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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit einem Bohrwerkzeug

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt Arbeitsschutzanforderungen beim Arbeiten mit Bohrwerkzeugen fest.

1.2. Nur Arbeitnehmer, die eine ärztliche Untersuchung, eine gewerbliche Ausbildung, eine Prüfung der Qualifikationskommission bestanden und eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten erhalten haben sowie eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz bei der Einstellung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz erhalten haben, sowie wiederholte Schulungen dürfen mit Bohrwerkzeugen arbeiten. und bei Bedarf außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz.

1.3. Zur Arbeit zugelassene Mitarbeiter müssen die von der Organisation festgelegten internen Vorschriften einhalten.

1.4. Wenn Sie mit einem Bohrwerkzeug arbeiten, sollten Sie einen Arbeits- und Ruheplan einhalten. Entspannen und Rauchen sind an speziell ausgestatteten Orten erlaubt.

1.5. Bohrwerkzeuge müssen den Arbeitern für den Einzel- oder Teamgebrauch zugewiesen werden und in speziellen Werkzeugschränken oder Tischen neben oder innerhalb der Ausrüstung untergebracht werden, sofern dies praktisch, sicher und konstruktionsbedingt vorgesehen ist.

1.6. Die Arbeitnehmer müssen nur die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten ausführen. Es ist nicht gestattet, Ihre Arbeit anderen Mitarbeitern anzuvertrauen und Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsplatz zu gestatten.

1.7. Ein Mitarbeiter kann durch gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden: Lärm, Vibration, ungünstige Parameter des Produktionsmikroklimas, elektrischer Strom, Gasverschmutzung und Staubentwicklung.

1.8. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern gemäß den geltenden Normen und entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.9. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung sollten in speziell dafür vorgesehenen Bereichen unter Einhaltung der Lagervorschriften aufbewahrt und in gutem Zustand verwendet werden.

1.10. Arbeiter, die mit Bohrwerkzeugen arbeiten, müssen die Brandschutzvorschriften einhalten, Brandwarnsignale kennen, den Standort von Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für geschäftliche Zwecke zu verwenden oder Durchgänge und Zugänge zu Feuerlöschgeräten zu versperren.

1.11. Im Falle eines Unfalls sollte das Opfer die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.12. Arbeiter, die mit Bohrwerkzeugen arbeiten, müssen die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten.

1.13. Wenn während der Arbeit Fragen zur sicheren Ausführung der Arbeiten auftreten, sollten Sie sich an den für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Mitarbeiter wenden.

1.14. Mitarbeiter, die gegen die Anforderungen dieser Weisung verstoßen, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, sollten Sie Ihre Arbeitskleidung in Ordnung bringen: Ärmelbündchen schließen, Kleidung so einstecken, dass keine flatternden Enden entstehen, Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck stecken.

2.2. Kontrollieren Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie störende Gegenstände und räumen Sie die Gänge frei. Organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass alles, was Sie brauchen, griffbereit ist.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist.

2.4. Überprüfen Sie den Zustand des Werkzeugs:

  • Bohrer, Senker und Reibahlen müssen scharf geschärft sein;
  • Die Oberfläche der Bohrer darf keine Risse oder Korrosionsspuren aufweisen. Die Schleifflächen sollten auf der Vorder- und Rückseite frei von Dellen und Unebenheiten sein, und auf den Oberflächen der Bänder und des Schafts sollte sich keine entkohlte Schicht befinden.
  • Es dürfen keine Oberflächenrisse (Gitter), Verstopfungen, brüchige Stellen am Schneidteil der Reibahlen und Senker (auf der Platte) sowie raue Stellen auf den Schleifflächen vorhanden sein. Auf den Oberflächen der Reibahlen dürfen sich keine Spuren von Korrosion oder Lotrückständen (Kupfer und Flussmittel) befinden.

2.5. Bohrwerkzeuge und Zubehör sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

2.6. Stellen Sie vor jedem Start des Bohrwerkzeugs sicher, dass durch den Start niemanden gefährdet wird.

2.7. Überprüfen Sie Erdungsgeräte, Vorrichtungen zum Befestigen von Werkzeugen auf Risse, Brüche, Festigkeit der Befestigung von Hartmetallplatten, Spanbruchschwellen usw.

2.8. Das Abkühlen des Schneidwerkzeugs mit nassen Lappen oder Bürsten ist nicht zulässig.

2.9. Spritzen Sie kein Öl oder Flüssigkeiten auf den Boden. Bringen Sie zum Schutz vor Spritzern Abschirmungen an.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Benutzen Sie nur gebrauchsfähige Werkzeuge und Geräte und verwenden Sie diese ausschließlich bestimmungsgemäß.

