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Belehrung zum Arbeitsschutz bei der Wartung von Warmwasserkesseln ZIO-60,E / 1-0-9g für gasförmigen Brennstoff

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Anleitung enthält Anforderungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Warmwasserkesseln und basiert auf der Standardanweisung des Gosgortekhnadzor der Russischen Föderation.

1.2. Die Kesselwartung ist Personen unter 18 Jahren gestattet, die eine spezielle Ausbildung oder eine medizinische Kommission absolviert haben und über eine Bescheinigung mit Lichtbild für die Berechtigung zur Wartung von Flüssigbrennstoffkesseln verfügen.

1.3. Eine erneute Inspektion des Heizraumpersonals erfolgt mindestens alle 12 Monate.

1.4. Bei Dienstantritt ist das Personal verpflichtet, sich mit den Einträgen im Protokoll vertraut zu machen, die Funktionsfähigkeit der Geräte und aller im Heizraum installierten Kessel, Gasanlagen, die Funktionsfähigkeit von Beleuchtung und Telefon zu überprüfen.

Die Übernahme und Übergabe des Dienstes muss vom leitenden Bediener durch einen Eintrag im Schichtbuch dokumentiert werden, der die Ergebnisse der Überprüfung der Kessel und der zugehörigen Ausrüstung (Manometer, Sicherheitsventile, Ernährungsgeräte, Geräteautomatisierungsausrüstung) angibt.

1.5. Es ist nicht erlaubt, die Schicht während der Abwicklung des Unfalls anzunehmen und zu übergeben.

1.6. Der Betriebsleiter gestattet unbefugten Personen den Zutritt zum Heizraum.

1.7. Der Heizraum, die Heizkessel sowie alle Geräte und Durchgänge müssen in gutem Zustand und ordnungsgemäß sauber gehalten werden.

1.8. Türen zum Verlassen des Heizraums sollten leicht nach außen zu öffnen sein.

1.9. Kesselelemente dürfen nur im drucklosen Zustand repariert werden. Vor dem Öffnen von Luken und Luken im Wasserraum muss das Wasser aus den Kesselelementen abgelassen werden.

1.10. Arbeiten in den Öfen und Schornsteinen des Kessels dürfen nur bei einer Temperatur von nicht mehr als 50 °C durchgeführt werden°C mit schriftlicher Genehmigung der Person, die für den guten Zustand und den sicheren Betrieb der Kessel verantwortlich ist.

1.11. Vor Beginn der Reparaturarbeiten müssen der Ofen und die Gaskanäle gut belüftet, beleuchtet und zuverlässig vor dem möglichen Eindringen von Gasen und Staub aus den Gaskanälen der in Betrieb befindlichen Kessel geschützt sein.

1.12. Vor dem Schließen von Luken und Mannlöchern ist zu prüfen, ob sich Personen oder Fremdkörper im Kessel befinden.

2. Kessel zum Anzünden vorbereiten.

2.1. Vor dem Anfeuern des Kessels prüfen

  • wartungsfreundlichkeit der Ofen- und Gaskanäle, Verriegelungs- und Kontrollvorrichtungen;
  • Gebrauchstauglichkeit von Instrumenten, Armaturen, Zuführgeräten, Rauchabzügen und Ventilatoren;
  • Wartungsfreundlichkeit von Geräten zum Verbrennen von Gasbrennstoff;
  • Füllen des Kessels mit Wasser durch Starten der Speise- und Umwälzpumpen;
  • Fehlen von Stopfen an der Gasleitung, den Nährstoffmaterialien und den Spülleitungen;
  • das Fehlen von Personen und Fremdkörpern im Ofen.

