Arbeiten auf dem Entladeplatz sind nur dann gestattet, wenn die Halterungen aller Bunker auf beiden Seiten des Gondelwagens sicher befestigt sind. 3.15. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Wetterbedingungen (Wind >10 m/sec, Nebel, Schneefall etc.) sind die Entladearbeiten abzubrechen. 3.16. Das zum Umdrehen verwendete Kabel muss mindestens 25 m lang und 15–18 mm im Durchmesser sein, ohne dass einzelne Saiten brechen. Arbeiten mit dem Kabel werden nur mit Handschuhen durchgeführt. 3.17. Die Zufahrt zu den Bunkern ist nur von der der Entladeseite gegenüberliegenden Seite gestattet. 3.18. Um ein Umkippen der Gondelwagen zu vermeiden, ist es verboten, zwei oder mehr Bunker gleichzeitig umzukippen. 3.19. Es ist verboten, Autos mit umgestürzten oder ungesicherten Behältern zu pumpen. 3.20. Bei der Entladung von Bitumen und Teer darf die Bahnstrecke nicht mit zähflüssigen Stoffen verunreinigt werden. 3.21. Es ist den Arbeitern verboten, sich auf den Bunkern aufzuhalten, wenn diese umgekippt sind oder während sich der Wagen bewegt. 3.22. Bei Arbeiten mit künstlicher Beleuchtung ist die Verwendung explosionsgeschützter Taschenlampen erforderlich. Die Beleuchtung muss mindestens 50 Lux betragen. 3.23. Treffen Sie beim Be- und Entladen von Bitumen und Teer in Fässern Maßnahmen, um ein Herausrollen der Ladung und mögliche Verletzungen zu verhindern. 3.24. Fässer mit Bitumen werden an vor Sonnenlicht geschützten Stellen in zwei Reihen am Ende oder horizontal darüber gelegt. Im letzteren Fall müssen sie, um ein Ausrollen zu vermeiden, mit Lagerstopps blockiert werden. 3.25. Über kurze Distanzen (15-20 m) dürfen Fässer gerollt, also von Hand geschoben werden. 3.26. Fässer (Säcke) mit einem Gewicht bis 50 kg müssen manuell von zwei Arbeitern entladen werden, über 50 kg – durch Mechanisierung. Es ist verboten, den Lauf mit den Händen zu schieben. Die Arbeiter sollten sich nicht hinter dem Fass befinden, sondern nur an der Seite. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Nach dem Entladen von Bitumen und Teer muss der Trichter auf Anweisung des Verantwortlichen in vertikaler Position aufgestellt und gesichert werden, die Trichterdeckel geschlossen, das Ventil an der Dampfleitung geschlossen und die Schläuche von den Dampfmantelrohren getrennt werden . 4.2. Im Winter müssen die Rohrleitungen nach Abschluss der Arbeiten mit trockenem Dampf oder Luft gespült werden, um Dampfkondensation und Gefrieren des darin enthaltenen Wassers zu vermeiden. 4.3. Organisieren Sie den Arbeitsplatz und die Mechanismen, reinigen Sie sie von Bitumen, Teer und Teer. 4.4. Nach Abschluss der Entladung muss der Arbeiter die Arbeitskleidung, die Sicherheitsschuhe und die persönliche Schutzausrüstung reinigen und alles an den dafür vorgesehenen Ort legen. 4.5. Mit Bitumen oder Teer verunreinigte Hände sollten mit Kerosin abgewischt und anschließend mit heißem Wasser und Seife gewaschen werden. Waschen Sie Ihr Gesicht, gehen Sie duschen. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Bei unerwarteten Manövern der Lokomotive ist das Entladen abzubrechen und der Gefahrenbereich zu verlassen. 5.2. Wenn eine kleine Menge Teer, Teer oder Bitumen Feuer fängt, muss der Brandherd mit Sand-, Kohlendioxid- und Pulverfeuerlöschern, Wasser, Sprühen in dünnen Strahlen und Dampf gelöscht werden. 5.3. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst schnell zu löschen, sollten Sie sofort eine Sonderfeuerwehr rufen und die Verwaltung informieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls muss ein Arbeitnehmer in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls einen Krankenwagen zu rufen und die Verwaltung zu informieren. 5.5. Bei einem Bruch einer Dampfleitung ist es erforderlich, den Dampf über ein Absperrventil abzusperren und Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Durchführung von Gymnastikkursen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Installateur. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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