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Arbeitssicherheitsunterweisung für den Fahrer einer Lademaschine, LKW-Lader. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Führen eines Gabelstaplers ist Personen ab 18 Jahren gestattet, die über eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Gabelstaplers verfügen.

1.2. Ein eingestellter Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden , gegen Unterschrift. Mit Verhaltensregeln bei Unfällen.

Vor Beginn der Arbeit muss der Fahrer direkt am Arbeitsplatz eine Erstschulung in sicheren Arbeitsmethoden absolvieren.

Über die Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Fragen des Arbeitsschutzes und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Fragen der Arbeitssicherheit vorgenommen.

In diesem Fall sind die Unterschriften sowohl des Beauftragten als auch des Beauftragten erforderlich.

1.3. Bei Arbeiten mit einem LKW-Lader in der Nähe von Stromleitungen muss dem Fahrer eine „Genehmigung zur Durchführung von Arbeiten mit hohem Risiko“ ausgestellt werden, in der der Zeitpunkt (die Dauer) der Arbeiten, der Ort und die Bedingungen für ihre Durchführung angegeben sind.

1.4. Der Betrieb eines LKW-Laders in der Nähe von stromführenden Stromleitungen ist unter der direkten Aufsicht eines Ingenieurs und Technikers zulässig und vorausgesetzt, dass der Abstand in der Luft zwischen dem äußersten Punkt und dem nächstgelegenen Stromleitungsdraht nicht geringer ist als die in der Tabelle angegebenen Abstände. 1.

Tabelle 1

Können die festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden, dürfen die Stromleitungen für die gesamte Dauer der Arbeiten spannungsfrei geschaltet werden.

1.5. Der Bediener eines LKW-Laders muss Arbeiten in Spezialkleidung ausführen.

Der Overall muss zum Tragen geeignet sein und der Größe und Körpergröße des Fahrers entsprechen. Das Arbeiten in mit Kraft- und Schmierstoffen getränkter Kleidung ist verboten.

1.6. Der technische Zustand des LKW-Laders muss die Sicherheit seines Betriebs gewährleisten. Der Lader kann mit einem Ton- und Lichtalarm, einem Erste-Hilfe-Kasten und einer Feuerlöschausrüstung ausgestattet werden.

1.7. Fahrerkabine, Bedienelemente und Instrumente müssen sauber, trocken und frei von Fremdkörpern sein. Es ist nicht gestattet, geölte oder brennbare Reinigungsmittel sowie Benzin, Kerosin und andere brennbare Stoffe auf dem Gabelstapler zu lagern.

1.8. Das Betanken des Laders ist nur mechanisch, bei Tageslicht oder zu anderen Zeiten mit ausreichender elektrischer Beleuchtung zulässig.

1.9. Um den Motorstart im Winter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden, die über eine spezielle Pumpe nachgefüllt werden müssen.

Bei der Verwendung von Frostschutzmitteln im Kühlsystem muss der Fahrer die Sicherheitsanforderungen gemäß DNAOP 0.00-1.28-97 einhalten. Regeln zum Arbeitsschutz im Straßenverkehr.

Waschen Sie Ihre Hände nach dem Umgang mit Frostschutzmitteln gründlich mit Wasser und Seife.

1.10. Um bei der Wartung eines Gabelstaplers Verbrennungen (Erfrierungen) an Ihren Händen durch Dampf oder heißes Wasser (Frostschutzmittel) zu vermeiden, die bei Überhitzung des Motors aus dem Kühler austreten, sollte der Kühlerdeckel entfernt werden, während Sie auf der Luvseite stehen und dabei Handschuhe tragen.

1.11. Beim Fahren eines Gabelstaplers durch die Straßen besiedelter Gebiete und auf Autobahnen müssen die Verkehrsregeln der Ukraine eingehalten werden.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie vor Arbeitsbeginn spezielle Kleidung und Schuhe an, die in den Standard-Industriestandards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, Gummistiefel, kombinierte Fäustlinge.