2.2. Überprüfen Sie am Manometer, ob der Druck des Gases und der Luft vor den Brennern bei laufendem Ventilator übereinstimmt.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Gasdruck im GRU dem Betriebsdruck von 200 mm Wassersäule entspricht

2.4. Führen Sie eine Spülung der Gasleitung durch.

2.5. Führen Sie einen Kontrolldrucktest der Gasleitung durch. Dazu müssen Sie das Ventil des Spülstopfens Nr. 10 schließen und sicherstellen, dass das Ventil Nr. 9 vor der Stromversorgung geschlossen ist und das Ventil Nr. 11 am Manometer ist offen. Öffnen Sie Ventil Nr. 8 und schließen Sie Ventil Nr. 200, nachdem der Druck am Manometer auf 8 mm angestiegen ist. Spülen Sie alle Anschlüsse und Absperrventile stromabwärts vor dem Kessel. Stellen Sie sicher, dass der Gasdruck innerhalb von 5 Minuten nicht abfällt.

2.6. Passen Sie den Luftzug im oberen Teil des Ofens an, indem Sie das Vakuum im Ofen auf 2-3 mm Wassersäule einstellen.

3. Zündung und Einschalten des Kessels

3.1. Das Anzünden des Kessels sollte nur durchgeführt werden, wenn im Schichtbuch des für die Gaswirtschaft Verantwortlichen ein schriftlicher Auftrag vorliegt. In der Bestellung sind die Dauer des Anzündens und der Zeitpunkt anzugeben, wer das Anzünden durchführen soll.

3.2. Das Anzünden des Kessels muss innerhalb der vom Heizraumleiter festgelegten Zeit bei geringer Feuerung und reduziertem Zug erfolgen.

Beim Anzünden des Kessels ist auf eine gleichmäßige Erwärmung seiner Teile zu achten.

3.3. Öffnen Sie nach und nach das Ventil Nr. 8 hinter dem Kessel, schließen Sie die Spülkerze mit Ventil Nr. 10 und stellen Sie sicher, dass der Gasdruck dem Kesselbetriebsdruck von 200 mm Wassersäule entspricht.

3.4. Um den Kessel zu starten, müssen Sie die „Start“-Taste drücken, woraufhin die „Start“-Leuchte aufleuchtet und die „Kessel aus“-Leuchte erlischt. Das Kesselzündprogramm startet automatisch. Nachdem der stationäre Zünder ausgelöst wurde und der Zündbrenner erscheint, öffnen Sie das Ventil Nr. 9 vor dem Gasaggregat. Im Moment des Erscheinens der Hauptlampe leuchtet die Lampe „kleines Brennen“ auf und die Lampe „Start“ erlischt.

3.5. Notieren Sie im Protokoll die Zündzeit und die wichtigsten Messwerte dieses Kessels. Die Umstellung des Kessels auf „große Verbrennung“ erfolgt bei Bedarf per Kippschalter, nachdem der Kessel 45-50 Minuten auf „kleine Verbrennung“ aufgewärmt wurde. Nach dem Umschalten des Kippschalters auf die Position „großes Brennen“ geht das Licht „großes Brennen“ an.

3.6. Die Umstellung des Kessels von „Großfeuerung“ auf „Kleinfeuerung“ erfolgt ebenfalls mit einem Kippschalter.

3.7. Überwachen Sie die Wassertemperatur am Auslass des Kessels. Sie sollte die eingestellte Temperatur nicht überschreiten.

Halten Sie die Austrittswassertemperatur gemäß dem Zeitplan ein, d. h. abhängig von der Außenlufttemperatur.

4. Kesselbetrieb

4.1. Während des Dienstes muss das Personal des Heizraums den Zustand des Kessels (der Kessel) und aller Geräte des Heizraums überwachen und die festgelegte Betriebsart des Kessels strikt einhalten. Während des Betriebs der Ausrüstung festgestellte Fehler sollten in einem Schichtprotokoll aufgezeichnet werden. Das Personal muss Korrekturmaßnahmen ergreifen. Ist es nicht möglich, die Störungen selbst zu beheben, müssen Sie den Leiter des Kesselhauses oder den Verantwortlichen für die Gasbewirtschaftung des Kesselhauses informieren.

4.2. Besonderes Augenmerk sollte auf Folgendes gelegt werden:

  • von der Wassertemperatur im Heizungsnetz;
  • für den Betrieb von Brennern unter Aufrechterhaltung normaler Gas- und Luftparameter gemäß der Regimekarte.

