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Anleitung zum Arbeitsschutz eines Schlossers für die Reparatur und Wartung von Lüftungen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Arbeitsschutzvorschriften durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsschutzanweisungen“ entwickelt ", DNAOP 0.00-4.12-99 " Standardbestimmung für Schulungen zu Arbeitsschutzfragen.

1.3. Gemäß dieser Anweisung wird der Schlosser vor Arbeitsbeginn (Ersteinweisung) und anschließend alle 3 Monate (Nachschulung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Im Tagebuch müssen nach bestandener Einweisung die Unterschriften der einweisenden Person und des Schlossers vorhanden sein.

1.4. Der Eigentümer muss den Schlosser gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern.

Im Falle einer Gesundheitsschädigung eines Schlossers durch Verschulden des Eigentümers hat dieser (der Schlosser) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.5. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Schlosser disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.6. Als Mechaniker dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und über eine Bescheinigung über die Arbeitsberechtigung verfügen, eine ärztliche Untersuchung, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zum Brandschutz bestanden haben.

1.7. Der Schlosser muss:

1.7.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.7.2. Achten Sie auf die Signale des fließenden Verkehrs.

1.7.3. Gehen Sie auf speziell dafür vorgesehenen Gehwegen, Wegen und Kreuzungen und halten Sie sich dabei auf der rechten Seite.

1.7.4. Berühren Sie keine elektrischen Geräte, Klemmen und elektrischen Leitungen sowie allgemeine Beleuchtungskörper und öffnen Sie nicht die Türen von Schaltschränken.

1.7.5. Schalten Sie keine Maschinen, Werkzeugmaschinen und Mechanismen ein oder stoppen Sie sie (außer in Notfällen), deren Betrieb durch den technologischen Prozess nicht vorgesehen ist.

1.6.6. Gehen oder stehen Sie nicht unter einer angehobenen Last.

1.6.7. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Leiter anvertraut sind und in die er eingewiesen wurde.

1.7.8. Lassen Sie keine Fremden an Ihren Arbeitsplatz.

1.7.9. Überladen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht.

1.7.10. Befolgen Sie keine Anweisungen, die gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen.

1.7.11. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.7.12. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.7.13. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Sicherheit der Kollegen.

1.8. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den Schlosser betreffen:

  • bewegliche Maschinen, Mechanismen, ungeschützte bewegliche Teile von Produktionsanlagen;
  • Unordnung am Arbeitsplatz mit Werkzeugen, Vorrichtungen, Materialien, Teilen;
  • Mangel an speziellen Geräten, Werkzeugen und Ausrüstungen zur Durchführung von Arbeiten gemäß der angenommenen Technologie;
  • ungeschützte leitfähige Teile elektrischer Geräte (Elektroinstallationen);
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • schädliche Bestandteile in der Zusammensetzung der verwendeten Materialien, die über die Haut, die Atemwege, das Magensystem und die Schleimhäute der Seh- und Geruchsorgane auf den Arbeiter einwirken;
  • Herunterfallen von hängenden Ausrüstungsteilen;
  • Fehlfunktion von Werkzeugen, Geräten, Vorrichtungen;
  • fallende Teile, Baugruppen, Baugruppen, Werkzeuge;
  • von einer Höhe fallen;
  • wegfliegende Metallsplitter beim Schneiden von Metall;
  • das Vorhandensein von Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • niedrige Lufttemperatur in der kalten Jahreszeit.

1.9. Nach den aktuellen Normen wird ein Schlosseranzug kostenlos ausgestellt:

  • Baumwollanzug;
  • kombinierte Handschuhe;
  • in heißen Gegenden zusätzlich: Lederstiefel; im Nassbereich zusätzlich: Gummistiefel;
  • zur Reparatur chemischer Geräte: Stoffanzug statt Baumwollanzug, Gummistiefel;
  • An externen Robotern im Winter zusätzlich zu allen: eine Baumwolljacke mit warmem Futter.

