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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Betonarbeiter. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Als Betonarbeiter dürfen Männer arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von der Ärztekommission als für diese Arbeit geeignet anerkannt werden. 1.2. Bei der Bewerbung um eine Stelle muss sich ein Betonarbeiter einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit in schädlichen und gefährlichen Umgebungen vertraut gemacht werden gefährliche Arbeitsbedingungen, gegen Unterschrift. Verhaltensregeln bei einem Unfall. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Betonbauer einer ersten Einweisung in sichere Arbeitsmethoden unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz muss der Betonbauer ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Betonbauers absolvieren, der auf Anordnung (Anweisung) für das Unternehmen ernannt wird. 1.4. Eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes ist durch den Betonarbeiter durchzuführen:
1.5. Der Betonarbeiter muss in Overalls und Sicherheitsschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind:
1.6. Overalls, Schuhwerk und persönliche Schutzausrüstung müssen in gutem Zustand sein und der Körpergröße und Größe des Betonarbeiters entsprechen. 1.7. Es ist einem Betonarbeiter verboten, an einer fehlerhaften Ausrüstung oder einem fehlerhaften Werkzeug zu arbeiten. 1.8. Der Betonbauer hat dafür zu sorgen, dass sein Arbeitsplatz, die Gänge und Zugänge zu diesem frei von Schutt, Schmutz und Fremdkörpern sind. Im Winter müssen die Durchgänge mit Sand, Schlacke etc. bestreut werden. 1.9. Am Arbeitsplatz sollte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein, der mit allem Notwendigen ausgestattet ist, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten, sowie ein Tank mit Trinkwasser. 1.10. Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Hebevorrichtungen sowie der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten. 1.11. Das Einschalten von Maschinen, Elektrowerkzeugen und Beleuchtungslampen ist nur mit Hilfe von Anlassern und Messerschaltern gestattet. Es ist verboten, schlecht isolierte elektrische Leitungen und ungeschirmte Teile elektrischer Geräte zu berühren. 1.12. Das Begehen der verlegten Bewehrung ist nur auf Sonderbrücken mit einer Breite von mindestens 600 mm, die auf der Schalung basieren, zulässig. 1.13. Die Spannung der Elektrorüttler muss der Spannung des sie versorgenden Stromnetzes entsprechen. Die Spannung sollte nicht mehr als 36 V betragen. 1.14. Es ist nicht gestattet, vorübergehende oder dauerhafte elektrische Leitungen, die an ein unter Spannung stehendes Stromnetz angeschlossen sind, zu übertragen. 1.15. Bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s und bei Gewitter ist das Betonieren von externen Plattformen nicht zulässig. 1.16. Nachts ist das Arbeiten nur bei einer Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux gestattet. Gleichzeitig sollten die Kontrollplattform, die Übergangsbrücken und alle Arbeitsorgane gut beleuchtet sein. 1.17. Vor der Arbeit mit chemischen Betonzusätzen muss der Betonarbeiter bedenken, dass Calciumchlorid, das als Beschleuniger für das Abbinden und Aushärten von Beton verwendet wird, gefährlich für die Haut von Gesicht und Händen ist und dass Bleichmittel und ihre wässrigen Lösungen starke Oxidationsmittel sind, die freisetzen können Chlorgas. 1.18. Tragen Sie beim Arbeiten mit Calciumchlorid oder bei der Verwendung von Chlorkalk und chlorhaltigen Gemischen eine Atemschutz- oder Gasmaske, Gummihandschuhe und eine Schürze. 1.19. Bei der Herstellung von Stahlbetonprodukten und -konstruktionen muss der Betonarbeiter wissen:
