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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Cyanidsalzen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1.1. Auf der Grundlage dieser Anweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer erstellt, die bei der Arbeit mit Zyanidsalzen in der Aufbringung von Metallbeschichtungen tätig sind (im Folgenden Arbeitnehmer, die bei Arbeiten mit Zyanidsalzen beschäftigt sind). 1.2. Zur Durchführung von Arbeiten mit Zyanidsalzen dürfen Arbeitnehmer mindestens 18 Jahre alt sein, die sichere Methoden und Techniken zur Durchführung von Arbeiten, Methoden und Techniken für den korrekten Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen sowie mit Lasten beherrschen. 1.3. Um an Hebemaschinen zu arbeiten, die vom Boden aus gesteuert werden, und um Lasten an den Haken solcher Maschinen zu hängen, dürfen Arbeiter mindestens 18 Jahre alt sein, in einem speziellen Programm ausgebildet sein, vom Prüfungsausschuss der Organisation zertifiziert sein und über ein Zertifikat dafür verfügen das Recht, Hebezeuge zu benutzen und Lasten anzuhängen. 1.4. Mindestens alle drei Monate findet eine wiederholte Unterweisung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz statt. 1.5. Eine regelmäßige ärztliche Untersuchung wird mindestens alle 12 Monate durchgeführt. 1.7. Die Überprüfung der Kenntnisse über die Regeln der sicheren Arbeitsausführung erfolgt mindestens alle 12 Monate durch den Prüfungsausschuss der Organisation. 1.8. Bei der Durchführung von Arbeiten ist die Einhaltung der anerkannten Technik erforderlich. Es ist nicht gestattet, Methoden anzuwenden, die zu einer Verletzung der Arbeitssicherheitsanforderungen führen. 1.9. Bei Fragen zur sicheren Leistung im Arbeitsprozess müssen Sie sich an Ihren direkten oder höheren Vorgesetzten wenden. 1.10. Mitarbeiter, die mit Cyanidsalzen arbeiten, sind verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einzuhalten. 1.11. Bei der Arbeit mit Cyanidsalzen kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:
Daher kann die Nichtbeachtung dieser Anweisungen zu Vergiftungen und Verätzungen führen. 1.12. Arbeitnehmer, die mit Cyanidsalzen arbeiten, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein. 1.13. Der Raum, in dem mit Cyanidsalzen gearbeitet wird, muss von anderen Produktionsbereichen isoliert und mit einem Zu- und Abluftsystem mit Luftreinigung ausgestattet sein. Die Schalttafeln zum Ein- und Ausschalten der Lüftungsgeräte müssen sich außerhalb des Raumes befinden. 1.14. Der Raum für Arbeiten mit Cyanidsalzen muss mit einer automatischen Vorrichtung ausgestattet sein, die das Vorhandensein von Schadstoffen in der Luft meldet. 1.15. In Räumen zur Lagerung und Verpackung von Zyanidsalzen müssen Wand-Boden-Verbindungen abgerundet sein und dürfen keine Schlaglöcher, Risse oder Spalten aufweisen, in denen sich Salzrückstände ansammeln können. 1.16. Der Boden muss täglich mit einer fünfprozentigen Eisensulfatlösung abgewischt und mindestens zweimal täglich mit heißem alkalischem Wasser gewaschen werden. 1.17. Die Belüftung von Bädern mit Cyanid-Elektrolyten muss unabhängig erfolgen. Es ist nicht erlaubt, andere Lüftungssysteme daran anzuschließen. 1.18. Um die vom Ventilator abgegebene verunreinigte Luft zu reinigen, muss ein Filter, ein Absorber oder ein Wasservorhang installiert werden. 1.19. Das Lager für die Lagerung von Cyanidsalzen sollte sich in einem separaten, feuerfesten, beheizten und dauerhaft geschlossenen Raum befinden, zu dem nur spezielles Wartungspersonal Zugang hat. In einem separaten (angrenzenden) Raum sollte ein Sanitärkontrollraum eingerichtet werden, in dem sich ein Waschbecken mit heißem und kaltem Wasser, Seife, eine neutralisierende Zusammensetzung, Pasten und Salben, ein Erste-Hilfe-Kasten mit einem Satz Medikamente für die Erste Hilfe sowie Schränke befinden zur Aufbewahrung von Overalls, Spezialschuhen und anderen persönlichen Schutzmitteln. 