Für Außeneinsätze im Winter: Baumwolljacke und -hose mit Isolierfutter, Filzstiefel.

2.2. Machen Sie sich mit der Technik und dem Arbeitsumfang, dem Gelände und den Besonderheiten des Einsatzortes vertraut.

2.3. Überprüfen Sie bei der Vorbereitung des Gabelstaplers für die Abfahrt:

  • technischer Zustand des Gabelstaplers, Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit des Bremssystems, der Servolenkung, des Motors, des Getriebes, des Hydrauliksystems (gibt es Undichtigkeiten an den Zylindern und Schläuchen), Beleuchtungs- und Alarmeinrichtungen, korrekte Installation des Rückspiegels;
  • Reifendruck.

2.4. Stellen Sie sicher, dass der Hub des Gabelstaplers und die Kippmechanismen richtig eingestellt sind.

Fehlerbehebung gefunden.

2.5. Der für Be- und Entladevorgänge mit einem Gabelstapler vorgesehene Bereich des Geländes muss von Fremdkörpern befreit, geplant, beleuchtet sein und über eine ausreichend harte Oberfläche für die Ladungsaufnahme verfügen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Vor Beginn der Fahrt muss der Fahrer sicherstellen, dass der Durchgang im Arbeitsbereich frei von Fremden ist und ein Warnsignal ertönen lassen.

3.2. Im Arbeitsbereich des Gabelstaplers dürfen keine Wege zum manuellen Tragen und Transportieren von Gütern, Fußgängerwege, unterirdische Prozessleitungen oder Stromleitungen vorhanden sein.

3.3. An der Kreuzung von Zufahrtsstraßen mit Gräben, Gräben und Bahngleisen werden Brücken oder Decks gebaut.

3.4. Beim Bewegen künstlicher Großgüter oder technologischer Geräte mit einem Gabelstapler wird dem Ingenieur und Techniker, der die Roboter betreut, ein Schleuderer und ggf. ein Signalwärter zugewiesen.

3.5. Lasten, die die Sicht auf den Weg des Gabelstaplers verdecken, sollten in Begleitung eines Stellwerkswärters transportiert werden. Der Stellwerkswärter muss einen sicheren Abstand zur bewegten Last haben und Sicht- oder Funkkontakt mit dem Triebfahrzeugführer haben.

3.6. Materialien, die in die Schaufel geladen werden, müssen so geladen werden, dass sie nicht herunterfallen können.

3.7. Es ist nicht erlaubt, Reifen aufzupumpen, wenn sich Personen in der Nähe des Rades auf der Seite des abnehmbaren Wulstrings befinden, da ein herunterfallender Ring zu einem Unfall führen kann. Es ist notwendig, einen Reifen vor Ort aufzupumpen, wobei der abnehmbare Wulstring nach unten zeigt, und im stationären Zustand, indem man ihn in einen speziellen Metallrahmen legt.

3.8. An den Kraftstoff- und Ölleitungen dürfen keine Lecks vorhanden sein; alle Teile des Gabelstaplers müssen gereinigt und von Kraftstoff und Kraftstoffflecken befreit werden.

3.9. Das Entladen von Ladung am Rande der Böschung einer Grube (Graben) erfolgt nur mit Genehmigung des Vorarbeiters oder Vorarbeiters nach Prüfung der Bodenstabilität. Gleichzeitig muss der Abstand von der Böschungskante zu den gestapelten Lasten mindestens 1 m betragen, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.

3.10. Beim Be- und Entladen von staubiger Ladung muss der Bediener eine Staubschutzbrille und eine Atemschutzmaske tragen. Der Atemschutzfilter wird bei Verschmutzung gewechselt, mindestens jedoch einmal pro Schicht.

3.11. Beim Anheben und Bewegen kann die Last gleichmäßig auf den „Pfoten“ aufliegen; ihre Breite darf die „Pfoten“ maximal um 1/3 ihrer Länge überragen. Lasten, die auf den Griffen eine instabile Position einnehmen, sollten mit Ketten oder Seilen festgebunden werden.