2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss der Betonarbeiter einen Overall und Sicherheitsschuhe anziehen sowie die persönliche Schutzausrüstung vorbereiten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen. Knöpfen Sie die Ärmel zu, stecken Sie die Haare unter den Kopfschmuck, stecken Sie die Kleidung hinein, damit die Ränder nicht herunterhängen. 2.2. Vor Arbeitsbeginn muss der Betonbauer:
2.3. Bei Verwendung einer Betonpumpe und eines Betonfertigers zur Zufuhr der Betonmischung muss der Betonarbeiter die Funktion einer Zweiwegesignalisierung (Ton, Licht) zwischen dem Motorantrieb der Betonpumpe und den Arbeitern, die den Beton erhalten, überprüfen, alle Verriegelungen der Betonleitung reinigen und fest verschließen und in der Nähe der ersten Öffnung der Betonleitung ein geneigtes reflektierendes Visier anbringen. 2.4. Bei der Zufuhr von Inertstoffen durch Aufzüge, Förderbänder und andere Mittel ist es dem Betonarbeiter nicht gestattet, die Trommeln und Tröge von Mischmaschinen, Förderbändern und Schnecken während des Betriebs zu reinigen. Die Reinigung ist erst nach vollständigem Stillstand der Maschinen und Mechanismen und Trennung vom Stromnetz zulässig. 2.5. Die Ladeschaufelgrube des Betonmischers sollte erst gereinigt werden, nachdem die angehobene Schaufel sicher befestigt ist. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Beim Transport der Betonmischung zum Einbauort: 3.1.1. Beim Anliefern der Betonmischung muss der Betonarbeiter die Gebrauchstauglichkeit des Behälters überwachen und alle Verstöße dem Kapitän melden. 3.1.2. Der Betonarbeiter muss dafür sorgen, dass die Löcher im Bodenbelag und der Abfluss für die Betonversorgung nur während der Arbeitszeit geöffnet sind und am Ende der Arbeitsschicht und in den Pausen geschlossen werden müssen. Wanne, Bunker und andere Behälter vorsichtig öffnen; Dieser Vorgang muss von erfahrenen Betonarbeitern durchgeführt werden. 3.1.3. Ein Betonarbeiter, der mit einer Betonpumpe oder einem Betonfertiger direkt beim Einbringen von Beton in das Bauwerk arbeitet, darf nicht zulassen, dass sich Unbefugte während des Betriebs des Betonfertigers in der Nähe des Ausgangsendes der Betonleitung und ihrer Verbindungsstellen aufhalten. Während des Betriebs der Betonpumpe ist das Verlassen des Arbeitsplatzes verboten. 3.1.4. Bei der Anlieferung von Betonmischung mit Muldenkippern muss der Betonarbeiter die folgenden Sicherheitsanforderungen einhalten:
3.1.5. Es ist einem Betonarbeiter verboten, während der Lieferung von Betonmischung an Muldenkipper auf Überführungen und mobilen Brücken zu stehen. Brücken können nur bewegt werden, wenn sich auf ihrer Bewegungsstrecke keine Personen und Fahrzeuge befinden. 3.1.6. Bei der Zuführung der Betonmischung sollte das obere Ende des Förderbandes mindestens 500 mm über der Ladeplattform angebracht werden. 3.1.7. Während des Betriebs des Förderers ist es notwendig, seine Stabilität sowie die Funktionsfähigkeit der Schutzdächer zu überwachen, die den Förderer von unten über den Gängen und Einfahrten umschließen. 3.2. Beim Verlegen und Verdichten der Betonmischung: 3.2.1. Während des Abladens der Betonmischung zur Bereitstellung für den Einbau muss sich der Betonarbeiter außerhalb der Zone befinden, in der der Beton möglicherweise herunterfällt. 