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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Sägewerksmaschinenführer von Holzbearbeitungsmaschinen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zugelassen werden können Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, über Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe unterwiesen, geschult und geprüft wurden und über ein qualifiziertes Zertifikat für die Berechtigung zum Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen verfügen Arbeiten an den Maschinen. 1.2. Maschinenbediener-Sägewerke (im Folgenden Maschinenbediener genannt), die Berufe kombinieren, müssen bei allen durchgeführten Arbeiten in sicheren Techniken geschult und im Arbeitsschutz unterwiesen werden. 1.3. Maschinenbediener müssen die unternehmensinternen Vorschriften kennen und diese einhalten. 1.4. Maschinenbediener müssen:
1.5. Während der Arbeitszeit müssen Maschinenbediener persönliche Schutzausrüstung (Fäustlinge, Overalls, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz usw.) tragen, die von der Unternehmensverwaltung ausgestellt wurde. 1.6. Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Das Licht sollte die Augen nicht blenden. 1.7. Zum Wechseln der Säge, des Fräsers und anderer Arbeitskörper, zum Reinigen der Maschine, zum Reinigen des Arbeitsplatzes müssen Maschinenbediener Hilfswerkzeuge (Schraubenschlüssel, Haken, Schaufel, Bürste, Schaber usw.) verwenden. 1.8. Am Arbeitsplatz sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen. 1.9. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Meister direkt oder durch den Vorarbeiter. 1.10. Personen, die gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, unterliegen der disziplinarischen Verantwortung, wenn ihre Handlungen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Ziehen Sie Overalls, Schuhe, Kopfbedeckung und persönliche Schutzausrüstung an. Die Kleidung sollte nicht zu locker sein und keine losen Enden haben, die sich in den beweglichen Teilen der Maschine verfangen könnten. 2.2. Führen Sie eine externe Inspektion der Maschine durch und stellen Sie Folgendes sicher:
2.3. Für Kreissägen: 2.3.1. Überprüfen Sie die korrekte Montage und Befestigung des Sägeblattes und stellen Sie sicher:
2.3.2. Überprüfen Sie die Drehrichtung der Säge, indem Sie diese kurz ausschalten. Das Sägeblatt muss sich in Richtung des Aufgabematerials drehen. 2.3.3. Überprüfen Sie bei Mehrsägemaschinen, ob die auf derselben Welle montierten Sägen den gleichen Durchmesser, die gleiche Dicke, das gleiche Zahnprofil, die gleiche Schränkung, die gleiche Abflachung und die gleiche Lötung haben. Es dürfen Sägen eingebaut werden, deren Durchmesser sich um nicht mehr als 5 mm unterscheidet. 2.3.4. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktion des Krallenvorhangs. Die Anschläge der Krallenvorhänge sollten sich unter der Wirkung des der Maschine zugeführten Materials anheben und in ihre ursprüngliche Position fallen. Der Abstand zwischen den Unterkanten der Anschläge einer der Reihen und der Oberfläche des Einzugs der Maschine sollte nicht mehr als 2 mm betragen. Der Spalt zwischen den Anschlagplatten sollte nicht mehr als 1 mm betragen. Die Anschläge müssen scharf sein, einen konstanten Keilwinkel von 55-60 bei der Verarbeitung von Material beliebiger Dicke gewährleisten und dürfen sich nicht entgegen der Materialzufuhrrichtung drehen. 2.4. Für Fräsmaschinen: 2.4.1. Überprüfen Sie die Festigkeit sowie die korrekte Installation und Befestigung von Messern, Messern und Messerköpfen und stellen Sie sicher, dass:
2.5. Überprüfen Sie den Betrieb der Maschine im Leerlauf. 2.6. Werden bei der Inspektion und Prüfung der Maschine Störungen festgestellt, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, ist der Maschinenbediener verpflichtet, die festgestellten Störungen dem Vorarbeiter zu melden. Es ist verboten, an einer Maschine zu arbeiten, die Störungen aufweist. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Stellen Sie vor dem Einschalten der Maschine sicher, dass deren Anlauf nicht gefährdet ist. 3.2. Beginnen Sie mit dem Sägen des Materials nur bei gleichmäßiger Drehzahl des Sägeblattes (bestimmt durch die Geräuschcharakteristik der Säge, die sich bei voller Motordrehzahl einstellt). 3.3. Die Zufuhr von Schnittholz zum Schneidwerkzeug sollte reibungslos und ruckfrei erfolgen und Stöße auf das Holz vermeiden. 3.4. Bewegen Sie Bauholz (Bretter, Platten) nur mit einem Haken auf den Arbeitstisch. Es ist verboten, das Brett mit der Hand an der Stirnseite zu fassen. 3.5. Stellen Sie sicher, dass die Länge des verarbeiteten Materials mindestens 100 mm größer ist als der Abstand zwischen den Achsen der vorderen und hinteren Paketwalzen, Scheiben. 3.6. Entfernen Sie in den Schlitzen steckende Reste erst, wenn die Säge vollständig zum Stillstand gekommen ist, und verwenden Sie dazu einen Spezialhaken. 3.7. Nehmen Sie nach dem Trimmen sofort den Fuß vom Pedal. Es ist verboten, beim Verlegen und Bewegen von Holz den Fuß auf dem Pedal zu lassen. 3.8. Sägereste nur mit einem Haken aus der Maschine entfernen. 3.9. Inspektion, Reinigung, Einstellung, Schmierung der Maschine, Befestigung von Zäunen, manuelle Reinigung von Schrott und Sägemehl vom Tisch sollten nur durchgeführt werden, wenn das Schneidwerkzeug vollständig stillsteht. 3.10. Es ist verboten:
3.11. Beim Arbeiten an Fräsmaschinen müssen Sie:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Stoppen Sie im Notfall die Maschine sofort durch Drücken der „Stop“-Taste. 4.2. Wenn der Motor überhitzt, stoppen Sie ihn und lassen Sie ihn abkühlen. Kühlen Sie den Motor nicht mit Wasser oder Schnee. 4.3. Bei Klopfen, Vibrationen, einer Änderung des charakteristischen Geräusches, einer Überhitzung des Schneidwerkzeugs, der Lager, einem Brand- oder Rauchgeruch oder einem Bruch der Sägezähne ist die Maschine sofort anzuhalten. 4.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Vorgesetzten über jeden Unfall informieren. 4.5. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistung erfolgt sofort, direkt am Unfallort und in einer bestimmten Reihenfolge: Zuerst muss die Verletzungsquelle beseitigt werden (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter einem Baumstamm, Balken usw. hervorholen). Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen zuerst die Wunde verbinden und dann eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen). Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage. 4.6. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. 4.7. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, informieren Sie sofort die Feuerwehr darüber, beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöschgeräten und ergreifen Sie Maßnahmen, um den Leiter der Werkstatt zur Brandstelle zu rufen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Schalten Sie die Maschine und Geräte in der Nähe der Maschine aus. 5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie Sägemehl und Schmutz von der Maschine, der maschinennahen Ausrüstung und den Gängen. 5.3. Bewahren Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen, die bei der Arbeit an der Maschine verwendet werden, in einem speziellen Schrank auf. 5.4. Saubere Kleidung, Schuhe. Es ist verboten, Kleidung, Boden und Geräte mit Druckluft auszublasen. 5.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit aller Komponenten und Teile. Wenn sich Störungen nicht selbst beheben lassen, melden Sie sie einem Mechaniker oder Vorarbeiter. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Ein Färber bei der Arbeit auf den Färbekähnen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Laderfahrer, LKW-Lader. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Demontage von Stützen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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