1.10. Handwerkzeuge (Hämmer, Meißel, Locher usw.) dürfen nicht enthalten:

  • auf den Arbeitsflächen von Schäden (Schlaglöcher, Späne);
  • an den Seitenflächen an Stellen, an denen sie von Hand festgeklemmt werden, Grate und scharfe Rippen;
  • auf den Holzoberflächen der Griffe Äste, Grate, Risse; die Oberfläche muss glatt sein;
  • kalthärtende und nachgehärtete Arbeitsflächen.

1.11. Hämmer und Vorschlaghämmer müssen sicher auf Holzstielen montiert und mit Keilen aus gehärtetem Stahl fest verkeilt sein.

1.12. Die Stiele von Hämmern und Vorschlaghämmern müssen aus hartem, zähflüssigem, trockenem Holz bestehen und im rechten Winkel zur Achse des Schlägers angebracht sein. Die Herstellung von Griffen aus Weichholz ist verboten.

1.13. Der Griff sollte einen geraden, ovalen Querschnitt mit einer leichten Verdickung zum freien Ende hin haben.

Die Stiellänge von Metallhämmern sollte je nach Gewicht im Bereich von 300–400 mm liegen.

1.14. Alle Werkzeuge mit spitzen Enden zum Anbringen von Griffen (Feilen, Schraubendreher usw.) müssen über Griffe verfügen, die den Abmessungen des Werkzeugs entsprechen und über Bandagenringe verfügen.

1.15. Die Meißel müssen mindestens 150 mm lang sein und der freigegebene Teil des Meißels muss 60-70 mm lang sein. Der Schneidteil des Meißels sollte eine gerade oder leicht konvexe Konfiguration haben.

1.16. Der Schlosserschraubstock muss in einwandfreiem Zustand sein, das eingespannte Produkt fest greifen und eine unbearbeitete Kerbe an den Backen aufweisen.

1.17. Die Schraubenschlüssel müssen den Abmessungen der Muttern und Schraubenköpfe entsprechen und dürfen keine Risse oder Kerben aufweisen; die Ebenen der Backen der Schraubenschlüssel müssen parallel sein und dürfen nicht abgenutzt sein. Rollgabelschlüssel dürfen nicht in beweglichen Teilen gelöst werden.

1.18. Die Klinge des Schraubendrehers sollte so dick sein wie der Schlitz im Schraubenkopf.

1.19. Senker, Bohrer und damit ein ähnliches abnehmbares Werkzeug müssen ordnungsgemäß geschärft sein und dürfen keine Risse, Absplitterungen, Grate und andere Mängel aufweisen.

1.20. Die Schäfte dieses Werkzeugs dürfen keine Beulen, Abschrägungen, Risse oder andere Beschädigungen aufweisen, müssen fest sitzen und richtig zentriert sein.

1.21. Der funktionierende Auslösemechanismus an manuellen pneumatischen Maschinen (Werkzeugen) muss sein:

  • so angeordnet, dass die Möglichkeit einer versehentlichen Aktivierung ausgeschlossen ist;
  • Es ist so konzipiert, dass das pneumatische Einlassventil automatisch schließt, wenn der Druck von der Hand des Bedieners genommen wird.

1.22. Der Anschluss der Schläuche an das Druckluftwerkzeug, die Einlassarmatur der Verteilerleitung und die Verbindungen der Schläuche untereinander müssen zuverlässig sein und dürfen nur mit Hilfe von Fittings oder Nippeln mit gutem Gewinde (Ringgewinde) und Klemmmanschetten erfolgen.

1.23. Manuelle elektrische Maschinen (Werkzeuge) unterliegen mindestens alle 6 Monate einer regelmäßigen Inspektion.

1.24. Die Konstruktion eines handgeführten Elektrowerkzeugs mit einem Gewicht von mehr als 5 kg muss über eine Vorrichtung zum Aufhängen und Transportieren verfügen.

1.25. Um lokale stationäre Beleuchtungskörper mit Glühlampen zu versorgen, sollte in Räumen ohne erhöhte Gefahr eine Spannung von nicht mehr als 220 V und in Räumen mit erhöhter und besonders gefährlicher Gefahr eine Spannung von nicht mehr als 42 V verwendet werden.

1.26. Für die örtliche Beleuchtung dürfen Leuchten mit Leuchtstofflampen mit einer Spannung von 127–220 V verwendet werden, sofern deren leitende Teile für zufällige Berührungen nicht zugänglich sind.