1.20. Das Lager für die Lagerung von Cyanidsalzen muss trocken, vom allgemeinen Lager isoliert und mit einer Notabsaugung mit einer außerhalb des Geländes befindlichen Startvorrichtung ausgestattet sein. Bevor Sie diesen Raum betreten, ist es notwendig, die Belüftung für 5 – 10 Minuten einzuschalten. 1.21. Lagerhallen zur Lagerung von Cyanidsalzen müssen mit einer automatischen Anzeigeeinrichtung ausgestattet sein. Wenn Cyanwasserstoff in der Luft vorhanden ist, sollte der Raum belüftet werden, bis wiederholte Proben zeigen, dass er nicht vorhanden ist. In Notfällen ist das Betreten des Lagers mit Gasmasken der Marke „BKF“ oder „V“ mit Aerosolfilter gestattet. 1.22. Behälter zur Lagerung von Zyanidsalzen (Metalldosen oder Fässer mit der Aufschrift „Gift“) müssen hermetisch verschlossen sein. Das Fassungsvermögen des Gefäßes sollte der für die Zubereitung des Bades benötigten Salzmenge entsprechen. Jedes Glas mit Zyanidsalzen muss mit einem Etikett versehen sein, auf dem das Gewicht und die Verpackungszeit angegeben sind. Banken müssen versiegelt und unter Verschluss in einem speziellen Eisenschrank mit Absaugung aufbewahrt werden. 1.23. Die Freigabe von Zyanidsalzen aus dem Lager erfolgt nur auf schriftlichen, vom Arbeitnehmer unterzeichneten Antrag, dem dieses Recht vom Arbeitgeber eingeräumt wird. 1.24. Der Eingang in das Lager und die Ausgabe von Zyanidsalzen sind im Buch über die Abrechnung und den Verbrauch von Zyanidsalzen zu vermerken. 1.25. Das Öffnen von Behältern mit Zyanidsalz sollte nur im Raum zum Verpacken und Auflösen von Zyanidsalzen erfolgen. 1.26. Im Raum zum Verpacken und Auflösen von Cyanidsalzen sollten Bäder mit seitlichen Absaugungen, eine Abzugshaube, Werkzeuge und Geräte zum Verpacken und Auflösen sowie ein geschlossener Behälter für die Lieferung von Cyanidsalzlösungen an Werkstätten vorhanden sein. 1.27. In einem Lagerhaus oder in einer Werkstatt-Speisekammer zur Lagerung von Cyanidsalzen sollte ein Glas- oder Keramikgefäß mit einer fünfprozentigen Eisensulfatlösung und ein Wasserhahn vorhanden sein, um auf den Boden gefallene Cyanidsalze zu neutralisieren. 1.28. Die Lagerung anderer chemischer Stoffe ist im Lager für die Lagerung von Cyanidsalzen nicht gestattet. Die Lagerung von Stoffen nur einer Gefahrenklasse ist erlaubt. 1.29. Im Lager für die Lagerung von Cyanidsalzen sollte ein spezieller Schrank zur Aufbewahrung von Waagen, Werkzeugen, Behältern und Geräten für den Umgang mit Cyanidsalzen vorhanden sein. 1.30. Die Lagerung von Cyanidsalzen in der Werkstatt ist zulässig, wenn während des Betriebs mehrere Anpassungen von Cyanidbädern erforderlich sind. In der Werkstatt dürfen Zyanidsalze nur in einem speziell ausgestatteten Raum in Abzugshauben in einer Menge gelagert werden, die den Bedarf einer Schicht nicht übersteigt. Schranktüren sollten verschlossen und versiegelt sein. 1.31. Es ist verboten, Säuren in einem Schrank oder an einem Ort, an dem Zyanidsalze aufgehängt werden, aufzubewahren, da bei der Verbindung der Säure mit Zyanidsalzen giftige Blausäure (Blausäure) freigesetzt wird. 1.32. Die Trocknung der Cyanidsalze erfolgt in einem Abzug. Der Tiegel muss mit Filterpapier abgedeckt werden. 1.33. Der Transport von Cyanidsalzen vom Lager zur Werkstatt muss in ungeöffneten Fässern oder in verschlossenen Dosen mit speziell dafür vorgesehenen Fahrzeugen in Begleitung des Empfängers erfolgen. 1.34. Mit Feststoffen gefüllte Fässer müssen mechanisch geöffnet werden. Beim Öffnen von Hand ist die Verwendung eines Spezialmessers erforderlich. Schlaginstrumente sind nicht erlaubt. 