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Arbeitssicherheitshinweise für Elektrofachkräfte bei der Wartung von Hydraulikaggregaten im Maschinenraum. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht zu haben, als Arbeitsleiter, Beobachter und Mitglied des Teams zu fungieren, ist es notwendig, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb zu überprüfen von elektrischen Anlagen (nachfolgend „Ordnung“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter sollte den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Am Arbeitsplatz eines Elektrikers können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren muss die folgende Schutzausrüstung verwendet werden. Zum Schutz vor Stromschlägen ist die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung erforderlich: dielektrische Handschuhe, Galoschen, Teppiche, Ständer, Spannungsanzeiger, Sanitärwerkzeuge mit isolierenden Griffen, Schutzerdung. Bei der Arbeit mit brennbaren Stoffen müssen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden: Rauchen Sie nicht, verwenden Sie keine offenen Flammen, Werkzeuge, die Funken erzeugen können, oder Elektrowerkzeuge. Zum Schutz vor chemischen Produktionsfaktoren ist die Verwendung von Schutzkleidung aus säurebeständigem Stoff, säure- und alkalibeständigen Gummihandschuhen, versiegelten Schutzbrillen, Filtergasmasken und Atemschutzgeräten erforderlich. Bei der Wartung rotierender Maschinen dürfen sich keine umherfliegenden Kleidungsstücke in den beweglichen Maschinenteilen verfangen. Bei hohem Lärmpegel sollten Ohrenschützer oder Ohrstöpsel verwendet werden. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden, Boden oder der Plattform ist die Verwendung eines Sicherheitsgurts erforderlich. In Räumen mit Wirkkraftanlagen sowie in Tunneln und Brunnen ist das Tragen eines mit Kinnriemen befestigten Schutzhelms Pflicht. 2.15. Der Elektriker muss in Schutzkleidung arbeiten und andere Schutzausrüstungen verwenden, die den aktuellen Industriestandards entsprechen. 2.16. Der Elektrofachkraft ist folgende persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung werden dem Elektriker vorübergehend kostenlos zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Bevor der Elektriker eine Schicht annimmt:
3.2. Es ist notwendig, die Gebrauchstauglichkeit und Eignung von Schutzausrüstungen und -geräten zu prüfen:
Die Funktionsfähigkeit des Spannungsanzeigers über 1000 V kann mit einem speziellen Gerät oder an einer bekannten Elektroinstallation überprüft werden. 3.3. Es ist notwendig, die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs zu prüfen, das folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.4. Das Arbeitsgerät sollte in einem tragbaren Werkzeugkasten oder einer Monteurtasche aufbewahrt werden. 3.5. Es sollten nur fabrikgefertigte tragbare Lampen verwendet werden. Die tragbare Handleuchte sollte über ein Metallgeflecht, einen Haken zum Aufhängen und ein Schlauchkabel mit Stecker verfügen. 3.6. Bei Arbeiten in der Höhe mit einer tragbaren Holzleiter müssen Sie darauf achten, dass diese in gutem Zustand ist. An den unteren Enden der Leiter sollten Schäkel mit scharfen Spitzen für die Montage am Boden angebracht sein, und bei Verwendung der Leiter auf glatten Oberflächen sollten diese auf Schuhen aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material befestigt werden. 3.7. Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Mängeln oder abgelaufenen Prüfungen müssen entfernt und Ihrem direkten Vorgesetzten gemeldet werden. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Bei Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung nicht in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 (Abschnitt 2.11) angegebenen zulässig. Bei Arbeiten unter Verwendung elektrischer Schutzausrüstung (Isolierstangen, Klemmen, Spannungsanzeiger usw.) darf sich eine Person spannungsführenden Teilen in einem Abstand nähern, der durch die Länge des isolierenden Teils dieser Geräte bestimmt wird. 4.2. Die Inspektion der gewarteten Geräte erfolgt gemäß der festgelegten Route. 4.3. Der Elektroinstallateur führt mit Wissen und Erlaubnis des vorgesetzten Personals Begehungen und Inspektionen von Geräten sowie Routinearbeiten durch. 4.4. Während der Kontrollen ist das Umschalten, das Entfernen von Plakaten und Zäunen, das Eindringen in diese sowie jegliche Arbeiten und Reinigungsarbeiten nicht gestattet. 4.5. Wenn betriebliche Arbeiten an spannungsführenden Teilen erforderlich sind, ist Folgendes erforderlich:
4.6. Beim Betriebsschalten, bei der Inspektion elektrischer Anlagen und bei der Durchführung betrieblicher Arbeiten ist die Verwendung von Schutzausrüstung erforderlich. 4.7. In Elektroanlagen mit Spannungen über 1000 V ist es während der Inspektion nicht gestattet, Räume oder Kammern zu betreten, die nicht mit Zäunen oder Absperrungen ausgestattet sind, sowie die Türen von Zäunen zu öffnen und hinter Zäune und Absperrungen einzudringen. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist es bei der Inspektion bei Bedarf erlaubt, die Türen von Schalttafeln, Baugruppen, Schalttafeln und anderen Geräten zu öffnen. 4.8. Bei Rauch oder Feuer, erhöhtem Knistern oder erhöhtem Lärm in den Schaltzellen ist das Betreten dieser Zellen nicht gestattet. Dies muss dem übergeordneten Personal gemeldet werden. 4.9. Die Inspektion der Kaltluftkammer eines laufenden Generators kann von zwei Personen durchgeführt werden. Die Inspektion der Schubkammer bei laufendem Generator ist mit Genehmigung des Werkstattleiters, bei dessen Abwesenheit mit Genehmigung des Stationsschichtleiters zulässig. 4.10. Die Inspektion der Kaltluftkammer und der Schubkammer muss unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen erfolgen:
4.11. Ein Wechsel ist nicht zulässig, wenn sein Zweck und die Reihenfolge der Vorgänge unklar sind. 4.12. Das Arbeiten auf tragbaren Leitern und Leitern ist nicht gestattet, wenn dies erforderlich ist:
4.13. Bei einem Erdschluss in elektrischen Anlagen von 6-35 kV ist die Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m bei geschlossenen Schaltanlagen (SGD) und weniger als 8 m bei offenen Schaltanlagen (OSD) nur zum Herstellen erlaubt betriebsmäßiges Schalten und Befreien von unter Spannung stehenden Personen. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen, dielektrische Handschuhe und einen Isolierstab) verwenden. 4.14. Um Fehler auszuschließen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist es vor der Durchführung von Schaltern erforderlich, die elektrischen Anlagen, an denen Vorgänge durchgeführt werden sollen, zu überprüfen, deren Übereinstimmung mit der gestellten Aufgabe und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und sich mit dem Schaltplan vertraut zu machen. Erst nachdem sichergestellt wurde, dass der gewählte Anschluss und das Schaltgerät korrekt sind, kann die Umschaltung erfolgen. 4.15. Das Aus- und Einschalten von Trennschaltern, Trennern und Schaltern mit Spannungen über 1000 V ist mit einem Handantrieb in dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.16. Vor dem Ein- oder Ausschalten der Trennschalter (Trenner) erfolgt deren äußere Prüfung. Trennschalter, Antriebs- und Verriegelungsvorrichtungen dürfen nicht beschädigt werden, um den Betrieb zu verhindern. 4.17. Das Einschalten der Trennschalter erfolgt per Handantrieb schnell, jedoch stoßfrei am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden. 4.18. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Zunächst wird eine Testbewegung mit dem Antriebshebel durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten. Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden, und bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind, dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, außer in Fällen, in denen die Magnetisierung auftritt und Ladeströme werden abgeschaltet. In diesen Fällen müssen Maßnahmen schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Lichtbogen an den Kontakten gelöscht wird. 4.19. Um Fehlbedienungen mit Trennschaltern, Trennern, Einschubwagen kompletter Schaltanlagen (KRU) und mit Erdungsmessern von Schaltanlagen (RU) zu verhindern, müssen diese mit Verriegelungen ausgestattet sein. 4.20. Wenn die Messer des Messerschalters (Trennschalter) nicht eingeschaltet sind, ist es nicht erlaubt, Messer und Schwämme unter Spannung auszuschalten. 