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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Sammeln von Forstsamen, Früchten und Zapfen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen sind in den Anweisungen "Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die im Holzeinschlag und in der Forstwirtschaft tätig sind".

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Beginn der Arbeiten sollte der Vorarbeiter (Link) gemeinsam mit dem Vorarbeiter die Umsetzung der Anweisungen zu Art und Reihenfolge der Arbeitsausführung unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen (Einzäunung von Sonderzonen, Einhaltung von Sicherheitsabständen, Gefälle) prüfen usw.), die in der technologischen Karte vorgesehen sind, mit der sich das Team (Link) vor Arbeitsbeginn vertraut macht. Ändern Sie die festgelegte Reihenfolge und Arbeitsweise nicht ohne die Erlaubnis des Meisters.

2.2. Stellen Sie sicher, dass Leitern und Trittleitern, die zum Sammeln von Zapfen und Früchten von wachsenden Bäumen verwendet werden, in einwandfreiem Zustand sind:

  • Leitern müssen Vorrichtungen haben, die ein Verrutschen und Umkippen verhindern; Leitern, die länger als 3 Meter sind, müssen über mindestens 2 Zuganker unter den Stufen verfügen;
  • Die Enden der Treppe sind mit scharfen Metallspitzen umwickelt, die oberen Stufen sind mit Filz ummantelt, der Abstand zwischen den Stufen beträgt 15-25 cm.

Zum Sammeln von Samen und Zapfen in einer Höhe von mehr als 5 m werden Mannlöcher oder hydraulische Aufzüge verwendet.

Überprüfen Sie vor Beginn der Arbeiten die Funktionsfähigkeit von Mannlöchern und Hilfsgeräten (Sicherheitsgurte).

2.8. Aufzüge müssen Folgendes bieten:

  • Geländegängigkeit und Stabilität beim Arbeiten und Bewegen, der maximal zulässige seitliche Neigungswinkel der Hebebühne bei angehobenem Montagegerät sollte nicht mehr als 5 Grad betragen;
  • zuverlässige Fixierung des Korbs in der angehobenen Position, wodurch ein Herunterfallen des Korbs ausgeschlossen ist;
  • Befestigung der Korbtüren für den Ein- und Ausstieg des Pflückers;
  • Der Korb muss über einen mindestens 1,2 m hohen Zaun verfügen, um den Kollektor vor Stößen durch Äste zu schützen.
  • Die Hebekörbe sind mit einem akustischen Alarm ausgestattet – überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit aller dieser Geräte.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Das Sammeln von Samen und Zapfen muss in Teams (Links) bestehend aus mindestens 2 Personen erfolgen, eine davon wird zum Senior ernannt.

3.2. Bevor Sie Samen und Zapfen von einem wachsenden Baum sammeln, stellen Sie sicher, dass dieser stabil steht, verlassen Sie den Korb beim Sammeln nicht, sichern Sie sich immer in der vorgeschriebenen Weise und lassen Sie bei Arbeiten in der Höhe Vorsicht und Umsicht walten.

3.3. Vermeiden Sie das Sammeln von Samen und Zapfen:

  • von gefährlichen Bäumen (hängend, mit beschädigtem Wurzelsystem, mit Fäulnis, gesägt usw.)
  • von auf dem Boden liegenden Bäumen, die sich auf ihren Stämmen befinden, in der Gefahrenzone der Waldfällung, näher als 50 m vom Abwurf des Bündels vom Traktorschild entfernt, gleichzeitig mit dem Abschneiden von Ästen
  • in der Ladezone, von umgestürzten Bäumen an einem Hang, ohne sie festzubinden, von gefällten Bäumen, die sich entlang eines Hangs mit einer Steilheit von mehr als 20 Grad befinden und quer zu einem Hang mit einer Steilheit von mehr als 15 Grad.

3.4. Leitern und Stehleitern müssen die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe gewährleisten. Es ist nicht zulässig, für diese Zwecke Bretter, Steine ​​oder Äste zu platzieren. Stellen Sie sicher, dass an den Enden der Leitern Metallanschläge vorhanden sind. Es ist nicht möglich, dass zwei Arbeiter gleichzeitig auf derselben Trittleiter arbeiten.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Das Sammeln von Samen, Zapfen und Früchten von wachsenden Bäumen stoppt während und nach Regen (bevor der Stamm trocknet), wenn die Stämme vereist sind, bei Schneefall, Nebel und wenn Windgeschwindigkeiten mehr als 6,5 m/s betragen.

4.2. Während eines Gewitters die Arbeit unterbrechen, einen sicheren Platz auf einer Lichtung, einem Bereich mit jungem Laubwuchs, zwischen Bäumen, die in einem Abstand von 20 m voneinander wachsen, in Bergen und hügeligen Gebieten näher an der Hangmitte einnehmen, Setzen Sie sich nach Möglichkeit auf Isoliermaterial (trockenes Totholz, Moos, Birkenrinde) und entfernen Sie Metallgegenstände, Maschinen und Mechanismen von sich.

Verboten bei Gewitter:

  • in Bewegung sein, auf dem Gipfel eines Berges, Hügels, am Rande eines Waldes
  • Halt an Bächen, Flüssen, Seen
  • Verstecke dich unter isolierten Bäumen, Felsen, Steinen und lehne dich dagegen
  • Halten Sie sich in der Nähe von und unter Stromleitungen, an Triangulationsschildern, anderen Türmen und Schildern auf und halten Sie sich weniger als 10 m von Autos und Mechanismen entfernt.

4.3. Wenn ein Wald brennt, ergreifen Sie Maßnahmen, um den Brand selbst zu löschen, wenn möglich, informieren Sie den Forstbetrieb, die Forstwirtschaft oder eine andere Organisation, Unternehmen oder Bevölkerung. Wenn das Löschen des Feuers nicht möglich ist und Lebensgefahr besteht, treffen Sie persönliche Schutzmaßnahmen und verlassen Sie die Brandstelle.

Machen Sie dasselbe im Falle einer anderen Gefahr (Umwelt, Naturkatastrophe, Strahlung, chemische Gefahr), die das Leben von Menschen bedroht.

4.4. Im Falle eines Unfalls leisten Sie dem Opfer ggf. Erste Hilfe, bringen es in eine medizinische Einrichtung, melden den Vorfall dem Arbeitsleiter und bewahren nach Möglichkeit die Unfallsituation auf.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Reinigen Sie die Werkzeuge und Geräte, ordnen Sie sie und lagern Sie sie an den dafür vorgesehenen Orten.

5.2. Uniformen, Overalls und Schuhe ausziehen, reinigen, entstauben und einlagern.

5.3. Stellen Sie sicher, dass keine Enzephalitis-Zecke vorhanden ist, entfernen Sie sie, falls vorhanden.

5.4. Führen Sie hygienische Verfahren durch. Führen Sie bei Arbeiten im Bereich der Strahlenbelastung die vorgeschriebenen Verfahren durch.

5.5. Melden Sie alle Kommentare zur Arbeit dem Beamten und tragen Sie die Kommentare in das Register der administrativen und öffentlichen Kontrolle des Arbeitsschutzes ein.

5.6. Lösche die Feuer und bestreue sie mit Erde.

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