3.2. Lehnen Sie sich während des Betriebs nicht in die Nähe des Schneidwerkzeugs.

3.3. Installieren Sie das Werkstück korrekt und sicher, um ein Brechen der Befestigung oder andere Störungen des technologischen Prozesses beim Bohren auszuschließen.

3.4. Bohr-, Senk- und Reibwerkzeuge müssen in der Maschine genau entlang der Spindelachse zentriert und fest im Spannfutter montiert sein.

3.5. Bohrer sollten nur mit der richtigen Schärfe verwendet werden.

3.6. Die Installation des Werkzeugs sollte bei vollständig gestoppter Maschine erfolgen.

3.7. Der Werkzeugwechsel sollte bei abgesenkter Spindel erfolgen.

Der Werkzeugwechsel bei laufender Maschine ist nur mit einem speziellen Schnellwechselfutter möglich.

3.8. Wenn Sie einen Bohrer oder eine Reibahle mit konischem Schaft in die Spindel einbauen, sollten Sie darauf achten, sich nicht die Hände an der Schneidkante des Werkzeugs zu schneiden.

Verwenden Sie kein Werkzeug mit verschlissenem Kegelschaft.

3.9. Wenn Sie das Produkt zusammen mit der Bohrmaschine auf dem Tisch drehen, dürfen Sie es nicht mit der Hand festhalten. Sie sollten jedoch die Drehung des Werkzeugs stoppen, die erforderliche Korrektur vornehmen oder das entsprechende Gerät verwenden.

3.10. Wenn das Werkzeug klemmt, der Bohrerschaft, der Gewindebohrer oder ein anderes Werkzeug bricht, sollte die Maschine ausgeschaltet werden.

3.11. Wenn die Befestigung des Bohrfutters und des Werkstücks gelöst ist, sollte die Drehung des Werkzeugs gestoppt werden.

3.12. Ziehen Sie beim Bohren tiefer Löcher den Bohrer regelmäßig aus dem Loch heraus, um Späne zu entfernen.

Entfernen Sie Späne vom Bohrteil und vom Tisch erst, nachdem Sie das Werkzeug angehalten haben.

Entfernen Sie Späne nicht direkt mit den Händen und Werkzeugen, sondern verwenden Sie hierfür spezielle Haken und Bürsten.

3.13. Beim manuellen Vorschub des Bohrers und beim Bohren durch Durchgänge oder mit leichten Bohrern darf kein starker Druck auf das Schneidwerkzeug ausgeübt werden.

3.14. Bewegen Sie das Werkzeug vom Werkstück weg, bevor Sie die Drehung des Werkzeugs stoppen.

3.15. Wenn Vibrationen auftreten, stoppen Sie die Drehung des Werkzeugs. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Vibrationen zu vermeiden: Überprüfen Sie die Befestigung des Bohrers und der Teile.

3.16. Stoppen Sie den Bohrvorgang, wenn:

  • vorübergehende Einstellung der Arbeit;
  • Unterbrechung der Stromversorgung;
  • Reinigen, Schmieren und Reinigen des Arbeitsplatzes und der Ausrüstung;
  • Einbau, Messung und Ausbau von Teilen;
  • Überprüfen oder Reinigen der Bohrerschneide;
  • technologische Wartung von Anlagen und Geräten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Sie sollten die Ausführung der Arbeiten einstellen, die verwendeten Geräte ausschalten und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eintritt:

  • nicht funktionierende Geräte;
  • defekter Schutzzaun;
  • defekte Schraubstöcke und Klemmen;
  • Beschädigung des Arbeitswerkzeugs;
  • das Auftreten von Rauch oder Geruch, der für brennende Isolierung charakteristisch ist;
  • das Auftreten von erhöhtem Lärm, Klopfen, Vibration;
  • Fehlfunktion der Stromverkabelung;
  • Bruch des Schutzleiters;
  • Mangel an Beleuchtung.

4.2. Bei einem Unfall sollten Sie:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien;
  • dem Opfer je nach Art der Verletzung Erste Hilfe leisten;
  • Informieren Sie das Management über den Vorfall und ergreifen Sie Maßnahmen, um das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu evakuieren.

4.3. Im Brandfall sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • rufen Sie die Feuerwehr und informieren Sie die Leitung der Organisation;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.4. Im Falle eines Stromschlags sollten Sie:

  • elektrische Geräte ausschalten;
  • das Opfer von stromführenden Teilen befreien;
  • dem Opfer Hilfe leisten;
  • Informieren Sie die Leitung der Organisation über den Vorfall.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie Werkzeuge und Zubehör an einen dafür vorgesehenen Ort und stapeln Sie die Werkstücke und Fertigteile sorgfältig.

5.2. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und legen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

5.3. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

5.4. Informieren Sie den Arbeitsleiter über die durchgeführten Arbeiten und etwaige Probleme mit der Arbeit.

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