1.27. Beleuchtungskörper und Schalter müssen elektrisch und wasserdicht sein.

1.28. Leuchten sollten mit Glas abgedeckt und mit einem Schutzgitter geschützt sein, das Metallgehäuse der Leuchte sollte geerdet sein.

1.29. Zur Stromversorgung tragbarer Lampen in Räumen mit erhöhter und besonders gefährlicher Gefahr wird eine Spannung von maximal 42 V verwendet.

1.30. Bei besonders ungünstigen Bedingungen, wenn die Gefahr eines Stromschlags durch Enge, Unannehmlichkeiten oder das Berühren geerdeter Flächen erhöht ist, wird für den Betrieb tragbarer Lampen eine Spannung von maximal 12 V verwendet.

1.31. Verwenden Sie zum Transport von Werkzeugen Taschen oder spezielle Kisten. Scharfe Teile des Instruments müssen geschützt oder umwickelt werden.

1.32. Beim Arbeiten mit Druckluft- und Elektrowerkzeugen muss der Mechaniker im sicheren Umgang damit geschult und unterwiesen werden.

1.33. Beim Arbeiten mit Hebevorrichtungen muss der Schlosser im sicheren Umgang damit geschult und unterwiesen werden.

1.34. Bei der Wartung von Lüftungsanlagen sind folgende Anforderungen zu beachten:

1.34.1. Lüftungsgeräte dürfen nur betrieben werden, wenn Laufrad- und Schaufelantriebsriemen, Kupplungen und andere rotierende Teile mit Gittern oder Gehäusen umzäunt sind.

1.34.2. Die Plattformen, auf denen die Lüftungsgeräte installiert sind, feste Treppen dazu sowie Öffnungen in den Decken müssen durch Geländer geschützt werden.

1.34.3. Erhöhte Schachtabdeckungen, Regenschirme usw. müssen mit einer Vorrichtung zur Fixierung in der geöffneten (angehobenen) Position ausgestattet sein.

1.34.4. Luftkanäle, Halterungen für Lüftungsgeräte und -geräte, Regenschirme und andere Elemente von Lüftungsanlagen an Arbeitsplätzen und in Durchgängen müssen in einer Höhe von mindestens 1,8 m über dem Boden angebracht werden.

1.34.5. In Lüftungskammern und anderen Orten, an denen sich Lüftungsgeräte befinden, sollten Regeln und Plakate zum Arbeitsschutz angebracht werden.

1.34.6. Lüftungsgeräte, die einer systematischen Pflege und Wartung bedürfen, sollten mit einer konstanten Beleuchtung ausgestattet sein.

1.34.7. Werden in bestehenden Werkstätten Wartungs- und Reparaturarbeiten an Lüftungsgeräten durchgeführt, ist das Personal des Lüftungsgerätebetriebs und das Wartungspersonal unter Beachtung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften für die besonderen Bedingungen dieser Werkstätten zu unterweisen.

1.34.8. Für jedes Lüftungsgerät sind Anleitungen zu Wartung, Reparatur und Betriebsarten unter Berücksichtigung des Zwecks des Gerätes und seiner Besonderheiten bereitzustellen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie einen Overall an, schließen Sie die Ärmel und stecken Sie Ihr Haar unter einen enganliegenden Kopfschmuck. Das Arbeiten in leichten Schuhen (Hausschuhe, Sandalen, Sandaletten) ist verboten.

2.2. Bereiten Sie den Arbeitsplatz für sicheres Arbeiten vor. Entfernen Sie Fremdkörper, machen Sie Durchgänge frei, platzieren Sie Werkzeuge, Vorrichtungen und Teile in einer für den Gebrauch geeigneten Reihenfolge.

2.3. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Verwenden Sie für die Arbeit nur gebrauchsfähige Werkzeuge und Vorrichtungen. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der Anhänge- und Schiebeleitern.

2.4. Um das Arbeitsgerät an den Arbeitsplatz zu transportieren, bereiten Sie eine spezielle Tasche oder Box mit mehreren Fächern vor.