3.2.2. Bei der Zuführung der Betonmischung in die Grube über Rohre, Wannen, Abflüsse ist darauf zu achten, dass diese sicher befestigt sind und die unteren Enden der Rohre, Stämme oder Abflüsse nicht mehr als 1 m über den Betonaufnahmebereich hinausragen . 3.2.3. Ein Betonarbeiter, der Beton auf Flächen mit einer Neigung von mehr als 20° verlegt, muss einen Sicherheitsgurt verwenden. 3.2.4. Bevor mit der Verdichtung der Betonmischung mit Elektrorüttlern begonnen wird, muss durch eine externe Inspektion Folgendes überprüft werden:
3.2.5. Der Anschluss von Elektrorüttlern an das Stromnetz darf nur mit handelsüblichen Kupplungen und Steckern erfolgen, andere Anschlussarten sind verboten. An den Rüttler angeschlossene Schlauchleitungen sollten aufgehängt werden und dürfen nicht über den verlegten Beton verlaufen. 3.2.6. In Pausen beim Betonieren oder beim Versetzen des Rüttlers an einen neuen Standort muss der Rüttler vom Stromnetz getrennt werden, während der Bewegung sollte er am Körper gehalten werden. 3.2.7. Beim Arbeiten mit Elektrorüttlern sollten diese mit flexiblen Stangen ruckfrei entlang der verdichteten Betonmischung bewegt werden. Es ist strengstens verboten, den Vibrator am Schlauchkabel zu ziehen. Stellen Sie sich nicht auf die Plattform des Vibrators und schieben Sie ihn nicht mit den Füßen, wenn der Vibrator angeschlossen ist. Bei Regen müssen die Rüttler abgedeckt werden, es darf kein Wasser auf den Rüttler gelangen. 3.2.8. Beim Arbeiten mit pneumatischen Vibratoren ist das Anschließen und Trennen von Schläuchen erst nach Unterbrechung der Druckluftzufuhr zulässig. Der Einbau pneumatischer Vibratoren sollte nach dem Einbringen in die Arbeitsposition erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass sich an den Schlauchanschlüssen keine Luftquelle befindet. Die flexiblen Schläuche des Vibrators müssen in einem geraden oder sanften Bogen ohne Knicke (Ecken) herausgezogen werden. 3.2.9. Tragen Sie zum Schutz Ihrer Augen beim Arbeiten mit pneumatischen Vibratoren eine Schutzbrille. 3.2.10. Beim Arbeiten mit einem Elektrorüttler muss der Betonarbeiter dielektrische Gummihandschuhe tragen, um einen Stromschlag zu vermeiden. 3.2.11. Um die schädlichen Auswirkungen von Lärm zu reduzieren, verwenden Sie Ohrenschützer oder Ohrenschützer, die hohe Geräusche blockieren. 3.2.12. Im Dauerbetrieb muss der Vibrator jede halbe Stunde für fünf Minuten zum Abkühlen ausgeschaltet werden. 3.2.13. Um die Geräusche während des Betriebs der Rütteleinheit zu reduzieren, ist es notwendig, die Formen sicher an Rüttelmaschinen zu befestigen und den festen Sitz aller Befestigungselemente systematisch zu überprüfen. 3.3. Bei der Herstellung von Stahlbetonprodukten und -konstruktionen: 3.3.1. Während der Arbeit muss der Betonbauer:
3.3.2. Beim manuellen Schmieren von Formen und Schalungen sollte ein langstieliges Sprühgerät verwendet werden, um zu verhindern, dass die versprühte Emulsion in die oberen Atemwege gelangt. 3.3.3. Um Hauterkrankungen der Hände zu vermeiden, dürfen die Formen nur mit Gummihandschuhen geschmiert werden. 3.3.4. Beim Anschlagen, Transportieren und Verlegen von Bewehrungen sowie beim Einlegen von Teilen in Formen und Schalungen muss der Betonbauer:
3.3.5. Bei der Herstellung von Stahlbetonkonstruktionen mit offensichtlich beanspruchter Bewehrung muss der Betonarbeiter die Funktionsfähigkeit von Pumpen, hydraulischen und mechanischen Hebern, Vorrichtungen zur Spannungserfassung und anderen Geräten prüfen; Prüfen Sie die vorgesehenen Beschläge auf Spannung. Defekte Stäbe, die Hinterschneidungen, Biegungen und Verdrehungen aufweisen, müssen ersetzt werden. 3.3.6. Bewehrungsspannabschnitte sollten an den Enden der Ständer mit Schutzzäunen (Netzen) von mindestens 1,8 m Höhe versehen sein. Es ist verboten, sich im Vorbereitungs- und Verstärkungsbereich von Personen aufzuhalten, die nicht mit dieser Arbeit in Zusammenhang stehen. 3.3.7. In Arbeitspausen und nach Arbeitsende muss der Betonbauer die Anlage zum Spannen der Bewehrung vom Netz trennen. 3.3.8. Bei der elektrothermischen Spannung von Bewehrungsstäben muss der Betonbauer folgende Anforderungen erfüllen:
3.3.9. Vor dem Einbringen der Betonmischung in die Schalung oder Schalung muss der Betonarbeiter die Funktionsfähigkeit der Schlösser und Scharniere der Schalung sowie die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung der Montageschlaufen an der Bewehrung prüfen. Die Betonmischung sollte gleichmäßig in die Form eingebracht werden. 3.3.10. Bei Arbeiten auf einer Vibrationsbühne muss der Betonbauer:
3.3.11. Der Abstieg in die Dampfkammern ist erst nach Abschalten der Dampfzufuhr und Abkühlen der Kammer und der darin enthaltenen Produkte auf 40 °C gestattet; Verwenden Sie für den Abstieg feste oder abnehmbare Leitern. 3.3.12. Bei der Entnahme von Fertigprodukten aus den Dampfkammern müssen Schlingen an allen vorhandenen Befestigungsschlaufen durchgeführt werden. 3.4. Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der elektrischen Beheizung von Stahlbetonkonstruktionen: 3.4.1. Ein Betonarbeiter, der elektrisch beheizbare Bauwerke betoniert, muss sich einer speziellen Unterweisung in sicheren Arbeitspraktiken unterziehen. Wer in der Nähe von beheizten Bereichen arbeitet, sollte vor der Gefahr eines Stromschlags gewarnt werden. 3.4.2. Aufwärmbereiche sollten eingezäunt und nachts gut beleuchtet sein. Zäune werden in einem Abstand von mindestens 3 m von der Grenze des unter Strom stehenden Gebiets angebracht. Der Aufenthalt und die Ausübung jeglicher Arbeiten durch Fremde in Bereichen, die mit elektrischem Strom beheizt werden, ist verboten. 3.4.3. Bei der elektrischen Erwärmung von Beton dürfen die Installation und der Anschluss elektrischer Geräte an das Stromnetz nur von Elektrofachkräften mit der Qualifikationsgruppe Elektrosicherheit mindestens III und nicht von einem Betonarbeiter durchgeführt werden. 3.4.4. In der Zone für Elektroheizung sollte an einer gut sichtbaren Stelle eine Signallampe angebracht sein, die aufleuchtet, wenn in dem Bereich Strom eingeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich nur noch Personen auf der Arbeitsplattform aufhalten, die die Anlage warten. 3.4.5. Der Betonarbeiter, der elektrische Heizungen durchführt, muss in dielektrischen Gummischuhen und denselben Handschuhen arbeiten; Das Werkzeug muss über isolierte Griffe verfügen. 3.4.6. Vor dem Betonieren muss sichergestellt werden, dass der für die Elektroheizung vorbereitete Bereich, in dem die Betonmischung verlegt wird, nicht unter Spannung steht. 3.4.7. Beim Betonieren in schlecht beleuchteten Bereichen dürfen tragbare Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden. 3.4.8. Vor dem Abladen der Betonmischung muss der Betonarbeiter sicherstellen, dass die Armaturen und Elektroden richtig platziert sind. Der Abstand zwischen den Elektroden und der Bewehrung muss mindestens 5 cm betragen. Die Betonmischung muss vorsichtig entladen werden, ohne die Elektroden zu bewegen. 