3.12. Lasten nahe der maximalen Tragfähigkeit werden auf eine minimale Höhe angehoben und in dieser Position mit minimaler Geschwindigkeit transportiert.

3.13. Bei Gabelstaplern mit gelenkten Hinterrädern ist die Reaktion des Fahrers auf Fahrtrichtungsänderungen etwas verzögert, was während der Fahrt des Gabelstaplers berücksichtigt werden muss.

3.14. Vor Beginn der Fahrt muss der Lenkwinkel der Lenkräder im Bereich von 30–40° liegen, da die Nichtbeachtung dieser Anforderung zu Schäden an der Hinterradaufhängung führen kann.

3.15. Beim Bewegen sollte der Gabelstapler in Transportstellung montiert werden; dazu wird sein Rahmen vollständig nach hinten gekippt und das Lastaufnahmemittel (Gabel, Schaufel, Backengreifer) bzw. die zu bewegenden Lasten werden auf eine Höhe von 0,3- 0,4 m.

3.16. Wenn auf dem Bewegungsweg ein Hindernis auftritt, sind das Anheben langer Lasten (Bretter, Baumstämme, Rollenprodukte) auf die erforderliche Höhe und kurzzeitige Bewegungen mit minimaler Geschwindigkeit zulässig, dann wird die Last in die ursprüngliche Transportposition abgesenkt. Das Heben und Senken einer Last während der Fahrt ist verboten.

3.17. Beim Arbeiten mit einer Schaufel sollte der Gabelstapler in einem Abstand von 3-4 m vom Schüttgutstapel angehalten werden, der Rahmen des Gabelstaplers sollte nach vorne geneigt sein und die Ebene des Schaufelbodens sollte parallel zur Bodenoberfläche ausgerichtet sein.

Die Beschleunigung erfolgt im ersten Gang, im Moment des Kontakts wird die Kupplung ausgekuppelt und der Eintauchvorgang erfolgt aufgrund der Trägheit des Laders.

3.18. Beim Beladen von Fahrzeugen hebt sich die Schaufel bis zu einer Höhe von 0,5–0,7 m über die Oberkante der Seite und bewegt sich nach vorne in die Karosserie hinein.

3.19. Bei Arbeiten an Gabelstaplern mit hydraulischem Antrieb der Arbeitskörper ist zu beachten, dass beim Bewegen des Arbeitskörpers in die Extrempositionen (ganz) im Hydrauliksystem ein maximaler Druck entsteht, an dem sich das Warnventil befindet eingestellt werden, und deshalb sollte der Verteiler so installiert werden, dass der Arbeitskörper nicht in seine äußerste Position gelangt.

3.20. Der Staplerfahrer muss:

  • Heben Sie die Last vorsichtig und ohne zu ruckeln an und erhöhen Sie dabei allmählich die Motordrehzahl.
  • Stellen Sie sicher, dass sich der Gabelstaplerrahmen beim Heben einer Last in einer vertikalen Position befindet oder leicht nach hinten geneigt ist;
  • Seien Sie vorsichtig und lassen Sie keine plötzlichen Bewegungen des Steuerhebels des Rahmenneigungszylinders zu, wenn Sie die Position des Gabelstaplers bei angehobener Last ändern.
  • Bewegen Sie große Lasten nur auf Zeichen des Stellwerkswärters. Solche Lasten müssen fest an den Gabeln befestigt oder am Wagen festgebunden sein.
  • Bei der Durchfahrt durch ein Tor, beim Abbiegen und an Orten, an denen sich Menschen aufhalten, ertönen Sie ein akustisches Signal und reduzieren Sie die Geschwindigkeit auf ein Minimum.

3.21. Der Transport schwerer und langer Güter mit zwei gepaarten Gabelstaplern ist nur unter Aufsicht eines Vorarbeiters oder Vorarbeiters unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • die Straße muss eine angemessene Breite haben und darf keine Unebenheiten aufweisen;
  • die Geschwindigkeit des Gabelstaplers darf 5 km/h nicht überschreiten;
  • die Last muss gleichmäßig auf die Gabeln beider Gabelstapler verteilt werden;
  • Das Laden, Entladen und Bewegen dieser Ladung erfolgt tagsüber.
  • Wenn der Gabelstapler an Stabilität verliert (die Hinterräder heben vom Boden ab), müssen die Lasten sofort abgesenkt werden.