2.5. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich gut beleuchtet ist. Wenn die Verwendung einer tragbaren Lampe erforderlich ist, prüfen Sie, ob an der Lampe ein Schutzgitter vorhanden ist und ob das Kabel und der Isolierschlauch intakt sind. Die Spannung lokaler Beleuchtung darf nicht mehr als 42 V betragen, tragbare elektrische Lampen dürfen nicht mehr als 12 V betragen.

2.6. Überprüfen Sie beim Arbeiten mit Hebezeugen deren Funktionsfähigkeit, Schlingen und Bremsen, indem Sie die Last auf eine Höhe von 200–300 mm anheben. Der Ort zum Aufhängen der Hebezeuge muss vom Arbeitsleiter angegeben werden. Befestigen Sie die Hebezeuge nur nach Genehmigung des Arbeitsleiters. Achten Sie dabei besonders auf die Festigkeit der Hebezeuge.

2.7. Wenn in der Nähe Elektroschweißarbeiten durchgeführt werden, fordern Sie die Verwaltung auf, einen Schutzschild (Bildschirm) zum Schutz der Augen und des Gesichts vor ultravioletten Strahlen anzubringen oder eine Spezialbrille zu tragen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Vor Inspektion, Reinigung und Reparatur von Lüftungsgeräten müssen diese mit der „STOP“-Taste gestoppt und die Sicherungen (Sicherungen) entfernt werden.

3.2. Werden die Arbeiten in der Nähe von elektrischen Leitungen und in Betrieb befindlichen Elektroinstallationen durchgeführt, verlangen Sie, dass der Strom für die Dauer der Arbeiten abgeschaltet wird; Ist dies nicht möglich, muss während der Reparaturarbeiten ein Arbeitsleiter anwesend sein und gefährliche Stellen müssen eingezäunt werden.

Um in der Nähe von beweglichen Teilen von Geräten, Mechanismen, Förderbändern und Elektroinstallationen zu arbeiten, ist die Umzäunung gefährlicher Bereiche erforderlich.

3.3. Lassen Sie bei der Reparatur von Lufterhitzern von Lüftungsgeräten Wasser oder Kondensat aus ihnen ab, trennen Sie sie von Rohrleitungen mit Energieträgern (überhitztes Wasser oder Dampf), indem Sie Absperrventile verwenden und Stopfen an den Zu- und Ableitungen der Heizgeräte installieren oder einen Stopfen anbringen die Kämme der Energieträger.

3.4. Verwenden Sie bei der Arbeit nur gebrauchsfähige Handwerkzeuge (Hämmer, Feilen, Bügelsägen, Schaber usw.).

Wenn Sie Metall mit manuellen oder angetriebenen Bügelsägen schneiden, befestigen Sie das Bügelsägeblatt fest.

3.5. Beachten Sie bei der Arbeit mit einer Lötlampe folgende Regeln:

3.5.1. Verwenden Sie keine brennbaren Flüssigkeiten, die nicht für diesen Lampentyp geeignet sind.

3.5.2. Gießen Sie Kraftstoff nicht in die Nähe einer offenen Flamme.

3.5.3. Gießen Sie keinen Brennstoff in eine brennende Lampe.

3.5.4. Pumpen Sie keine Luft über dem zulässigen Druck in die Lampe.

3.5.5. Kraftstoff darf nicht mehr als 3/4 des Lampenvolumens einnehmen.

3.5.6. Schrauben Sie den Lampenstecker bis zum Anschlag fest.

3.5.7. Wenn eine Fehlfunktion der Lampe festgestellt wird, stellen Sie den Betrieb sofort ein und ersetzen Sie sie durch eine funktionierende Lampe.

3.6. Beachten Sie beim Arbeiten mit Elektro- und Druckluftwerkzeugen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.

3.7. Wenn Sie an einer Werkbank arbeiten, halten Sie diese sauber und in gutem Zustand.

3.8. Vor Inbetriebnahme einer reparierten Lüftungsanlage prüfen:

3.8.1. Wartungsfreundlichkeit des Antriebsriemens und seiner Spannung.

3.8.2. Vorhandensein von Antriebsriemenschutz, Kupplungen, Wellenenden, Lüfterflügeln und anderen rotierenden Teilen.

3.8.3. Wartungsfreundlichkeit der Kontakte, Erdung des Elektromotors und der Startvorrichtungen.

3.9. Wenn Sie ein Klopfen oder Geräusch im Lüfter feststellen, schalten Sie sofort den Elektromotor aus und fahren Sie mit der Inspektion und Reparatur des Lüfters fort.