4.3. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Manometers mithilfe von Drei-Code-Ventilen und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Sicherheitsabblaseventils sollten vom Bediener in jeder Schicht mit Eintrag im Logbuch durchgeführt werden.

4.4. Wenn während des Kesselbetriebs alle oder einige Brenner ausfallen, ist die Gaszufuhr zu den Brennern sofort zu unterbrechen, der Ofen und die Brenner zu belüften und die Abblaskerze zu öffnen. Ermitteln und beseitigen Sie die Ursache für die Verletzung des Verbrennungsregimes und fahren Sie mit dem Anzünden gemäß dem festgelegten Schema fort.

4.5. Während des Betriebs des Kessels ist es verboten, die Nähte abzudichten und die Elemente des Kessels zu verschweißen.

4.6. Alle Geräte und Vorrichtungen zur automatischen Steuerung und Sicherheit des Kessels müssen in gutem Zustand gehalten und regelmäßig innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von der Verwaltung überprüft werden.

5. Notabschaltung des Kessels

5.1. Wenn ein Ausfall des Sicherheitsventils erkannt wird.

5.2. Wenn alle Umwälzpumpen aufhören zu arbeiten.

5.3. Bei einem Vakuumabfall von weniger als 0,5 mm WS.

5.4. Wenn Risse, Ausbuchtungen und Lücken in den Schweißnähten entdeckt werden, werden sie in den Hauptelementen des Kessels gefunden.

5.5. Bei sinkendem und steigendem Gasdruck.

5.6. Wenn der Lüfter und der Rauchabzug stoppen.

5.7. Wenn die Stromversorgung unterbrochen wird.

5.8. Bei einem Brand, der das Bedienpersonal und den Kessel bedroht.

5.9. Wenn die Temperatur des Wassers hinter dem Boiler über den eingestellten Wert steigt.

Die Gründe für die Notabschaltung des Kessels sind im Schichtbuch festzuhalten.

Im Falle einer Notabschaltung des Kessels ist es notwendig:

  • stoppen Sie die Zufuhr von Gas, Luft, öffnen Sie das Ventil der Spülkerze;
  • Nachdem die Brennstoffzufuhr unterbrochen und die Verbrennung gestoppt wurde, können Mannlöcher im Mauerwerk geöffnet werden.
  • schalten Sie das Wasser zum und vom Boiler ab, wechseln Sie zur Arbeit an einem anderen Boiler.

Im Falle eines Brandes im Heizraum muss das Personal die Feuerwehr rufen und alle Maßnahmen ergreifen, um den Brand zu löschen, ohne die Überwachung der Heizkessel einzustellen.

6. Kesselstopp

6.1. Sie erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag der Person, die für den guten Zustand und sicheren Betrieb des Heizraums verantwortlich ist.

6.2. Der Stopp erfolgt durch sanftes Schließen des Hahns Nr. 9 vor dem Gaskraftwerk, bis dieser vollständig geschlossen ist und der Brenner im Ofen erlischt.

6.3. Danach wird der Alarm ausgeschaltet, das Ventil Nr. 8 an der Kesselabsenkung geschlossen und Ventil Nr. 10 an der Spülkerze geöffnet.

6.4. Schalten Sie die Maschine am KSU-Block aus.

6.5. Um die Korrosion des Kessels zu verringern, ist es nach dem Umschalten in den Standby-Modus erforderlich, ihn mit Druckwasser gefüllt zu halten.

6.6. Wenn kein anderer Kessel in Betrieb ist, schalten Sie die Umwälzpumpe aus.

6.7. Machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch, wenn der Kessel stoppt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Unternehmensleitung darf dem Personal keine Weisungen erteilen, die den Weisungen widersprechen und zu einem Unfall oder Unfall führen können.

7.2. Arbeitnehmer haften für Verstöße gegen die Anweisungen im Zusammenhang mit der von ihnen ausgeführten Arbeit in der durch die internen Arbeitsvorschriften und das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

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