3.22. Beim Arbeiten mit einem Kranausleger muss der Fahrer:

  • Stellen Sie sicher, dass die Schlingen keine Knoten aufweisen und korrekt an der Last angebracht sind.
  • Senken Sie die Last auf Auflagen ab, die ein freies Entfernen von Ketten oder Schlingen gewährleisten.
  • überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der Verbindung der Enden des Stahlseils mit dem Lasthaken;
  • die Befestigung des Auslegers am Gabelstaplerträger überprüfen;
  • Lassen Sie die Last beim Heben und Transportieren, insbesondere bei langen Lasten, nicht ausrollen. Die Ladung sollte mit Seilen oder speziellen Haken gesichert werden.
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen unter den vom Gabelstapler bewegten Lasten befinden.
  • Beim Heben einer Last, deren Gewicht sich der maximalen Tragfähigkeit nähert, ist es notwendig, die Last zunächst auf eine Höhe von 0,2 bis 0,25 m anzuheben, um die Stabilität des Gabelstaplers zu überprüfen, und sie dann auf die Höhe zu heben erforderliche Höhe, verschieben;
  • Stellen Sie sicher, dass zwischen der anzuhebenden Last und der Wand, dem Stapel, dem Eisenbahnwaggon usw. Es gab keine Leute (einschließlich derjenigen, die Schleudern machten).

3.23. Während der Arbeit ist es verboten:

  • Personen, die nicht vom Arbeitsleiter beauftragt wurden, gestatten, Lasten zu schleudern oder zu befestigen;
  • Heben Sie Lasten in einer instabilen Position, in einem fehlerhaften Container;
  • eine Last heben, deren Gewicht unbekannt ist oder die die Tragfähigkeit des Gabelstaplers überschreitet;
  • Heben Sie den Schlitten mit der Last an, während sich der Gabelstapler bewegt.
  • scharfe Kurven eines Gabelstaplers mit einer Last zulassen;
  • Heben Sie verpackte Lasten ohne spezielle Vorrichtungen an, um das Herunterfallen einzelner Gegenstände zu verhindern.
  • Senken Sie die Last auf Elektrokabel, Gas- oder Dampfleitungen sowie provisorische Decken.
  • Beladung und Transport von Flaschen mit Druckgasen, Säuren in Glasbehältern und anderen giftigen und brühend wirkenden Flüssigkeiten;
  • Arbeiten Sie auf frisch gegossenem Boden oder in der Nähe von Hängen und nicht unterstützten Gräben und Gruben. Betreiben Sie einen Gabelstapler in einem Abstand von weniger als 1 m von der Hangkante (Arbeiten in der Nähe von verstärkten Gräben und Gruben sind nur mit Genehmigung des Vorarbeiters oder Vorarbeiters nach Prüfung der Scherstabilität des Bodens zulässig);
  • sich auf eine anzuhebende Last zu stellen, Personen auf der Ladeplattform zu transportieren und sie auf Arbeitsgeräten (Gabeln, Eimer usw.) anzuheben, um Installationsarbeiten in der Höhe durchzuführen;
  • Verwenden Sie den Arbeitsteil des Laders, um mit Erde, Schnee, Bauwerken oder Geräten bedeckte, verankerte oder mit Beton gefüllte Lasten abzuheben.
  • Verlassen Sie den Gabelstapler mit laufendem Motor und verlassen Sie die Kabine mit angehobener Last oder Arbeitsgerät.
  • Verwenden Sie einen Kran, um Lasten direkt auf die Gabeln des Gabelstaplers zu legen.
  • Personen, die sich unter der Last befinden, die das Arbeitsgerät hält;
  • Gebrauchte, defekte Lastaufnahmemittel ohne Marke oder Etikett sowie solche mit abgelaufenem Prüfdatum verwenden;
  • Lassen Sie den Schlüssel im Zündschloss, wenn der Gabelstapler geparkt ist;
  • Tanks bei laufendem Motor mit Kraftstoff füllen;
  • Arbeiten an einer Maschine, bei der Funkenbildung oder Erwärmung elektrischer Leitungen festgestellt wurde;
  • Es ist dem Fahrer untersagt, sich im Gefahrenbereich – unter dem Hebemechanismus (Fahrwerk mit Gabeln) – aufzuhalten, ohne ihn zuvor durch die Installation eines zuverlässigen Anschlags zu sichern, der ein willkürliches Absenken des Mechanismus ausschließt.