1.35. Der Transport von Cyanidsalzen und -lösungen zu einem Cyanidbad ist nur in einem verschlossenen Behälter mit dem Warnschild „GIFT“ gestattet. 1.36. Die Lösung für Cyanidbäder muss in der Menge abgegeben werden, die für die Arbeit in einer Arbeitsschicht erforderlich ist. 1.37. Das Einfüllen der Zusammensetzung in das Cyanidbad muss sorgfältig direkt aus dem Gefäß erfolgen und die erforderlichen Maßnahmen gegen Sprühen und Spritzen ergreifen. 1.38. Wenn die Lösung auf den Boden gelangt, muss sie mit einer fünfprozentigen Eisensulfatlösung abgewaschen werden. 1.39. Von Cyanidsalzen und -lösungen entleerte Gefäße sollten in einem Schrank aufbewahrt werden. 1.40. Alle Abfalllösungen von Cyanidsalzen müssen, sofern sie nicht zu Regenerationszwecken verwendet werden, vor der Einleitung in die Kanalisation durch Eingießen einer fünfprozentigen Eisensulfatlösung neutralisiert werden. 1.41. Die Analyse des Zustands der Luftumgebung im Produktionsraum muss gemäß dem vom Arbeitgeber genehmigten Zeitplan durchgeführt werden. 1.42. Aufhängevorrichtungen (Traversen, Körbe und andere) müssen langlebig und bequem sein und aus einem säure- und laugenbeständigen Material bestehen. 1.43. Bäder mit Cyanid-Elektrolyten müssen mit verschließbaren Deckeln ausgestattet sein. Abdeckungen für Bäder mit Cyanid-Elektrolyten, die in automatischen oder halbautomatischen Leitungen installiert sind, dürfen nicht vorgesehen werden, wenn umschließende Vorrichtungen vorhanden sind, die den Zugang zu den Bädern außerhalb der Arbeitszeit verhindern. 1.44. Bäder mit auf hohe Temperaturen erhitzten Lösungen, mit schädlichen Emissionen sowie bei längerem Betrieb des technologischen Prozesses müssen neben seitlichen Absaugungen über Deckel verfügen, die während des Betriebs geschlossen sind. 1.45. Bäder, die zum Waschen von Teilen nach ihrer Behandlung in Cyanid-Elektrolyten vorgesehen sind, sollten nicht für andere Zwecke verwendet werden. Zyanidwaschmittel dürfen ohne vorherige Neutralisierung nicht mit sauren Waschmitteln vermischt werden. 1.46. Die Innenflächen von Bädern für aggressive Stoffe sowie die zu ihnen führenden Rohrleitungen sollten aus korrosionsbeständigen Materialien gefertigt oder beschichtet sein. 1.47. In der Nähe von Zyanidbädern installierte Geräte müssen vor dem Eindringen von Elektrolyt, Magnetfeldern, Temperatur, chemischen Umwelteinflüssen und mechanischen Beschädigungen geschützt werden. 1.48. Im Falle eines Unfalls muss ein Arbeiter, der mit Zyanidsalzen arbeitet, die Arbeit unterbrechen, seinen direkten oder Vorgesetzten benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen. 1.49. Ein Mitarbeiter, der mit Cyanidsalzen arbeitet, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten; Vor dem Essen und nach Arbeitsende Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen. 1.50. Orte, an denen Zyanidverbindungen verwendet werden, sollten über einen Erste-Hilfe-Kasten mit Medikamenten und Erste-Hilfe-Ausrüstung für Zyanidvergiftungen verfügen. 1.51. Arbeiter, die mit Zyanidsalzen arbeiten, sollten in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten. 1.52. Ein Mitarbeiter, der mit Cyanidsalzen arbeitet und die Anforderungen dieser Anleitung nicht befolgt, haftet gemäß geltendem Recht. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht. 2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen. 2.3. Schalten Sie bei Arbeiten mit Cyanidsalzen 30 Minuten vor Arbeitsbeginn die Absaugung ein. 2.4. Schmieren Sie beim Arbeiten in Zyanidbädern die Schleimhäute von Nase, Händen und Gesicht mit Vaseline oder Lanolin. 2.5. Arbeiten Sie nicht mit Cyanid-Elektrolyten, wenn die Haut an Händen und Gesicht geschädigt ist. 2.6. Stellen Sie sicher, dass der Boden trocken ist und dass das Fußgitter in der Nähe des Zyanidbades stabil und funktionstüchtig ist. 2.7. Bereiten Sie die für die Arbeit erforderlichen Werkzeuge und Vorrichtungen gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation vor. Das zur Bearbeitung von Zyanidbädern verwendete Werkzeug muss eine charakteristische Farbe haben. 2.8. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:
2.9. Teile gemäß den Anforderungen der technischen Dokumentation verlegen. 2.10. Überprüfen Sie die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die Spannung der örtlichen Beleuchtung sollte 50 V nicht überschreiten. 2.11. Überprüfen Sie beim Arbeiten mit Hebevorrichtungen deren Funktionsfähigkeit und beachten Sie die Anforderungen der einschlägigen Arbeitsschutzanweisungen. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Halten Sie den Arbeitsbereich sauber und frei von Unordnung. 3.2. Es ist nicht zulässig, die Befestigung von Teilen an den Stangen durch Schütteln über der Wanne zu überprüfen. 3.3. Verwenden Sie beim Verpacken von Cyanidsalzen eine Gasmaske. 3.4. Das Laden von Zyanidsalzen, das Einstellen von Zyanidbädern, Reinigungs- und Filterlösungen sowie das Dekontaminieren von Behältern und Abfällen sollte unter Anleitung des Verwaltungspersonals bei eingeschalteter Absaugung erfolgen. 3.5. Die gemeinsame Lagerung von Säuren und Cyanidsalzen in Arbeitsräumen ist nicht gestattet. 3.6. Durchführung von Arbeiten zur Auflösung von Cyanidsalzen in Anwesenheit Ihres direkten Vorgesetzten. 3.7. Fässer mit Zyanidsalzen, die im Lager eingehen, sollten auf einem speziellen Wagen zum Auflösungsraum geliefert werden. Die Verwendung dieses Wagens für den Transport anderer Güter ist zulässig, nachdem er mit einer XNUMX%igen Eisensulfatlösung gewaschen wurde. 3.8. Wenn Sie das Fass mit Cyanidsalzen in das Bad der Auflösungsanlage stellen, verwenden Sie ein elektrisches Hebezeug und einen speziellen Griff, während das Anheben des Fasses mit einer schrägen Spannung des Lastseils nicht zulässig ist. 3.9. Lösen Sie den Greifer vom Zyanidfass, schließen und verriegeln Sie den Deckel der Auflösungseinheit. 3.10. Füllen Sie das Bad der Auflösungsanlage mit 40°C warmem Wasser. 3.11. Schalten Sie den pneumatischen Stempel ein, um das Fass mit Cyanidsalzen zu öffnen, indem Sie die Taste „Arbeitszylinder nach unten“ drücken, das Rückführventil öffnen und das Lösungsfüllventil schließen. 3.12. Überwachen Sie während des Umwälzvorgangs die Wassertemperatur, bis sich die Cyanidsalze vollständig aufgelöst haben, und schalten Sie dann die Pumpe aus. 3.13. Übertragen Sie die vorbereitete Lösung von der Auflösungseinheit in den Lagertank für die Cyanidlösung. 3.14. Beachten Sie beim Pumpen einer Cyanidlösung in ein Spezialbad folgende Vorgehensweise:
3.15. Nach dem vollständigen Ablassen der Cyanidlösung aus der Auflösungsanlage in das Lagerbad heben Sie die Zylinderstange durch Drücken der Taste „Arbeitszylinder hoch“ an und lösen den Stopfen durch Drücken der Taste „Abdeckung öffnen“. 3.16. Montieren Sie den Greifer mit Zyanidsalzen am Fass und entfernen Sie das Fass mit einem Hebezeug aus der Anlage, neutralisieren Sie das Fass in einem Bad mit einer XNUMX%igen Eisensulfatlösung, ohne den Greifer zu entfernen, spülen Sie das Fass in zwei Bädern mit Wasser. 3.17. Arbeiten an Zyanidbädern sind nur bei ordnungsgemäß funktionierender Belüftung gestattet. 3.18. Schützen Sie bei der Arbeit Ihr Gesicht vor Spritzern. 3.19. Tragen Sie eine Schutzbrille, um Ihre Augen vor möglichen Spritzern zu schützen. 3.20. Waschen Sie die Produkte vor dem Eintauchen in Zyanidbäder von Säurerückständen. 