Wenn Sie einen unruhigen Lauf des Ventilators, eine Durchbiegung der Welle, eine Durchbiegung oder einen Bruch der Flügel feststellen, benachrichtigen Sie sofort die Werkstattverwaltung und lassen Sie das Gerät nicht weiterlaufen, bis es repariert ist.

3.10. Legen Sie den verschobenen Antriebsriemen erst auf, wenn der Elektromotor und der Lüfter vollständig zum Stillstand gekommen sind. Es ist verboten, den Gürtel unterwegs abzulegen.

3.11. Bei der Wartung von Lüftungssystemen muss Folgendes kontrolliert werden:

3.11.1. der Betrieb der Lager; Wenn sie erhitzt werden, beseitigen Sie die Ursache der Erwärmung. Achten Sie beim Prüfen und Einsetzen der Lager darauf, dass diese nicht zu fest sitzen und kein Sägemehl, Sand, Staub in sie gelangt.

3.11.2. Die Arbeit des Elektromotors. Achten Sie darauf, dass das Motorgehäuse während des Betriebs nicht überhitzt. Überprüfen und reparieren Sie Elektromotoren nicht selbst; Diese Arbeiten werden ausschließlich von einem Elektriker durchgeführt.

3.11.3. Zustand der Luftkanalaufhängungen. Lassen Sie sie nicht durchhängen.

3.12. Wenn der Riemen Stößen ausgesetzt ist und durchrutscht, stoppen Sie die Belüftungseinheit, um den Riemen zu nähen.

3.13. Tragen Sie bei der Inspektion von Staubabscheidern und Staubreinigungsanlagen sowie beim Reinigen von Staubbehältern eine Schutzbrille, eine Atemschutzmaske und einen geeigneten Overall.

Beim Reinigen von Bunkern die Luftumgebung von Werkstätten und Standorten nicht mit Staub verunreinigen.

Vermeiden Sie bei der manuellen Reinigung von trockenem Staub in Explosionsschutzkammern Stöße, die zu Funkenbildung führen können.

3.14. Stellen Sie bei Reparaturen oder Inspektionen von Geräten in der Höhe (von Leitern oder Plattformen aus) sicher, dass sich an den darunter liegenden Stellen keine Personen aufhalten.

Die zu demontierenden Teile müssen so angeordnet sein, dass sie nicht herunterfallen und die Arbeit behindern können.

Es ist verboten, die Lüftungskammern, Kanäle und Plattformen mit verschiedenen Gegenständen zu verstopfen.

3.15. Es ist verboten, tief in Kanäle, Bunker, Kühler einzusteigen, Schmelzsicherungen zu entfernen, Behälter von Staub zu reinigen und die Innenteile der Anlagen zu belüften, bis die entsprechenden Anlagen abgeschaltet und vollständig stillgelegt werden.

3.16. Bei Arbeiten in Brunnen, Gruben, geschlossenen Kanälen und Tunneln ist es notwendig, einen Zaun über Luken zu installieren.

3.17. Bei der Belüftung von Brunnen, Gruben und Kanälen ist die Verwendung eines tragbaren Ventilators oder das Ausblasen mit Druckluft erforderlich.

Nach dem Lüften, Spülen von Brunnen, Gruben, Kanälen, Tunneln müssen diese mit einer Bergmannslaterne auf das Fehlen gefährlicher Gase überprüft werden und erst danach mit der Arbeit begonnen werden.

3.18. Vor dem Abstieg in den Brunnen, die Grube, muss unbedingt ein Sicherheitsgurt mit Seil angelegt werden, der einmal um eine zuverlässige Stütze gewickelt werden muss; Das Ende des Seils muss von einem zweiten Arbeiter gehalten werden.