3.24. Der Wasserstand im Kühler und der Kraftstoff in den Kraftstofftanks können etwa 0,5 Stunden nach dem Abstellen des Motors überprüft werden, da Wasser und Schmieröl unter Druck stehen und beim Öffnen der Stopfen zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen führen können.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie den Gabelstapler an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abstellen, die Maschine abbremsen, den Arbeitskörper auf den Boden oder spezielle Ständer absenken, die Kraftstoffzufuhrventile schließen, den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und ausschalten Motor abschalten und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Unbefugte den Motor des Gabelstaplers starten.

4.2. Der Gabelstapler muss von Schmutz befreit und überprüft werden, um kleinere Mängel zu beseitigen. In der kalten Jahreszeit ist es notwendig, das Wasser aus dem Kühlsystem abzulassen.

4.3. Beim Verlassen des Fahrerhauses muss der Fahrer prüfen, ob die Heizung und Belüftung des Fahrerhauses ausgeschaltet sind.

4.4. Am Ende der Arbeit muss der Gabelstaplerfahrer seinen Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz befreien und ihn am dafür vorgesehenen Lagerplatz ablegen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

4.6. Der Fahrer muss alle bei der Inspektion oder dem Betrieb des Laders festgestellten Störungen dem Mechaniker oder Schichtarbeiter melden.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Treten verdächtige Geräusche, Knistern, Knirschen und andere ungewöhnliche Phänomene im Motor, Fahrgestell, der Hydraulikanlage und anderen Teilen des Laders auf oder werden Brand- oder Rauchgeruch festgestellt, sollten Sie die Arbeiten einstellen.

5.2. Wird ein Leck an Kraftstofftanks oder Heizölleitungen festgestellt, muss dieses umgehend repariert werden. Wischen Sie Kraftstoff oder verschüttete Kraftstoffe ab.

5.3. Wenn der Hubmechanismus des Gabelstaplers während des Betriebs in der angehobenen Position stecken bleibt, sollten Maßnahmen zum Absenken ergriffen und erst dann Reparaturen durchgeführt werden.

5.4. Wenn am oder in der Nähe des Gabelstaplers ein Feuer ausbricht, muss der Fahrer die Kraftstoffhähne schließen. Die Flamme sollte mit einem Feuerlöscher, Sand, Erde gelöscht oder mit einer Plane oder Filz abgedeckt werden, um den Luftzutritt zum Feuer zu verhindern.

Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr per Telefon, Funk oder anderen Kommunikationsmitteln verständigen.

5.5. Besteht die Gefahr, dass der Gabelstapler während des Hubmechanismus umkippt, ist die Arbeit sofort einzustellen.

5.6. Wenn sich der Gabelstapler auf einer schiefen Ebene bewegt und die Gefahr des Umkippens besteht, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Gabelstapler anzuhalten, ohne scharfe Kurven in Richtung der Steigung zu machen.

5.7. Der Fahrer muss in der Lage sein, einem Unfallopfer Erste Hilfe zu leisten.

6. Zusätzliche Anforderungen

6.1. Die Geschwindigkeit eines Gabelstaplers ohne Last sollte je nach Marke 25-40 km/h nicht überschreiten.

6.2. Bei Wartungsarbeiten und routinemäßigen Reparaturen an Autobahnen muss der Fahrer eine Signalweste tragen.

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