4.21. Dem Bedienpersonal, das unmittelbar Schalthandlungen vornimmt, ist es nicht gestattet, die Sicherheitsverriegelungen ohne Erlaubnis außer Kraft zu setzen. 4.22. Das Entsperren der Antriebe von Schaltgeräten erfolgt nur mit Genehmigung und unter Anleitung von dazu durch schriftliche Weisung des Betriebes befugten Personen, nach Prüfung der Richtigkeit der zuvor durchgeführten Schaltvorgänge, Prüfung des Zustandes der Schaltgeräte und Feststellung des Grund für den Blockierungsfehler. Die Freigabe wird im Betriebsbuch vermerkt. 4.23. Bei fehlenden Stellwerken in der Elektroinstallation oder bei fehlerhafter Verriegelung an mindestens einem Anschluss sowie bei komplexen Schaltungen erfolgt die betriebliche Schaltung unabhängig vom Zustand der Stellwerke über Schaltformen. Die Liste der schwierigen Schaltvorgänge wird durch örtliche Vorschriften bestimmt. 4.24. Bei Elektroinstallationen ist das Arbeiten in gebeugter Haltung nicht zulässig, wenn im aufgerichteten Zustand der Abstand zu spannungsführenden Teilen geringer ist als in der Tabelle angegeben. Bei Arbeiten in der Nähe ungeschützter spannungsführender Teile dürfen Sie sich nicht so positionieren, dass sich diese Teile hinten oder auf beiden Seiten befinden. 4.25. Es ist nicht zulässig, die Isolatoren stromführender Geräte ohne die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung zu berühren. 4.26. Das Entfernen und Installieren von Sicherungen muss bei ausgeschalteter Spannung erfolgen. Unter Spannung, aber ohne Last und ohne Kurzschluss ist das Entfernen und Installieren von Sicherungen an Anschlüssen zulässig, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, die das Abschalten der Spannung ermöglichen. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.27. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.28. Es dürfen keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen verwendet werden. 4.29. Der Austausch von Beleuchtungslampen in Schaltanlagen und Batterieräumen darf einzeln durchgeführt werden. Das eigenhändige Auswechseln von Lampen auf Leitern ist nicht gestattet. 4.30. Für die Arbeit mit elektrischen Zangen in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V sind zwei Personen erforderlich, die dielektrische Handschuhe tragen, ohne sich zum Ablesen über das Gerät beugen zu müssen. 4.31. Bei Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V mit Elektroklemmen kann der Elektriker alleine ohne dielektrische Handschuhe arbeiten. 4.32. Bei Elektroinstallationen ist es erforderlich, die Spannungsfreiheit mithilfe eines funktionierenden Spannungsanzeigers zu überprüfen. In Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist bei der Verwendung des Spannungsanzeigers das Tragen dielektrischer Handschuhe erforderlich. 4.33. Bei Elektroinstallationen mit einer Spannung von 0,4 kV ist die Prüfung der Spannungsfreiheit mit einem zuvor geprüften Voltmeter zulässig. 4.34. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch Lichtbogen und Glassplitter nicht zulässig. 4.35. Arbeiten zum Anbringen und Entfernen von tragbaren Erdungen müssen mit dielektrischen Handschuhen durchgeführt werden; in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V – mit einem Isolierstab. 4.36. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megaohmmeter muss bei ausgeschaltetem Gerät durchgeführt werden, nachdem die Restladung durch Erdung des Geräts entfernt wurde. Anschlussdrähte vom Megaohmmeter sollten mit isolierenden Haltern (Stangen) und in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V mit dielektrischen Handschuhen an spannungsführende Teile angeschlossen werden. Den Isolationswiderstand kann der Elektriker alleine messen. 4.37. Während der Arbeit ist es nicht erlaubt:
4.38. Halten Sie beim Starten rotierender Maschinen einen Sicherheitsabstand zu diesen ein. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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