3.19. Bei Arbeiten in Brunnen, Gruben, Beleuchtungskanälen sollten Batterien oder eine tragbare elektrische Lampe mit Schutzgitter und einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden.

3.20. Bei der Verwendung von tragbaren Elektrowerkzeugen:

3.20.1. Verwenden Sie dielektrische Gummihandschuhe, Galoschen oder einen dielektrischen Teppich.

3.20.2. Es ist notwendig, die Funktionsfähigkeit der Kabelisolierung sowie die Festigkeit der Befestigung des Erdungskabels und des Steckers zu überwachen.

3.20.3. Schützen Sie den Draht vor Beschädigung.

3.20.4. In den Pausen vom Stromnetz trennen.

3.21. Bei der Reinigung von Abluftkanälen und Staubreinigungsgeräten für Blei- und Zyanidbäder und Öfen ist das Tragen von Spezialoverall, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Gummihandschuhen zwingend erforderlich.

Diese Arbeiten müssen unter Aufsicht einer Aufsichtsperson durchgeführt werden.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Trennen Sie das Gerät vom Stromnetz.

4.2. Sammeln Sie Werkzeuge und Zubehör, bringen Sie sie in einen ordnungsgemäßen Zustand (reinigen, abwischen), legen Sie sie in einen Werkzeugkasten (Tasche), legen Sie die Werkzeuge und Zubehörteile an den dafür vorgesehenen Stellen ab.

4.3. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, sammeln Sie Abfälle in Müllboxen und bringen Sie sie aus dem Raum zum dafür vorgesehenen Ort.

4.4. Warn- und Sicherheitsschilder entfernen.

4.5. Übergeben Sie Elektro- und Druckluftwerkzeuge dem Lagerhalter zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit und Lagerung.

4.6. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter über die durchgeführten Arbeiten und über die während der Arbeiten festgestellten Störungen. Wenn ein spezielles Arbeitsprotokoll geführt wird, nehmen Sie einen entsprechenden Eintrag vor.

4.7. Ziehen Sie den Overall aus und verstecken Sie ihn in einem separaten Schrank. Legen Sie die PSA an der dafür vorgesehenen Stelle ab.

4.8. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie. Es ist verboten, Ihre Hände mit Öl, Kerosin oder Benzin zu waschen und Ihre Hände mit mit Sägemehl verunreinigten Lappen abzuwischen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Zu einer Notsituation und einem Unfall kann es kommen bei: herabfallenden Luftkanälen, einem Ventilator, Stromschlag, Sturz aus großer Höhe, Verbrennungen usw.

5.2. Im Falle einer solchen Situation ist es notwendig, das Gerät sofort auszuschalten, die Arbeit einzustellen und den Gefahrenbereich zu schützen; Halten Sie Unbefugte fern und melden Sie den Vorfall dem Arbeitsleiter.

5.3. Schalten Sie das Lüftungssystem sofort aus, wenn:

5.3.1. Das Auftreten von ungewöhnlichen Geräuschen und Klopfen im Lüfter.

5.3.2. Erkennung von unruhigem Lauf des Lüftungsgeräts, Durchhängen der Welle, Verbiegen oder Bruch der Lamellen.

5.3.3. Überhitzung des Motorgehäuses und der Lager.

5.3.4. Auftreten eines Feuers in den Räumlichkeiten des Standorts oder der Lüftungskammer.

5.4. Kommt es zu einem Unfall, ist es notwendig, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten; Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.5. Erste Hilfe leisten.

5.5.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand der Genesung ist es notwendig, sofort zu beginnen und dann einen Krankenwagen zu rufen.

5.5.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.5.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus den Ohren oder aus dem Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) bzw Machen Sie eine kalte Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um Schäden am Körper zu vermeiden Rückenmark.

Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.5.4. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blase) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung oder einer 5 %igen Tanninlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen.

5.5.5. Erste Hilfe bei Blutungen.

5.5.5.1. Heben Sie das verletzte Glied an.

5.5.5.2. Verschließen Sie die Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung aufhört, ohne dass das aufgetragene Material entfernt werden muss, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck).

5.5.5.3. Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.6. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5.7. Befolgen Sie alle Anweisungen des Arbeitsleiters, um die Gefahr zu beseitigen.

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