3.21. Berühren Sie den Elektrolyten beim Einlegen von Teilen in das Zyanidbad und bei dessen Einstellung nicht mit bloßen Händen. Arbeiten dürfen nur mit gebrauchsfähigen Gummihandschuhen durchgeführt werden. 3.22. Entfernen Sie die heruntergefallenen Teile mit einer in der technologischen Dokumentation angegebenen Spezialzange aus dem Zyanidbad. 3.23. Die Reinigung von Elektrokabeln, Schläuchen und Anoden in der Nähe des Zyanidbades sollte nach dem Trennen vom Stromnetz und dem Tragen von Gummihandschuhen erfolgen. 3.24. Verbrauchte Anoden, die für die weitere Verwendung ungeeignet sind, sollten mit einer Zange aus dem Cyanidbad entfernt und in einem speziellen Behälter zunächst mit einer Lösung von XNUMX % Eisensulfat und dann mit Wasser gewaschen werden. 3.25. Bedecken Sie Bäder während des Betriebs mit Cyanid-Elektrolyten. Während der Mittagspause müssen Badewannen mit Deckeln verschlossen und verschlossen werden. 3.26. Beobachten Sie während der Arbeit die Kontrollleuchte, die den Betrieb der Absaugung signalisiert. 3.27. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems, der Alarme, Endschalter, Ketten, Lasthaken und anderer Vorrichtungen für hängende Teile sowie die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung. 3.28. Es ist verboten, im Arbeitsraum zu essen, zu trinken und zu rauchen, sowie im Overall Essensstätten aufzusuchen. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn die Belüftung abgeschaltet wird, muss die Arbeit eingestellt werden. Mitarbeiter müssen das Betriebsgelände unverzüglich verlassen, die Türen zu anderen Betriebsstätten dicht verschließen und dies ihrem unmittelbaren oder übergeordneten Vorgesetzten melden. 4.2. Wenn Mandelgeruch (Blausäuregeruch) auftritt, informieren Sie den direkten oder übergeordneten Vorgesetzten darüber, stellen Sie die Arbeit ein und verlassen Sie den Raum. 4.3. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung und plötzlichen Erkrankung sollte dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe geleistet und gegebenenfalls die Überführung in eine Gesundheitseinrichtung organisiert werden. 4.4. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien. 4.5. Wenn rotierende Teile von Maschinen, Schlingen, Lasthaken und anderen Geräten Körperteile oder Kleidung erfassen, geben Sie ein Signal zur Arbeitsunterbrechung und ergreifen Sie, wenn möglich, Maßnahmen zum Stoppen der Maschine (Gerät). Sie sollten nicht versuchen, sich aus dem Griff zu befreien, wenn es möglich ist, andere anzulocken. 4.6. Im Brandfall:
5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Schließen Sie am Ende der Arbeit des Bades mit Cyanidelektrolyten die Deckel und verriegeln Sie sie. Übergeben Sie die Schlüssel an den unmittelbaren Bauleiter. 5.2. Vor Verlassen der Werkstatt müssen alle Behälter mit einer fünfprozentigen Eisensulfatlösung neutralisiert werden. 5.3. Überprüfen Sie vor der Übergabe der Schicht das Zyanidbad auf das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von: Zäunen, Sicherheitsverriegelungen, Alarmen, Erdung und Lüftungssystemen. Protokollieren Sie die Ergebnisse der Prüfung im Schichtannahme- und Lieferprotokoll und informieren Sie den Arbeitsleiter über Störungen. 5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten. 5.5. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf. 5.6. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen, Mund ausspülen und duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Ofenofen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Knochen sägen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Glasfaser-Kommunikationskabeln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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