3.4.9. Das Gießen von Beton ist erst zulässig, nachdem die Spannung von den wärmedämmenden Strukturen entfernt wurde. 3.4.10. Vor dem elektrischen Erhitzen von Beton müssen für einen besseren Kontakt mit den Drähten die hervorstehenden Enden der Elektroden von der Betonmischung gereinigt werden. Am Ende der elektrischen Erwärmung müssen die aus dem Beton herausragenden Enden der Elektroden abgeschnitten werden. 3.4.11. Die Betontemperatur sollte in dielektrischen Gummigaloschen und Handschuhen gemessen werden. In diesem Fall ist äußerste Vorsicht geboten, um nicht in die Nähe der Struktur zu kommen und sich auch nicht darauf zu verlassen. Arbeiten Sie möglichst mit einer Hand und halten Sie die andere Hand hinter dem Rücken oder seitlich. 3.4.12. Es ist verboten, Teile der Elektroinstallation manuell auf Spannungsfreiheit zu prüfen. Verwenden Sie dazu Stromdetektoren oder Prüflampen mit Spitzen an den Leitungsenden. 3.4.13. Das Begehen oder Transportieren von Beton in der elektrischen Heizzone unter Spannung ist nur auf speziell dafür vorgesehenen Versammlungen und Gerüsten gestattet. 3.4.14. Bei der elektrischen Beheizung von monolithischen Bauwerken, die in Teilen betoniert werden, muss die mit dem beheizten Bereich verbundene nichtbetonierte Bewehrung sorgfältig geerdet werden. 3.4.15. Bei Betonarbeiten in der Höhe muss der Betonbauer:
3.4.16. Es ist verboten, Arbeiten innerhalb geschlossener Stahlbetonkonstruktionen durchzuführen, die unter Spannung stehen. Diese Arbeiten dürfen nur nach Abschalten der Stromversorgung durchgeführt werden. 3.4.17. Die elektrische Beheizung von Stahlbetonkonstruktionen sollte mit einer Spannung von nicht mehr als 110 V erfolgen. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Am Ende der Arbeiten muss der Betonbauer:
4.2. Handwerkzeuge und Vibratoren sollten sorgfältig an einem dafür vorgesehenen Ort platziert werden. 4.3. Melden Sie alle Störungen und Störungen dem Ingenieur und Techniker. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Falle einer Beschädigung der Signalisierung und einer Unterbrechung der Kommunikation zwischen dem Betonpumpenbetreiber und den Betonarbeitern beim Betonieren müssen die Arbeiten bis zur Wiederherstellung der Signalisierung eingestellt werden. 5.2. Wenn sich in der Betonleitung, den Rohrleitungen oder Schläuchen eine Verstopfung bildet, ist es erforderlich, die Betonpumpe anzuhalten, Maßnahmen zur Beseitigung der Verstopfung gemäß der Betriebsanleitung der Betonpumpe zu ergreifen und den Vorarbeiter über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Stopfen dürfen erst entfernt werden, nachdem der Druck im System entlastet wurde. 5.3. Im Brandfall muss der Brandherd mit Sand, Kohlendioxid-Feuerlöscher, Wasser, Feinsprühnebel, Dampf gelöscht werden. 5.4. Für den Fall, dass eine schnelle Beseitigung des Brandes aus eigener Kraft nicht möglich ist, müssen Sie umgehend eine Sonderfeuerwehr rufen. 5.5. Bei Unfällen muss der Betonarbeiter in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls einen Krankenwagen zu rufen sowie die Verwaltung über den Vorfall zu informieren. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Telefonelektriker für die Wartung von Koordinatenzentralen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Waage. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Hilfskraft der energiemechanischen Werkstatt. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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